TARIFE FÜR FISCHEREI-SV

Die Honorarnote die für Notabfischungen an den Verursacher zur Anwendung kommen, orientieren sich an der Honorarordnung für Ziviltechniker, die jeweils aktualisiert in der Zeitschrift „Sachverständige“ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veröffentlicht wird und in „Österreichs Fischerei“, der Zeitschrift des Österreichischen Fischereiverbandes für Fischerei-Sachverständige adaptiert wird.

Für Tätigkeiten und Arbeiten vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut verwenden wir diese Honorarordnung. Diese wird periodisch angepasst und es wird, wenn nicht anders vereinbart mit diesen aktuellen Beträge an den Verursacher nach Aufwand verrechnet.