VERHALTEN BEI FISCHSTERBEN UND UMWELTSCHÄDEN

Technische Pannen oder durch Naturgefahren ausgelöste Katastrophen, unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel eine Öl- oder Chemieumfall, illegale Einleitungen und Abbaggerungen, etc. können zu einem Fischsterben und/oder zu umweltschädigenden Verschlechterungen an unseren Gewässern führen. Jeder Fischer und vor allen unsere Fischereischutzorgane (FSO) sollte für sich selbst und sein zuständiges Gewässer Vorsorgemaßnahmen treffen.

Es passieren öfters als man glaubt Umweltschädigungen an unseren Gewässern. Für die fischereiliche Schadensermittlung sollte man vorbereitet sein. (Quelle: FF Bad Ischl)

Bei außergewöhnlichen Gewässerverunreinigungen, insbesondere in Verbindung mit einem Fischsterben, ist für die Ursachenermittlung, zur Weitergabe der Information bzw. der Proben, zur Anfertigung eines Protokolls und allenfalls zur Veranlassung sofortiger Maßnahmen die Polizei zu verständigen. Nachfolgend ein Leitfaden, sollte der Super Gau eintreten, was wir alle nicht hoffen.

Maßnahmen bei Fischsterben und Gewässerverunreinigungen

Auch nicht genehmigte, illegale Baggerarbeiten führen zu massiven Schädigungen unserer Fische. Auf der einen Seite werden Fein Sedimente aufgewirbelt, die speziell die Fischbrut im Frühsommer vernichtet. Auf der anderen Seite führen diese zu einer Kolmatierung der Kieszwischenräume und zu einer Vernichtung von Laichplätzen und Fischnährtiere (Makrozoobethos).

Ein rascher Informationsfluss ist wichtig

Eine gut funktionierende, rasche Kommunikation ist sehr wichtig, wenn Fischsterben oder Gewässerverunreinigungen entdeckt werden. Solche Angelegenheiten werden gerne vertuscht und schnell und heimlich geregelt. Unsere Fische schreien nicht, daher ist es wichtig das wir, wenn wir von solchen Ereignissen Erfahren oder diese direkt am Wasser feststellen, dass wir unmittelbar reagieren und die Kommunikations-Kette in starten.

  • Sofortige Verständigung der örtlichen Gendarmerie (Polizei) nötigenfalls auch der Feuerwehr z.B. bei Ölalarm). Wenn sie die Intervention der Polizei vor Ort benötigen, rufen Sie bitte unverzüglich

Vermerk: Immer die Notruf Nummer zu verwenden. Der Einsatz wird über die Landessicherheitszentrale (LSZ) aufgenommen und schnellstmöglich an dem nächsten freien Polizei Posten oder Polizei Fahrzeug weitergegeben. (Bitte keine Versuche mit lokalen Anrufen!!!)

Fischereirechte-Inhaber sofort verständigen

Verständigung des Fischereirechtsinhaber – bei uns im Fischereirevier sind dies zumeist die Österreichischen Bundesforste. Bitte hier umgehend zu verständigen:

Hr. David Nöst, ÖBG Bad Goisern,
Mobile: +43-664-618 8914
E-Mail: david.noest(at)bundesforste.at


Hr. Philipp Schubert, ÖBF Ebensee,
Mobile: +43-664–618 9112
E-Mail: Philipp.Schubert-Zsilavecz(at)bundesforste.at

Verständigung Fischereirevier Oberes Salzkammergut

Heimo Huber
Fischereirevier Obmann
und Mitglied des Landesfischereirat
Tel.: +43 681 2038 9605
E-Mail: heimohuber(at)froskg.com

Harald Eidinger
Geschäftsführer
Tel.: +43 650 442 4501
E-Mail: haraldeidinger(at)gmx.at

Auf alles achten -kann in weiterer Folge wichtig sein!

Anzeige bei der Behörde und Schadens Dokumentation

  • Verständigung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (als Gewässeraufsicht) oder der Unter-Abt. Gewässeraufsicht und Gewässerschutz des Amtes der O.Ö. Landesregierung Tel.: 070/5840
  • Sofortige Entnahme von Wasserproben zur möglichst raschen Untersuchung (siehe Richtlinien unten!).
  • Beweissicherung (Fotoaufnahmen, Zeugen, etc.)
  • Erhebung über Umfang und vermutliche Ursache der Schädigung (am Besten im Beisein von Polizeiorganen und eines Sachverständigen.
  • Anzeige bei der Polizei und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Wasserrechtsbehörde; wenn der Schädiger nicht ermittelt werden konnte, ist die Anzeige gegen „unbekannte Täter“ wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes zu erstatten.
  • Achtung: Das Bundesamt für Wasserwirtschaft, Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde in Scharfling / Mondsee (Tel.: 06232/3847 u. 3848) hat einen Jornal Dienst für Untersuchungen von Fischsterben (Freitag bis 18 Uhr, Samstag bis 12 Uhr) eingerichtet.
Tote Fische einsammeln und zählen.

Bei plötzlich auftretendem Fischsterben (Fischvergiftung) und Gewässerverunreinigungen sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Richtlinien für die Entnahme von Wasserproben

Die Entnahme von Wasserproben hat sogleich nach der Entdeckung des Fischerei- oder Gewässerschadens zu erfolgen, nach Möglichkeit unter Mitwirkung der örtlichen Gendarmerie (Polizei) oder im Beisein von verlässlichen Zeugen. Die Wasserprobe ist in der Todesregion taumelnder bzw. toter Fische oder dort, wo das Wasser verdächtige Verfärbungen, Schaumbildungen oder sonstige Auffälligkeiten zeigt, zu entnehmen. Eine Wasserentnahme ist auch unbedingt oberhalb und unterhalb dieser Strecke bzw. oberhalb der vermutlichen Abwassereinleitungsstelle zu empfehlen.
Ist die Abwasserwelle bereits vorüber, so sind Wasserproben auch weiter flussabwärts zu entnehmen, damit die Länge der geschädigten Bach- oder Flussstrecke festgestellt werden kann.

