ELEKTROFISCHEN-SERVICES

Vom Fischereimanagement Salzkammergut (FMSKG) werden Hegebefischungen, Notabfischungen und Fischumsiedelungen bei wasserbaulichen Projekten durch Elektrobefischung durchgeführt. Weiters bieten wir Fischtransporte und Fischereiberatungen an. Wir sind ein Dienstleister im Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) für alle Gewässerbewirtschafter, Behörden und Kommunen, Planungs- und Gutachterbüros, Privatfirmen sowie Naturschutzverbände und Fischereivereine.

Unser Schwerpunkt liegt dabei in geografischen Umfeld der Gewässern vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG). Für diese Gewässer haben wir auch entsprechende Genehmigungen für Notabfischungen- und Baustellenabfischungen.

Mit Hilfe der Elektrofischerei ist es möglich, Fischbestände so schonend wie möglich zu hegen, zu pflegen und zu entnehmen. Hier eine kurze Beschreibung der unterschiedlichen Aufgabengebiete.
Für folgende Zwecke wird die Elektrofischerei am häufigsten verwendet:

Baustellenbefischung

Zur Rettung des Fischbestandes aus Gewässern, die vorübergehend oder dauerhaft trockengelegt werden sollen. Hegebefischungen und Fischumsiedelungen an wasserbaulichen Projekten. Bei einer Abfischung werden einem Gewässer alle Fische entnommen. Dieses ist nur in kleineren, absperrbaren Gewässern möglich. Entnommene Tiere werden hierbei dem Gewässer in sicheren Bereichen wieder zugeführt. Die fischereirechtliche Absprache mit dem Fischereirechtsinhaber wickeln wir gerne für Sie ab.

Abfischen von Werkskanälen

Auch künstliche Wasserläufe die eigentlich nur technische Bewandtnis haben werden häufig zum Lebensraum einiger Fischarten. Bei Wartung- und Instandsetzungsarbeiten müssen diese entnommen werden. Schon im Vorfeld werden neue natürliche Lebensräume gefunden um den artgerechten Transport schonend und stressfrei zu bewältigen.

Gesetzliche Situation zu Baustellen- und Werkskanalabfischungen

In Oberösterreich ist dies durch das OÖ. Fischereigesetz wie folgt geregelt:

§ 28 Wasserkraft- und Stauanlagen

(1) Die bzw. der Verfügungsberechtigte hat den Bewirtschafter der betroffenen Fischwässer von Maßnahmen an Wasserkraft- und Stauanlagen, die – abgesehen von den dem laufenden Betrieb eigentümlichen Schwankungen – Änderungen der Wasserführung von Fischwässern bewirken können und von der Reinigung der Triebwerke von Wasserkraftanlagen sowie der Wartung und Sanierung von Fischwanderhilfen wenigstens zwei Wochen vorher, bei Gefahr im Verzug ohne unnötigen Aufschub, nachweislich unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer, der Art und des Umfangs der Maßnahme zu verständigen. Die Bewirtschafter sind überdies in geeigneter Weise vom tatsächlichen Beginn und von der tatsächlichen Beendigung der Maßnahme zu benachrichtigen.
(2) Die Bewirtschafter sind nach Maßgabe rechtskräftiger behördlicher Vorschreibungen über den Betrieb der Anlage oder behördlich anerkannter Betriebsordnungen berechtigt, die Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 zu beobachten und die erforderlichen Auskünfte über diese zu verlangen. Die Verfügungsberechtigten haben das Betreten der Anlagen zum Zweck der Beobachtung zu dulden und die verlangten Auskünfte zu erteilen. Die von dem Bewirtschafter zum Schutz des Fischbestands durchzuführenden Vorkehrungen dürfen nicht behindert werden. Auf Antrag der Beteiligten hat die Behörde Art und Umfang dieser Verpflichtungen festzulegen.
(3) Verletzen die Verfügungsberechtigten die ihnen in den Abs. 1 und 2 auferlegten Verpflichtungen, so haften sie dem Bewirtschafter für den dadurch entstandenen Schaden.

