ANNO DAZUMAL

Mit „unendlicher Geschichte“ meine ich, dass dieser Eintrag noch einiges an Recherche braucht. Einige Besuche in Bibliotheken und noch viel an Literatur aufzuarbeiten ist und im WEB zu recherchieren. Allgemein meint man leichtfertig, dass wir in einer Wissensgesellschaft leben. In Google eingeben und man hat alle Informationen auf „Knopfdruck“. So ist es zumeist nicht, zumindest nicht, wenn es um tiefgründige, zusammenhängende Informationen geht. Tatsächlich aber entsteht aus vielen Rohdaten eine zielgerichtete Ergebnisbericht. Mein Versuch, eine Datenbank, eine „Knowledge Base“ mit möglichst vielen Daten über „die Geschichte der Fischerei im Salzkammergut“ ans Licht zu holen – und plädiert dafür an alle, weitere Informationen, Daten, Skizzen, Berichte, Bücher, Fotos und Geräte zur weiteren Vervollständigung zur Verfügung zu stellen.

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Die Geschichte der Fischerei im Salzkammergut

  • Gewässerregulierungen,
  • der Fische,
  • der Fischerei
  • der Fischzucht
  • der Bewirtschafter und Pächter
  • der Fischereirechte
  • das Fischereigesetz
  • der Entstehung des Fischereirevier
  • und alles was damit zusammenhängt.
Auf der Suche nach unserer fischereilichen Entwicklung im Salzkammergut, suchen wir auch Ihre/Deine Informationen…. (Quelle: Google Play)

Helfer gesucht – Wir suchen Dein Wissen

Ich starte gleich zu Beginn dieses Artikels, mit dem Aufruf und der Bitte bei der Datensammlung zu helfen. Lassen Sie uns, dem „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ Ihre Informationen über die Fischerei im Salzkammergut zukommen.

Anrufen unter: +43 681 20 38 9605 (Obmann: Heimo Huber)
Email: fischereirevier.salzkammergut@gmail.com

Wir verarbeiten alle Medien, egal ob es sich um Filme, Tondokumente, Fotos, Grafiken, Bücher und Broschüren oder einfache Texte handelt. Wir sind ist in der Lage auch alte Medien, z.B. 8-mm-Filme, alte Fotos oder Dias zu digitalisieren. Wir verfügen über die Kenntnis auch Dokumente in „Korrentschrift“ lesen zu können. Die Originalunterlagen werden natürlich unbeschädigt wieder rückerstattet. Wir legen größten Wert auf die Einhaltung von Gesetzen, im Speziellen auf das Mediengesetz und das Urheberrecht. Quellenangaben sind uns wichtig und werden wenn gewünscht natürlich in den Berichten erwähnt.

Wie kann ich helfen?

Es wäre schade, wenn die Informationen die über Deine/Ihre Großeltern, Urgroßvater und Verwandten seine alte Fischereigeräte, Zeichnungen, Bilder, Bücher, Dokumente und handschriftliche Aufzeichnungen nicht mehr genutzt werden. Es würde mich freuen, wenn auch Du/Sie zum Projekterfolg, der Aufarbeitung der „Geschichte um die Fischerei im Salzkammergut“ beitragen wollen. Von der Person, die uns ein interessantes Foto oder Tagebücher zur Verfügung stellen kann, bis hin zu jener Person, die ein gesamtes Thema, wie Architektur von Wehranlagen, zur Geschichte zum Flussbau, alte Pachtverträge und Fischerkarten von der Oberen Traun und der Ischl, inkl. der Seenfischerei vom Wolfgangsee, Hallstätter See, den Gosauseen, Schwarzensee etc. beitragen kann, sind uns alle herzlich willkommen.

Die Seeforellen der Traun - aus Traun Journal Nr. 8
Die Seeforellen der Traun – aus Traun Journal Nr. 8 , Foto aus Ebensee, bei der Fischzucht bei der Miesenbachmühle. (Quelle: Freunde der Gmundner Traun)

Von Dr. Gustav Brachmann (* 28. Mai 1891 in Liebenau (Oberösterreich); † 20. Juli 1966) der ein österreichischer Jurist, Beamter und Heimatforscher war und seinen Lebensabend nach dem Krieg bis zu seinem Tod sogar in Neukirchen bei Altmünster verbrachte hat, wie folgt die fischereiliche Geschichte aufgearbeitet:

Historische Zuständigkeiten die man kennen sollte

Hier habe ich in der Geschichte etwas ausholen müssen. Man muss die regionalen Zuständigkeiten verstehen, zwischen der kirchlichen und der kaiserlichen Situation und den lokalen Ergänzungen die durch „Libellen“ für das Salzkammergut geregelt waren. Damit bekommt man auch ein Verständnis auch über die heute noch gültigen Zuständigkeiten, z.B. dessen, dass die Verantwortung der ÖBF Forstbetriebe Ebensee bis zur „Kesselbachbrücke“ liegt. D.h. vom Kloster Traunkirchen gesteuert waren. Hingegen die ÖBF Bad Goisern heute noch die Rechte von „Wildenstein“ verwalten.

1418 – Fischereiordnung

Zusammenfassung von Dr. Gustav Brachmann

Die Geschichte der Fischerei ist in den einzelnen österreichischen Bundesländern noch nicht gleich weit erforscht. Und doch bietet sich darin, abgesehen vom rein Fachlichen, eine Fülle rechtsgeschichtlich wie wirtschaftsgeschichtlich bedeutsamen Stoffes. Im nachstehenden soll ein bescheidener Beitrag dazu gebracht werden. Vom Ende des Mittelalters herauf bis an die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert waren es die sogenannten Taidinge — wir dürften sagen Polizeiverordnungen oder Ortssatzungen — die uns über die Handhabung des Fischereirechtes bemerkenswerte Aufschlüsse geben. Sie tragen begreiflicherweise die Merkmale des allgemeinen gesellschaftlichen Aufbaues jener Zeit, das heißt, sie fußten, soweit es sich nicht um landesfürstliche Städte oder Märkte handelte, auf dem Grunde des Untertänigkeitsverhältnisses. In den Händen eines weltlichen oder geistlichen Grundherrn lag also auch die Fischwaid, wenngleich sie meist nicht mit jener Ausschließlichkeit gehandhabt zu werden pflegte, wie etwa der Wildbann. Im nachstehenden sind den Taidingen der einzelnen Orte die Jahreszahlen beigefügt, wann die bis dahin bloß herkömmlichen Gewohnheitsrechte schriftlich niedergelegt worden waren.

Die älteste Fischerei-Ordnung von Oberösterreich

Zusammenfassung von Dr. Gustav Brachmann – Beiträge zur Geschichte der Fischerei in Österreich (I)

Die Fischereiordnung vom Allerheiligenabend des Jahres 1418, die älteste uns erhaltene Fischereiordnung Oberösterreichs überhaupt, bezog sich zwar nur auf die sogenannte Untere Traun, das heißt, die Strecke zwischen Stadl/Lambach und der Einmündung dieses Flusses in die Donau, hat aber gleichwohl Fischerei Kudlich darüber hinaus ihre namhafte allgemeine Bedeutung. Zweimal schon war sie Gegenstand der Besprechung. Erstmalig veröffentlichte diese „Statuta piscatorum apud Truna“ (1) in „Fischerei-Ordnung für die Traun“ von Pius SCHMIEDER in seinen „Beiträgen zur Landeskunde von Oberösterreich“, das zweite Mal fand sie eine weit eingehendere Betrachtung bei Dr. Arthur Maria SCHEIBER: „Zur Geschichte der Fischerei in Oberösterreich“ (5).

In einer die SCHMIEDERsche Darstellung an Umfang und Gehalt weit übertreffenden Aushöhlung zieht SCHEIBER zur Erklärung der fischereirechtlichen wie auch der fischereitechnischen Verhältnisse an der Traun zur Zeit des ausgehenden Mittelalters insbesondere Lambacher Stifts-Urbare (4) heran. So gelingt es ihm vor allem, die bei SCHMIEDER noch ganz unklaren Begriffe der in der eingangs genannten Fischerei-Ordnung immer wiederkehrenden Ausdrücke „ferter und steckwaider“ sinnfällig und überzeugend zu trennen und zu deuten. Schon im Aufsatz „Beiträge zur Geschichte der Fischerei Österreichs“ (5) wurde die Bedeutung hervorgehoben, die in früheren Jahrhunderten bei der Strom- und Fluss Fischerei den verschiedenen Fachwerken (Flechtwerken) in und neben dem Stromstrich zukam. Solche ausschließlich der Fischerei dienende und — trotz immer wiederholter Erneuerung und vielleicht auch innerhalb kürzester Strecken gelegentlich etwas wechselnder Ausrichtung — als ständig anzusprechende Bauten ließen sich einerseits nur in noch völlig ungeregelten Gewässern erklären, andererseits auch nur bei solchen Verhältnissen öffentlich-rechtlich einigermaßen ertragen. Dass sie trotzdem schon damals, als doch die Fahrtrinne noch eine oft mehrmals des Jahres, fast sicher aber nach jedem Hochwasser wechselnde war, eine ständige Erschwernis für die Schifffahrt darstellen mussten, liegt auf der Hand.

Gerade in der Traun, dem durch Jahrhunderte bis zum Bau der Pferdeeisenbahn lebenswichtigen Verbindungswege zur Ausbringung des Salzes aus dem kaiserlichen Kammergute, wurden diese Fachwerke der Fischer von den Schiffsleuten wie ein Dorn im Fleische empfunden. Es ist verständlich, dass die Fischereiberechtigten, weltliche und geistliche Großgrundbesitzer, die Fischerei damals nicht persönlich ausübten. Das Fischen als vornehmer Sport beginnt ja eigentlich erst mit dem 19. Jahrhundert. Früher bot das Weidwerk in dieser Hinsicht Abregung und Abwechslung genug. Es galt also den Fischereiberechtigten nur, die von Fischreichtum noch strotzenden Gewässer über den kaum begrenzbaren eigenen Küchenbedarf hinaus wirtschaftlich, d. h. durch Verkauf der Beute, zu nützen Dazu brauchte man Leute, die die Fische fingen. Bedienstete des eigenen Haushaltes hierzu auszuschicken, wäre viel zu umständlich gewesen. Nichts lag näher, als mit den Fischfängen in den entsprechenden Strecken entlang der Ufer grundsässige Untertanen zu betrauen oder solche eigens dazu mit kleinem Grundbesitz dort „anzustiften“, das heißt, als „Grundholde“ sesshaft zu machen. Mit einem gewissen Anteil — der natürlich auch weit über ihren eigenen Verzehr hinausging — am Fang beteiligt, war nicht nur eine Bindung dieser Leute in Bezug auf ihre Dienstleistung, sondern auch ein Anreiz für sie gegeben, das Fischwasser mit zu beaufsichtigen. Das Mittelalter war dem Gedanken genossenschaftlichen, wo nicht gar fast bürgerschaftlichen Geschäftstreibens überaus ergeben. So nimmt es nicht wunder, dass die Fischwaid im weiteren Sinne, also die Fischereiberechtigung überhaupt, von den mit dem Fange Betrauten — das waren die Voll-Fischer oder „Ferter“ – in den ihnen zugewiesenen Strecken zu zweien und zweien ausgeübt wurde. Die ihnen zugeteilte Strecke war die Fischwaid im engeren Sinne oder „Feite“. Einem Ferterpaare standen zwei Ferte zu. Erst im 16. Jahrhundert rechnete man ihrer viere für zwei Ferter. Obgleich alle Ferter völlig gleichberechtigt waren, wurde solch ein Ferterpaar nach außen doch nur durch einen von ihnen vertreten, den man den „Fischmeister“ hieß. Sonst hatte dieser in der Fischerei-Ordnung von 1418 wie auch in zahlreichen anderen Archivalien häufig wiederkehrende Ausdruck nichts zu bedeuten. Eine solche Ferte oder Fischwaid im engeren Sinne war übrigens mit Zustimmung der Grundherrschaft auch vererb-, unter Umständen selbst unter Lebenden übertrag- und auf eine halbe, eine Drittel- oder eine Viertelfert teilbar. Jedweder Untertan hatte bekanntlich ehemals für den Genuss seiner Liegenschaft oder die Ausübung einer bestimmten Berechtigung — sie mochte welcher Art immer sein — an seine Grundherrschaft ein entsprechendes Entgelt zu leisten: bald war es bare Münze, bald eine Abgabe in Naturalien, bald eine Arbeitsverrichtung mit Hand- oder Zugdienst. Auch die Fertfischer hatten außer barem Geld vor allem eine sehr beträchtliche Abgabe an von ihnen gefangenen Fischen abzuliefern. Das Lambacher Urbar von 1463 verzeichnet diese Dienste sehr genau: es unterscheidet einen „großen“ und einen „kleinen“ Fischdienst, jenen von edlen, diesen von minderen Fischen.

Entwicklung der Fische als Lebensmittel

Zusammenfassung von Dr. Gustav Brachmann – Beiträge zur Geschichte der Fischerei in Österreich (II)

Die Fluss Fischerei spielte in Mitteleuropa ehemals eine wirtschaftlich sehr bedeutende Rolle. Das wurde erst im Laufe des 19. Jahrhunderts anders. Die bis in die Mittel- und Kleinstädte, Märkte und abgelegenen Täler sich ausbreitende Industrie, vor allem aber die besonders durch die Dampfschifffahrt bedingte Regelung der Ströme und schiffbaren Flüsse, die die vordem unübertrefflichen Laich-, Entwicklungs und Lebensbedingungen der Fische größtenteils vernichtete, haben das Bild erst sosehr zum Nachteil der Binnenfischerei verändert. Wer sich von uns Älteren an die Jahre vor dem ersten Weltkrieg erinnert, die im Verhältnis zu den nachfolgenden Jahrzehnten als eine Zeit durchschnittlich hohen Volkswohlstandes gelten dürfen, der weiß aber auch, dass die Nachfrage nach Flussfischen, selbst edler Art, zumindest in Österreich damals keine allzu rege war. Die Preisfrage stand dabei erst an zweiter Stelle. Es war vielmehr eine Änderung in der Geschmacksrichtung gegenüber früheren Jahrhunderten eingetreten, die ja auch in der weitverbreiteten Ablehnung der damals beginnenden Seefisch-Einfuhr ihren Ausdruck fand. Der Kulturgeschichte sind solche Wandlungen der Gaumenneigungen (man denke z. B. nur an die jahrhundertelang beliebten Würzweine) nichts Neues. Dazu kamen bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts die in den breiten Schichten der Bevölkerung viel strenger beachteten Fastengebote, die eine starke und sozusagen geregelte Nachfrage nach Fischen zwangsläufig zur Folge hatte. Da man ehemals (man mache z. B. nur einen Blick in alte Kochbücher oder nehme Einblick in Haushaltsrechnungen oder Kostenverzeichnisse über bürgerliche, geschweige höfische Gastereien vergangener Jahrhunderte) in den Vergleichen zu heute in den meisten Gesellschaftskreisen und Ständen geradezu völlerisch lebte, fiel das beim Absatz an Fischen begreiflicherweise auch mengenmäßig stark ins Gewicht1). So sind denn die immer wiederkehrenden marktpolizeilichen Gebote zu verstehen, die den Berufsfischern die Deckung des jeweiligen örtlichen Bedarfes geradezu zur Betriebspflicht machten. Dass gleichwohl die Nachfrage mitunter über das Angebot hinausging, erhellt unter anderem daraus, dass neben den Frischfischen schon seit Jahrhunderten auch der gesalzene und der geräucherte Seefisch seine Liebhaber und Abnehmer hatte, daher in jeder Stadt und in größeren Märkten eine von den Fragnern (Greißlern, Gemischtwarenhändlern) geführte, landgängige Ware war. Es handelte sich da — z. B. schon im .16. Jahrhundert — zumeist um den Hering, den Stockfisch, den ,,Plateis“ oder Blattfisch (die Scholle) und den Lachs. Als 1730 ein Mauthausner Fleischer zugleich den Heringshandel betreiben wollte, musste er sich für eines der beiden Gewerbe entscheiden, da zweierlei zusammen nicht betrieben werden durften. Nach einer Ordnung von 1552 galt in Mauthausen auf Heringe eine Niederlagsgebühr von 2 Pfennig je Tonne.

