GESCHÄFTSORDNUNG

Version 2.7 – mit Update vom 13. Februar 2025

Versions Pflege: Die Geschäftsordnung vom FROSKG wird laufenden einem dynamischen Prozess an Änderungen und Anpassungen unterzogen. Updates und Neuerungen sind farblich markiert und sind bei der nächsten Fischereirevier Vorstandssitzung abzustimmen und zu genehmigen. Online ist immer HIER – die aktuellste Version verfügbar.

Sämtliche personenbezogenen Daten gelten gleichermaßen in ihrer weiblichen Form.

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Geschäftsadresse und Kontakte

Fischereirevier Oberes Salzkammergut
Körperschaft öffentlichen Rechts
Schwaigerweg 22A
4802 Ebensee

E-MAIL.: fischereirevier.salzkammergut@gmail.com

Heimo Huber
Fischereirevier Obmann
Tel.: +43 681 2038 9605
E-MAIL: heimo.huber(at)gmail.com

Harald Eidinger
Geschäftsführer
Tel.: +43 650 442 4501 
E-MAIL: haraldeidinger(at)gmx.at  

Bankverbindung

Sparkasse Salzkammergut
IBAN: AT19 2031 4000 0000 3657

Versionen

Die Geschäftsordnung wurde am 28.2.2019 in der Reviervollversammlung einstimmig beschlossen und tritt ab 28.Februar 2019 in Kraft. Ein Update der Geschäftsordnung wurde bzgl. der Änderungen durch das neue O.Ö. Fischereigesetz 2020 bei der Reviervollversammlung am 24.9.2020 beschlossen. Update um die Punkte „Ehrenamtlichkeit“ lt. O.Ö. Fischereigesetz und Aufnahme in die Fischereirevierordnung. Weiters erfolgte Reviervollversammlung am 11. November 2022, die „Vollmacht für den Reviervorstand“ und die wurde abgestimmt und einstimmig beschlossen. Weiterer Update in Version 2.5 per 10. Dezember 2023. Anpassungen durch die Neuwahlen lt. Reviervollversammlung am 25. Jänner 2024 und neu Strukturierung mit den Update in Version 2.6, per 28. Jänner 2024 in die aktuelle gültige Version.

Änderungen in der Geschäftsordnung

  • 2019: Auf eigenen Wunsch hat Hr. Helmut Grabner, um seinen Rücktritt aus dem Fischereirevier-Vorstand ersucht. Als neues Mitglied konnte im Zuge der Fischereireviervollversammlung Hr. Peter Oberwimmer, als größter Bewirtschafter im FROSKG neu in den Reviervorstand einstimmig gewählt werden.
  • 2022: Durch die Pensionierung von Hr. DI Kurt Wittek, Betriebsleiter vom ÖBF Forstbetrieb Inneres Salzkammergut und dessen Rücktritt wurde bei der Reviervorstandssitzung am 14. April 2022 als Nachfolger, Hr. Philipp Schubert-Zsilavecz, ÖBF Geschäftsfeld Fischerei, in den Reviervorstand als Obmann Stellvertreter gewählt.
  • 2024: Neuwahlen lt. Reviervollversammlung am 25. Jänner 2024, einer Umstellung auf automatisches Inhaltsverzeichnis, sowie Aufnahme von neuen Punkten, wie Honorare, Zuschüsse etc. um in der Geschäftsordnung eine Zentrale Übersicht über Revier-Beschlüsse zu bekommen. Damit ist die Version 2.6, per 28. Jänner 2024 die aktuelle Version und ersetzt vorherige Versionen.
  • 2025: Per 13. Februar 2025 wurden die Preise für die JFK von 28.– auf 32.– Euro angepasst.
    Der Punkt: „6.5 Information zur Indexanpassung ab 2025“ wurde aktualisiert.
    Der Punkt: „7.2 Verwendung von Lichtbilder und Foto mit Personen“ wurde neu aufgenommen.
    Der Punkt: „5.5 Prüfer/Unterweiser für Fischerkurse“ wurde aktualisiert.
    Der Punkt 7 wurden „Speizellen Revieraktivitäten“ wie 100-Jahrfeier, Revierfahne, Festschrift und FMSKG neu aufgenommen.

Organisation

Körperschaft öffentlichen Rechts

Das Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage ist das O.Ö. Fischereigesetz § 38 und §39. Siehe O.Ö. Fischereigesetz in der aktuellen Version:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20001078

Ehrenamtlichkeit

Die Mitglieder des FROSKG üben ihre Funktion ehrenamtlich und gemeinnützig aus.
Die Kosten für allfällige Aufwandsentschädigungen trägt das Revier.

Mitglieder

Die Fischereireviervollversammlung besteht aus jenen ordentlichen Mitgliedern des OÖ. Landesfischereiverbandes, die Bewirtschafter (§ 3 des OÖ. Fischereigesetzes) eines im Bereich des Fischereirevieres gelegenen Fischwassers sind.

