Die Honorarnote die für Notabfischungen an den Verursacher zur Anwendung kommen, orientieren sich an der Honorarordnung für Ziviltechniker, die jeweils aktualisiert in der Zeitschrift „Sachverständige“ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veröffentlicht wird und in „Österreichs Fischerei“, der Zeitschrift des Österreichischen Fischereiverbandes für Fischerei-Sachverständige adaptiert wird.

Für Tätigkeiten und Arbeiten vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut verwenden wir diese Honorarordnung. Diese wird periodisch angepasst und es wird, wenn nicht anders vereinbart mit diesen aktuellen Beträge an den Verursacher nach Aufwand verrechnet.

Tarife für Fischereisachverständige (2025)
Nachdem der Basiswert des Allgemeinen Teils der Honorarordnung für Ziviltechniker, der schon bisher als Richtwert für Fischereisachverständige gegolten hat, werden auch die Tarife für Fischereisachverständige entsprechend angepasst (rückwirkend ab 01.01.2025).

Allgemeine Grundlagen für die Berechnung der Tarife
Die dem Auftraggeber oder einem Verursacher von Schäden in Rechnung zu stellenden Aufwendungen setzen sich aus den obigen Kostenelementen zusammen und werden lt. Angebot oder bei fischereilichen Schäden und damit zusammenhängenden Tätigkeiten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Reisekosten
Die tatsächliche Reisezeit des eingesetzten Personals werden lt. Aufwand in Rechnung gestellt.
Benützungskosten für Equipment
Benützungskosten für Equipment zur Elektrobefischung, Fischabtransport, Transportbehälter und weiterer Betriebseinrichtungen sowie Amortisationskosten für Apparate und Geräte sind für die tatsächliche Benutzungsdauer auf der Basis von der Betriebsstunden in Rechnung zu stellen; sofern diese Kalkulation nicht möglich ist, sind Benützungskosten für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte nach den jeweils geltenden ÖKL–Richtwerten (*) zu verrechnen.
Weitere Informationen
(*) Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind eine unverbindliche Berechnungsgrundlage für den land- und forstwirtschaftlichen Einsatz in der Nachbarschaftshilfe, in der aktuellen (Letzt gültigen Version) zu Verrechnung gebracht.
https://oekl.at/oekl-richtwerte
Die Zukunft der Fischerei liegt in unseren Händen.
Durch die Arbeit mit unseren wissenschaftlich fundierten Best Practices,
im Umgang mit Wassertieren, versuchen wir deren Bestände zu erhalten.
Zitat von Robert Arlinghaus