Zum Vergleich ist es unerlässlich, ein paar Preise anzuführen. So kostete z. B. im Jahre 1754 in einer oberösterreichischen Landstadt

  • 1 Pfund Karpfen 6 Kreuzer (kr),
  • Rutten 18 kr. und
  • Hechte 21 kr.,
  • während man um einen Kreuzer 3 bis 4 Heringe bekam;
  • zur selben Zeit kostete das Pfund Rindfleisch 2/4 kr.


Es liegt nahe, dass sich angesichts eines so bedeutenden Umsatzes an Fischen die Markt- als Lebensmittel- und Gesundheitspolizei bald recht angelegentlich mit der Überwachung befasste. Schon nach dem alten Stadtrecht für Böhmen und Mähren (1579) hatten die Beschauer („agoranome“) Einfuhrfische, insbesondere in Fässern eingesalzene Heringe, Hechte, Störe, Blausen und dergleichen zu beschauen, faulige Ware zu vertilgen, den Händler zu strafen. Verordnungen vom 2. März 1744, 12. Februar 1752 und 9. September 1791 sowie Polizeiverordnungen für die Österreichischen Erblande von 1786, 1787, 1791 und 1795 schärften ein, dass verendete und abgestandene Fische nicht feilgehalten werden durften; sie waren vielmehr durch die Obrigkeit zu beschlagnahmen und zu vernichten. Nach älteren (Wiener) Marktordnungen musste in einem solchen Fall der Händler mit dem toten Fisch in der Hand auf der sogenannten Schandbühne (dem Pranger) stehen; der Käufer aber musste sein Geld zurückbekommen. Nach einer Verordnung vom 4. März 1755 durften in Teichen erfrorene Fische nicht verkauft werden, sondern waren, mit Kalk bestreut, tief zu vergraben. Eine Hofentschließung vom 12. Dezember 1753 hatte die obigen Verbote allerdings dahin gemildert, dass erst kürzlich abgestandene Fische noch verkauft werden durften, solange das Fleisch bei den Flossen noch körnig und rot, nicht aber, wenn es schon weißlich und weich war. Nach der Wiener Marktordnung vom 14. April 1750, §§ 32 und 48, durften keine fauligen Fische oder Schalentiere verkauft werden. Die Marktaufseher hatten in den Gewölben der Händler nachzusehen, bedenkliche Ware zu beschlagnahmen und in Gegenwart des Eigentümers zu vertilgen. Der aber musste zur Strafe soviel Groschen als faule Muscheln, soviel Siebener als faule Austern und bei Fischen das Zehnfache des Verkaufspreises zahlen. Laut kaiserlichen Patentes vom 21. März 1771 durften weder die Fischer und ihre Knechte noch auch die Fischhändler „edle Brut“, also keinen Hecht, Schiel, Sander, Huchen, Karpfen und dergleichen unter 3/4 Pfund Gewicht, Rutten, Aalraupen, Schleien, Zinge, Perschlinge und dergleichen nicht unter1/4 Pfund Gewicht fangen oder feilhalten. Auf Übertretung standen 12 Taler (TI) Strafe. Nach der „Wiener Marktordnung vom 6. Mai 1772 mussten die Fische, ehe sie auf die Waagschale kamen, erst „gestürzt“ werden, „sonst würde das Wasser den Käufer theuer zu stehen kommen“. Schließlich verbot noch die Verordnung vom 30. Jänner 1793 den Fischweibern, ihre Ware „nach dem Gesicht“, also ohne Wägung, zu verkaufen.

Im 13. Jahrhundert war es das Ischl Land

Das Salzkammergut wurde im 13. Jahrhundert, ursprünglich als „Ischl Land“ bezeichnet, hatte bereits im Mittelalter den Charakter einer „salinenärarischen Kolonie von eigenem Gepräge“; 1514 brachte Kaiser Maximilian I. die Salzgewinnung und den Salzhandel in seine Hand. „Weil das Salzkammergut ein so wichtiges Wirtschaftsgebiet und eine so bedeutende Quelle der fürstlichen Finanzen war, baute man es mit Hilfe einer gut funktionierenden inneren Organisation zu einem Staat im Staate aus. An der Spitze der Organisation fungierte der Salzamtmann.

Bachforelle, Ausschnitt aus der „Fischtafel“ aus dem Fischbuch von anno 1506
(Quelle: Wiener Stadt- und Landesarchiv)

1504-1506 – das Fischereibuch – Vischordnung

Schon bald nach dem Tode Erzherzog Sigmunds ging der damalige Fischmeister daran, eine Zusammenstellung der Fischwasser anzufertigen. Eine Urkunde aus der Zeit um 1500 ist erhalten geblieben. Es werden darin die Teiche, Weiher und größeren Teichanlagen als sogenannte Ablass Seen bezeichnet, und neben Wildseen, Bächen und Flüssen mit den darin vorkommenden Fischarten unter Angabe, nach wieviel einem Jahr die Teichanlagen abzufischen wären, aufgezeigt. Kaiser Maximilian I. der kunstfreudige und naturverbundene Herrscher hat uns neben einer Reihe anderer aufschlussreicher und interessanter Schriften ein kulturhistorisch und besonders fischereilich bedeutsames Werk in seinem Fischereibuch hinterlassen, das neben der Aufzählung aller landesfürstlichen Fischwasser Angaben über Fischarten und Methoden des Fischfanges macht, bereichert durch eine Reihe aufschlussreicher Bilder.

„Eine Vischordnung seines Vaters Friedrich angelehnte Fischereiordnung.“

Das Fischereibuch des Kaisers Maximilian I.

Maximilian I. (gebürtig Erzherzog Maximilian von Österreich;  22. März 1459 auf der Burg in Wiener Neustadt, Niederösterreich; † 12. Jänner 1519 auf Burg Wels, Oberösterreich) 
(Quelle: Wikipedia)

Das Fischereibuch Maximilians I. von Habsburg aus dem Jahre 1504

Das Fischereibuch Maximilians I. von Habsburg aus dem Jahre 1504, geschrieben vom Jagdschreiber Wolfgang Hohenleiter, ist eines der ältesten erhaltenen gebliebenen Bücher über die Bewirtschaftung von Fischgewässern. Es ist selbst nach mehr als einem halben Jahrtausend immer noch von Bedeutung und Interesse. Kaiser Maximilian I. war nicht nur ein großer Ritter und Herrscher, sondern auch ein begeisterter Jäger und Fischer. Unter ihm kam es zu intensiven Bemühungen um Besatz, Hege, und Nutzung der Fischbestände. Motiv für diese Maßnahmen war einerseits die Freude am Fischfang, andererseits die Nutzung der Fischbestände für die Verpflegung des Landesherrn und seines Gefolges. Das Original befindet sich heute in der Österreichischen Nationalbibliothek in Wien (Codex 7962). Das historisch wertvolle Buch ist nicht nur für Angler und Fischer interessant, sondern auch für Gewässerbewirtschafter und Biologen, sowie Historiker und Kunstliebhaber.

Ischl Land – Kammergut – Salzkammergut

In den österreichischen Alpenländern waren es die Landesfürsten als Grundherren, welche die Erzeugung und den Vertrieb des Salzes an sich zogen oder unter ihre Botmäßigkeit brachten. Diese Veränderungen haben nicht allerorts zu gleicher Zeit und in gleicher Weise stattgefunden; beglaubigte Nachrichten hierüber sind selten. Nach A. Zycha werden in der Raffelstätter Zollordnung (etwa 903) Salzschiffe aus dem Traungau erwähnt, woraus vermutet werden kann, dass schon in der ausgehenden Karolinger Zeit eine Salzerzeugungsstätte an der oberen Traun bestanden hatte, die so ergiebig war, dass ganze Schiffladungen von Salz ausgeführt werden konnten. Wo sich diese befand, ist unbekannt. Auch zur Rudolf von Habsburgs Zeit fand ein Salzzillenverkehr auf der Traun von Laufen abwärts statt, der seinen Ausgangspunkt wahrscheinlich doch in Hallstatt gehabt haben dürfte. Zu gleicher Zeit mag auch in Pfandl bei Ischl eine kleine Saline bestanden haben, wenn auch urkundliche Beweise hiefür fehlen. Doch deuten der Ortsname und andere Bezeichnungen, wie Pfandlwirt, Mitterpfandl, Pfandlau, Pfandlleiten und das Vorhandensein der noch heute schwach salzhaltigen Maria Luisenquelle in dieser Gegend darauf hin.

Die Reformationslibell

Die erste, vollständig bekannte Salzwesensordnung für Hallstatt, die erste Reformationslibell, stammt aus dem Jahre 1524, zu Anfang der Regierung Ferdinand I. Libelle waren kleine Büchlein (lateinsch Liber = das Buch) die Sammlungen von Texten enthielten. Genau das waren auch die Reformationslibelle. Mit Fug und Recht kann man die Reformationslibelle von 1524; 1563 und 1656 auch als Grundgesetz des Salzkammergut bezeichnen.

Betretungsverbot für das Salzkammergut

Mit dem Reformationslibell von 1656 wurde gleichzeitig die Abschottung der Region nach außen festgeschrieben. Die Saline konkurrierte auf dem internationalen Markt, man wollte tunlichst seine Betriebsgeheimnisse wahren. Die Verfügung, „dass niemand fremder und unbekannter ohne des Hofschreibers oder Marktrichters wissen beherbergt werde, formulierte das viel zitierte „Betretungsverbot“ des Salzkammergutes. Die Region war für Fremde fortan weitestgehend abgeschlossen, wer sie bereisen wollte, der musste sich beim Salzoberamt in Gmunden oder beim Verwesamt in Hallstatt einen Pass besorgen. Dieser Anachronismus wurde erst 1825 mit dem aufkommenden Bäderwesen abgeschafft. Von Bedeutung ist auch das Ansiedlungsverbot für Adelige: „Solle einiger nobilitierter Persohn im Cammergut sich niederzulassen ohne unser Special Vorwissen nicht erlaubt seyn, zumahlen es die Erfahrnheit gezeigt, dass hiedurch kein Nutzen, sondern vielmehr Schaden tue erwachsen. Wann aber einer solchen Persohn solche Spezial Concession gnädigst ertheilt wurde, so wollen wir, dass solche Persohnen sich dem Salzamtmann dahin unterwürfig zu machen haben …“ Deswegen herrschte in der Region über Jahrhunderte reiner Zweck- und Nutzbau vor.

Soziale Situation zwischen 16. und 18. Jahrhundert

Das Kammergut konnte sich selbst nicht ernähren und musste mit Ausnahme der Fische alle wichtigeren Lebensmittel von auswärts beziehen. Nach dem Getreide war es vornehmlich das Fleisch, dessen ausreichende und billige Beschaffung für die landesfürstliche Regierung ein wichtiges Ziel war. Das Brotgetreide wurde als Gegenfracht auf den entleerten Salzzillen billig ins Kammergut gebracht, weil es als kaiserliches Gut von allen Abgaben während des Transports freiblieb.

Kurze Fischereigeschichte des Erzstiftes Salzburg

Von Hans Freudlsperger

Nach älterem deutschem Recht war die Fischerei in den größeren Flüssen frei. Auf allen übrigen Gewässern stand sie den Grundherren zu. Erst mit der Ausbildung der Landeshoheit im 12. und 13. Jahrhundert beanspruchten die Territorialherren das Obereigentum über alle Gewässer und ein ausschließliches Fischereiregal. Dass auch bei den Gütern des Erzbischofs, die er durch Schenkung, Legat oder Tausch erwarb, das Fischereirecht nur ein Ausfluss des freien Eigens war, ergibt sich aus den erhaltenen Schenkungsbriefen, Tauschverträgen und Privilegien des Erzstiftes aus dem 9. bis 11. Jahrhundert, in denen die Grundstücke mit den Pertinenzen unter der nahezu stereotypen Formel

„cum mancipiis utriusque sexus, areis, villis, aquis aquarumque decursibus, piscationibus, silvis venationibus et omnibus appendiciis“

an den Erzbischof übertragen wurden, und die klar erkennen lassen, dass Fischerei ebenso wie Wasser, Weide, Wald und Jagd als Ausflüsse aus dem freien Eigen betrachtet wurden. Ebenso war es z. B. mit den Schenkungen an das Domkapitel und an andere Grundherren. Auch in neuerer Zeit war man sich dieser Rechtslage noch bewusst. Unmittelbar nach der durch Erzbischof Matthäus Lang bewirkten Säkularisation des Domkapitels (1514) wurde das Amt eines Fischmeisters errichtet, dass einem Domherrn verliehen und vom Jahre 1520 angefangen bis zur Auflösung des Domkapitels (1807) ununterbrochen besetzt wurde. Noch im Jahre 1786 schreibt J. B. Huber, dass Jagdbarkeit und Fischereien* 2) im Lungau teils hochfürstlich, teils domkapitlisch seien. Erstere teilen in ihren Bezirken die Pfleger als einen Teil ihres Einkommens, letztere werden von den domkapitlischen Beamten verwaltet und verrechnet.

