FISCHEREIORNUNG ISCHLER TRAUN (VERSION 2021)

Prolog

Die Fischereiordnung wird vom Vorstand des Vereins „FFW“ periodisch neu erstellt beziehungsweise an die, in den jeweiligen Pachtgewässern entstehenden dynamischen Veränderungen angepasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht in Jahreszeiträumen zielorientiert auf die Ergebnisse aus den Fangstatistiken, den Gesprächen und Rückmeldungen der Vereinsmitglieder und auf Ergebnisse von Bestandserhebungen und Ereignissen am Gewässer zu reagieren. Dies garantiert eine Bewirtschaftung, die sich unmittelbar an den tatsächlichen Gegebenheiten im Revier orientiert und damit die Nutzung der Fischbestände in einer ökologisch verträglichen und nachhaltigen Form gewährleitstet.

Fischereiordnung

Wie im vergangenen Jahren, werden wir auch für die kommenden Saisonen eine sehr limitierte Anzahl von Jahreslizenzen und pro Jahreslizenz, 3 Gästekarten ausgeben, um den Befischungsdruck gering zu halten.

Fischarten

Die Bachforelle

Die Bachforelle (BF) ist aus bisher unbekannten, nicht konkreten Ursachen, die noch immer untersucht werden, kaum vorhanden. Die vorhandenen BF, die aus den Nebengewässer (Kalten-, Sulz- und Rettenbach) hauptsächlich einwandern, werden im Sommer ab Ende August bis Mitte September schwarz und sterben. Der Umstand ist multiples Organversagen und letztendlich Blindheit, die eine schwarze Färbung verursacht. Wir haben daher Besatzmaßnahmen mit BF, bis zur Klärung dieser Situation, seit 2010 eingestellt. Sollten welche gefangen werden, so gilt das gesetzliche Schon Maß lt. O.Ö. Fischereigesetz!

Bitte Sichtungen und Fang von „Schwarzen Bachforellen“ sowie Seeforellen an den Bewirtschafter Heimo Huber Tel. +43 681 203 896 05 bzw. E-Mail: heimo.huber(at)gmail.com melden!

Die Regenbogenforelle

Die Regenbogenforelle (RBF) ist eine nicht heimische Fischart, die sich in der Ischler Traun zwischenzeitlich als Leitfisch behauptet. Somit ist für uns Fischer die RBF ein idealer Beutefisch. Relativ einfach zu fangen, wohlschmeckend und in einer großen Anzahl vorhanden. Trotzdem gilt strikte Einhaltung der Schonzeit!

Schonzeit der Regenbogenforelle 1. Dezember bis 15. März

Laichzeit der Regenbogenforelle
Die RBF reproduziert sich mittlerweile in der Ischler Traun sehr gut. Soweit wir bis jetzt beobachten konnten, gibt es Herbst- wie Frühjahrslaicher im Revier. Die Laichzeit der Herbstlaicher, beginnt im November, die der Frühjahrslaicher nahtlos übergehend bis in den April.

Entnahme von Regenbogenforellen (Küchenfenster)

Entnahmefenster für RBF von 30 cm bis 49 cm
Um große Laichfische zur Bestandssicherung zu wahren haben wir ein Entnahme-Fenster bei RBF zwischen 30 cm bis 49 cm.

Die Äsche

Wir haben noch einen Äschen Bestand an der Ischler Traun. Die Alterspyramide ist zwar nicht optimal und auch Besatzmaßnahmen gestalten sich schwierig, deswegen sollte die Äsche geschont werden. Da sich die Äschen Laichzeit an der Oberen Traun auf Anfang bis Mitte Mai verlagert, haben wir eine Schonzeit außerhalb der gesetzlichen Laichzeit beschlossen:

FFW-Schonzeit der Äsche an der Ischler Traun: 1. März bis 31. Mai

Wie im O.Ö. Fischereigesetz unter „Weidgerechtigkeit“ geregelt, dürfen Fische in der Laichzeit, nicht befischt werden! Da in „normalen Jahren“ per Ende April die Schneeschmelze einsetzt, stellt diese gegenüber der gesetzlichen Schonzeit an der Ischler Traun keine große Einschränkung dar und wir ersuchen um strikte Einhaltung dieser FFW-Bestimmung!