Bestandserfassung

… für wissenschaftliche Zwecke beispielsweise Fischbestandsanalysen und Erstellung von Fischartenkatastern. ​Elektrofischen ermöglicht es, Fischbestände schnell und schonend zu erfassen und zu untersuchen. Hiervon ausgehend lassen sich weitere Maßnahmen für das Gewässer und Besatz Empfehlungen erstellen. Erhalten Sie die Biodiversität Ihres Gewässers und prüfen die natürliche Reproduktion in Ihrem Fischbestand mittels der Elektrofischerei. Hier arbeiten wir Vorzugsweise mit Partnerunternehmen zusammen.

Fang von Laichfischen

Die Entnahme adulter Tiere unmittelbar vor deren Laichzeit ist Mittel erster Wahl, wenn aus heimischen Beständen künstlich vermehrt werden soll. Steigern Sie den Ertrag Ihrer Population und erhalten somit die regional angepassten Stämme. Auch ein Umsetzen in geeignete Laichgebiete ist möglich, sollte die Gewässerdurchgängigkeit nicht gegeben sein, was beispielsweise Salmoniden am Aufstieg im Gewässer hindert. 

Umsiedlung von Fischen 

Umsiedlung von Fischen aus Teichen, durch starke Bedrohung oder durch unerwünschte Ansiedelung von invasiven Fischarten. Mögliche Ursachen für ein Fischsterben sind Fischkrankheiten, Sauerstoffmangel oder Intoxikationen. Das Abfischen dieser bedrohten Gewässer zur Rettung des Fischbestandes und der fachgerechte Abtransport kann von uns organisiert und durchgeführt werden. Dabei achten wir nicht zuletzt auf die Einhaltung von Platz und Bewegungsfreiheit und Sauerstoffzufuhr während dem Transport.

Fischtransporte

Der Transport von Fischen stellt besondere Anforderungen an die Fische, Mensch und an die Geräte. Und nur wer Diesen gerecht wird kann einen ordentlichen Ablauf gewährleisten. Modernste Ausrüstung, Messtechnik, Sauerstoffeinspeisung und jahrelange Erfahrung garantieren einen reibungslosen und tierschonenden Transport von lebenden Fischen.

Genehmigungsprozesse

Ermittlung von Machbarkeit, Aufwand, Methodik sowie fischereirechtliche Absprachen mit Verpächter und Bewirtschafter, auch bezüglich Fischtransport und Wiedereinsatz ins Gewässer gehört besprochen und geplant. Der Genehmigungsprozess mit der zuständigen Behörde, einschließlich Erstellung von Kartenmaterial und einer Dokumentation zur Veranschaulichung der Maßnahme erstellen wir. Binden sie uns frühzeitig bei Baumaßnahmen mit Eingriffen in die Gewässerstruktur mit ein, wir erstellen gerne unser Angebot für diese Dienstleistungen.

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Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der O.Ö. Landesregierung gefischt werden. Der Berechtigung zur Ausübung der Elektrofischerei wird nur erteilt, wenn der Antragsteller

  • nachweist, dass der Elektrofischer einen gültigen Ausbildung besitzt,
  • geprüfte und zugelassene Elektrofischereigerät verwendet

Die Ausbildung für die Ausübung der Elektrofischerei wird durch einen Kurs beim Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) in Scharfling 18, 5310 Mondsee angeboten und nach Teilnahme an diesen Lehrgang hat man die entsprechenden Kenntnisse erworben.

Tarife für Elektrobefischungen

Die Honorarnote orientiert sich an der Honorarordnung für Ziviltechniker, die jeweils aktualisiert in der Zeitschrift „Sachverständige“ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veröffentlicht wird und in „Österreichs Fischerei“, der Zeitschrift des Österreichischen Fischereiverbandes für Fischerei-Sachverständige adaptiert wird.

Kontakt für ein Angebot

„Unsere Herausforderung ist, denn Fischen ihren Lebensraum zu retten!“