Im Jahre 1686 riet die Hofkammer davon ab, die von den Ständen bezeichneten Schlösser nebst den dazugehörigen Äckern und Wiesen zu Lehen zu geben oder auf eine andere Art zu veräußern; denn
wenn sich ein Lehensmann oder ein Käufer fände, so würde jeder verlangen, dass man ihm auch den dazugehörigen Forst, Jagd und Fischereigerechtigkeit usw. verleihe, was zu neuen Streitigkeiten Anlass geben würde

Die Ausbildung des Fischereiregals im Lande Salzburg lässt sich auf das Zusammenwirken dreier Ursachen zurückführen. Vor allem war es für die Rechte des Erzbischofs sehr günstig, dass nach dem Aussterben der meisten vasallitischen und anderer edler Geschlechter des Landes die Erzbischöfe den größten Teil des Grundes und Bodens im Lande erworben hatten und demnach selbst die größten Grundherren im Lande waren. Es waren die Güter, Leute, Gerichte und Vogteien, welche diese alten Familien besaßen, fast durchwegs erzstiftliche Lehen, und so fielen viele und die beträchtlichsten davon wiederum an die Erzbischöfe und ihre Kammer zurück.

Die neuerworbenen Grundherrschaften wurden von den fürstlichen Beamten verwaltet, die auch die Gerechtsame der Erzbischöfe und insbesondere auch die Fischereirechte, welche denselben innerhalb ihrer Grundherrschaften zustanden, kräftigst schützen konnten. Hand in Hand mit der Ausbreitung des Grundbesitzes der Erzbischöfe ging ihr Bestreben, die landesherrliche Vogtei auch über Angehörige fremder Grundherrschaften auszudehnen, und wie trefflich dieses Streben den Erzbischöfen gelungen ist, zeigt die Tatsache, dass bereits im 17. Jahrhundert die Gerichtsbarkeit der Grundherren nahezu gänzlich gebrochen war, dass nur wenigen Stiftern, Familien und Erbämtern eine Jurisdiktion im weiteren Sinne zugestanden wurde, dass auch die beschränkten Jurisdiktionsrechte der sogenannten Hofmarksherren sich in örtlich sehr engen Schranken hielten und das Justiz und Polizei nahezu im ganzen Erzstift von landesherrlichen Beamten verwaltet wurden, welche nach und nach in immer größerem Umfange die Geschäfte der grundherrlichen Beamten des Erzstiftes an sich zogen.

Begünstigt durch das seit dem 16. Jahrhundert eingedrungene römische Recht und in der Folge gewöhnten sich die Erzbischöfe immer mehr daran, sich ein allgemeines Fischereiregale im ganzen Lande beizulegen, und Erzbischof Johann Ernst bestand im Jahre 1687 darauf, von jedem, der die Fischerei entgegen dem allgemeinen Regale ausüben wollte, den Beweis des speziellen Rechtstitels zu verlangen, der in den meisten Fällen urkundlich gar nicht geliefert werden konnte, da das Fischereirecht Ursprünge lieh ja nicht gesondert, sondern nur im Zusammenhänge mit dem echten Eigen erworben worden war. Auch dafür liegen wieder Beweise vor. Erzbischof Matthäus Lang stellte den Grundsatz auf, dass Wildbann und Fischerei niemandem sonst als ihm und seinem Gotteshause zugehören. In die Entwürfe einer Landesordnung sprach er unter dem Artikel „Jagen und Fischen“ aus:

„Dieweil die Gejaid und Fischereien ein Anhang unserer landesfürstlichen Obrigkeit und von alters allweg über aller Menschen Gedächtnis in dem Bann gewesen, auch uns in dem jüngsten Herzogs Ludwig von Bayern Vertrag Vorbehalten sein, so behalten wir als Herr und Landesfürst uns die nochmals bevor etc. An welchen Orten auch bisher die Wässer oder Bäche zu fischen frei gewesen sein, dabei soll es hinfüran auch bleiben und darin keine Neuerung gemacht werden.“

Fischereirechte der Herrschaft Wildenegg

Dem Stifte Mondsee, dem das Erzstift die Herrschaft Wildenegg verkauft hatte, bestritt der Erzbischof im Jahre 1689 auf Grund des Fischereiregales die zur Herrschaft Wildenegg gehörigen Fischereirechte. Seitdem das Benedikttinerstift Mondsee die Herrschaft Wildenegg zuerst gepachtet, dann vom Erzstift gekauft hatte, entstanden zwischen dem Erzstifte Salzbürg und dem Stifte Mondsee viele und langwierige Streitigkeiten teils über die Grenzen und teils über Jagd- und Fischereigerechtigkeiten. Um denselben, nachdem sie schon mehr als hundert Jahre angedauert hatten, endlich ein Ende zu bereiten, wurde über alle strittigen Punkte ein Vergleich geschlossen und dieser am 26. Mai 1689 unterzeichnet.

Erzbischof Johann Ernst schlug auch dem Domkapitel die Abtretung aller domkapitlischen Gründe samt Jagd und Fischerei gegen Zahlung einer Geldrente vor. Dass es demnach den Erzbischöfen, die zugleich die größten Grundherren im Lande waren, welche die Jurisdiktion sämtlicher anderen Grundherren im Lande bis auf geringe Reste beseitigt hatten, und deren Beamte zugleich die Hoheitsrechte des Landesherrn zu wahren hatten, nicht schwer fallen konnte, das Fischereiregale gegenüber dem Prälaten, Herren und Ritterstande — der Untertanen gar nicht zu gedenken — aufrecht zu erhalten, ist nach dem dargestellten Sachverhalte wohl zu begreifen, und die angeführten Tatsachen beweisen es auch, dass die Erzbischöfe nach Kräften bestrebt waren, das Fischereiregal den Grundherren gegenüber, welche den Zusammenhang des Fischereirechtes mit ihrem Eigen vielfach außer Augen verloren hatten, geltend zu machen. Konnten nun nicht einmal die Grundherren des Landes die Fischereirechte dem Regale des Landesherrn gegenüber aufrechterhalten, so war es umso begreiflicher, dass die hörigen Bewohner des Landes in den Weistümern stets das Fischereirecht als ausschließliches Recht des Landesherrn, als „freilediges Eigen“ des Landesherrn anerkannten. Zwar hatte noch Erzbischof Matthäus Lang in dem Entwürfe seiner Landesordnung vom Jahre 1526 den Grundsatz ausgesprochen, dass an jenen Orten, an denen die Wässer und Bäche bisher frei gewesen seien, diese Freiheit auch forthin weiter bestehen und eine Neuerung in dieser Beziehung nicht gemacht werden sollte; merkwürdigerweise enthalten aber die bis jetzt bekannten salzburgischen Weistümer nur zwei Beispiele von „Freifischereien“, welche zudem nur in den Gerichten Zillertal und Traismauer Vorkommen.

Mit den Inhalten des Fischereiregales stand es keineswegs im Widerspruche, dass einzelne Gemeinden, Korporationen und Genossenschaften und auch einzelne Private vom Landesherrn mit den Fischfängen privilegiert wurden, zumal nicht nur in den Privilegien selbst die Anerkennung des Regales gelegen war, sondern auch der Umfang der Fischereiberechtigung stets enge beschränkt wurde, so dass jeder Übergriff über die Grenzen der Privilegien auf Grund der Urkunden selbst abgewehrt werden konnte. So wurde vom Erzbischof Friedrich V. 1493 den Bürgern zu Laufen das ausschließliche Fischereirecht „in den Eishäppen und Altachen“ des Salzachflusses, soweit derselbe im Pfleggerichte Lebenau fließt, und desgleichen ein Mitfischrecht auch in allen anderen außerhalb des genannten Pfleggerichtes liegenden „Eishäppen und Altachen“ der Salzach gegen alljährliche, dem Erzbischof darzubringende Ehrung in Edelfischen eingeräumt und dieses Privilegium vom Erzbischof Wolf Dietrich am 18. Mai 1588 bestätigt.

Auch auf dem Attersee, Mondsee und Irrsee oder Zeller See besaß Salzburg Fischereirechte und nahm Einfluss auf die dortselbst geltenden Fischereiordnungen.

Abersee, später Gillinger und Wolfgangsee

Der Abersee, später Gillinger und Wolfgangsee genannt, kam auch zu Herzog Odilos Zeiten in den Besitz des Erzstiftes. Aber auch das Kloster Mondsee erhob unter Hinweis auf eine Schenkung Ludwigs des Deutschen, welcher dem Kloster den Teil vom Dietlbach (auch Dittlbach genannt) abwärts geschenkt haben soll, auf denselben Anspruch. Die dadurch entstandene Streitfrage kam derart zur Lösung, dass Salzburg, das Stift Nonnberg, das damals auch im Besitze eines Fischereirechtes war, und Mondsee, je ein Schiff zum Fischfang halten durften. Später besaß das Stift acht Urbarsseegen, eine Seegen besaß das Stift St. Peter, während Mondsee zwei Seegen inne hatte, nämlich die Hofseegen des Pfarrers von St. Wolfgang und die Kuchlerseegen, ehemals im Besitze der Familie der Kuchler. Letztere zwei Seegen lagen innerhalb des Seidenfadens auf dem St. Wolfganger Ufer.

Wolfgangsee – Seeache – Ischl

Von diesem Seidenfaden spricht die Hüttensteinische Grenzregelung aus dem Jahre 1462: „Und wo der See in die Ache fällt, da soll man schlagen einen Stecken mitten in die Ache und soll einen Seidenfaden daran binden mit dem einen Ende; und soll auch mitten in den Dietlbach einen Stecken schlagen und soll das andere Ende daran binden; und was der Seidenfaden hierin sagt, gehört in die Herrschaft Wildeneck und ist von Alters her so gehalten worden. “Diese Grenzbestimmung gab zu Streitigkeiten Anlass, die sich ohne Unterbrechung durch fast drei Jahrhunderte hinzogen. Im Jahre 1544 wurde zwischen Erzbischof Ernst und dem Abte Sigismund von Mondsee eine Fischordnung für den Mondsee, auch für den Aber- und Irrsee geltend vereinbart, und unter Erzbischof Michael und Abt Jodok im Jahre 1559 wurden mehrere Punkte derselben in einem Vertrag erläutert. Man hielt sich jedoch nicht an diesen Vertrag. Die Wolfganger fischten weit über den Seidenfaden hinaus und kamen über den ganzen unteren See. Wenn ein Fischer der Seeordnung gemäß dem Fischzug um 12 Uhr mittags versetzte, durfte kein anderer Fischer bis zum Untergang der Sonne in den Zug einfahren. Die Wolfganger kümmerten sich nicht darum. Gefischt durfte nur am Montag, Dienstag und Mittwoch werden. Die Wolfganger aber fischten alle Tage und mit Leuten, die gerade nichts Besseres zu tun wussten. Auf diese Weise übervorteilten sie die Urbarfischer, fingen einmal zur verbotenen Zeit 600 Reinanken und ein anderes Mal in drei Wochen 1500 Reinanken. Sie versetzten die Ache, gaben den Fischkäufern keine Fische, gingen nicht zu den Seerechten; die Wolfganger Bürger angelten auf die salzburgischen Teile des Sees und damit die Urbars Fischer nicht an die Uferlaichplätze kamen, ließ der Pfarrer von St. Wolfgang eine Ufermauer aus Steinen errichten. Die zur Pfleg Hüttenstein gehörigen Urbarfischer sahen diesem Treiben natürlich auch nicht ruhig zu, sondern sie fühlten sich veranlasst, ebenfalls alle erdenklichen Bosheiten zu ersinnen und auszuüben. Sie schnitten den Wolfganger Seile und Netze ab, stänkerten ständig mit ihnen, wurden dann von diesen wieder verprügelt und vom Marktrichter in den Arrest gesteckt. Ja sogar beim gemeinsamen Suchen nach den Leichen Ertrunkener gab es Streit, wobei der Hofrichter von Mondsee den Hüttensteinschen Fischern zur Verhinderung des Suchens die Seile abschneiden ließ. Wiederholt gab es Verhandlungen wegen genauer Feststellung der beiderseitigen Rechte; doch war kein Wille zur Einigung vorhanden, umso weniger, als der Hofrichter seine Untertanen kräftigst schützte. Beim Fischrecht im Jahre 1692 beantragte der Hüttensteinsche Pfleger eine Neuaufstellung der Marchsteine im Dietlbach und in der Ache und den Verlauf der Grenze vom Dietlbach bis zum Pürgl und von da erst zur Ache deshalb, weil man vom Dietlbach zur Achenmündung nicht sehen könne und dies daher auch keine Grenze sei. Für diese Grenze ließ sich jedoch der Prälat von Mondsee nicht überreden. So dauerte der Streit fort, bis endlich das Salzburger Hofgericht mit Befehl vom November 1720 endgültig die schon bestandene Seidenfadengrenze auch als Fischereirechtsgrenze festsetzte und den eigenen Untertanen bei Übertretungen die strengsten Strafen androhte. St. Wolfgang wurde alljährlich von Tausenden von allfahrern aus nah und fern besucht und bei diesen fanden die Fische guten Absatz. Es war deshalb naheliegend, dass die Wolfganger Fischer das größte Interesse daran hatten, möglichst viele Fische zu fangen. Im Jahre 1758 berichtete der Hütten Steinsche Pfleger, „dass er sich jüngst am St. Wolfgangs Fest mit Absicht in das ein und andere Wirtshaus begeben, um die große Quantität, so auf einen Tag daselbst zusammengebracht worden sei zu sehen, mithin so vielgesehen, dass es mir fast nicht glaublich erscheint, dass der See eine solche Menge führt, woraus zu schließen sei, wenn auf einen solchen Tag eine solche Menge erforderlich sei, was erst das ganze Jahr hindurch konsumiert, weiters vertragen und noch immerhin zur Verpflegung der von den Fischern errichteten Teiche nötig sei. Und dieses ist meines Erachtens die große Ursache, warum der See nicht mehr so fischreich.“

Die Fischordnung aus dem Jahre 1558 zählt folgende, von Mitfasten bis St. Michael abzuliefernde Fische des Abersees und ihre Preise vom Pfund an:

  • Reinanken 16 Pfennig,
  • Saiblinge 24 Pfennig,
  • Lachs (Seeforelle), der unter einem Pfund nicht gefangen werden soll, 24 Pfennig,
  • Bachforellen 20 Pfennig,
  • Rutten 16 Pfennig,
  • Hechte 14 Pfennig,
  • Barben 16 Pfennig,
  • Weißfisch 16 Pfennig,
  • Brachsen 12 Pfennig,
  • Aiteln 8 Pfennig,
  • Schleien 8 Pfennig,
  • Schiede 8 Pfennig,
  • Lauben 4 Pfennig,
  • Bärschlinge 3 Pfennig,
  • Haseln 3 Pfennig,
  • das Viertel Koppen und Grundeln 32 Pfennig,
  • Pfrillen 24 Pfennig,
  • das Pfund Krebse 24 Pfennig

Die Reinanken wurden im ganzen See gefangen; der Hauptfangplatz war jedoch im Rieder Winkel. Im 16. Jahrhundert konnte jeder Fischer am See fischen, wann und wo er wollte. Die Lachse (Seeforelle) wanderten in die Bäche auf; bis zur Errichtung der Klause im Jahre 1590 auch in den Seeabfluß, die Ischl. Die Saiblingszüge befanden sich bei den Riesen in Lueg und an der Falkensteinwand.

