Bei der am 24. September 2020 durchgeführten Fischereireviervollversammlung war auch die Vereinsgründung des Vereines „FISCHEREIMANAGEMENT SALZKAMMERGUT“ auf der Tagesordnung. Dazu muss man wissen, dass gefasste Beschlüsse lt. OÖ. Fischereigesetz §39 (4) der Reviervollversammlung für alle vom jeweiligen Beschluss erfassten Bewirtschafter verbindlich.
FROSKG Beschluss zur Vereinsgründung FMSKG
Vereinseintragung am 16.11.2020
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie die Organisation des Vereins sind in schriftlichen in den Statuten festgelegt. Der Verein verfolgt einen bestimmten, gemeinnützigen Zweck, zur Erhaltung unserer heimischen Fischarten und nicht primär auf wirtschaftlichen Nutzen ausgerichtet.
Nicht-Gewinnorientierung (§ 1 Abs. 2 VerG 2002)
Lt. Statuten ist der Verein FMSKG „nicht auf Gewinn ausgerichtet“, das bedeutet konkret:
- Primärität des ideellen Zwecks: Der wirtschaftliche Erfolg steht nicht im Vordergrund, sondern dient lediglich der Erfüllung des ideellen Vereinszwecks.
- Verteilung von Gewinnen: Gewinne dürfen nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden, sondern müssen zur Förderung des Vereinszwecks verwendet werden.
Die Vereinsstatuten treffen den Kern der gesetzlichen Definition eines Vereins nach VerG 2002. Die Nicht-Gewinnorientierung ist ein wesentliches Merkmal, das den Verein von anderen Rechtsformen (wie z.B. Gesellschaften) unterscheidet. Der Verein ist eine juristische Person und ist dafür Gegründet selbstständig Rechte in Form von z.B. Pachtverträgen abzuschließen und Pflichten einzugehen, seinen Mitglieder heimische Fische anzubieten und zu liefern.
Abkürzungen
FROSKG = Fischereirevier Oberes Salzkammergut
FMSKG = Fischereimanagement Salzkammergut
Weitere Informationen
Die aktuelle Version der Vereinsstatuten sind über die FMSKG-EMail Adresse: fischereimanagement@gmail.com
anzufordern.
„Zusammenkommen ist ein Anfang, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein echter Erfolg.“ Zitat: Henry Ford