Andere Fischarten und OÖ-Landesfischerkarte

Brittelmaß und Schonzeit: Lt. OÖ-Fischereigesetz
Weiteres ist eine gültige „OÖ-Jahresfischerkarte“ mit zu führen, dieses gehört mit der FFW-Jahreslizenz, dass ist der Einzahlungsbeleg mitgeführt und wird von den FSO (Fischereischutzorganen) kontrolliert.

Entnahme/Jahr

Da wir unsere Besatzmaßnahmen so gering wie möglich halten und das Eigenaufkommen von Äschen und RBF auch weiterhin fördern wollen, soll sich die Entnahme von Fischen in Grenzen halten. Wir wollen jedoch absichtlich keine Entnahmebeschränkungen vorgeben und überlassen des jeden Mitglied, hier nach besten Wissen und Gewissen, in Eigenverantwortung und weidgerecht zu handeln.

No fishing: vom 1. Dezember bis 15. März (Empfohlen ab 1. 4.)

In diesem Zeitraum ist die Fischerei generell untersagt, um den Fischen, aber auch dem Gewässer-Lebensraum eine Erholungsphase zu gewähren. Empfohlen wird, die Fischerei erst mit Anfang April zu beginnen. Da zu dieser Zeit die Äschen zu laichen beginnen, ist darauf dringend zu achten, dass diese nicht gezielt angefischt und im Laichgeschäft gestört werden!

Kein Watfischen bis 31. Mai

Im Sinne der „Weidgerechtigkeit“ und um unser natürliches Aufkommen von Äschen und Forellen und deren Laichplätze zu schützen sind diese nicht zu befischen, zu durchzuwaten und großräumig zu umgehen.

Fangmeldungen sind erwünscht

Bitte Fangmeldungen an den Bewirtschafter Heimo Huber, telefonisch oder per WhatsApp unter der Telefonnummer +43 681 2038 9605 bzw. per E-Mail: heimo.huber(at)gmail.com melden, wenn möglich mit Foto! Um eine Übersicht über die Fischbestände zu haben, sind möglichst viele Meldungen über positive -und auch negative Erlebnisse an unseren Revieren erwünscht.

Reviergrenzen Ischler Traun und Zuflüsse

Das Fischereirevier „Ischler Traun“ mit einer Gesamtlänge von ca.8,25 km, reicht von der Straßenbrücke in Lauffen (obere Reviergrenze) bis zur Baumit-Brücke, unterhalb von Bad Ischl (untere Reviergrenze)! Mit dabei sind noch die Nebenbäche wie: Sagmühlbachl, Kaltenbach und Sulzbachbach. Seit 2011 über einer Länge von ca. 1,2 km der renaturierte Engleithen Altarm (Alte Traun). Diese Nebengewässer werden zur Aufzucht verwendet und dürfen nicht befischt werden.

Es ist die Pflicht des Lizenznehmers, sich mit den Reviergrenzen vertraut zu machen.

Obere Grenze Ischler Traun: Brücke in Lauffen
Untere Grenze Ischler Traun: Baumit Brücke (unterhalb von Bad Ischl – bei der Kläranlage)

Grenze zur Ischl: Unterhalb der Brücke über die Ischl
Grenze zum Rettenbach: unterhalb der Schwelle und der Eisenbahnbrücke