Von den Fischmaßen ist bekannt, dass die fangmäßige Länge, einschließlich Kopf und Schwanz bei den:

  • Brachsen 30.5 Zentimeter und bei den
  • Reinanken 24.5 Zentimeter betrug.

Der Gesamtfischdienst aus dem Abersee betrug bis zum Jahre 1778 1701 3/4 Pfund Saiblinge und 898 Pfund Hechte. Was sämtliche Aberseefischer über ihre Dienstschuldigkeit und der Herrschaft Notdurft fingen, sollten sie an den Hof abliefern. Die Fische, welche vom Hofzehrgadenamt nicht angenommen wurden, ferner Brachsen und mindere Fische, konnten sie verkaufen. Bis zum Jahre 1770 wurden die Fische durch ein Hoffuhrwerk abgeholt; ab dieser Zeit wurde ein Seeknecht mit der Lieferung beauftragt. Das Sammeln der Fische besorgten vier beeidete Fischkäufler, denen bei ihrem Dienstantritt auch die Brettl und die Fischmaße, welche außerdem bei den Gerichten hinterlegt waren, übergeben wurden. Die Brettl, auch Strickhölzl genannt, waren die kleinen flachen Hölzer, über welche die Netze geknüpft wurden und die Maschenweite der Netze bestimmten. Brittlmaß nannte man die vorgeschriebene Länge der fangmäßigen Fische. Dieses wurde in Eisen auch den Fischern übergeben und um es jederzeit bei der Hand zu haben, wurde es in das Boot oder in ein Ruder eingebrannt. Häufig beklagten sich die Fischkäufler, dass die Fischer die Fische nach Ischl, Hallein und noch weiter verschleppten und sie oft nur mit Mühe die Hoflieferungen zusammenbrächten. Die Bevölkerung durfte ihren Fischbedarf nur von den Fischkäuflern beziehen. Ab dem Jahre 1786 gab es auf dem See noch einen eigenen Fischzusammenführer, der zwei Gulden Monatslohn genoss. Der gesamte Fischereibetrieb wurde durch die Fisch, auch See Ordnungen genannt, geregelt. In diesen waren auch die Art und Anzahl der Fischereigeräte, Größe und Maschenanzahl der Netze genau beschrieben. Die größten der im Jahre 1692 gebrauchten Netze hatten nach Länge und Höhe der Seegen und Länge des Peers folgende Maße in Klaftern: große Seegen 36 x 8 1/2 x 5, Zugnetze 30 x 7 x 4, Risenseegen (für den Saiblingsfang) 14 x 3 x 3, Laubenseegen 36 1/2 x 7 x 5, Koppenseegen 12 x 1 1/2 x 1 und die Setzgarne 30 x 1 1/2 Klafter. Die älteste bekannte Aberseefischordnung stammt aus dem Jahre 1558 und wurde diese im Jahre 1565 erneuert. Aus dem Jahre 1642 stammt „Eine Ordnung wie es hinfür mit den Fischen und Krebsen im Abersee gehalten werden soll“, ferner ist noch eine Fischordnung aus dem Jahre 1692 bekannt. Eine ganz wesentliche Unterstützung erfuhren alle Fischereimandate und Seeordnungen durch die alljährlich an jedem See abgehaltenen Seerechte. Diese hatten den Zweck, die Fischer mit den Seeordnungen und sonstigen Fischereivorschriften bekannt und vertraut zu machen, sie über Fang und Hege der Fische zu belehren, Unregelmäßigkeiten abzustellen und Strafen anzuordnen, den Fischern Gelegenheit zur Aussprache und Vorbringung von Beschwerden und Wünschen zu geben, den Fischereibetrieb zu inspizieren und die Beamten in denselben einzuführen. Die Seerechte sollten um Georgi abgehalten werden. Sie dauerten meist mehrere Tage und spielten sich folgendermaßen ab:

17. Jhd. – Fischereisitzung am Wolfgangsee

Anwesend war der Oberstfischmeister oder der Fischmeistereiverwalter als Vorsitzender, ein Hoffischer, sämtliche Seegen- und Kleinfischer, die Seeknechte und Aufseher, die Umführer und Fischkäufler und die
Vorstände der Pfleggerichte und der interessierten Grundherrschaften. Am ersten Tage wurde die Besichtigung des Sees und der Zugplätze, der Fischerzeuge und Schiffe, der Fischerhäuser, Werkzeug
und Schiffhütten und der Fischbehälter vorgenommen. Schon bei dieser Visitation wurden unvorschriftsmäßige Fischnetze ausgemustert, abgeschnitten und der beanständete Fischer unter Fischensverbot beauftragt, unter Aufsicht des Seeknechtes das Netz neu zu knüpfen. Nach Gelegenheit wurden auch einige Fischzüge gemacht. Nach Beendigung der Besichtigung begannen die Verhandlungen. Vorerst wurde die See- oder Fischordnung verlesen und in allen Punkten erklärt. Die Fischer äußerten sich dazu, beantragten nach Bedarf Abänderungen im Gebrauch der Art, bzw. Größe und Anzahl der Fischzeuge, der Brittelmaße, der Fischenszeit, des Sacherschneidens usw. Sodann mußten die Aufseher über die gemachten Wahrnehmungen und vorgefallenen Übertretungen berichten. Diese wurden den Fischern zur Rechtfertigung vorgehalten und die Fischer dann einzeln vorgerufen, um unbefangen sich über den Zustand ihrer Fischerei zu äußern. Genaue Berichte wurden verlangt darüber, ob jedes Seegenrecht mit dem notwendigen Personal und mit welchen Individuen besetzt sei, ob das Fischzeug vollständig sei, wie es mit dem Fischbestand stehe usw. Nach dieser Vernehmung wurden die bei der Visitation auf gedeckten Mängel und Vergehen besprochen, getadelt und gar mancher Fischer mußte von der Stelle weg „in die Keuche bei schmaler Atzung“ (Arrest) wandern. Die Strafen diktierte der Oberstfischmeister nach Vorschrift, z. B. für Benützung einer Schlagangel 1 Gerichtswandel (Ein Gerichtswandel = 5 Gulden 15 Kreuzer Geldstrafe), für je einen Klafter zu enge Netze 1 Gulden, für einen untermaßigen Fisch oder Krebs 1 Gerichtswandel usw. Auch das Fischen an Sonn- und Feiertagen war verboten. War dies alles erledigt, dann konnten die Fischer Bitten Vorbringen. Über jedes Seerecht wurde ein genaues und oft sehr ausführliches Protokoll aufgenommen und von allen Anwesenden unterschrieben.

Ischl Traunschifffahrt, dahinter die Leharvilla um 1875 Quelle: Archiv ÖNB

16. bis 18. Jahrhundert Traun Regulierung

Die Traun war ein fischreiches, ungezähmtes Wildwasser und bereitete der Schifffahrt viele Schwierigkeiten; nicht nur das Hochwasser und der stete Strömungswechsel zerstörten und veränderten die Fahrrinne, auch die Wehranlagen zahlreicher Mühlen waren unangenehme, oft sogar gefährliche Hindernisse und nicht zuletzt gaben die Fischer, deren Berufserfordernisse in geradem Gegensatz zu jenem der Traunschiffer standen, immer wieder Anlass zu Klagen und Beschwerden. Die Beaufsichtigung des Flussgerinnes der Traun und der für die ungehinderte Schifffahrt nötigen Arbeiten war schon im ersten Reformationslibell 1524 den Wasseraufsehern übertragen worden. Die zur Ausführung der Sicherungsarbeiten am Flussgerinne nötigen Mannschaft musste notgedrungener Weise aus den Uferbewohnern zusammengestellt werden, zumeist Fischern, die damit in der dünn besiedelten und wenig ertragreichen Traungegend ihren Lebensunterhalt gewannen. Diese waren aber wegen ihrer eigenen Fischereiinteressen für die Wasserbauten zum Schutz der Schifffahrt am wenigsten geeignet und ihre Leistungen meist wertlos.

Ischl Traun Schifffahrt 1810 Quelle: Archiv ÖNB

Die Instandhaltung des Flussgerinnes der Traun von Hallstatt bis Ebensee fiel in den Wirkungskreis der Verwesämter. Die Strecke vom Hallstätter See bis unter den Wilden Lauffen gehörte zu Hallstatt, der anschließende Teil zu Ischl. Erst 1887 wurde die Traunstrecke Steeg – Ebensee von der bis dahin für die Traun Schifffahrt zuständigen Salinenverwaltung der staatlichen Wasserbauverwaltung unterstellt.

Quelle: Via Salis

Thomas Seeauer (* um 1485 in Bad Goisern; † um 1586)

Thomas Seeauer war Wasserbauingenieur und ein leitender Angestellter der kaiserlichen Saline (Klaus- und Wasserbaumeister).

Die Seeklause in Steeg regelt den Wasserstand
Die Seeklause in Steeg regelt den Wasserstand des Hallstätter See und der Oberen Traun.

Thomas Seeauer war kaiserlicher Wald- und Forstmeister zu Hallstatt. Er erbrachte herausragende technische Leistungen bei der Gewässerregulierung, durch die Schiffbarmachung der Traun, insbesondere des Traunfalls. Eine seiner Meisterleistungen war die Konstruktion der Seeklause in Steeg, die das Wasser des Hallstätter Sees aufstaute und dann die schwer beladenen Salzschiffe mit einem Wasserschwall durch sämtliche Untiefen ungefährdet die Traun abwärts schickte. 1572 wurde die 1511 errichtete Klause von Steeg (Gemeinde Bad Goisern) durch ein Hochwasser zerstört. 1573 erbaute Thomas Seeauer mit damals revolutionären Verfahren eine neue Seeklause in Steeg, damit die Salzflößer die mit Salz beladenen Schiffe auf dem Schwall stromabwärts flößen konnten. An dem Ort, wo der Hallstätter See wieder in die Traun mündet, steht noch heute diese technische Meisterleistung der Renaissance.

Die Seeklause in Steeg am Hallstätter See, als Übergang zur Goiserer Traun.

Quelle: Seeklause in Steeg

Vom Fürstenbesitz zum Ärar

Das Salzkammergut als Staat im Staate geriet mit Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik. Vor allem den Aufklärern, die für einen „logischen Staatsaufbau“ und gegen jegliche Sonderregelung kämpften, waren die Reformationslibelle ein Dorn im Auge, weil sie „jede Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Gleichheit mit anderen Einheiten vermissen“ ließen. Besonders die Linzer Behörden stießen sich an der „exemten“ (= rechtsfreien) Landschaft im Süden, die Wien quasi als Exklave unterstellt war. 1757 gelang es der Linzer Landeshauptmannschaft, die dritte Instanz der Rechtsprechung von der Hofkammer an sich zu ziehen, mit dem durchaus nachvollziehbaren Argument, dass das Beschreiten dieses Rechtsweges für viele Salzkammergutbewohner wegen des weiten Wegs nach Wien faktisch unmöglich sei. Trotzdem bestätigte Maria Theresia das „Grundgesetz“ – die Reformationslibelle – ausdrücklich. Die Integration nach Oberösterreich und das Ende des Staates im Staate waren indes nicht mehr aufzuhalten. Schon in den 1770er-Jahren wanderten das Polizei- und das Steuerwesen nach Linz. Es war dann Joseph II., der radikale Reformer, der die letzten Rechtsrelikte eilends aus der Verfassung tilgte. Mit der Aufhebung der Reformationslibelle setzte Joseph II. 1786 den Schlussstrich unter eine jahrhundertelange eigenständige und teilweise skurrile Entwicklung. 1782 übertrug er das Kammergut endgültig an den Staat. Früher war zwischen dem Besitz des Monarchen und dem Staatsbesitz nicht unterschieden worden – beides bildete eine Einheit. Nun differenzierte man, und damit erlosch der alte, ursprüngliche Rechtsbegriff vom „Privatbesitz“ des Monarchen. Die Region wandelte sich zum „Ärar“.

Ärar, diese Bezeichnung kommt auch noch unter „K. & K. Forstärar“, im Bereich der Fischbucheinträge vor. Ärar kommt von lateinisch „aerarium“, alte Bezeichnung der Staatskassa und des Staatsvermögens im weitesten Sinn.

Die Ruine der Höhenburg liegt im Herzen des Salzkammergutes auf einem Felsvorsprung des Bad Ischler Hausbergs Katrin. Von dieser idealen Lage ist ein herrlicher weiter Blick das Tal entlang der Traun gegeben, was, strategisch gesehen, ein entscheidender Vorteil war.
Quelle: Wikipedia

1850 – Ende der Grundherrschaft Wildenstein

Bis zum Ende der Grundherrschaft Wildenstein (1850) vollzog sich dann die allmähliche Verschiebung des Bedeutungsakzents hin zur geografischen Landschaft, zum unberührten Naturraum Salzkammergut.

Die geografische Landschaft Salzkammergut

Kurz vor 1800 kamen die ersten Reisenden in das Salzkammergut und fanden eine fast unerschlossene, erst von wenigen Touristen besuchte Landschaft vor. Das erste Mal in einem Lexikon genannt wird das Salzkammergut als geografische Landschaft expressis verbis 1791:

Salzkammergut = ein mit Gebirgen und Seen ganz umschlossener Ort, in welchem die allgemein bekannten oberennsischen, an Salz trächtigen, Berge gelegen. Dieses Salzgebieth grenzt gegen Norden an das Hausruckviertel, gegen Nordost an den Traunsee, gegen Ostsüd und Süden an Obersteyermark, gegen Südwest an Salzburg und gegen Westen abermals an das Hausruckviertel.

