Leider haben wir nach wie vor die Situation, dass wir als Fischereiberechtigte bei Großbaustellen und massiven Eingriffe in unseren Pachtrevieren nicht Eingebunden oder zumindest informiert werden? Damit werden innerhalb von kurzer Zeit, jahrelange Bewirtschaftungsbemühungen zunichte gemacht und durch Verschlammung im Unterlauf, ist auch auf Jahre die Fortpflanzung sehr fraglich. Hier wird mit schwersten Baugeräten über den Bach hinweggefahren, ohne dass man eigebunden oder zumindest informiert wird um zumindest mit einer Elektroabfischung, den fischereilichen Schaden zu minimieren. Von der großflächigen Vernichtung der Biozönose im Kaltenbach ganz abgesehen. Gerade die „Kaltenbach Schlucht“, diese war einer der unberührten Bereiche, in denen wir noch Ur-Bachforellen der Ischler Traun haben (hatten?), sowie auch Bachkrebse und einen guten Bestand an Koppen.
- Köcherfliegen, vermutlich Agapetus und Sericostoma
- Steinfliege, Nemoura
- Wasserkäfer
- verschiedenste Eintagsfliegen
Das sind praktisch alles Insektenarten, die bei einer optimalen Gewässergüte und Struktur, wie diese in der Kaltenbachschlucht gegeben waren vorkommen. Diese wurde durch diese Baumaßnahmen im gesamte Wasserkörper zerstört!
Urspruenglichen Kaltenbach Schlucht
In der Kaltenbach Schlucht,
hatten wir einen GenPool der Ischler „Urbachforelle“
In den Gumper der Kaltenbach Schlucht gab es noch Bestände
von autochthonen, angestammten,
hier sich selbst reproduzierten
„Ur“-Bachforelle des „Trauntypus“
Bagger in der Schlucht
Im August und September 2013 wurde unser Aufzuchgeässer „Kaltenbach“ niedergewalzt. Hochwässer verursachen nicht so große ökologische Schäden, wie dies hier mit Bagger & Co erfolgte. Hier haben die „Bagger“ ganze Arbeit geleisten. Eine unwiederbringlichen Vernichtung der Flora und Fauna in der Kaltenbach Schlucht. Mit solchen Maßnahmen hatten wir eigentlich in der heutigen Zeit nicht mehr gerechnet.
Kann man nicht einfach solche Quellbereich ganz in Ruhe lassen?
Ich habe hier eine etwas andere Meinung: Renaturierung ja, aber nicht mit der „Holzhammermethode“. Eine Renaturierung ist keine Renaturierung, wenn hierdurch unwiederbringlich ein Biotop zerstört wird. Auch unter den Deckmantel „Hochwaserschutz“ sollten heute solche Planierungen eines Quellbereiches nicht mehr erfolgen dürfen. Hier sollte es heute auch sanftere Methoden geben. Vielleicht werden wir auch als Fischereiberechtigte gerade deshalb nicht in solche Baumaßnahmen involviert, denn wenn mal alles großflächig vernichtet ist, kann man sowieso nichts mehr daran ändern. Eine Vorgehensweise, die in Zeiten der Umsetzung von WRRL und investitionen in Renaturierungsmaßnahmern im Unterlauf des Kaltenbaches in der Höhe von 750.000.– Euro nicht mehr ganz zeitgemäß erscheinen.
Dort wo man eine Landesgartenschau durchführt, wird Renaturiert, dort wo es keiner sieht, wird die Natur „planiert“!
brutalen Eingriffen im GenPool!
Dieser verläuft während der Bauphase in den Baggerspur!
Verschlammung der Gewaessersohle im Unterlauf
Unsere heimischen Fische benötigen für ihr Überleben naturnahe Bäche mit einer intakten Gewässersohle. Naturnahe Bäche schlängeln sich, wie der Kaltenbach durch die Landschaft und sind von einem mehr oder weniger breiten Gehölzsaum aus vorwiegend Erlen, Weiden und Eschen umgeben. Die Wurzeln der Bäume stellen den natürlichen Uferschutz und Schutz der Gewässersohle vor Abschwemmung dar. Gleichzeitig bieten sie den Fischen einen Unterstand. Bei einer Verschlammung der Gewässersohle, haben die Forellen und Äschen keine Möglichkeit ihr Laichgeschäft zu erledigen.
Auf den nachfolgenden Fotos von den Laichplätzen,
sieht man im Vergleich
die richtigen Schotterkörnungen,
Hauptlaichgebiet unterhalb Katrin Quellbach
optimalen Schottersortierungen 16/32,
Mitwirkung
Potenziale erkennen und entwickeln
die in einvernehmlicher Abstimmung
Renaturierung im Sakzkammergut
Informationsfluss auch mit den Fischeiberechtigten
die uns nicht frühzeitig zur Kenntnis gebracht werden. Eine ähnliche Situation hatten wir auch im Herbst 2012, durch Baumaßnahmen im Sulzbach! Hier wurden ebenfalls zur Laichzeit der Bachforelle Baumaßnahmen durchgeführt, die zu starker Wassertrübung bis in die Ischler Traun geführt haben.
Parteienstellung fuer Fischereiberechtigte
Am optimalsten wäre es, wenn wir als Fischereipächter gleich automatisch, zu den Wasserrechtsverhandlungen eingeladen werden. Als Fischereiberechtigte ist eine Parteienstellung im Wasserrechtsverfahren vorgesehen, im Fischbuch ist der Pächter und Bewirtschafter eingetragen. Daher geht es hier nur darum, dass uns die ansuchenden Behörden hier auf den Verteiler nehmen. Vielleicht gelingt das in naher Zukunft, dass nicht nur viele Millionen Euro in Rückbau investiert werden, sonder auch die einzubinden, die das Gewässer kennen und viele Stunden am Wasser sind, auch ihren Beitrag einbringen zu lassen und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden und wir es erst merken, wenn der Bagger im Bachbett steht.
Bitte hier künftig den Informationsfluss über Maßnahmen die unsere Pachtreviere betreffen, an uns „Fischeiberechtigte“ zu verbessern und sicherzustellen, dass wir rechtzeitig informiert und eingebunden werden.
Weitere Informationen zum Kaltenbach unter:
„Inmitten der Schwierigkeiten liegt die Möglichkeit.“
Zitat von: Albert Einstein