Allgemeine Bestimmungen

  • Es ist nicht gestattet, andere Personen mitangeln oder in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen.
  • Das Angeln in der Nacht (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist verboten.
  • Jeder Jahreslizenzbesitzer erhält auch 3 Gästekarten. Jeder Jahreslizenzbesitzer muss vor Beginn des Angeltages die Gästekarte mit Namen und Datum versehen. Der Gast muss auch eine amtliche OÖ-Fischerkarte oder eine OÖ-Gästekarte besitzen und diese mit der FFW-Tageskarte mitführen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Fischereiaufsicht vorzeigen.
  • Die Angelfischerei ist ausschließlich mit der Fliegenrute erlaubt.
  • Es darf ausschließlich widerhakenlos und mit einer künstlichen Fliege gefischt werden. Wir ersuchen um möglichste Schonung der untermassigen Fische. Untermassige Fische sind schonend mit angefeuchteten Händen von der Angel zu befreien, möglichst im Wasser zu belassen und zurückzusetzen! Im Zweifelsfall ist es besser, das Vorfach kurz abzuschneiden und den Fisch mit der Fliege zurück zu setzen.
  • Es sind Trockenfliegen, Nymphen und Streamer erlaubt!
  • Jigs, Brotfliege und Glo Bugs o.ä. Kunstköder sind verboten!
  • Keine Salzwasserhaken verwenden!
  • Es ist die Fischerei nur mit einer Rute und nur mit Einzelhaken (barbless) gestattet.
  • Beschwerung am Vorfach (Tiroler Hölzl-Montage o.ä.) sind verboten!
  • Es soll außerdem kein dünneres Vorfach als 0,14mm (5x) verwendet werden.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht und Anwesenheit eines Lizenznehmers fischen, jedoch beide insgesamt nur mit einer Fliegenrute.
  • Fische die außerhalb des Entnahmemaßes oder solche die in der Schonzeit gefangen wurden, sind bei sorgfältiger Behandlung (insbesondere beim Lösen des Hakens) unter allen Umständen ins Wasser zurückzusetzen. Speziell bei Äschen, wenn der Haken tief sitzt, ist es besser für den Fisch, das Vorfach kurz vor der Fliege abzuschneiden und den Haken am Fisch zu belassen und mit dem Fisch frei zu lassen. Ist ein Fisch derart verletzt, dass ein Weiterleben auszuschließen ist, ist dieser in waidgerechter Art zu verbringen.
  • Das Hältern von Fischen ist nicht erlaubt.
  • Ufer und Gewässer sind rein zu halten. Beschädigungen fremden Besitzes oder Beunruhigung der Jagd sind zu vermeiden. Das Befahren der Fluren abseits der öffentlichen Zufahrtswege ist verboten.
  • Die FFW-Fischereiordnung und alle fischereirechtlichen Bestimmungen, insbesondere das O.Ö. Fischereigesetz, sind einzuhalten.
  • Jeder Angler ist verpflichtet, an der Überwachung des Fischwassers mitzuwirken. Werden unrechtmäßige oder fragwürdige Handlungen im/am Gewässer beobachtet, ist sofort ein beeideter Fischaufseher, die Gemeinde oder der nächste Polizeiposten zu verständigen. Jede Übertretung der Fischereiverordnung ist sofort dem Aufsichtsorgan oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
  • Jedes Mitglied wird im Vereinsinteresse ersucht, Verstöße gegen die Bestimmungen, sowie Verunreinigungen des Gewässers (Einleitung von Abwässer, Müllentsorgung, Schneeräumung etc.) unverzüglich der Polizei (133) bzw. der Vereinsleitung zu melden!
  • Zur Überwachung der Einhaltung dieser Fischereiordnung sind die bestellten Aufseher befugt; ihren Aufforderungen und Weisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Weigerung hat sofortigen Lizenzentzug zur Folge. Der Lizenznehmer übernimmt diese Fischereiordnung und verpflichtet sich damit, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten.
  • Die Vereinsleitung kann, wenn es für das Fischgewässer sinnvoll ist, Änderungen dieser Bestimmungen vornehmen. Aus Gründen der Schonung können auch einzelne Streckenteile gesperrt werden.
  • Die Ausgabe einer Jahreslizenz kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Unterstützung und Begehung

Sollten Sie Unterstützung am Wasser brauchen, bitte melden. Es kann gerne nach Terminvereinbarung eine gemeinsame Begehung der Ischler Traun und ein gemeinsame Revier Einweisung stattfinden.

 

„Schützt die großen Fische“

Zitat von Prof. Dr. Robert Arlinghaus, welches besagt: