DIGITALISIERUNG DER FISCHERKARTE

In drei Monat heisst es in den meisten Gewässern in Oberösterreich, wieder: Petri Heil für die Saison 2020. Viele Fischer werden jetzt wahrscheinlich schon ihre Angeln vorbereiten oder sich überlegen, mit welchen Fliegen und Nymphen sie in diesem Jahr die Saison starten werden. Zur Vorbereitung auf das neue Fischerjahr, gehört auch die Organisation seiner Fischerkarten. Dazu ist ist zum Fischen in Oberösterreich erforderlich, sich beim OÖ. Landesfischereiverband zu registrieren.

2020 erfolgt der Schritt in Oberösterreich

Aufbauend auf die Erfahrungen von anderen Landesverbände, wird nun auch in Oberösterreich die Umstellung auf eine neue Jahresfischerkarte (JFK) vollzogen. Im ersten Schritt wird die Kombination des bisher bekannten „grünen Lizenzbuches“ mit NEU: einem Zahlscheinsystem eingeführt. Nachfolgend die Informationen dazu, damit man für die Fischereisaison in Oberösterreich für 2020 vorbereitet ist …..

Folgende Schritte sind dazu erforderlich …..

An alle Fischerinnen und Fischer, welche sich bis 12. Jänner 2020 beim OÖLFV ordnungsgemäß registriert haben, werden die Zahlscheine für die Lizenzgebühr für die Jahresfischerkarte (JFK) -Abgabe 2020 Ende Jänner 2020 übermittelt.

Bei der postalischen Zustellung der Fischerzeitung mit den Zahlscheinen können erfahrungsgemäß einige Tage Verzögerung eintreten, bis Ende Jänner sollten aber alle zugestellt sein!

Die Fischereizeitung des OÖLFV wird künftig an alle registrierten Benutzer zugeschickt werden.

Für die Einzahlung bitte die vorgedruckten Zahlscheine verwenden. Bei elektronisch-Banking unbedingt die 12-stellige Referenznummer angeben! Der quittierte Zahlschein bzw. die Einzahlungsbestätigung ist nach Einzahlung der Fischerkarte beizulegen – diese ist dann als „Jahresfischerkarte“ gültig!

Sie sind noch nicht zur JFK registriert?

Bis auf weiteres kann die Registrierung über die Homepage des Verbandes www.lfvooe.at erfolgen, zusätzlich werden Datenblätter mit Zahlscheine in den Lizenzausgabestellen aufgelegt. Die Registrierung zur Jahresfischerkarte muss nur ein Mal durchgeführt werden; eine jährliche Wiederholung der Registrierung ist nicht notwendig.

Auch Fischereischutzorgane und alle Bewirtschafter, welche in einem „fremden“ Fischwasser den Fischfang ausüben möchten, müssen sich zur Jahresfischerkarte registrieren.

Etwaige Änderungen ihrer Adresse oder des Namens geben Sie uns bitte schriftlich bzw. per Mail bekannt an: s.buchner@lfvooe.at.

Übergangsbestimmung:

Die Gültigkeit des Lizenzbuches 2019 wurde verlängert!

Das Lizenzbuches 2019 ist bis zur Erlassung des neuen Oö. Fischereigesetzes gültig. Alle Fischerinnen und Fischer, welche ein Lizenzbuch 2019 besitzen, brauchen keine weitere Veranlassung treffen. Beim Kauf von Angellizenzen für 2020 ist das gültige Lizenzbuch 2019 vorzuweisen; von der Ausgabestelle ist am Lizenzbuch der Vermerk „2020“ anzubringen.

Die im Lizenzbuch eingetragenen Lizenzen (schriftl. Bewilligungen) werden nicht automatisch verlängert; diese sind neu zu beantragen.

Personen, welche kein Lizenzbuch 2019 besitzen und vor Erlassung des Fischereigesetzes 2020 den Fischfang ausüben wollen, können ausschließlich beim Oö. Landesfischereiverband die Ausstellung eines gültigen Lizenzbuches zum unveränderten Preis von € 25,– beantragen.

Nach Verlautbarung des neuen Oö. Fischereigesetzes 2020 übermitteln wir eine Sonderausgabe unserer Fischerzeitung „Oö. Fischerei“ mit ausführlichen Informationen zum neuen Gesetz!

Der Einsatz von EDV, WEB und Handy ist auch für uns Fischer schon seit Jahren eine wichtige Informations- und Kommunikationsmedium.

Digitalisierung der Fischerei ein wichtiger Schritt

Digitalisierung wird nicht erst passieren, sondern findet schon längst statt. Die Umstellungen, Neuerungen, Möglichkeiten und Gelegenheiten, die die Veränderungen für die Fischerei mit sich bringen, gilt es nicht zu verpassen. Der OÖ. Landesfischereiverband hat die Digitalisierung mit der Einführung der Homepage, der Fischer App und der Prädatoren App schon vor Jahren begonnen. Weitere Schritte, werden die die digitale Fischerprüfung und das „elektronische Fangverzeichnis“ (EFV) sein.

Im Jahr 2020 wird die Jahresfischerkarte (JFK) vom Lizenzbuch auf ein Erlagscheinzahlungssystem umgestellt. Dadurch werden sich künftige Anforderungen in der Kommunikation mit uns Fischern, Fischereischutzorgane und Bewirtschaftern wesentlich verbessern und neue Möglichkeiten bieten.

Die Zugriffe auf die WEB Seite und auf die APP des OÖ. Landesfischereiverbandes bestätigen den Trend und zeigen die Richtung, in die wir uns hier weiterentwickeln müssen.

Digitalisierung ist kein Trend mehr, sondern Alltag

Digitalisierung steht für Chancen, Herausforderungen und jedenfalls für Veränderung. Die neue Jahresfischerkarte (JFK), wird uns in den Revieren eine wesentliche Entlastung an bürokratischen Aufwand bringen. Mit der frei werdenden Zeit, können wir uns in den Revieren um wesentliche Aufgaben, wie neue Methoden in der Bewirtschaftung, Laichplatzkartierung, Renaturierungsprojekte und Fischereischutz kümmern.

FROSKG ist hier aktiv dabei

„Seitens des Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) ist das schrittweise Einpflegen von digitalen Inhalten in unsere Revierorgansisation ein weiterer, wichtiger Schritt. Weitere werden folgen um in einer engen Verknüpfung mit dem OÖLFV die Digitalisierung gemeinsam umzusetzen und die Abwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für alle zu vereinfachen und die fischereiliche Bewirtschaftung qualitativ zu optimieren.“

Weitere Informationen, zum Fischen in OOe

OÖ. Fischereigesetz, Fassung 2.2.2020

Oberösterreichischer Landesfischereiverband

„Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat’s gemacht.“

Allgemeine Lebensweisheit