Anzahl Fischbucheinträge lt. BH Gmunden: 93
Diese Verteilen sich auf:

  • 2 ÖBF Forstbetriebe
  • 3 Seenfischer-Fischereirechte Hallstättersee und am Wolfgangsee
  • 3 Gemeinden mit Fischereirechten
  • 11 Private Fischereirechte
  • 56 Bewirtschafter
  • 75 Fischbuch-Einträge

Die Fischereirechte werden durch 56 Bewirtschafter, mit der Pachtung von einem oder mehreren Fischereirechten bewirtschaftet.

Aufgaben

Den Fischereirevieren obliegt es, neben den ihnen nach diesem Landesgesetz sonst zugewiesenen Aufgaben jene Aufgaben des OÖ. Landesfischereiverbands zu besorgen, die sich auf ihren örtlichen Wirkungsbereich beziehen. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:

  1. Maßnahmen zu treffen und Einrichtungen zu schaffen, die der Förderung der Fischerei und der Fischhege dienen;
  2. die fachliche Information und Ausbildung seiner Mitglieder, der Fischerinnen bzw. der Fischer sowie der FSO – Fischereischutzorgane (§ 21) zu fördern; insbesondere sind für die Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter sowie für Fischereischutzorgane Aus- bzw. Fortbildungskurse zu organisieren. Über den Besuch dieser Kurse sind Teilnehmerlisten zu führen.
  3. die Unterweisung und Prüfung zum Erwerb der fischereilichen Eignung durchzuführen und eine Liste geeigneter Prüferinnen bzw. Prüfer zu führen.
  4. die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und Lebensräume der Wassertiere zu fördern;
  5. Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und fachliche Veranstaltungen abzuhalten;
  6. der Landesregierung Vorschläge über die Verwendung allfälliger für die Fischerei vorgesehener Förderungsmittel zu erstatten;
  7. den Behörden Anregungen zu geben und über behördliche Aufforderung Gutachten zu erstatten;
  8. statistische Aufzeichnungen über die Fischerei zu führen;
  9. die Nominierung von Fischereischutzorgane bei der Behörde (§ 21 Abs. 3); Oö. LGBl. Nr. 41/2020 – ausgegeben am 5. Mai 2020 17 von 24 www.ris.bka.gv.at
  10. die Antragstellung zur Erklärung von Laichschonstätten gemäß § 15 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2018.

FROSKG Interne Aufgaben

a) die Genehmigung des Tätigkeitsberichtes des Fischereirevierobmannes und des Fischereireviervorstand;
b) die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und des Rechnungsabschlusses;
c) die Bestellung von Rechnungsprüfern und die Entgegennahme des Prüfungsberichtes;
d) die Beschlussfassung in Angelegenheiten, die ihr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für das Fischereirevier vom Fischereirevierobmann oder vom Fischereireviervorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.

Geschäftsführung

Die Geschäfte des Fischereireviers besorgen die Fischereireviervollversammlung, der Fischereireviervorstand und der Fischereirevierobmann. Ein Mitglied des Fischereireviervorstand wird von diesem mit der Führung der laufenden Geschäfte als Geschäftsführer betrauen. 

Einberufung

(1) Die Fischereireviervollversammlung wird vom Fischereirevierobmann mindestens einmal im Jahr einberufen.
(2) Die Fischereireviervollversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird.
(3) Die Einberufung hat bei der ordentlichen Sitzung zumindest zwei Wochen, bei einer außerordentlichen Sitzung zumindest eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.

Beschlussfähigkeit

Die Fischereireviervollversammlung ist, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Vorsitz

(1) Den Vorsitz in der Fischereireviervollversammlung führt der Fischereirevier-Obmann, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung beider, übernimmt der Geschäftsführer den Vorsitz.
(2) Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen. Er hat für Ruhe und Ordnung während der Sitzungen zu sorgen. Erforderlichenfalls kann er die Sitzung unterbrechen oder vorzeitig schließen.

Abstimmung

(1) Die Beschlüsse der Fischereireviervollversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(2) Die Abstimmung erfolgt durch ein Zeichen mit der Hand.
(3) Eine geheime Abstimmung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung hat zu erfolgen, wenn dies von mindestens einem Drittel der anwesenden ordentlichen Mitglieder der Fischereireviervollversammlung verlangt wird.

Niederschrift

(1) Über die Sitzungen der Fischereireviervollversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche zumindest zu enthalten hat:
a) Ort, Tag sowie Beginn und Ende der Sitzung;
b) die Feststellung über die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung und die Zahl, allenfalls auch die Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder;
c) die Tagesordnung;
d) die in der Sitzung gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse, erforderlichenfalls auch die Abstimmungsverhältnisse.

(2) Die Niederschrift ist vom Schriftführer aufzunehmen und gemeinsam mit dem Vorsitzenden zu unterfertigen.

(3) Die Niederschrift über Sitzungen der Fischereireviervollversammlung ist den Mitgliedern des Fischereireviervorstand innerhalb von acht Wochen zuzustellen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Jedem Mitglied der Fischereireviervollversammlung steht die Einsichtnahme in die Niederschrift offen.

(4) Eine Abschrift der Niederschrift über Sitzungen der Fischereireviervollversammlung ist dem Oö. Landesfischereiverband unaufgefordert zu übermitteln.

