HUBER-ANGER-BACHL (HALLSTATT)

Unser Tun verändert Flüsse und Bäche. Seit jeher nutzt und verändert der Mensch Fließgewässer und Auen mit den unterschiedlichsten Zielen. Um einen Überblick über unsere kleinen Bäche, die Teilweise in Doris – Digitale Oberösterreichische Raum Informationssystem auch nur als „Zubringerbäche“ bezeichnet werden, zu dokumentieren, habe ich mir vorgenommen. Da es eigentlich für die nachfolgenden Gewässer immens wichtig ist, diese ökologischen Biotope, soweit diese noch nicht stark begradigt, kanalisiert, verrohrt und zubetoniert wurden, zu kennen, zu „Inventarisieren“ und ihre fischereilichen Nutzen festzustellen.

In der Nachkriegszeit begann eine starke Entwässerung, Regulierung, Drainagierung und Verrohrung von Auen, Bächen und Flüssen. Daher muss sich im heutigen Wasserbau und auch im Hochwasserschutz, der Grundsatz durchsetzen, die Hochwasserentstehung durch veränderte Einzugsgebietsbewirtschaftung zu vermindern und die eigene Hochwassersicherung nicht zu Lasten von Unterliegern auszutragen.

Bach-Leitbilder

Ein Idealzustand oder Verbesserungen, wie diese am Kaltenbach in Bad Ischl durchgeführt wurden, der auch zuvor ein begradigter, betonierter Bach war. Im Vergleich einer von vielen Hart verbauten Bächen, bei denen es nur darum geht, dass Wasser so schnell wie möglich abzutransportieren.

Um diese vielfältigen Nutzungen zu ermöglichen werden Gewässerläufe begradigt, eingeengt oder durch Verbau in ein starres Korsett gezwungen. Wehre, Talsperren und andere Querbauwerke unterbrechen die Durchgängigkeit der Gewässer. Oftmals sind auch die Auen bis unmittelbar an das Ufer genutzt oder versiegelt. Diese Eingriffe wirken auf die natürlichen Prozesse im Gewässerraum. Abflussgeschwindigkeiten erhöhen sich und der Wasserrückhalt der Aue wird verringert. Die Gewässer tiefen sich ein und die Verzahnung zwischen Fluss und Aue wird unterbrochen.

Einleitung

Fließgewässer stellen eine besondere Herausforderung dar. Die vielen kleinen Bäche im Salzkammergut sind einerseits wegen ihrer biologischen Vielfalt als auch für die menschliche Nutzung von großer Bedeutung. Die Anforderungen an Fließgewässer sind hoch. Sie sollten Transportweg, Erholungsort und Hochwasserschutz bieten, wirtschaftlich nutzbar sein und gleichzeitig reich an Artenvielfalt und ein Schauspiel der Natur sein.

Daher haben ich hier begonnen, eine Liste und kleine Bach-Beschreibungen anzulegen und diese sollen der Übersicht über Augewässer und Teiche, sowie kleine Bäche, Bachkanäle und Rinnsale geben und damit einen Stellenwert, denn diese verdienen bzw. verdienen würden.

Eine Retentionsfläche ist ein Begriff aus der Wasserwirtschaft und bezeichnet eine neben einem Fließgewässer zumeist tiefer liegende Fläche, die im Falle eines Hochwasserabflusses als Überflutungsfläche genutzt werden kann.

Retentionsflächen

Ihre Benutzung schwächt damit die Hochwasserwelle ab, da der Querschnitt des Flusses erheblich erweitert wird. Flussabwärts steigt die Hochwasserwelle langsamer, sie wird verzögert und verläuft flacher. Die Retention ist umso größer, je geringer das Gefälle und je größer die Überschwemmungsfläche ist. Die auf der Retentionsfläche gespeicherten Wassermengen werden nach der Hochwasserspitze zeitverzögert wieder an den Fluss abgegeben.

So kleine Gerinne halten das Wasser im Hochwasserfall zurück, sind ökologische Hot Spots und Jungfisch-Habitate.







Die Retentionsfläche wird entweder durch eine wasserbauliche Maßnahme künstlich angelegt oder ist eine natürliche Gegebenheit. Der Zufluss zur Retentionsfläche kann oft durch menschlichen Eingriff gesteuert werden und so gezielt geöffnet werden. In Zeiten ohne Überflutung wird die künstliche Retentionsfläche zumeist landwirtschaftlich genutzt. Diese sollte möglichst in Form von Weide- oder Forstwirtschaft erfolgen. Selten genutzte Flächen laufen Gefahr, dass sich eine immer höherwertige Nutzung einstellt.


Die Schaffung von Retentionsflächen ist eine Hochwasserschutzmaßnahme.

Fließendes Wasser endet nicht! Nur einen kurzen Bachabschnitt zu „pflegen“ käme dem Versuch gleich, Arterienverkalkung durch die Lokalbehandlung eines Aderstückes zu bekämpfen. Gewässerpflege hört nicht dort auf, wo ein naturnaher Restabschnitt in eine Regulierungsstrecke übergeht, ja nicht einmal an einem verrohrten Abschnitt. Die Pflegeverpflichtung endet auch nicht, wo staatliche in kommunale oder private Zuständigkeit übergeht; sie reicht bis zur Quelle und dem zugeordneten Quellschonbereich. Sie reicht aber auch über die Bachufer hinaus: Fließgewässerpflege im eigentlichen Sinn ist ein Bündel aus
Entwicklungsmaßnahmen im Abfluss Querschnitt, im Uferbereich und im Talsohlen- bzw. Überflutungsbereich.