Im Revier Bruthaus in Ebensee haben wir mehrere Flaschen für den Ernstfall!

Zur Entnahme eigen sich am besten, saubere, weithalsige Flaschen, die ebenso wie der Verschluss völlig sauber und geruchslos sein müssen (Spülen mit heißem Wasser)! Für die chemische und biologische Untersuchung (sicherster Nachweis) werden 2 bis 4 Liter Wasser benötigt, für die chemische Untersuchung allein 2 Liter. Bei der Füllung soll unter dem Verschluss ein bloß fingerbreiter Luftraum verbleiben. Die Wassertemperatur ist zu schätzen oder zu messen. Nach der Entnahme von Wasserproben sind die verschlossenen Flaschen genau zu kennzeichnen und zu beschriften.

Hochwertige sterile Vierkantflaschen aus HD-PE, auch speziell für Wasserproben sollten für den Ernstfall zur Verfügung stehen. 

Flaschen für Wasserproben sind im FROSKG verfügbar

FROSKG E-Fisch Anhänger „Äsche“3 Flaschen
FROSKG E-Fisch Anhänger 11KW2 Flaschen
Brut Haus Miesenbachmühle (Lager)3 Flaschen
KFZ-Obmann2 Flaschen
Optimal wäre, wenn sich jeder Bewirtschafter mit seinen Fischereischutzorganen (FSO) Probeflaschen für den Ernstfall vorbereitet.

Einsendung und Untersuchung von Wasserproben

Die Einsendung oder persönliche Überbringung (telefonische Voranmeldung empfehlenswert) in die Untersuchungsanstalt hat auf schnellstem Wege zu erfolgen, da sich manche Giftstoffe rasch zersetzen und dann nicht mehr voll nachweisbar sind. Den gekennzeichneten Flaschen ist unbedingt ein Schreiben mit folgenden Angaben beizugeben:

  • Probe Nr.,
  • Gewässer,
  • Entnahmestelle,
  • Gemeindegebiet,
  • Datum u. Uhrzeit,
  • Name und Anschrift des Entnehmers.
  • Beobachtete Eigenschaften des Wassers: Farbe, Trübung, Geruch, Schaumbildung, Temperatur, Fremdstoffe, mögliche Ursache der Schädigung, Zeugen.

Sicherstellung und Untersuchung von toten Fischen

Tote Fische sind in saubere Plastiksäckchen zu packen. Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit der Fischentnahme sind beizufügen. Bis zur Überbringung an das Untersuchungs-Laboratorium sind die Fische kühl, besser noch tiefgekühlt zu halten.

Erhebungen der Ursache der Schädigung

Die Erhebungen zur Feststellung der Höhe des Schadens und des Verursachers sollen möglichst rasch einsetzen. Bei größeren Fischereischäden sollten jedenfalls ein Sachverständiger, Vertreter der örtlichen Polizei, der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (als Gewässeraufsichtsbehörde), des Fischereirevierausschusses oder sonstige verlässliche Zeugen beigezogen werden. Zu erheben sind insbesondere Beginn, Verlauf, Dauer und Strecke des Fischerei- oder Gewässerschadens, die Zusammensetzung und die Menge der betroffenen Fischarten und die vermutliche Ursache der Schädigung.

Folgende Möglichkeiten sind gegeben:

  • Uferbegehung, Besichtigung von natürlichen und künstlichen Einläufen (Kanälen) und Abgrenzung der Schadensstrecke
  • Absuchen der geschädigten Gewässerstrecke nach toten Fischen, Kleinlebewesen und vernichteten Pflanzen
  • Testbefischung der Schadensstrecke
  • Untersuchung von Wasserproben
  • Befragung und Sicherung verlässlicher Zeugen
  • Feststellung der Todesursache bei Fischen
  • Fotoaufnahmen
  • Sicherstellung von sonstigem Beweismaterial
  • Aufnahme eines genauen Erhebungs Protokolle
  • Erstellung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage für Schadensersatzforderungen
    (Bitte sofort die Vorgehensweise mit dem Fischereirevier Oberes Salzkammergut, Heimo Huber (Obmann) abstimmen.
  • Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (als Wasserrechtsbehörde): In den meisten Fällen wird es empfehlenswert sein, durch Wasserverunreinigung entstandene Schäden, aber auch Wahrnehmungen über Missstände eines Gewässers (Verfärbung, Trübung, Verschmutzung usw.) bei der örtlichen Polizei anzuzeigen. Ist der Verursacher des Fischerei- oder Gewässerschadens nicht feststellbar, so ist Anzeige gegen „unbekannte Täter“ zu erstatten.

Weitere Informationen

OÖLFV-Formula: RICHTLINIEN FÜR MASSNAHMEN BEI AUFTRETEN VON GEWÄSSERSCHÄDEN

PROBENAHMEHANDBUCH GRUNDWASSER OBERFLÄCHENGEWÄSSER SEDIMENTE

https://www.lfvooe.at/wp-content/uploads/Formular-FSO-Anzeige-11-2020.pdf

„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“

Zitat von: Erich Kästner