Fischereireviervorstand

Fischereireviervorstand lt. Wahl vom 25. Jänner 2024. Als neues Mitglied konnte im Zuge der Fischereireviervollversammlung DI Karl Fehrer als neues Vorstandsmitglied einstimmig in den Reviervorstand gewählt werden! Danke an Herbert Bramberger für seine Unterstützung in der Periode 2018 bis 2023.

(1) Der Fischereireviervorstand ist vom Fischereirevierobmann, im Fall seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, Im Falle der Verhinderung beider, durch den Geschäftsführer, in jedem Halbjahr mindestens einmal einzuberufen. Der Fischereireviervorstand ist auch dann einzuberufen, wenn zumindest drei Mitglieder dies schriftlich unter Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände beantragen.

(2) Die Einladung ist den Mitgliedern des Fischereireviervorstandes wenigstens sieben Tage, in besonders dringenden Fällen wenigsten vierundzwanzig Stunden vor der Sitzung zuzustellen.

(3) Die Mitglieder des Fischereireviervorstandes haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben, eine Vertretung ist nicht zulässig.

(4) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Fischereireviervorstand

die Bestimmungen über die Geschäftsführung der Fischereireviervollversammlung, soweit diese tatsächlich Anwendung finden können, sinngemäß.

Obmann und Vorstand – Wahlperiode 2024 bis 2029

Heimo Huber
Fischereirevier Obmann
Tel.: +43 681 2038 9605
E-MAIL: heimo.huber(at)gmail.com

Philipp Schubert-Zsilavecz Bsc
Fischereirevier Obmann Stv.
Tel.: +43 664 618 9112
E-MAIL: Philipp.Schubert-Zsilavecz(at)bundesforste.at

Harald Eidinger
Geschäftsführer
Tel.: +43 650 442 4501 
E-MAIL: haraldeidinger(at)gmx.at  

Peter Oberwimmer
Vorstandsmitglied
Tel.: +43 650 355 0253
E-MAIL: peter.oberwimmer(at)hurch.com

DI Karl Fehrer
Vorstandsmitglied
Mobile +43 664 888 711 95
E-MAIL: karl.fehrer(at)teamtech.at

Fischereibeirat

  1. Die Fischereireviervollversammlung hat den Fischereibeirat in Angelegenheiten der Förderung der Fischerei sowie in Fragen, welche für die Gewässerbewirtschaftung von allgemeiner Bedeutung sind, zu befassen.
  2. Die Berufung zum Fischereibeirat erfolgt durch den Fischereireviervorstand für die Amtsperiode. Wiederernennung ist möglich. Auch nicht Reviermitglieder können in den Beirat berufen werden, wobei bei der Zusammensetzung des Fischereibeirat darauf zu achten ist, ein ausgewogenes Verhältnis aus Vertretern von Fischzucht, Jagd, Fischereirevier Funktionären, Behörde, Wissenschaft, Wirtschaft, Umwelt, Recht, Presse und öffentlichem Interesse zu erreichen.
  3. Der Fischereibeirat steht dem Vorstand beratend zur Seite, er hat insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit des FROSKG durch inhaltliche Stellungnahmen zu unterstützen und die Leitlinien des FROSKG zu vertreten. Der Fischereibeirat schlägt zusammen mit dem Fischereireviervorstand grundlegenden inhaltlichen Tätigkeiten und Projekte vor, die durch das FROSKG vertreten und umgesetzt werden sollen.
  4. Der Fischereibeirat übt seine Funktion ehrenamtlich aus. Die Kosten für allfällige Aufwandsentschädigungen trägt das FROSKG.

Fischereibeirat im Fischereireviervorstand sind

David Nöst
Fischereirat
Tel.: +43 664 618 8914
E-Mail: david.noest(at)bundesforste.at

Philipp Pöllmann
Fischereirat
Mobile +43 664 916 3001
E-MAIL: philipp.poellmann(at)ayhoo.de

Rudolf Gams
Fischereirat
Mobile +43 664 384 4070
E-MAIL: r.gams(at)outlook.at

Michael Putz
Fischereirat
Tel.: +43 (664) 241 0074
E-Mail: mich(at)familie-laimer.at

Rechnungsprüfer

Günther Ritzberger
Tel.: +43 664 735 90 406
E-MAIL: g.k.ritzberger(at)aon.at

Eduard Scheibl
Tel.: +43 664 833 22 90
E-MAIL: edi_scheibl(at)gmx.net

Prüfer/Unterweiser für Fischerkurse

Das Fischereirevier als lokale Services Organisation vom OÖ. Landesfischereiverband obliegt die Aufgabe die nachhaltige Förderung der Fischerei in allen ihren Zweigen im regionalen Einzugsgebiet durch zu führen. Im Rahmen dieser Aufgaben fallen insbesondere die Unterweisung und Prüfung zum Erwerb der fischereilichen Eignung und eine Liste geeigneter Prüfer zu führen. Aktuell werden die Fischerkurse abgehalten von:

Heimo Huber (Kursleitung)
Tel.: +43 681 2038 9605
E-MAIL: heimo.huber(at)gmail.com

Dipl.-Päd. Rudolf Gams
Mobile +43 664 3844070
E-MAIL: r.gams(at)outlook.at

Philipp Schubert-Zsilavecz Bsc
Tel.: +43 664 618 9112
E-MAIL: Philipp.Schubert-Zsilavecz(at)bundesforste.at

