Die erste Frage ist, ob Besatz notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, führen wir zur Gewinnung von Besatzfischen ein jährlicher Laichfischfang von lokalen Elterntieren durch. Wir arbeiten nicht mit „Mutterfischstämme“, die über Generationen in der Fischzucht gehalten wurden. Daher haben wir eine Sondergenehmigung von der OÖ. Landesregierung, um zur Laichzeit bis zu 50 Bachforellen per Elektrobefischung abfischen zu dürfen.
Elektrofischen
Elektrofischen ist eine wertvolle, nicht tödliche Methode zur Probenentnahme von Fischen, die häufig in der Fischereiforschung und Fischereibewirtschaftung eingesetzt wird. Gefangen genommene Fische können identifiziert und beprobt werden, um Bestand, Dichte und Artenzusammensetzung zu untersuchen, bzw. um Laichfisch zur Laichzeit abzufischen. Elektrofischen kann auch verwendet werden, um Fische im Rahmen von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen oder zur Verwaltung nicht heimischer Arten umzusiedeln oder zu entfernen. Zu den gängigsten Methoden gehören das Elektrofischen mit einem „Rucksack-Gerät“ in kleineren Flüssen oder Bächen. FMSKG bietet Elektrofischen sowohl vom Boot als auch vom Rucksack aus an und vermietet auch Ausrüstung.
Beim Elektrofischen wird ein geregelter elektrischer Strom von einer Anode zu einer Kathode geleitet, wodurch ein elektrisches Feld entsteht, das Fische vorübergehend bewegungsunfähig macht, damit sie mit Netzen gefangen werden können. Beim Elektrofischen mit dem Rucksack ist die Anode ein Stab, den die Person trägt, die die Rucksackeinheit trägt, und die Kathode ist ein Schleppkabel, das hinter der Basis des Rucksacks herzieht. Die Effizienz des Elektrofischens wird von Wassertemperatur, Wassertiefe, -Leitfähigkeit und -Wassertrübung beeinflusst, und die Fische werden je nach Größe, Art, Ausrichtung und Entfernung von der Elektrode unterschiedlich beeinflusst.
FMSKG führt Elektrofischerei in einer Vielzahl von Wasserlebensräumen durch, darunter Bäche, große Staubereichen, sowie in kleine Seen und Teiche. Unsere Elektrofischereiausrüstung umfasst mehrerer Tragbare und ein Stationäres Gerät. Wir haben für unserer Revier eine Notabfischgenehmigung von der O.Ö. Landesregierung und für verschiedene Gewässer eine Laichfischfang-Genehmigung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Elektrofischereidienstleistungen zu erfahren.
Bachforellen Elektrofischfang Genehmigung
Man muss rechtzeitig ansuchen, damit man die Genehmigung hat, wenn man sie braucht!
- Genehmigt lt. Geschäftszeichen LFW-2016-434253/13-ÖL
- Gewässer: Sulzbach mit Brunnleitenbach, Radgraben, Hofingerbachl, Sagmüllerbachl (ON 21/37) und Kaltenbach mit Teichtbachl und Führerbach (21/22/1/C)
- Fischfanggerät: Grassl ELT60 ll
- Angefragt auf 5 Jahre
- Genehmigt für den Zeitraum: Mai 2024 bis 31. Mai 2029
- betroffene Fischart: Bachforelle
Wir weisen darauf hin, dass die Inhaberin bzw. der Inhaber bei Ausübung des Fischfangs die Bestätigung über die angezeigte Maßnahme samt Beilagen bei sich zu führen hat und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie den Fischereischutzorganen auf deren Verlangen zur Einsicht auszuhändigen hat.
Protokoll über die Maßnahme
Über die Durchführung der nicht untersagten Maßnahme(n) ist ein Protokoll (Datum der Befischung, Name und Bezeichnung der befischten Gewässerstrecke, Grund der Befischung, Art, Menge (in kg) und Anzahl (in Stück) der gefangenen Fische, Verbleib bzw. Verwendung der gefangenen Fische) zu führen. Das Protokoll der Befischung ist der Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, nachweislich (schriftlich oder per E-Mail an lfw.post@ooe.gv.at) innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der jeweiligen Befischung bekannt zu geben.
Durchführungsbestimmung
Mit dem angestrebten Zweck wird der günstige Erhaltungszustand der Bachforellen nicht beeinträchtigt.
1. Der Fischfang während der Laichzeit wird ausschließlich zum Zweck der Laichgewinnung bzw. zu den
angeführten wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt.
2. Gefangene Laichfische werden möglichst schonend behandelt und nach dem Abstreifen wiederum in jenes Gewässer Gewässerstrecke zurückgesetzt, aus dem sie entnommen wurden.
3. Gefangene Fische, die die Laichreife noch nicht erreicht haben oder bereits abgelaicht haben, werden
entweder sofort zurückgesetzt oder bis zum Erreichen der Laichreife in einer geeigneten Hälterung bis zum Abstreifen zwischen gehältert.
4. Die Elektrofischerei wird nur unter persönlicher Leitung und Verantwortung des in der Anzeige
genannten verantwortlichen Polführer durchgeführt, der die entsprechende Befähigung zur Ausübung der Elektrofischerei besitzt.