In den 1820er-Jahren erregte das Gebiet die Aufmerksamkeit von Ärzten, die den positiven Einfluss der Sole auf die Gesundheit des Menschen beobachtet hatten. Prominente Gäste machten die Region zusehends bekannt und zogen andere nach.

Quelle: Michale Kurz, O.Ö. Heimatblätter 2006, Heft 3/4

Die Reformationslibelle sind in Original in der Ischler Salinendirektion (Bibliothek) und im O.Ö. Landesarchiv einzusehen.

Frühzeit und Mittelalter bis zum Jahre 1524

Schon in vorgeschichtlicher Zeit hatten die illyrischen Besiedler des Hallstätter Salzberges, auf welche ungefähr um 400 v. Ch. die Kelten folgten, das Salz nicht bloß mit ihren bronzenen Werkzeugen unterirdisch als Steinsalz trocken abgebaut.

1524 – Fischereirecht im Waldbach und der Koppentraun

Die Oberaufsicht über das ganze Salzwesen in Hallstatt, den Salzberg und das Pfannhaus, das Forstwesen und die Holzwirtschaft wie über die Salzablieferung und den Verschleiß führte der Hofschreiber mit dem Mitverweser, dem Gegen- und dem Pfieselschreiber. Dem Hofschreiber war weiters das Reißgejaid (Niederjagd) von Steg aufwärts und das Fischrecht im Waldbach eingeräumt gegen Widmung von vormals zwei Marderbälgen, nunmehr einem Auerhahn und einem Haselhuhn an den Pfleger zu Wildenstein. Das Fischrecht in Obertraun besaßen Hofschreiber, Mitverweser, Gegenschreiber und Thorwärtl gemeinsam, das Pflegamt erhielt darauf jährlich ein Fischessen.

1524 – Fischfang am Hallstaetter See

Der Fischfang im Hallstätter See war einzelnen Fischern übertragen, „zumal aber die Nahrung, zu Hallstatt hart ankommt und teuer ist, deshalb die Arbeiter viel Hunger leiden zu ihrer großstrengen Arbeit, die Tag und Nacht währt, damit sich dieselben desto baß unterhalten möchten, hat Weiland unser lieber Herr und Ahnherr Max den See zu befischen erlaubt“. (Fol. 1371 .) Die Fische mußten zuerst am Hofe um billigen Preis zum Verkaufe feilgeboten und nur der unverkaufte Rest durfte ausgeführt werden.
Quelle: Salzbergbau im Salzkammergut im 16. und 17. Jahrhundert

Ein anderer Blickwinkel in die Geschichte

Die Anfänge des Klosters Traunkirchen liegen im Dunkel der frühchristlichen Missionierung und unterliegen zum Teil Vermutungen und rekonstruierenden Schlussfolgerungen: seit 632 bestand an Stelle des heutigen Klosters die Abtei Trunseo; 909 erfolgte durch den deutschen König Ludwig dem Kinde die Schenkung der Abtei an die Markgrafen Aribo und an den Salzburger Erzbischof Pilgrim. Nach einem offensichtlichen Zustand der Bedeutungslosigkeit kommt es 1020 zur erneuten Gründung.

1181 wird die Schenkung des „Patronatsrechts über die beim Kloster bestehende Pfarre“ beurkundet. 1332 wird die gesamte Pfarre Traunkirchen der Abtei inkorporiert; es gehören „von Alters her die Pfarren, Filialen und Beneficien von Ischel, Goisern, Gosau und Aussee dazu. Seit dem 14. Jhdt. ist die Pfarre Hallstatt evident und 1434 zu Traunkirchen gehörig genannt. „Erst 1561 genehmigte Äbtissin Anna, daß Lauffen eine selbständige Pfarre wird.“

Die Jesuiten waren damit Grundherr über den Besitz des Klosters Traunkirchen, der „sich südlich der vom Höllengebirge und vom Engpaß des Traunsees gebildeten natürlichen Binnengrenze des Salzkammergutes“ bis zur Koppenschlucht bei Bad Aussee erstreckte. Im Westen die Ostgrenze des Mondseer Besitzes, die vom Westufer des Attersees zum äußeren Weißenbach und Leonsberg und von hier zur Ischl und zum Abersee (Wolfgangsee) verlief; im Osten bildete die Wasserscheide zwischen Alm und Traun die Grenze zu den Kremsmünsterer.

Herrschaft Wildenstein

Allerdings ist als Abgrenzung zum Kloster Traunkirchen einzuschränken, dass es sich hier nicht um völlig geschlossenes Grundgebiet handelte; zumal innerhalb dieser genannten Grenzen die kaiserlichen Verwesämter, die kaiserliche Herrschaft Wildenstein sowie die Herrschaft Ort lagen, die beiden letzteren jeweils mit Landgerichtsbarkeit ausgestattet. Diese räumliche Verschränkung erwirkte stets den Bedarf für spezielle Regelungen – wie in Ischl: „Die Untertanen der Herrschaft Traunkirchen hatten nur den Grunddienst dorthin zu bezahlen, sonst unterstanden sie dem Marktgericht Ischl. Dies bildete aber auch stets den Keim für nicht lösbare Konflikte der Zuständigkeit.“

Bezugsrechte vom Kloster Traunkirchen

Von den diversen Bezugsrechten seien die bedeutendsten kurz angeführt; hier ist vorauszuschicken, dass die Holz- und Salzgewinnungsrechte von der Grundherrschaft Traunkirchen mit entsprechenden Gegenleistungen an die kaiserliche Verwaltung abgetreten wurden, wobey ihnen überdieß das Territorial-, das Jagd- und Alpenrecht verblieben ist“. Aus den ursprünglichen Rechten der Salzgewinnung erwachsend, erhielt die Herrschaft Traunkirchen „bis zum Jahr 1752 vom Hallamt in Aussee alleine 52 Fuder (ein Fuder ist ein Salzstock von etwa 70kg). D.h. also, daß das Kloster Traunkirchen jährlich 3640 kg Salz bezog“. Die der Herrschaft Traunkirchen unterstehenden Fischweiden erstreckten sich auf zahlreiche Seen bzw. auf einzelne Bäche und Flüsse des Salzkammergutes:

  • Traunsee,
  • Offensee,
  • Wildensee,
  • Weißenbach,
  • Rindbach,
  • die Alte Traun.
  • Ebenso zählte der Hallstätter See (damals Geusorsee) zur Hälfte hinzu.

„Diese Fischer haben jährlich 300 Reinänkhel und Laegchse“ zu liefern. Auch die Altausseer Fischer hatten eine Fischreichung zu stellen. „Zum letzten Male wurde die Übersendung der ausständigen Dienstfische von den Jesuiten 1756 im Weg des Pflegeamtes Pfindsberg betrieben. Die genannten Zahlen mögen jedoch nicht über die anfänglich schwierige wirtschaftliche Lage der Residenz Traunkirchen hinwegtäuschen.
Quelle: Die Jesuiten im Salzkammergut; 1622-1773;

1864 – Auszug aus der Jagdzeitung, Ausgabe 16, Seite 501

Bezüglich des Fischsports ist die Affinität mit der Jagd ohne jegliche Anstrengung zu konstatieren. Die ehemaligen Herrschaftsbesitzer sind noch heute Besitzer des Fischereirechtes, über welches fast in allen Landen der Monarchie, wo Forst- oder Waldämter bestehen, die Forstpartei disponiert; dass die Fischerei seit alten Zeiten zum Ressort der Jagd gehört hat, ist nicht minder eine bekannte Sache.

Fischen war ein nobles Vergnügen

Ein geduldiger Kulturhistoriker könnte sogar authentisch nachweisen, daß die ersten „Fishing gentlemen“ nicht Engländer gewesen sind. Denn das Fischen war schon in älteren Zeiten bei uns ein nobles Vergnügen, welches zur Jagd in den intimsten Beziehungen stand. Kaiser Max, denn man ohne Zweifel als Autorität anführen darf, war ein großer Freund des Fischens und im „Weiß Kunig“ ist zu lesen:

„Der Jung weis kunig (Kaiser Max) hat eine grosse Lieb und Lust gehabt zu der vischerei, und in seinen kunigreichen, und Landen, viel Seen und Fischwasser haben lassen, darynnen die aller köstlichsten Fische sein.“

Am aller Ersten will ich etlich See, die in den Gepirgen gelegen sind, beschreiben. Anfengelich ist ein See zu Ayter bang, gelegen in dem Gebirg, der hat immer gute Saibling. Mer ain See auf einem hohen Gebirk, der haist der Achen See oder die drey Seen in den Gebirgen zu Aussee, die haben in die allerbesten Saibling.

„Welche große Stücke Kaiser Max auf das Fischen gehalten hat, davon gibt es auch eine Handschrift Zeugniß, die in der k. & k. Hofbibliothek zu Wien sich befindet. Geschmückt mit Bildern, die noch heute in der frischesten Farbenpracht glänzen, wie man sie schwerlich von einem Mitglied der heutigen Pinselgilde nach mehreren hundert Jahren erblicken wird, enthält die Handschrift eine Beschreibung sämmtlicher Fischwasser und Gebirgsseen, an denen der ritterliche Monarch gejagt und gefischt.

1632 – Gewässerregulierung schadet der Fischerei

Blick auf die Ischler Traun um 1855, mit dem „Saline Polster“, denn man heute noch leicht erkennen kann. (Quelle: Wikipedia)

So verlangte die Eigentümerin der Grafschaft Ort, Marie Salome Gräfin Herberstorff 1632, daß diese Niemand nutzende Klaus wiederum abgethan und vertilligt werde“, auch da sie „… der Fischbrut in demanstoßenden edlen Fischwasser der Traun großen und schmerzlichen Schaden“ bringe, denn „Wann die Klaus zuegemacht wird, so fällt das Wasser in der Traun fast eine Klafter weit vom Land, und weil die junge Bruet sich meist an seichten und stillen Orten und unter den Wehren aufhält, so liegt dann dieselbe nit mit ain oder zwei, sondern et liech 1000 Stucken, ja unzählbar unter den Wehren und in den nebenstehenden Dimpfeln verdorben auf dem Gries, also daß sie häufig mit Händen aufgefaßt und rev. den Schweinen zu essen gegeben, auch etliche Tag hernach durch eine große Schaar Vögel verzehrt und weg getragen worden, auch gar leichtlich in die etlich Hüet‘ voll aufzuklauben gewest wären. Deswegen es etliche Zuseher sehr gejammert, und wann deme nit zeitlich fürkommen werde, so kann es nit fehlen, daß dies edle Fischwasser, die Traun, in kurzer Zeit ganz abgeödet wird.“ (nach KRACKOWIZER 1901: 266) Die Traun ist aber bis heute ein gesuchtes Fischwasser geblieben.

Quelle: Franz Federspiel (1992):
Flussverbauung und Wasserbauten an der Traun
Kataloge des OÖ. Landesmuseums

1857 – Bild von der Ischl

1857 von Ernst Welker ein Motiv aus Bad Ischl, mit der Ischl und im Hintergrund der Kalvarienberg mit Kirche. (Wikipedia)

Solange es Menschen gibt, ist auch der Fischfang betrieben worden. Im Salzkammergut ist die Speerfischerei bereits seit 5.000 Jahren dokumentiert. Von den ersten Anfängen einer eigentlichen Fischzucht bzw,. von der Anlage von Teichen berichten die römischen Schriftsteller Cicero und Plinius im ersten Jahrhundert vor Christus. Demnach haben einige reiche Römer Fischteiche und -Becken angelegt. Es handelte sich dabei wohl überwiegend um Hälteranlagen zur „Aufbewahrung“ lebender Fische. Der Beginn der eigentlichen Zucht liegt in den Jahren um 500 n. C. Aus dem 16. Jahrhundert stammen auch die ersten Bücher über die Teichwirtschaft, mit Anleitungen zur Jahresklassenzucht, Einrichtung von Laich- und Brutteichen, Fütterungsplänen und Methoden zur Krankheitsbekämpfung.

Geschichte der Fischerei, Fischzucht und Wasserbau

In der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts kam der deutsche Landwirtssohn Stephan Ludwig Jacobi (1711 – 1784) auf die Idee, den laichreifen Fischen Eier und Samen zu entnehmen, die Eier künstlich zu befruchten und zur Entwicklung zu bringen. Seine diesbezüglichen Versuche gerieten jedoch in Vergessenheit und wurden erst ein Jahrhundert später um 1840 wieder aufgenommen und fortgeführt. Erste urkundliche Erwähnung fand der gewerbliche Fischfang im Salzkammergut bereits im Jahr 1280, doch lange galt Fisch als Herrenspeise und blieb dem einfachen Volk vorenthalten.

Im Salzkammergut entwickelten sich Forellenzuchtbetrieb

Auch bei uns gibt es eine lange Tradition zur Fischerei und zur Fischzucht. Mit diesem Aufsatz, möchte ich die Fischereigeschichte im Salzkammergut dokumentieren und eine Übersicht schaffen. Oft ist die Fischerei nur in ein paar Absätzen erwähnt und wenn man diese in der Bibliothek sucht, ist das oft recht schwierig.

Auch im Salzkammergut gab es schon sehr innovative Pioniere in der Fischzucht. Zumeist beschäftigten sie sich zunächst ausschließlich mit der Vermehrung und Aufzucht der heimischen Forellen – der Bachforelle, der Seeforelle und auch dem Seesaibling. Parallel dazu entstanden der Vorläufer der Fischereiorganisationen und -verbände, Fischereigesetze wurden geschaffen, Fischereirechte wurden eingetragen und auch die Fischerei und die künstliche Fischzucht entwickelten sich, wie ich in den folgenden Artikel, absteigend nach der Jahreszahl zusammengetragen habe.

1864 aus der Jagd-Zeitung

Ab Seite 11, 31-33, 363-364 wird recht interessantes berichtet……

1864 – küntliche Fischzucht und Fliegenfischen im Kammergut

Zum Gedenken an Dr. Auguſt von Genczik †, die küntliche Fischzucht und Fliegenfischen im Kammergut.