Philipp Pöllmann
Mobile +43 664 916 3001
E-MAIL: philipp.poellmann(at)ayhoo.de

Interesse zur Mitarbeit im Fischereirevier

Das Interesse an der Fischerei sieht man an der Zunahme der Jahresfischerkarten um +14% seit 2020 und auch an der Teilnahme an unserer Fischerausbildung sehen wir, dass wir unser Angebot an Fischerkursen an die Nachfrage anpassen müssen. Eigentlich sind die vielen Kursteilnehmer ein schönes Zeichen, dass viele das Angeln als Zugang in die Natur sehen. Umso wichtiger ist auch eine fundierte Ausbildung. So hatten wir im Jahr 2023 hundertzehn (110) Teilnehmer bei unseren Fischerkursen und auch 2024 sind wir mit 3 Kursen im FROSKG bereits wieder ausgebucht.

Es ist absolut verständlich, dass sich Fischerkurse einer hohen Beliebtheit erfreuen! Die Fischerei hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm verändert, ist moderner, gesellschaftsfähiger geworden und für viele mittlerweile ein echter Lifestyle! Angeln fasziniert! Kampfstarke Fische, ausgeklügeltes Equipment, neue Techniken, Naturerlebnis, Ruhe und Entspannung, Freundschaften – all das finden wir in unserem wunderschönen Hobby, in unserer herrlichen Landschaft und an unseren Seen, Bächen und der Oberen Traun. Wir vom „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ bieten dazu die gesetzliche „Grundausbildung“.

Informationen über die Kurse:
https://www.lfvooe.at/fischerpruefung/termine/

Wahlen des Fischereireviervorstand

Der Fischereirevierobmann, sein Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Fischereireviervorstand sind von der Fischereireviervollversammlung mit einfacher Stimmmehrheit zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind demnach nur jene ordentlichen Mitglieder des OÖ. Landesfischereiverbandes, die Bewirtschafter (Verwalter) eines im Bereich des Fischereirevieres gelegenen Fischwassers sind, wobei mindestens ein Mitglied des Fischereireviervorstand ein Vertreter eines Vereines sein muss, dessen Vereinsziel die Förderung der Fischereiwirtschaft bzw. die weidgerechte Ausübung der Fischerei ist.

(1) Die Wahl hat aufgrund schriftlicher Wahlvorschläge zu erfolgen, welche zumindest fünf Tage vor der ordentlichen Sitzung, in der die Wahl des Fischereireviervorstand zu erfolgen hat, dem Fischereirevierobmann

(2) vorzulegen und von diesem vor der Durchführung des Wahlvorganges der Wahlkommission zu übergeben sind.

(3) Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, so sind sie nach ihrem zeitlichen Einlangen mit fortlaufenden Buchstaben zu bezeichnen (A, B, C usw.).

(4) Die Wahlvorschläge müssen von einem Viertel der ordentlichen Mitglieder der Fischereireviervollversammlung, höchstens jedoch von fünf ordentlichen Mitgliedern unterschrieben sein. Alle Wahlvorschläge haben neben dem Namen des Fischereirevierobmanns und seines Stellvertreters auch die Namen der drei weiteren Mitglieder zu enthalten.

(5) Wird ein Wahlvorschlag verspätet oder unvollständig vorgelegt oder weist er nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften auf, so gilt er als nicht eingebracht.

(6) Mit der Durchführung der Wahl ist eine Wahlkommission zu betrauen, die über Vorschlag des Vorsitzenden aus drei Mitgliedern der Fischereireviervollversammlung gebildet wird. Der Wahlleiter wird von den Mitgliedern der Wahlkommission bestellt; kommt eine Bestellung nicht zustande, so fungiert als Wahlleiter das an Jahren älteste Mitglied der Wahlkommission.

(7) Der Wahlleiter hat vor Beginn des Wahlvorganges die eingegangenen Wahlvorschläge vorzulesen. Ungültige Wahlvorschläge (Abs. 5) sind unter Bekanntgabe des Grundes der Ungültigkeit auszuscheiden. Wird kein gültiger Wahlvorschlag vorgelegt, so hat die folgende Abstimmung namentlich über jedes Mitglied des Fischereireviervorstand einzeln zu erfolgen, wobei die Wahlvorschläge auch mündlich vorgebracht werden können.

(8) Die Wahl erfolgt durch ein Zeichen mit der Hand. Eine geheime Wahl hat dann zu erfolgen, wenn diese Wahlart mit einer Mehrheit von mindestens einem Drittel der anwesenden Mitglieder der Fischereireviervollversammlung beschlossen wird.

(9) Die geheime Wahl erfolgt mit Stimmzetteln, welche von der Wahlkommission ausgegeben werden. Die Ausfüllung des Stimmzettels hat in Handschrift zu erfolgen. Bei der Ausfüllung des Stimmzettels ist in eindeutiger Form durch den Buchstaben jener Wahlvorschlag zu bezeichnen, dem die Zustimmung gegeben werden soll.

(10) Die Stimmzettel sind bei der Wahlkommission abzugeben. Die Wahlkommission hat nach Abgabe sämtlicher Stimmzettel die Auswertung vorzunehmen und bekannt zu geben.