Waldbachzubringer – „Huber-Anger-Bachl“

Nachfolgend ein weiteres „Bachl“ in meiner Inventurliste. Der Waldbachzubringer in Hallstatt, mit den lokal gebräuchlichen Namen „Huber-Anger-Bachl“ verläuft rechtsufrig, ein kurzes Stück parallel zum Waldbach und mündet (angeblich) in diesen und mündet über diesen in den Hallstättersee.

In Gelb der Waldbach-Zubringer „Huber-Anger-Bachl“, in Hallstatt.

Wasserführung von ca. 80 – 100 l/s im Waldbachzubringer abgeschätzt.

Das Gewässer ist beiderseits größtenteils hart verbaut und teilweise verrohrt und fließt zwischen den Häusern von Hallstatt hindurch in den Hallstättersee, wo es unter einem Bootshaus mündet. Stromauf der Einleitung ist keine Beschattung gegeben, stromab wird das Gewässer durch die Überplattung beschattet. Das Substrat ist sandig bis blockig, leicht algig und mit Ziegel- und Keramikresten durchsetzt. Der Waldbachzubringer ist ca. 3 m breit, verfügt über keine Abstürze und ist stark begradigt. Es handelt sich um einen „Quellbach“ ohne erkennbaren Anzeichen für eine Beeinträchtigung der Wasserqualität, eine genauere Untersuchung liegt aber nicht vor. Es kann folgende Makrozoobenthos Organismen angetroffen werden: Etliche Eintagsfliegen- und Köcherfliegenlarven, sowie Egel. Ob Fische oder Krebse vorkommen oder in das „Huber-Anger-Bachl“ aufsteigen konnten, konnte nicht nachgewiesen werden und ist noch zu erheben. Aus fachlicher Sicht ist dieses Gewässer als Epirhithral der obere Forellenregion zuzuordnen.

Die Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer (QZV Ökologie OG) gibt die gemäß § 30a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959), BGBl. Nr. 215, zu erreichenden Zielzustände vor. Gemäß WRG 1959 ist der Zielzustand in einem Oberflächengewässer dann erreicht, wenn sich der Oberflächenwasserkörper zumindest in einem guten ökologischen und einem guten chemischen Zustand befindet.

Fischereirecht Waldbach-Zubringer „Huber-Anger-Bachl

Verantwortlichkeit der Fischerei

Um die gesamte Bachlebensgemeinschaft zu verbessern und einen ökomorphologischen und
gewässerbiologischen Bachzustandes zu erreichen ist der Fischereiberechtigten und das Fischereirevier gefordert und ein unverzichtbarer Partner und Träger des Naturschutzes. Unseren Engagement sind schon viele Artenhilfsaktionen und Renaturierungsanstöße zu verdanken. Beim Zustandsmonitoring an Bächen übernehmen wir wichtige Funktionen. Der Landesfischereiverband mit seinen örtlichen Gliederungen ist Treuhänder für die gesamte landschaftstypische Lebensgemeinschaft. Dies bedeutet für alle bachnutzenden Fischer:

  • Vorrang der autochthonen Artenzusammensetzung bei der fischereilichen Bewirtschaftung,
    d.h. größtmögliche Zurückhaltung beim Besatz;
  • die Vermeidung von Verdrängungseffekten zu Lasten nicht nutzbarer Glieder der Bachlebensgemeinschaft (z.B. gefährdeter Kleinfischarten);
  • größtmögliche Zurückhaltung bei der Uferbetretung insbesondere an artenschutzwichtigen Bächen
    mit Weich- und Röhricht Ufern;
  • eine aktive Anregung und Mitwirkung bei der Habitat Renaturierung an Fließgewässern;
  • keine der erforderlichen Habitatoptimierung vorauseilenden Wiedereinbürgerungsaktionen
    mit fragwürdigen Aussichten.
  • eine bachbezogene Zielabstimmung mit den „Nutzern des Bachökosystems“ einleiten und erleichtern.

Leitbilder und Umweltqualitätsziele für Bachlandschaften Ökologisch-ökonomische Gewässer-Zielkonflikte werden immer örtlich manifest und verleiten zu punktuellen ad Hoc-Gegenmaßnahmen. Eingriffe in den gesamten Fließgewässerhaushalt mit Langstreckenauswirkung, wie z.B. Rückhaltebecken,
werden immer noch unabhängig von Gesamtperspektiven und Qualitätszielen für die Bachlandschaft
projektiert. Der gleiche „Partikularismus“ zeichnet sich bei (vermeintlichen) ökologischen Optimierungsmaßnahmen ab. Gegen diese Verzettelungsgefahr helfen Leitbilder für den gesamten
Fließgewässerverlauf, die alle Verantwortlichen in die Koordinierungspflicht nehmen.

Leitbilde auf die Fragen

  • Welchen Zustand unserer Bäche, Ufer und Täler wollen wir konkret?
  • Welche Raumstruktur von Landschafts- und Habitat Elementen in, an und neben dem Bach
  • Gewässergüte
  • Eigendynamik der Abflüsse, Ablagerungen,
  • Bettverlagerungen streben wir an?
  • Welche Biozönosen und Arten sind zu fördern, welche sind Gradmesser erfolgreicher Bachentwicklung?

Die endgültige Planung wird in vielen Fällen ein Kompromiss zwischen dem landschaftsökologisch- und gewässerbiologischen Idealzustand (Vision) und den nicht ablösbaren ökonomischen Sachzwängen und
Nutzungsbelangen sein müssen.

Weitere Informationen

 

„Es muss sich der Grundsatz durchsetzen, die Hochwasserentstehung zu verändern und zu vermindern,“ 

und die eigene Hochwassersicherung nicht zu Lasten von Unterliegern auszutragen.“