Quelle: Jagd-Zeitung aus dem Jahre 1864

Artikel aus der Jagd-Zeitung und übertragen aus „Korrentschrift“ in deutsche Normalschrift:

Es war durch beinahe fünfzehn Jahre hindurch für mich der seligste Tag, an dem ich im Frühjahr meinen Reisekoffer packte, alle Leiden und Wehen einer Wintersaison in einer Stadt hinter mir lassend, zu meinen lieben Langbathseen in die Arme zweier theurer Freunde eilen konnte. Bei der in der noch mit Schnee bedeckten Alpen höhen war jedes Mal alles Unangenehme, dem ich im Laufe des Winters nur zu häufig ausgesetzt war, rein der Vergessenheit übergeben und nur die heitere Zukunft, das Vergnügen des Umganges mit theuren Freunden leuchtete mir entgegen. Der Eine dieser beiden Freunde war gewöhnlich als Quartiermacher einige Wochen früher in die reizende Krährau (heute Gasthaus in der Kreh) geeilt, um dann mit offenen Armen den längst Erwarteten mit herzlichen Vorwürfen über das „So spät kommen“ zu erwarten. Auch dieses Jahr schnürte ich mein Bündel, obzwar viel später als sonst, um in die Berge nicht zu eilen, sondern nur zu gehen. Ich mußte lange überlegen, bevor ich zu dem Entschlusse gelangt war, meine Reise anzutreten, denn wahrlich ich hatte durchaus keine Eile, sie zu machen. Der theure, bewährte Freund konnte mir nicht mehr entgegenkommen; er hatte für immer einen anderen Aufenthalt gewählt! Er war abermals als Quartiermacher in ein unbekanntes Jenseits vorausgeeilt, von wo keine Rückkehr mehr möglich, und wo auch er uns einst mit offenen Armen erwarten wird! Niedergebeugt von Schmerz über den Verlust des theuren Verblichenen, betrat ich dieses Jahr das Kammergut! Auch brauche ich Ihnen, Herr Redakteur! die Gefühle nicht zu schildern, die mich befielen, als ich alle die Orte wieder sah, an denen ich und Sie mit dem theuren Freunde so viele glückliche Tage verlebten! Sind doch Sie der Zweite von den drei Unzertrennlichen im Leben, der nun mit mir gemeinschaftlich unsern unvergeßlichen „Eitelbader“ betrauert!

1864 – Fliegenfischen im Salzkammergut

Die letzten Jahre seines vielbewegten Lebens hatte Dr. Auguſt von Genczik ausschließlich des Studiums des Fischfaches gewidmet. Schon vor mehr als zwanzig Jahren war er es, der in Oberösterreich einem rationellen Fischen mit Angel und künstlicher Fliege Bahn brach. Früher betrachteten die Engländer die echte Angelfischerei als ihr ausschließliches Monopol, und oft hörte ich solche Herren sich äußern: Fischwerkzeug kann nur England gut liefern, und gute Fischer mit noblem Werkzeug gäbe es nirgends anders als auf der Insel. Diesen Wahn hat Dr. Genczik den Sohnen Albions (vollendeter Weltbürger) vollständig benommen; seine zahlreichen Schüler im guten und edlen Angeln, wozu wir Beide so glücklich sind uns zählen zu dürfen, haben bewiesen, was in diesem Sport der Kontinent leisten kann. In manchen Arten des Fischens mit der Angel haben sogar Engländer eingestehen müssen, dass sie von ihm manches Neue erlernten.

1864 – Fischzucht am Langbathsee

Der erste Impuls zur künstlichen Fischzucht ging von Dr. Auguſt von Genczik aus. Er hatte in dieser Richtung vieles angeregt und zu Stande gebracht und auch er war die Ursache, dass in den vergangenen Jahren hier an den Langbathseen der erste Versuch mit künstlicher Ausbrütung des Fischrogens gemacht wurde. Wenn einst dieser wichtige Zweig der Nationalökonomie diejenige Ausdehnung erlangen sollte, um den Anforderungen zu entsprechen, so gehört ihm der Dank der Nachwelt für die Grundlegung der künstlichen Fischzucht in Oberösterreich.

Fischzucht in der „Kreh“ – mit Fischer Hiesel

Unter der umsichtigen Leitung des k. & k. Bezirksförsters Herrn Josef Künesberger in Ebensee wurde dieses Jahr in der Krährau die künstliche Fischzucht in größerem Maßstabe fortgesetzt und ein sehr günstiges Resultat damit erzielt. Unterstützt von dem Besitzer der Krährau, Herrn Johann Loidl, und Mathias Lämmerer, pensioniertem k. k. Forstwart, welch‘ Letzterer unter dem Namen „Fischer Hiesel“ Ihnen besser bekannt sein dürfte, und mit dieser Bezeichnung einen weiten Ruf als Waidmann und Fischer genießt, wurden heuer bereits mehr als 2000 Stücke vollkommen ausgebildete und lebensfähige Forellen und Saiblinge in den kleineren Langbathsee über setzt, und eine große Zahl, welche die Dotterblase noch nicht abgestoßen haben, wird noch nach folgen. Nur Derjenige, welcher weiß, welche Mühe und Sorgfalt eine Brutanstalt mitten im Winter erfordert, kann beurtheilen, wie der Verdienst nicht allzu klein ist, welches die obener wähnten Herren um das Allgemeine sich erworben. Wird so einige Jahre mit Erfolg fortgesetzt, dürften die zwei kleinen Seen einen seltenen Fischreichthum erhalten.

Die Miesenbachmühle und das Viadukt gibt es auch heute noch, ebenso die Fischzucht-Hütte, mit der wir 2020 wieder den Fischzuchtbetrieb aufnehmen.

1864 – Fischzucht Miesenbach Mühle schon 1864 erwähnt

Mit Saiblingen wurde heuer der erste Versuch gemacht und auch dieser fiel vollkommen gut aus. Die meisten Eier waren gut, und eine schöne Zahl von kleiner Brut dieser edlen Fischgattung wurde in die See’n eingesetzt, um sich da fortzuhelfen. Auch in die Traun wurde dieses Jahr Brut von der künstlicher Zucht eingesetzt und unter der Leitung des Herrn Künesberger die künstliche Fischzucht beim Pächter des Fischwassers der Traun, zum „Steinkogel“ eingeführt. Gegen 1200 Stück junge Forellen sind das Produkt dieses ersten Anfangs, und werden bei der Miesenbachmühle in einem günstigen Wasser weiter gezogen, um später der Traun übergeben zu werden. Der k. & k. Bezirksförster Herr Ignaz Cinnis in Ischl, ein intelligenter Fischer, soll auch sehr gute Erfolge mit seiner künstlichen Fischzucht erlangt haben, und sollte ich was Näheres darüber erfahren, werde ich es gerne mittheilen.

Situation der Fischerei im Jahre 1864

Sie sehen. Herr Redakteur, es regt sich nun ein wenig in diesem Fache; der gute Same ist ausgestreut, und hie und da sind schon Früchte zur Reife gelangt. Für die kleineren Wässer würde wohl die Fischzucht von Privaten genügen; wie aber den großen Seen auf die Beine geholfen werden soll, ist eine Sache der Regierung, weil da die Brutanstalten nur im größten Maßstabe ausgeführt von guten Erfolgen begleitet sein dürften. Solche Unternehmungen kann nur der Staat durchführen und muss vorher eine strenge Handhabung des Fischereigesetzes herrschen, weil sonst alle Mühe verloren wäre. Wird dem Fischfang in der Laichzeit nicht Stillstand geboten, dann hilft auch die künstliche Fischzucht nichts. Krährau, Ende Mai 1864.

Die Holzmeisteralm im Gosautal, mit dem Dachstein, gemalt 1834 von Adalbert Sifter. (Quelle: Wikipedia)

Fischereiliche Situation, Mitte des 19. Jahrhundert

Auszug aus der Jagdzeitung, Ausgabe 22, Seite 693-694 aus 1864

Diesen Artikel, möchte ich anführen, da er ein Bild auf die „gute alte Zeit“ wirft und aufzeigt, dass damals verschiedene Gewässer leer gefischt waren. Auch hatten wir „Fliegenfischer Weidgerecht“ 140 Jahre später, einen Teil der Saalach, oberhalb von Lofer in Pacht und daher einen direkten Bezug zu diesem Gewässer.

Situation aus Lofer und der Saalach

Ebenso trostlos, wo nicht noch trauriger sind die Fischereiverhältnisse dort. Zwei der schönsten Wässer, die Saalach und Lofer, mit zahlreichen Seitenbächen, durchfließen das Thal, und könnten von den edelsten Fischen bevölkert sein. Namentlich die Lofer ist ein Forellenwasser, welches nichts zu wünschen übrig läßt, als Forellen, die dort nicht sehr vorhanden sind. Sie ist ziemlich nett ausgefischt, und Forellen von 1/2–1 Pfund gehören bereits unter die großen Seltenheiten. Wäre der Ausfluss aus dem sehr fischreichen Pillersee bei St. Ulrich in Tirol nicht der Retter, die Lofer hätte keine Floße mehr in ihrem Gerinne aufzuweisen. Es ist hier derselbe Übelstand, wie bei der Jagd; die Fischwässer sind größtenteils in Händen der Bauern, und die Strecken zu kurz, um etwas zur Hebung der Fischzucht machen zu können, da es Fischreviere gibt, die kaum eine halbe Stunde Länge des Flussgebietes betragen. Während meines ganzen dortigen Aufenthaltes war das Wetter schlecht, es regnete und schneite viel, daher war die Saalach sehr trübe, und zum Fischen nicht geeignet war; ich konnte mich daher nicht überzeugen, ob dieser Fluss besser bestellt wäre, als die Lofer. Sachkenner versicherten mir, dass die Saalach ebenso heruntergekommen wäre, wie die übrigen Wässer, und nicht viel mehr darin sei. Bemerken muss ich noch, dass die Saalach den größten Theil des Sommers hindurch trübe ist, und man selten mit der künstlichen Fliege was ausrichtet. Was auch viel dazu beiträgt, die edlen Salmen endlich ganz in Lofer auszurotten, ist der Umstand, dass die Bauern einigen dort über den Sommer wohnenden Fischdilettanten für ein paar Gulden die Fischerei zur Disposition stellen. Da diese wandernden Fischvertilgern die gefangenen Fische gehören, so kann man sich denken, dass solche Leute nur trachten, so viel als nur immer möglich auszubeuten. Nicht immer sind es gerade Söhne Albions, denen man gewöhnlich der gleichen Verfahren zuzuschreiben gewohnt ist, auch unsere Monarchie hat ihre eingeborenen Vernichter der Fische. In Lofer treibt durch 3 Sommer ein solches Mitglied der „natürlichen Fischvertilgungs-Kommission“ sein Unwesen, und macht die ganze Gegend mit seiner Angelgerte unsicher. Diese Gattung Leute kommen mir wie die Heuschrecken vor; so lange sie in einer Gegend etwas zu nagen finden, bleiben sie; wie sie nichts mehr finden ziehen sie weiter! Es gruselt Einen fast, wenn man diese Wasserkosaken sich äußern hört: Die Gegend ist ausgefischt, man muss eine andere suchen. Sollte es zur That kommen, in Salzburg die künstliche Fischzucht in größerem Maßstabe zu betreiben, wie das herausgegebene Programm im Laufe des Sommers uns erwarten lässt, so hat die Anstalt Großes geleistet, wenn sie die schönen Wässer um Lofer und im Pinzgau mit edlen Fischen wieder besetzt. Ob dieses aber ausführbar sein wird, ist eine andere Frage.

1870 – Ischls Cursaal

Ab Seite 363 wird recht interessantes berichtet……

Der Cursaal bildet den Centralpunkt des Curlebens. Daselbst werden nicht nur ärztliche Vorschriften ertheilt, Rath und Informationen geboten, sondern es werden auch in dem Cursaal, dem Rendezvous des gesellschaftlichen Verkehrs, Pläne zu Belustigungen, zu Promenaden und Ausflügen entworfen. – So habe ich denn im vorliegenden Werkchen: „Ischls Cursaal“ das Bild dieses Knotenpunktes curörtlichen Interesses im Großen und Ganzen zuſammenzufassen und zu skizziren versucht. Ich habe es mir vor Allem zur Aufgabe gestellt, dem Curgast sowol wie dem Touristen, rathend und belehrend an die Hand zu gehen, mich fern von allen Theoremen strikt an die Grenzen zu halten, die dieses Büchlein Gebildeten aller Berufsklassen als ein practisches erscheinen lassen dürften.

In der Kreuzgasse, befindet sich das „Hotel goldenes Kreuz“, guter Küche, auch noch den von vielen sehr geschätzten Vorzug einer wunderschönen Aussicht auf die kaiserliche Villa. Der Besitzer des Hotels, Herr Sarnsteiner, welcher das Recht zum Fisch fange wie weiter unten angegeben, gepachtet hat, wird häufig von Freunden des Fischfanges um die Erlaubnis zum Fischen angegangen, die er jedwedem freundlichst erteilt.

Kreuzstein unterhalb von Bad Ischl, in der Traun stehend. (Quelle: Ischls Cursaal)

1839 bis 1918 Hans Sarsteiner – Pächter der Ischler Traun

Sarsteiner Hans (1839 – 1918) Hotelier und Realitätenbesitzer, Inhaber des Hotels „Zum Goldenen Kreuz“, ließ die Jainzendorfstraße erbauen, unternahm diverse Weltreisen und schenkte die dabei erworbene Sammlung zum größten Teil dem Ischler Museum; Erbauer und Stifter des Sarsteiner-Stiftungshauses. Hans Sarsteiner war auch langjähriger Direktor der Ischler Sparkasse und Vorstand des Turn- und Alpenvereines. Der Beschluss über die Verleihung der Ehrenbürgerschaft wurde in der Gemeindeausschusssitzung vom 16.12.1903 gefasst. In den Jahren um 1870 war Hans Sarsteiner auch Fischereipächter der Ischler Traun.

Die Angelfischerei in Ischl Mitte des 19. Jahrhundert

Blicken wir von der Esplanade hinüber nach dem gegenseitigen Traun Ufer, so wird unsere Aufmerksamkeit auf eine Unterhaltung gelenkt, die zu den angenehmsten Ischls gehört: „Die Angelfischerei“.
Es beschränkt sich diese nicht auf diese Seite des Traun Ufers allein, sondern wir begegnen passionierten Anglern auf den verschiedensten Punkten der Traun und Ischl, und sind es namentlich Engländer, welche diesen Sport mit Leidenschaft treiben. Ist es doch auch England, wo vor allen andern Landen, das Angelfischen en vogue ist, wo selbst einem Feldmarschall Wellington es zum Ruhme gereichte, als der geschickteste Angler Britanniens zu gelten.