(11) Als gewählt gelten jene Personen der Fischereireviervollversammlung, deren Namen auf jenem Wahlvorschlag aufscheinen, der die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Fischereireviervollversammlung erreicht hat. Erhält zunächst kein Wahlvorschlag die einfache Stimmenmehrheit, so ist über die beiden Wahlvorschläge abzustimmen, welche die relativ meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

(12) Die Wahlkommission hat über den Wahlvorgang eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Wahlkommission zu unterfertigen.

(13) Die Niederschrift über den Wahlvorgang samt den Wahlvorschlägen ist vom neu gewählten Fischereirevierobmann unverzüglich dem Landesfischermeister zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Formulare zur Wahl

Formulare zur Durchführung einer Wahl – siehe WEB-Seite vom OÖLFV unter Revierdownloads.

Revierobmänner im FROSKG

Im Zuge der Recherchen zur 100-Jahr Feier Fischereirevier Oberes Salzkammergut wurde versucht, die historischen Entwicklung der Fischereirevier-Obmänner zu ermitteln.

Gebarung des Fischereirevier

Geschäftsjahr, Haushaltsvoranschlag, Rechnungsabschluss

(1) Das Geschäftsjahr wird über Beschluss der Fischereireviervollversammlung festgelegt; erfolgt kein Beschluss, deckt sich das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr.

(2) Die Fischereireviervollversammlung hat den vom Fischereireviervorstand erstellten Haushaltsvoranschlag vor der Genehmigung auf seine Sparsamkeit und seine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Aufgaben zu prüfen. Ist bei Beginn des Haushaltsjahres der Voranschlag von der Fischereireviervollversammlung noch nicht beschlossen, so ist der Fischereirevierobmann bis zur Beschlussfassung über den Voranschlag ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die bei sparsamer Verwaltung erforderlich sind, um die notwendigen Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen.

(3) Der vom Fischereireviervorstand vorgelegte Rechnungsabschluss ist durch zwei Rechnungsprüfer, die von der Fischereireviervollversammlung auf die Dauer der Funktionsperiode bestellt werden, auf seine sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.

(4) Der Rechnungsabschluss und der Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer bedürfen der Genehmigung der Fischereireviervollversammlung.

(5) Der Rechnungsabschluss ist unaufgefordert dem Landesfischermeister vorzulegen.

Gebarungsprüfung

Die Gebarung des Fischereireviervorstandes ist mindestens einmal im Jahr auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Übereinstimmung mit den gefassten Beschlüssen durch die Rechnungsprüfer (§ 10 Abs. 3) zu prüfen. Den Rechnungsprüfern sind alle für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen und Belege zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über die Gebarungsprüfung ist dem Fischereireviervorstand ein schriftlicher Bericht zu übermitteln und in der Fischereireviervollversammlung zu berichten.

Vollmacht für den Reviervorstand

Bei der Reviervorstandssitzung am 11. November wurde einstimmig beschlossen, dass der Reviervorstand und die Geschäftsführung zur Beschaffungen für das Equipment, wie z.B. Zubehör zum Elektrofischen, Services für die Revier-KFZ-Anhänger, Reparaturen, Betriebsmittel oder eine Beauftragung von Juristen etc., die zur Durchführung des Tagesgeschäft erforderlich sind wie folgt bevollmächtigt wird. Um handlungsfähig zu sein, erhält der Obmann die Vollmacht im sechs Augen Prinzip, d.h. von zumindest zwei Vorstands-Mitgliedern und dem Obmann können Ausgaben bis 2.500.– Euro beschlossen werden. Investitionen darüber hinaus bedürfen einen Beschluss in der Fischereireviervollversammlung.

Finanzen im FROSKG

Die Beschlussfassung in finanziellen Angelegenheiten aus den Mittel zwischen dem OÖ. Landesfischereiverband und dem Fischereirevier, wird mit der Festsetzung der Revierumlage, der Anteiligen Zuweisung aus der Jahresfischerkartenabgabe und Gastfischerkartenabgabe geregelt und bildet neben eines Unkostenbeitrages für die Durchführung von Fischerkursen, die Haupteinnahmequelle für das Revier.

Information zur Indexanpassung ab 2025

Folgende Satzungsänderungen des Landesfischereirates vom 2.4.2022 wurden vom Amt der OÖ. Landesregierung genehmigt und in der Amtlichen Linzer Zeitung am 27. Juni 2022, Folge 12/2022 verlautbart.

Wertanpassungab 2025
Jahresfischerkarte (JFK-Abgabe)€ 32.–
Gastfischerkarte (GFK)€ 20.–
2-Tägiger Präsenz-Fischerkurs mit Prüfung € 135.–
Fishing-King online Fischerkurs mit Prüfung€ 175.–
Revierumlage für Bewirtschafter (1% vom Einheitswert) je Fischereirechtmind. € 45.–
max. € 415.–

Revierumlage (Mitgliedsbeitrag)

Die Revierumlage (Mitgliedsbeitrag) beträgt je Fischereirecht ab 2023 mindestens € 45,— bzw.
höchstens € 415,-. Die Revierabgabe beträgt ein Prozent des Einheitswertes, wie er vom Finanzamt erhoben wird. Bei mehreren Fischereirechten oder Fischereipachtverträgen kommt die Summe der Revierumlagen zur Verrechnung, jedoch max. 415.–. Beispiel: Hat jemand drei Fischereirechte zu je € 45.–, kommen € 135.– zu Verrechnung.