5. In technischer Hinsicht werden die Bestimmungen der Elektrotechnikverordnung 2020, BGBl.II Nr.
308/2020 idgF (Anhang I, Nr. 1) über „Errichtung und Betrieb von Elektrofischereianlagen“ eingehalten.
6. An die Anrainergrenzen wird nur bis maximal 10 m herangefischt, es sei denn, dass die Ober- und
Unterlieger mit engeren Grenzen einverstanden sind oder Bauwerke Grenzen bilden, die den natürlichen
Fischaufstieg unterbinden.
7. Die Maßnahme wird nur im Einvernehmen und nach vorheriger Verständigung der betroffenen Fischereiberechtigten bzw. Bewirtschafter durchgeführt.
8. Eine Entnahme der mittels Elektrofischerei im Zuge von Beweissicherungen oder bei Bestandserhebungen gefangenen Tiere erfolgt ausschließlich zur Datenerfassung (ausgenommen Laichfischfang und wissenschaftliche Projekte).
9. Wird eine elektrische Befischung aufgrund des Vorliegens fischereigefährdender Verhältnisse bzw. vor
wasserbaulichen Maßnahmen oder Bachabkehren durchgeführt, so werden die gefangenen Fische,
sofern dies möglich ist, unverzüglich in Abschnitte desselben Gewässers, ansonsten in andere, geeignete
Gewässer, die nicht von den fischereigefährdenden Umständen bzw. Baumaßnahmen betroffen sind,
umgesetzt. Für die Zwischenhälterung bzw. den Transport werden geeignete Behälter mit
Frischwasserzufuhr oder externer Sauerstoffversorgung verwendet. Eine schonende Behandlung der
Fische wird gewährleistet.
Vorteile mit Eimaterial von Wildfische
Dabei stellt die Arbeit mit Brutboxen eine Möglichkeit dar, die ungewollten evolutionären Veränderungen in der Zucht zu minimieren: Wenn die Eier oder Jungfische früh in ihre natürliche Umgebung gebracht werden, kann die Abnahme des Reproduktionserfolges der Besatzfische
zumindest teilweise verhindert werden.
In den letzten Jahren gab es div. Besatzversuche mit vorgestreckten Bachforellenbrütlingen, bzw. eine Ausbringung der Bachforellen-Eier im Augenpunktstadium und per Cocooning oder Artificials Nest und der Erfolg durch diese Methoden geben uns recht, gegenüber Besatz mit „Speisefischen“ aus der Fischzucht. Es stellte sich heraus, dass Besatzfische dem Wildfisch-Nachwuchs weitaus unterlegen
waren und am Ende des Versuchs die Nachkommen der Wildfische zahlenmäßig deutlich dominierten, obwohl eine große Menge an Besatzfischen eingebracht wurde.
Welchen Vorteil haben Wildfische gegenüber den in Zuchtbetrieben unter künstlichen Bedingungen
erbrüteten und herangereiften Artgenossen? Wildfische können sich vom Ei weg selbstständig im
Gewässer entwickeln und an die Lebensraumverhältnisse im entsprechenden Bach optimal anpassen.
Cocooning oder Artificials Nest
Besatzfischen, auch wenn sie bereits als Jungfische, bspw. als angefütterte Brut eingebracht werden,
fehlt diese frühe Prägung an das Gewässer. Um diese Beeinträchtigung möglichst auszuschließen,
kann als Bewirtschaftungsmaßnahme eine Eibesatz durchgeführt werden. Es ist möglich, Augenpunkteier
in künstliche Nester (so genannten „artificial nests“) direkt in den Schotterkörper einzubringen und
die Eier in weiterer Folge sich selbst zu überlassen. Aus den besetzten Eiern werden Larven
schlüpfen, die im Kieslückenraum ihren Dottersack aufbrauchen, dann den Schotterkörper verlassen
und ihre ersten Territorien besetzen. Die selbstständige Besiedelung des Lebensraums, vom
Zeitpunkt der Emergenz an, verspricht, dass die Tiere von Beginn an besser an den Lebensraum
angepasst und damit über lebensfähiger sind, als Fische die in späteren Stadien besetzt werden.
Elektroaggregate-Verleih
FMSKG vermietet auch Elektrofischer-Aggregate vom Hersteller Grassl. Diese robusten Elektrofischfang-Aggregate sind der Standard für Fischereiwissenschaftler. Elektrofischer können für 500.– Euro/Woche zuzüglich Transport gemietet werden. Auch für Transportbehälter, Netze und einer Sauerstoff-Versorgung können wir gerne ein Angebot erstellen.
Kontakt: Um eine Anmietung zu vereinbaren, senden Sie eine E-Mail an fischereirevier.salzkammergut(at)gmail.com oder rufen Sie +43 681 2038 9605 an.
Weitere Informationen
„Satzfische sollten möglichst aus dem gleichen Einzugsgebiet stammen. Satzfische sollten dem Gewässer ökologisch und genetisch nahe stehen und idealerweise aus diesem gewonnen werden. Ansonsten kann es durch die Vermischung von an unterschiedliche Gewässer angepassten Populationen regional zum Verlust genetischer Vielfalt und sogar zur Abnahme der Produktivität des besatzgestützten Bestands kommen.“
Zitat aus dem Buch Nachhaltiges Management von Angelgewässern von Robert Arlinghaus