„Ein besseres Revier für diese Fischjagd gibt es aber nicht als Ischl, als überhaupt das Salzkammergut, dessen Forellenfischerei in ganz Europa berühmt ist, und fand es der Engländer H. Davy, der gelehrte Verfasser der „Salmonia“ der Mühe wert, der Forellenfischerei wegen, hierher zu kommen.“

Es hat aber die Angelfischerei vor der Jagd, in das Wort eigentlichem Sinne, viel voraus. Wir wollen nicht unterscheiden, welche Art von Vergnügen größer ist; gewiss ist, daß man bei der Angelfischerei mit seinen Mitgefühlen für das Leiden lebender Wesen weniger in Conflikt geräth, als bei der Jagd. Es mag Vielen die Verwundung der Fische durch die Angel als sehr schmerzlich für dieselben und somit als barbarisch erscheinen, dem ist aber nicht so. Der oben erwähnte englische Gelehrte Davy hat durch physiologische Versuche dargethan, daß das Empfindungsvermögen der Fische sehr stumpf sei, so dass die Verwundung durch die Angel, denselben nur einen ganz geringen Schmerz verursacht: Man möchte glauben, die Natur habe den Fischen die Stimme versagt, weil die Leiden, die sie zu dulden haben keines Ausdruckes bedürfen. Indem wir hier der Forellenfischerei das Wort reden, möchten wir doch darauf hindeuten, dass dieselbe in der Regel nur rationell, nach den Vorschriften, welche die Ichthyologie an die Hand gibt, betrieben werden soll.

Der Fischer muss nämlich die Fische während der Laichzeit schonen, soll die Fischerei nicht eine Abnahme der wertvollen Flussfische herbeiführen. Diese Regel gilt im Allgemeinen in Bezug auf die Fischerei Wirtschaft, ein Zweig der Staatsökonomie, der zur Errungenschaft der neueren Zeit gehört und namentlich in Frankreich, in Folge der Anregung des Akademikers Coſta, sorgfältig gepflegt wird; hier jedoch bei der verhältnismäßig geringen Anzahl derer, die zum Vergnügen fischen, und dem übergroßen Reichtum von Fischen ist diese strenge Einhaltung unnötig.

In Ischl wird das Recht zum Fischen verpachtet. Wie bereits erwähnt, ist Herr Sarnsteiner der Pächter, an den man sich um eine Erlaubnißkarte zum Fischen zu wenden hat, die er auch den Curgästen in liberaler Weise ausfolgt. Getreu unserem Grundsatze, dem zufolge wir in dem nachfolgenden Kapitel auch von der Fauna und Flora nur das mittheilen wollen, was für den Besucher Ischls von Intereſſe ist, ohne ihn mit dem Ballast unnötiger Terminologien und trockener Aufzählungen zu behelligen, wollen wir auch hier in Bezug auf die Charakteristik der Fische uns aller gelehrten Exkursionen enthalten. Die Fische, welche die Angel hier erbeuten dürfte wären:

  • der Greßling hier „Weber“ genannt,
  • der Silberbrachse hier „Frauenfisch“,
  • die Nase hier„Schied“,
  • der Weißfisch hier „Schneiderfischl“,
  • der Rothauge hier „Kothtaschl“.
  • Die Lachsforelle (Seeforelle) zeichnet sich von den übrigen durch ihren mehr hervorstehenden Unterkiefer und die schwarzen Flecken an der Seite aus. Ihr Hals und Bauch sind silberglänzend, da her auch der Name Silberlachs. Sie hält sich außer der Laichzeit, wo sie gerne in kleinen Flüssen stromaufwärts zieht, in Seen auf.
  • Saibling (Salblinge, Langbather Saibling, Mondseer Saibling) sind an der braunen Kopffarbe, den gelben Flecken am Rumpfe, den weißen Seiten und dem orangegelben Bauche, leicht zu erkennen. Geräuchert nennt man sie Schwarzreuther, hier „Schwarzreiterle“.
  • Forellen (Fluss Forelle, Weißforelle, Schwarzforelle), welche noch wohlschmeckender als die Saiblinge sind, lieben das ganz kalte Wasser, halten sich daher gerne in Gebirgsbächen auf. Sie werden durch verschiedenartigen Angelgeräthe (Fischangel, Legangel, Wurmangel und Flugangel) gefangen. Ihre Laichzeit dauert vom Oktober bis Januar.
  • Die Aalraupe, deren Rumpf durch dunkel- oder blass gelben Flecken gekennzeichnet ist, hat sehr schmackhaftes Fleisch.
  • Die Äsche von graublauer oder dunkelgrüner Farbe wird, weil sie das kalte Wasser nicht liebt, nie in Gesellschaft von Forellen angetroffen.

Quelle: Ischls Cursaal

Vom Fischen und der Fischzucht

Gerne würde ich Ihnen diese traurige Einleitung meines heutigen Schreibens erspart haben, wenn die Person des viel zu früh abgeschiedenen Doktors Aug. Ritter v. Genczik mit dem Zwecke dieses Aufsatzes nicht auf das Innigste in Verbindung stände. Ich will nämlich von Fischen und von künstlicher Fischzucht sprechen, in diesem schönen Ländchen, und wie sollte ich da nicht unseres Doktors gedenken? Die letzten Jahre seines vielbewegten Lebens hatte er ausschließlich dem Studium des Fischfaches gewidmet. Schon vor mehr als zwanzig Jahren war er es, der in Oberösterreich einem rationellen Fischen mit Angel und künstlicher Fliege Bahn brach. Früher betrachteten die Engländer die echte Angelfischerei als ihr ausschließliches Monopol, und oft hörte ich solche Herren sich äußern:

Fischwerkzeug kann nur England gut liefern, und gute Fischer mit noblem Werkzeug gäbe es nirgends anders als auf der Insel.

1873 gab es schon ein Fischzucht in Bad Ischl

Fischzucht Franz Rettenbacher zu Sulzbach wird in diesen Bericht sehr ausführlich beschrieben.

Fischzucht in Bad Ischl, Sulzbach

Vor Allem verdient Erwähnung der Bergarbeiter Franz Rettenbacher, welcher auf seinem kleinen Anwesen zu Sulzbach bei Ischl die künſtliche Fischzucht seit Jahren mit beſonderer Vorliebe ohne alle Unterstützung und Beihilfe betreibt. Das dazu erforderliche Anlagekapital konnte er nur durch die größte Sparsamkeit erschwingen, und sämmtliche Bauten hat derselbe neben seinem anstrengenden Berufe als Bergarbeiter mit eigenen Händen zur Ausführung gebracht, daher ihm zur Erweiterung einer Anstalt, welche von der o.ö. Landwirtschafts-Gesellschaft als die Fischzucht ausgewählt wurde und einen erste Staatspreis mit 200 Gulden zuerkannt bekam. Wir erlauben uns den Bericht der von der Landwirtschafts-Geſellschaft entsandten Kommission über die Rettenbacher Fischzuchanstalt hier vollständig berichten zu dürfen, da dies in jeder Beziehung anregend und belehrend ist:

Fischzucht-Anstalt des Franz Rettenbacher

„Die künstliche Fischzucht-Anstalt des Franz Rettenbacher besteht aus zwei Bruthütten, fünf Streckteichen und einer Schiffhütte mit Schiff. In den zwei größeren, zusammenhängenden Streckteichen, die eine Ausdehnung von mehr als einem Joch besitzen, ist ein mit einer sehr praktischen Vorrichtung ausgestattetes hübsches Wächterhaus erbaut, von dem aus sich alle Teiche der Anstalt übersehen und bewachen lassen. Sämtliche Baulichkeiten, Vorrichtungen und Apparate zeigen in ihrer Einfachheit, Reinlichkeit und vollkommen praktischen Einrichtung den für die Sache raſſionirten, strebsamen, rationellen Züchter, dessen in Bruthäusern und Streckteichen befindliche Fische den üppigsten Wachsthum und die beste Gesundheit bekunden. Franz Rettenbacher hat im Jahre 1858 in ganz kleinem Maßstabe mit der künſtlichen Fischzucht begonnen, welche bis zum Jahre 1864 darin bestand, daß er jährlich einige Hundert, manchmal auch einige Tausend Forellen-Eier befruchtete und der Ausbrütung überließ, dann die Fischlein, sobald sie einer Nahrung bedurften, in das nächst ſeiner Behauſung gelegene Quellwasser (sein Eigenthum) einsetzte. Nach Verlauf der gedachten Zeitperiode, das ist nach 6 Jahren, war keine wesentliche Vermehrung der Fische wahrnehmbar, was wohl darin seinen Grund gehabt haben mag, daß die Fische, nachdem sie größer geworden, sich in das größere, mit seinem Eigenthum zuſammen hängende ärarische Quellwasser, und bei offener Communication selbst in den Traunfluß, begeben haben werden. Im Jahre 1864 beschloß Rettenbacher, die im nächsten Winter aus fallenden Fischlein im geschlossenen Raume künstlich aufzufüttern, was ihm auch vollkommen gelang, indem die 800 Fischlein (Salblinge) im Alter von einem Jahre schon das Gewicht von 2 bis 7 Loth per Stück erreichten. Leider war er mit dieser ersten Zucht nicht glücklich, denn im Alter von 1/2 Jahren fingen die Fische an, ohne die geringste sichtbare Spur von einer Krankheit abzusterben, und es gingen binnen einem halben Jahre die Hälfte davon zu Grunde. Hiermit endete glücklicherweise das Uebel, und zwar von selbst. Nach den seither gemachten Erfahrungen glaubt Rettenbacher behaupten zu können, daß er die Fische damals zu gut fütterte, denn seit der Zeit, als er eine größere Menge Fische besitzt und dieselben nicht mehr so gut füttern kann, hat das Eingehen der Fische ganz aufgehört. Seit dem Jahre 1865 zieht Rettenbacher jährlich mehrere tausend Fische, nämlich: Salblinge, Forellen und Bastarde. Sehr gut gedeihen die Bastarde von Salbling-Eiern mit Bachforellen-Milch befruchtet, nicht minder aber auch die reinen Salblinge; weniger gut gedeihen die Forellen, was in der Fleischfütterung zu liegen scheint. Die Fische erhalten in der ersten Jugend Kalbs-Leber und Hirn, später Lungen, Gedärme und sonſtige billige Fleischabfälle, auch Fleisch von geschlachteten Pferden. Auf den Zentner lebender Fische wird täglich durchschnittlich fünf Pfund Futter verabreicht. Insekten-Fütterung ist bei einer solchen Menge Fische unmöglich, da alle derartigen Futterstoffe, als: Wasserasseln, Seitlinge, Gelsen, Fliegenlarven c. c. in der betreffenden Gegend nur ſehr spärlich vorkommen und auch Froschbrut und billige Fische nicht zu Gebote stehen. Nach der Meinung Rettenbachers muß daher jedem Fischzüchter, dem nicht Insektenfutter zugänglich und der auf einen kleinen Raum beschränkt ist, wärmstens empfohlen werden, nur Salblinge zu ziehen, da nur dieser Fisch sich in ganz kleinem Raume in großer Menge mit Fleischfütterung von der zarten Jugend bis zur Marktfähigkeit ziehen läßt und auch den geringsten Verluſt – durch Absterben – etwa mit 7 Perzent ergibt. Der Salbling ist ein sehr geselliger, zahmer Fisch, der sich ganz ruhig inmitten von Fischen verschiedener Gattung und Größe verhält, während die Forelle immer scheu und unverträglich, besonders gegen Kleine Fische, sich zeigt.

Rettenbacher verkauft seine Fische im Alter von 2% bis 3% Jahren und nur die im Wachsthum zurückgebliebenen mit 4/2 und 5/2 Jahren. In neuer Zeit erbrütet er sich immer eine größere Anzahl Fische, als er bedarf hatte und wirft dann nach einem Jahre oder auch später die im Wachsthum am meisten zurückgebliebenen, dieselben sich selbst überlassend, ins freie Wasser, da man nach seiner Angabe weitaus mehr erzielt, wenn man das kostspielige Futter solchen Fischen giebt, die mehr Wachsthum versprechen. Die Brut bezieht er von den Ausseer Seen in der Steiermark, wo er sich jährlich einige Hundert Mutterfische zur Laichzeit kauft und deren Eier mit künstlich gezogenen Milchnern befruchtet, nachdem unter den Salblingen in den genannten Seen die Milchner sehr selten sind und diese nur äußerst wenig Samen geben. Die Mutterfische behält er dann bis nächsten Sommer zum Verkaufe. Im Jahre 1870 hat Rettenbacher keine Fische erbrütet, da eine solche Menge bereits vom vorigen Jahre vorhanden ist, daß es ihm bei erneuter Vermehrung unmöglich würde, das Futter aufzubringen. Das dieser Anstalt dienende Wasser besteht aus vielen Hundert kleineren und größeren aus dem Boden aufsteigenden Quellen. Die Temperatur desselben ist in der Nähe der Quellen im Winter 5 Grad, im Sommer 6 Grad und beim Ausflusse nächst dem Traunflusse im Winter 3 Grad, im Sommer 9 Grad ober Null. Das Ausschlüpfen der Fischlein aus den befruchteten Eiern erfolgt in diesem Wasser nach 50 bis 60 Tagen. Was die Anlage und deren Kosten betrifft, so hatte Rettenbacher bis zum Jahre 1864 nur zwei Brutkästchen. Im Jahre 1864 erbaute er eine Bruthütte mit vier Brutkästchen und zwei Streckabtheilungen; im Jahre 1865 eine Streckhütte mit drei Abtheilungen; im Jahre 1866 die beiden Streckteiche; im Jahre 1867 eine neue Bruthütte und noch im selben Jahre, nach dem er den unteren Theil des Altwassers vom k. & k. Forstärar gegen Abtretung eines Theiles seines Forstholzrechtes als Eigenthum bekam, sperrte er die Communication des Quellwassers mit dem Traunflusse mittelst eines festen Holzgitters ab und erbaute die Schiffshütte sammt Schiff; im Jahre 1868 das Wächterhaus (Pfahlbau). Das gesammte Anlagecapital beträgt 517 fl. Bezüglich der Anlegung der Teiche war ihm die natürliche Ortslage sehr günstig, so daß er fast gar keine Grundaushebung nöthig hatte. Nach der am 29. und 30. Juli 1870 aus Anlaß ſeiner Eingabe um einen Staatspreis vorgenommenen Inventur, wobei die Fische genau gezählt und gewogen wurden, haben sich nachstehende Resultate ergeben:

Von diesem Vorrathe konnten im Jahre 1870 noch beiläufig 210 Pfund marktfähige Fische verkauft werden. Die Qualität der künstlich gezogenen Fische dürfte eine sehr gute gewesen sein, nachdem letztere leichten Absatz zu hochgestellten Preisen fanden. Das gesammte Anlagecapital hat sich nach den vorgelegten Aufschreibungen sehr gut verzinst.