Gemäß § 41 des OÖ. Fischereigesetzes sind Sie als Bewirtschafter zur Entrichtung des jährlichen Revierumlage an den Fischereireviervorstand verpflichtet. Das Erlöschen der Mitgliedschaft während des Kalenderjahrs begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Revierumlage.

Beschlüsse über Tarife, Honorare und Zuschüsse

Wie in der Fischereireviervollversammlung vom 25. Jänner 2024 beschlossen, werden zur besseren Übersicht, aus verschiedenen Beschlüssen aus der Vergangenheit über Tarife, Honorare und Zuschüsse, diese in die Geschäftsordnung aufgenommen um einen zentralen Überblick über diese zu haben.

Tarife, Honorare und Zuschüsse (*)bis 2023ab 2024Vermerk
Zuschuss für Elektrofischer Ausbildung (*)250.–250.–Reisekosten sind selbst zu tragen
Honorar je Fischerkurs für Prüfer/Unterweiser400.–450.–Honorar für 2 Kurstage
Prüfer/Unterweiser Ausbildung (**)440.–440.–bei 4 Modulen zu a‘ 110.–
Pauschale für Equipment Nutzung an Bewirtschafter (Fischtransport / E-Aggregat etc.)20.–50.–Verrechnung mit Revierumlage
Mitgliedsbeitrag FMSKG25.–25.–Verrechnung mit Revierumlage
FSO Ausbildung beim OÖLFV (*) und Angelobung (BH)NEU250.–Kurskosten inkl. RK Pauschale
Geschäftsführer Aufwandsentschädigung p.a. (***)1.200.-1.500.-Wurde übernommen
Stand: 13. Februar 2025

(*) Die Teilnahme ist, wenn diese durch das Revier gefördert werden soll, VOR der Teilnahme an der Ausbildung mit dem Obmann abzustimmen. Wenn es hier eine Zusage für die finanzielle Beteiligung vom Fischereirevier gibt, erfolgt die Anmeldung durch den Teilnehmer direkt, nach erfolgreichen Abschluss und mit Vorlage der Kursbestätigung wird der Zuschuss an den Teilnehmer ausbezahlt.
Bei FSO ist auch die Angelobung durch die BH-Gmunden und der Ausstellung eines FSO-Ausweises Voraussetzung für den Zuschuss.

(**) Sollte ein Kursteilnehmer nur an einem Teil der Modul-Ausbildung teilnehmen, wird der Zuschuss aliquote für diesen Ausbezahlt.

(***) Wurde im sechs Augen Prinzip, d.h. von zumindest drei Mitgliedern aus dem Fischereireviervorstand beschlossen. (Dokumentation lt. E-Mail vom 29.1.2024, mit Zustimmung Huber, Fehrer, Oberwimmer)

Elektrofischen -und Notabfischplan

Die Auswirkungen des Klimawandels in Bezug auf Notabfischungen sind insbesondere durch längere Trockenperioden spürbar. Zukünftig ist daher vermehrt mit der Abtrocknung von Fischgewässern zu rechnen. Gleichzeitig werden auch die Anzahl und die Intensität von Hochwasserereignissen zunehmen. Deshalb ist von einem erhöhten Arbeitsaufwand bei Notabfischungen auszugehen. Daher wurde frühzeitig im FROSKG ein Notabfischplan entwickelt. Das Equipment für Notabfischungen steht im Revier den Mitgliedern zur Verfügung und es gibt ausgebildete Personen, die auch lt. Genehmigung der OÖ. Landesregierung befähigt sind Notabfischungen durchzuführen. Details dazu im Notabfischplan:

Tarife für Fischerei-SV

Die Honorarnote orientiert sich an der Honorarordnung für Ziviltechniker, die jeweils aktualisiert in der Zeitschrift „Sachverständige“ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veröffentlicht wird und in „Österreichs Fischerei“, der Zeitschrift des Österreichischen Fischereiverbandes für Fischerei-Sachverständige adaptiert wird. Diese kommen bei Elektrobefischungen- und Notabfischungen zur Anwendung.

Spezielle Revieraktivitäten

Durch die Aufnahme dieser speziellen Aktivitäten in unsere Geschäftsordnung und deren sorgfältige Dokumentation wollen wir sicherstellen, dass wertvolles Wissen und Erfahrungen für zukünftige Generationen erhalten bleiben.

Bewahren von Traditionen

Die Geschichte der Menschheit kann nicht ohne die Fischerei gedacht werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sie – meist in Form von Gleichnissen oder Erzählungen – in den Literaturbestand aller Weltreligionen Einzug gefunden hat. Ging es ursprünglich jedoch mehr um den Aspekt der Erschließung einer weiteren Nahrungsquelle für den Menschen, so hat sich diese Bestimmung über die Zeiten stark gewandelt. Heute stehen der Gewässer- und Artenschutz, die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und die Bewahrung der Schöpfung im Vordergrund.

Diese Ziele zu erreichen diente die Errichtung des Fischereireviers Oberes Salzkammergut, dessen 100-jähriges Jubiläum wir in diesem Jahr feiern dürfen. Mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitern und dem Einsatz der fischereiberechtigten Mitglieder können wir heute sagen, dass diese Vorsätze tatsächlich verwirklicht werden. Man kann sogar einen Schritt weitergehen. Ohne die Errichtung des Fischereireviers wäre unsere Heimat eine andere, jedenfalls nicht die, wie wir sie heute schätzen und lieben. Denn das Fischereirevier stand und steht für den Erhalt unserer natürlichen Wasserläufe, für die Verhinderung zeitgeistlicher Veränderungen, für die Rettung, die Pflege und die Aufzucht der heimischen Fischfauna und für einen rücksichtsvollen Umgang des Menschen mit seinen Gewässern. Damit ist das Fischereirevier Oberes Salzkammergut eine der tragenden Säulen für die Sicherung unserer Zukunft und die der nachfolgenden Generationen. Möge es auch die nächsten 100 Jahre so segensreich wirken.

100-Jahr Feier Fischereirevier Oberes Salzkammergut am 29. Juni 2024

Der kirchliche Festakt mit der Segnung der Revierfahne und weltliche Teil, mit der „100 Jahr Feier des Fischereirevier Oberes Salzkammergut“, stand unter dem Motto WIR: – wenn sich Menschen zusammentun und am selben Strang ziehen. Dabei werden Kräfte nicht bloß verbunden, sie vervielfachen sich. So entsteht eine neue Kraft, die nur die Gemeinsamkeit hervorbringen kann. Das Ermöglichen dieser Kraft sehen wir als unseren Auftrag. Ein Auftrag, den wir nicht nur in Zukunft verfolgen, sondern der schon immer das Fundament unserer Zusammenarbeit im Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) war. Eine Kraft, die den Bewirtschaftern, Pächtern, Fischern, Gewässern und natürlich den Fischen im Salzkammergut helfen soll, sich selbst zu helfen. Als starker Partner sind wir da, an unseren Gewässern und zum Wohle unserer Fische, um gemeinsam eine Basis und eine nachhaltige Grundlage zu schaffen, dort wo sie gebraucht wird. Unter diesen Motto steht unsere Veranstaltung und auch um das Sichtbarwerden unserer Aktivitäten und ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Direkt am „wilden Lauffen“ an der Traun gelegen – was liegt daher näher, als mit Hr. Pfarrer Richard Czurylo, der selbst ein leidenschaftlicher Fischer ist, diesen historischen Ort als Fischereiliches Zentrum zu etablieren und die hochwertig renovierten Räumlichkeiten wieder zu nutzen.

Revier-Fahne

Als Schutzpatrone des Handwerks verehrte man die Apostel Petrus. Ihm war der Gottesdienst am 4. Sonntag nach Pfingsten, der 29. Juni gewidmet, an dem das Evangelium vom reichen Fischfang verlesen wurde. Der gemeinsame Besuch dieses Gottesdienstes mit daran anschließender Jahreshauptversammlung zum obigen Termin wurde von den Fischern bis in die Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts beibehalten. Dieses „Repräsentationszeichen des einstigen Handwerkerstolzes“ zeigt auf einer Seite die Darstellung des hl. Petrus und auf der anderen Seite unser Fischereirevier.

Die Übergabe einer neuen Fahne hat eine lange Tradition und stellt ein ganz besonderes Ereignis dar. Wir freuen uns sehr, dass das Fischereirevier Oberes Salzkammergut eine neue Fahne bekommt und wir fühlen uns geehrt, dass wir für diese Ehrenfunktion die Fahnenpatin Frau Mag. Clara Löw gewinnen konnten. Die Fahnenpatin trägt zur Fahnenweihe das Fahnenband.

Festschrift 100-Jahre Fischereirevier Oberes Salzkammergut

Ende Juni 2024 ist unsere Festschrift „100-Jahre Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ mit über 200 Seiten zur Historie, zur Geschichte, zum Brauchtum der Fischerei im Salzkammergut vorgestellt worden. Das Buch wurde über 2 Jahre akribisch recherchiert und vorbereitet. Ende Juni wurde das Buch im Rahmen der 100-Jahr Feier FROSKG präsentiert und verfügbar. Der Verkaufspreis des Buches ist 25,00 €.

Die Festschrift kann über das FROSKG bestellt werden. Der Versandt des Buches erfolgt per Post bzw. für größere Vereins- und Sammelbestellungen durch Abholung des Buches. Bei Versandt des Buches fallen zusätzliche Versandkosten an:
zzgl. Versandkosten Österreich 3,00 Euro
zzgl. Versandkosten EU-Ausland: 8,00 Euro

Solange der Vorrat reicht, kann die Festschrift hier bestellt werden:
Bitte dazu eine E-Mail an: fischereirevier.salzkammergut@gmail.com
mit Angabe der Anzahl an Festschriften und Lieferadresse.