Quelle: Google Books: Fischereibetrieb und Fischereirecht in Oesterreich

1885 Fischereigesetz Oberösterreich

Österreichische Gesetze Band 25 zum Thema Jagd, Vogelschutz und Fischerei.
Aus dem Jahre 1885

Gültigkeitsbereich für „Gewässer ob der Enns“:

Dem auf Basis des Reichsgesetzes 1885 erlassenen Fischereigesetz gültig für das Erzherzogthum Österreich ob der Enns, (OÖ. Fischerei Gesetz 1895) mit einer Neuregelung der Fischerei in Oberösterreich.

Gesetz vom 25. April 1885, RGB. Nr. 58, betreffend die Regelung der Fischerei in den Binnengewässern

1889 bis 1898 Pächter der Ischler Traun

Vom Landesfischermeister Siegfried Pilgersdorfer konnte ich mir das Buch, aus dem Jahre 1891 ausborgen. Hier sind alle Fischwässer nach Ortsangabe, Name des Fischerei-Berechtigten, Umfang des Fischereirechtes und auch Besondere Modalitäten der Ausübung, sowie ggf. der Name des Pächters angeführt.

Fischwässer und Fischereirechte im Oberen Salzkammergut.
Auszug aus der Ausgabe aus dem Jahre 1891.

Franz Koch hat lt. diesen Aufzeichnungen aus dem Jahre 1891, die Goiserer Traun, von der Klause in Steeg beim Hallstätter See bis zum Windensteg in Laufen (damals wurde Lauffen mit Laufen geschrieben) und auf der linken Hälfte der Traun, vom Windensteg bis Mitterweißenbach, auf der ganzen Flußstecke. (Seite 268-269) Verpächter waren die K. & K. Forstärar. Die historische Bezeichnung Forstärar ist ein Teil des Ärars, so die historische Bezeichnung für Staatsbesitz.

Ergänzende Bedingungen, von damals…

„Der Pächter muss alljährlich 20.000 Stück Forellenbrutfische in die gepachteten Fischwasser einsetzen und ist verpflichtet sich an die gesetzlichen Schonzeiten zu halten.“

Pächter der Oberen Traun von 1889 bis 1898

Franz Koch, 1833 bis 1907
Bürgermeister von Ischl (1876 – 1894) und Pächter der Oberen Traun.
Quelle: Stadtamt Bad Ischl

1891 – Fischereirechte im Salzkammergut

Um das vom Landesfischermeister Siegfried Pilgerstorfer ausgeborgte Buch mit kopieren nicht zu beschädigen, habe ich die für das Salzkammergut relevanten Fischbucheinträge aus dem Jahre 1891 in eine Excel Tabelle übertragen. Siehe dazu nachfolgende Informationen:

Fischwässer und Fischereirechte im Oberen Salzkammergut – K. & K. Forstärar Ischl.
Aus der Ausgabe, aus dem Jahr 1891.
Fischwässer und Fischereirechte im Oberen Salzkammergut – K. & K. Forstärar Hallstatt.
Aus der Ausgabe, aus dem Jahr 1891.
Fischwässer und Fischereirechte im Oberen Salzkammergut – K. & K. Forstärar Hallstatt.
Aus der Ausgabe, aus dem Jahr 1891.

Gewässerkarten Obere Traun

Nachfolgend eine Quellensammlung und Quellenaufbereitungen zur „Oberen Traun“. Mit diesen historischen Karten und Literatur zur Oberen Traun und seiner Flusslandschaften, ergeben sich noch weiteren Zugänge zu Quellen und Literatur, die in weiterer Folge betrachtet werden sollten.

1802: Traun Regulierungs-Pläne Stegg, Seeklause mit Gegentor (OÖLA KS 103a 1)

1818: „Geometrischer Plan des Traun Flusses

samt den betreffenden Provillen von Steeg bis Laufnerbrücke.“ 22 Bl., Uferbeschreibungen der Traun. OÖLA KS XIV 103a 2

1800: Profile des Traun Laufs, Hauptkarte von der Traun

ob der Lauffener Brücke bis in die Goff (?), zur Langwies Kreuzsäule, 18 Bl., OÖLA KS XIV 103a 4

1784-1881: Traun Fluss Karten undatierte,

OÖ Landesarchiv, Registratur der Landesbaudirektion, D Stromkarten, B Traunflußkarten, Mappen 16-20

1839-1844: Schachtel 53 Nr. 1 Fischwässer an der Traun

NEWEKLOWSKY, E. (bis 1963): Nachlass unter anderem mit Materialien (Bilder, Karteien, Manuskripte, Karten und Broschüren) zur Traun, Zeitraum 19. – 1. Hälfte 20. Jhdt., OÖLA (siehe Verzeichnis im Kapitel Wasserbauakten/-pläne im OÖLA)

WIENER STADT- UND LANDESARCHIV (1586): Fischordnung an der Traun. Fischer verkaufen Fang in anderen Märkten, Dörfern, Städten anstatt in Linz. HKA NÖ Herrschaftsakten F24, fol. 23-24

Das Innere Salzkammergut

Als Inneres Salzkammergut werden die in Oberösterreich im Süden des Salzkammerguts liegenden Gemeinden am Hallstätter See

Bad Goisern

Hallstatt 

Obertraun, sowie die 

Gosau bezeichnet.

Touristische Benennung ist Dachstein Salzkammergut. Im weiteren Sinne umfasst es alle zur Traun entwässernden Gebiete südlich des Traunsees außer dem Ausseerland (Kulturerbe Salzkammergut) bis zum Wolfgangsee, mit den Gemeinde.

  • Bad Ischl
  • Ebensee und
  • St. Wolfgang

Diese geografische Beschreibung, deckt sich auch heute noch, mit der Zuständigkeit des „Fischereirevier oberes Salzkammergut„.

Burg Wildenstein um 1674, Stich von G.M.Vischer
Quelle: Wikipedia

Die See- und Flussfischerei hat im Salzkammergut eine jahrhundertelange Tradition und wurde bereits 1494 erstmals von Kaiser Maximilian per Dekret geregelt, denn der Fisch als „Herrenspeise“ war dem „gemeinen Volke“ ursprünglich nicht zugedacht. Betrachten wir einmal die geschichtlichen Hintergründe der Fischereiwirtschaft in Bad Ischl:

  • Die Fischereiberechtigungen in den nutzbaren Gewässern in Bad Ischl hatten seit Jahrhunderten die landesfürstlichen Herrschaften inne.  „Fischereiordnungen“ sind schon aus den Jahren 1585, 1707 und 1708 bekannt.
  • Die Fischereiausübung in unseren Fischgewässern war dem „Pflegamt Wildenstein“ übertragen, ausgenommen die Strecke Ischl-Mitterweißenbach, die dem Stift Traunkirchen lange Zeit vorbehalten blieb.
  • Seit der Zeit nach den Franzosenkriegen sind fast alle Fischwässer im Besitze der Staats- bzw. Bundesforste und verpachtet. Der Angelsport wurde bereits um 1830, vornehmlich durch Engländer, an der in internationalen Sportfischerkreisen weltbekannten Traun ausgeübt.
  • Seit dem Jahre 1770 war der Sitz der Herrschaft Wildenstein das Gebäude der heutigen Forstverwaltung Goisern, wo sich auf dem Dachboden noch bescheidene Reste des ehemaligen Aktenbestandes befanden.
  • Durch Erwerb der „Wildensteiner Bestände“ und Ebenseer Stücke besitzt das O.Ö. Landesarchiv die gesamten staatlichen Archivkörper des Salzkammergutes. Kein Landesteil ist so vollständig vertreten, als das wirtschaftsgeschichtlich und politisch eigenartige Salzkammergut.
Stempel vom Fischereirevier 1936

100 Jahre Fischereirevier Oberes Salzkammergut

Aus der mündlichen Überlieferung war bisher bekannt, dass es unser „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ (FROSKG) vulgo „Fischereirevier Ausschuss Traun – Landesgrenze bis Traun Ebensee„, mit Sitz in Ischl, entweder 1920 oder 1921 gegründet worden war. Deshalb werden wir auch im Jahr 2020 unser 100-jähriges Bestandsjubiläum feiern können. Dieses Jubiläum ist für mich auch ein Anlass, mich mit der Revier-Chronik zu beschäftigen. Im Laufe des letzten Jahres, ließ mich der Gedanke nicht mehr los, die Geschichte des Fischerei Revier Oberes Salzkammergut aufzuarbeiten und soweit möglich, ab Zeitpunkt der Gründung durch Unterlagen abzusichern und zu dokumentieren.

Eine Rückfrage bei den Österreichischen Bundesforsten, beim ehemaligen Schriftführer des „Fischereirevier Oberes Salzkammergut„, Erwin Fischer, mit der Bitte, mir die alten Fischereirevier Dokumentationen zu übergeben, war positiv. Im Zuge der Zusammenlegungen der Forstbetriebe im Oberen Salzkammergut sind die alten Revier Protokolle, des FROSKG im Archiv der Bundesforste in Bad Goisern gelandet. Im Zuge der Archiv Aussortierung, kam es den Österreichische Bundesforste (ÖBF) – Forstbetrieb Inneres Salzkammergut – Forstverwaltungen in 4822 Bad Goisern am Hallstätter See entgegen, dass sich wer um diese, nicht zur ÖBF gehörenden Unterlagen interessierte und im Zuge von Platzmangel im Archiv auch übernehmen wollte. So bekam ich im August 2019 einige Schachteln mit Ordnern, mit Protokollen, Kassabuch und alten Schulungsunterlagen, wie diese früher für die Jungfischerausbildung verwendet wurden. Auch die alten Kassabelege und Buchführung neben die Protokolle der abgehaltenen Fischereirevierausschusssitzungen und das Sparbuch aus dem Jahre 1924 bekam ich zur Verfügung.

Fischereirevier Oberes Salzkammergut

Eine Quellensammlung und Quellenaufbereitungen zum Fischereirevier suchte man bisher vergebens. Mit der vorliegenden Bibliografie historischer Dokumente, Karten und Literatur liegt ein Werk vor, das den Zugang zu Quellen und Literatur leicht macht. Ich habe versucht durch unermüdlichen Recherchen Materialien, die in diversen Archiven, Bibliotheken, Sammlungen und sogar Behörden verwahrt werden, in einem Dokument zusammengeführt. Basis meiner Recherchen waren mehrere Forschungsprojekte, aber auch ein ausgeprägtes privates Interesse an der
Thematik, das ihn auch sehr verborgene Unterlagen aufspüren ließ. Nur die Kombination aus bezahlter, projektförmiger Tätigkeit und langjährigem persönlichem Interesse und Engagement im Zusammentragen von Unterlagen, ermöglichte eine Bibliografie der vorliegenden Art.

OFM Josef Höplinger 1912 – 2006

Josef Höplinger, Oberfischmeister am Hallstätter See, starb am 29. Jänner 2006 im 94. Lebensjahr. Aus einer alten Fischerfamilie stammend, die seit 1850 den Hallstätter See bewirtschaftet, führte Josef Höplinger seit 1928 gemeinsam mit seinem Bruder Karl die Bewirtschaftung des Hallstätter Sees für die Österreichischen Bundesforste durch. In vorbildlicher Weise wurde der Hallstätter See nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit bewirtschaftet – lange bevor dieses Schlagwort in aller Munde war.

Quelle: OFM Josef Höplinger 1912 – 2006 – Zobodat

Fischereirevier Obmänner im FROSKG

Ist in Ausarbeitung …..

Reviervorstand seit 2018

Wir wollen es wissen…

Im „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ von heute konzentrieren wir uns hauptsächlich um die Belange, die wir lt. O.Ö. Fischereigesetz umzusetzen haben. Jedoch auch die Geschichte um die Fischerei und der Gewässerentwicklung der letzten 500 Jahre, also primär jene Zeit, die auch mit schriftlichen Quellen erfahrbar ist, ist uns ein Anliegen. Großes Augenmerk legen wir dabei auf alles, was in den letzten 200 Jahren fototechnisch festgehalten wurde. Wie sahen die Ufer, Wehranlagen, Brücken, Fluren, Personen, … früher aus? Wir wollen es wissen!

Quellen

Fischereiordnungen Salzburger Erzbischöfe (Leonhard v. Keutschach 1507, Herzog Ernst v. Bayern 1544, Michael v. Kuenburg 1559; mit Zeichnungen für den Mondsee; aus W.H. Hohbergs Georgica curiosa 11. Buch „Wasserbuch“, ca. 1710;

OÖ. Landesarchiv – lt. Jahresbericht von 1967: Das Archiv des Landesfischereiverbandes ist in 28 Schachteln untergebracht. Es enthält zahlreiche Protokolle und Rechnungen, Material über Volksfeste und Ausstellungen (1896—1912), Fischerei-Reviere und Fischzucht (1889— 1908) und die Regulierungen des Fischwassers (1877—1926 und Vorakten bis 1699).

Bibliografie historischer Karten und Literatur zu österreichischen Flusslandschaften von Severin Hohensinner (2015)

ABERLE, A. (1974): Nahui, in Gotts Nam! Schiffahrt auf Donau und Inn, Salzach und Traun. Rosenheimer Verlagshaus, 183 S., Sign. 13647, Techn. Museum Wien

HEIDER, J. (1970): Das große Schiffsunglück auf der Traun im Jahre 1720.
Oberösterreichische Heimatblätter, Jg. 24, Heft 3/4, S. 40-43 (PDF-Download Biografie Forum OÖ Geschichte).

HERBST, A. (1895): Traunregulierung. Monatsschrift für den öffentlichen Baudienst, S. 124.

N.N. (1914): Traunschiffahrt, Auflassung. Die Wasserwirtschaft, S. 68.

MÜLLNER, J. (1896): Die Seen des Salzkammergutes und die österreichische Traun. Erläuterungen zur ersten Lieferung des österreichischen Seenatlasses. Geographische Abhandlungen, Bd. VI, Heft 1, S. 1-114, mit detaillierter Beschreibung der Traun (Hydrologie, etc.) auf S. 64-114, mit Kartenbeilagen, ÖNB 393.258-C

Dr. Gustav Brachmann, Neukirchen/Altmünster: Die älteste Fischerei-Ordnung von Oberösterreich

Dr. Gustav Brachmann, Neukirchen bei Altmünster: Beiträge zur Geschichte der Fischerei in Österreich (I)

Dr. Gustav Brachmann, Neukirchen bei Altmünster: Beiträge zur Geschichte der Fischerei in Österreich (II)

Hans Freudlsperger: Kurze Fischereigeschichte des Erzstiftes Salzburg

Sabine und Josef Wanzenböck, Ernst Mikschi, Albert Jagsch: 150 Jahre Fischforschung in Österreich

 

„Was der Mensch sei, sagt ihm nur die Geschichte.“

Zitat von: Wilhelm Dilthey