Fischereimanagement Salzkammergut

Bei der am 24. September 2020 durchgeführten Fischereireviervollversammlung vom FROSKG war auch die Vereinsgründung des Vereines „FISCHEREIMANAGEMENT SALZKAMMERGUT“ (FMSKG) auf der Tagesordnung. Dazu muss man wissen, dass gefasste Beschlüsse lt. OÖ. Fischereigesetz §39 (4) der Reviervollversammlung für alle vom jeweiligen Beschluss erfassten Bewirtschafter verbindlich sind.
Vom FMSKG werden Dienstleistungen, wie der Betrieb eines Bruthauses, einer Fischzucht und Services für Elektrobefischung, dem Transport von Fischen und weitere Aufgaben zur Erhaltung und Förderungen einer lokalen Wildkultur-Fisch-Entwicklung für die Bewirtschafter vom FROSKG angeboten.

Unsere Aktivitäten sind auf die Erarbeitung von Grundlagen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von wildlebenden Fischbeständen im Kontext der Angelfischerei in unseren Fließgewässern ausgerichtet. Wir versuchen Brücken zwischen der Fischereiökologie und den Fischen auch die Einstellungen und Verhaltensweisen der Angler und der Entscheidungsträger in Vereinen und Behörden mit zu berücksichtigen. Wir kooperieren mit vielfältigen, führenden Universitäten und Praxispartner. Diese umfassen Angelvereine, -verbände und die behördliche Verwaltung sowie dem zuständigen Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur.

Weitere Informationen unter: www.huberpower.com

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer/Deiner persönlichen Daten ist uns sehr wichtig und wir gehen damit mit größtmöglicher Sorgfalt um. Die durch Ihre/Deine Teilnahme als Fischerei Rechtsbesitzer, Bewirtschaften, Fischereischutzorgan (FSO), Kursteilnehmer, Beirat oder sonst mit dem FROSKG in Verbindung stehende Person oder Organisation, sind bekannt gegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Titel, Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Kommunikation sowie der Erfüllung der Revieraufgaben notwendig und werden in einem Adressverzeichnis geführt und verarbeitet. Personenbezogene Daten finden nur für die dargelegten Zwecke Verwendung. Bei Untersagung, Austritt oder Änderungen von Pachtsituationen etc. werden alle Daten – sofern kein Rückstand an Zahlungen besteht, die Daten nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden und keine längere Aufbewahrung der Daten gesetzlich angeordnet ist, gelöscht. Sofern Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, Eingang ins Archiv gefunden haben, bleiben diese in diesem bis auf Widerruf bzw. einem Löschungsersuchen abgelegt. Ihre Rechte im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften erstrecken sich auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Daten Übertragbarkeit und gegebenenfalls Widerspruch in die Verarbeitung. Des Weiteren haben Sie ein Beschwerderecht beim O.Ö. Landesfischereiverband und in weiterer Folge bei der O.Ö. Landesregierung.

Einverständnis Datenverarbeitung

Ich stimme zu, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Revierverwaltung und der fachlichen, organisatorischen und finanziellen Abwicklung vom „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ (FROSKG) verarbeitet werden dürfen. Die Zwecke der Verarbeitung sind: Organisatorische und fachliche Administration und finanzielle Abwicklung, Mitgliederverwaltung, Zusendung von Revier- und Verbandinformationen, Informationen zu Veranstaltungen und Kursen, sowie die Ablage von Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten können.

Verwendung von Lichtbilder und Foto mit Personen

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von Veranstaltung unserer Revier-Arbeit zu Zwecken der Dokumentation sowie zu Werbezwecken Lichtbilder von ihrer Person angefertigt werden. Diese können online sowie offline veröffentlicht werden.

Wünscht jemand eine Löschung eines Foto oder wünscht eine Einschränkung der Verarbeitung auf der WEB-Seite www.huberpower.com bitte um Mitteilung per EMail auf: fischereirevier.salzkammergut(at)gmail.com und um Angabe des Fotos, welches gelöscht werden soll.

Anfertigung und Nutzung von Foto-/Videoaufnahmen

Die Fischereibewirtschafter und Fischereischutzorgane sind damit einverstanden und erteilen im Zuge der Fischereirevier Vollversammlung ihre Zustimmung zur Anfertigung von Bildaufnahmen während Veranstaltungen vom „FROSKG“ und sonstige Tätigkeiten, die für das FROSKG gemacht werden, wie Fischbesatz, Elektrobefischungen, Überwachung der Fischereibestimmungen- und Gesetze, sowie der Ausübung der Fischerei und auch für die zur Verfügung gestellte Aufnahme von Fischen und unseren Gewässern. Zudem stimme ich der weiteren Nutzung der Bilder zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über die Revier Tätigkeit zu. Die angefertigten Bildaufnahmen können in Medien publiziert werden. Aus dieser Einwilligung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt) ab. Sie ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen vernichtet bzw. von der Website im Rahmen unserer Möglichkeiten entfernt. Hinweise: Über all diese Aspekte gibt es beim Obmann oder Geschäftsführer nähere Auskunft. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen – entweder per Mail an fischereirevier.salzkammergut@gmail.com oder schriftlich an die Post Adresse vom FROSKG.

Schlussbestimmung

Änderung der Geschäftsordnung

(1) Die Geschäftsordnung kann von der Fischereireviervollversammlung mit einem Mehrheitsbeschluss von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden. Die Änderung der Geschäftsordnung ist dem Landesfischermeister anzuzeigen.