WARTUNG VON FWH AN DER ISCHL

In unseren Fließgewässern im Salzkammergut gibt es eine Vielzahl an nicht fischpassierbaren Querbauwerken. In den letzten Jahren wurden zur Wiederherstellung der Fischpassierbarkeit viel Geld in den Bau von Fischwanderhilfen (FWH), oder auch Fischaufstiegshilfen (FAH) oder Organismenwanderhilfen (OWH) genannt aus öffentlichen Mitteln und auch durch wasserrechtliche Vorschreibungen beim Bau und Umbau von Wasserkraftanlagen, durch die Errichter investiert. Eine fachgerechte Bauweise und Wartung ist Voraussetzung für eine optimale Funktionsfähigkeit dieser Fischwanderhilfen. D.h. auf der einen Seite ist es gut, wenn wir sie haben die FWH, auf der anderen Seite müssen wir auch schauen, dass diese ihrer Funktion gerecht werden.

FWH Kontrolle Fischereiaufsicht

Vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) mit seinen beeideten Fischereischutzorganen (FSO) werden die Fischwanderhilfen (FWH) laufend auf ihr Funktion überprüft. Es sind die zuständigen Bewirtschafter mit ihren FSO beauftragt eine laufende überblicksartige Überprüfungen an ausgewählten Fischwanderhilfen (FWH) durchzuführen und deren Funktion zu kontrollieren. Im Zuge der Überprüfung werden die Anlagen zusätzlich genau dokumentiert. Die angewendete Überprüfung ist, als überblicksmäßige Beurteilung der Funktionalität von Fischwanderhilfen, einfach und rasch handhabbar und führt zu nachvollziehbaren Bewertungen über die Fischpassierbarkeit innerhalb der Fischwanderhilfe.

Gesetzliche Situation bei der Wartung von FWH

In Oberösterreich ist dies durch das OÖ. Fischereigesetz wie folgt geregelt:

§ 28 Wasserkraft- und Stauanlagen

(1) Die bzw. der Verfügungsberechtigte hat den Bewirtschafter der betroffenen Fischwässer von Maßnahmen an Wasserkraft- und Stauanlagen, die – abgesehen von den dem laufenden Betrieb eigentümlichen Schwankungen – Änderungen der Wasserführung von Fischwässern bewirken können und von der Reinigung der Triebwerke von Wasserkraftanlagen sowie der Wartung und Sanierung von Fischwanderhilfen wenigstens zwei Wochen vorher, bei Gefahr im Verzug ohne unnötigen Aufschub, nachweislich unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer, der Art und des Umfangs der Maßnahme zu verständigen. Die Bewirtschafter sind überdies in geeigneter Weise vom tatsächlichen Beginn und von der tatsächlichen Beendigung der Maßnahme zu benachrichtigen.

(2) Die Bewirtschafter sind nach Maßgabe rechtskräftiger behördlicher Vorschreibungen über den Betrieb der Anlage oder behördlich anerkannter Betriebsordnungen berechtigt, die Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 zu beobachten und die erforderlichen Auskünfte über diese zu verlangen. Die Verfügungsberechtigten haben das Betreten der Anlagen zum Zweck der Beobachtung zu dulden und die verlangten Auskünfte zu erteilen. Die von dem Bewirtschafter zum Schutz des Fischbestands durchzuführenden Vorkehrungen dürfen nicht behindert werden. Auf Antrag der Beteiligten hat die Behörde Art und Umfang dieser Verpflichtungen festzulegen.

(3) Verletzen die Verfügungsberechtigten die ihnen in den Abs. 1 und 2 auferlegten Verpflichtungen, so haften sie dem Bewirtschafter für den dadurch entstandenen Schaden.

Elektrobefischungen werden durch das FROSKG durchgeführt.

FWH Weinbach, am 27. August 2023

Das letzte Hochwasser, Anfang – Mitte August 2023 hat im Fischaufstieg Weinbach seine Spuren hinterlassen.

Pegelinformation Giselabrücke

Zur besseren Information, verwenden wir immer der Pegelstand lt. Pegel Giselabrücke um einen Vergleich zu haben. Wir haben im Salzkammergut die Situation, dass sich die Wassermenge „raketenartig“ verändern können. Hauptzubringer ist hier der Strobler Weissenbach.

Hochwassersituation August 2023

Quelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Hydrographischer Dienst Oberösterreich

Hier kann die liebliche Ischler Ache recht rasch zum Wildbach mutieren.

Quelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Hydrographischer Dienst Oberösterreich

Die letzten Jahre hatten wir zumeist Ende Juli bzw. im August diese starken Hochwasser, so auch zwischen 6. und 9. August 2023, wo wir zweimal, knapp an die HWq

Quelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Hydrographischer Dienst Oberösterreich

Fischwanderhilfen (FWH) an der Ischl

Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben es sich die einzelnen Mitgliedstaaten zum Ziel gesetzt, den Lebensraum Gewässer wieder in einen guten Zustand zu bringen. Aus diesem Grund wurde ein umfangreiches Maßnahmenprogramm an der Ischl initiiert:

Auflistung der FWH von in Fließrichtung oben vom Wolfgangsee – nach unten – Richtung Traun Mündung!

FWH bei den beiden Ischl-Kraftwerken

FWH Weinbach

Foto 1: Einlaufbereich in die FWH Weinbach – ist außerhalb verlandet und es kommt bei Niederwasser. 

Foto 2: FWH Weinbach – im oberen Bereich – total verlandet

FWH-Weinbach Maßnahmen erforderlich

Bei der Energie AG wurde der Wunsch deponiert, dass die FWH in Weinbach möglichst im Herbst wieder soweit saniert wird, dass die Fische in ihrer herbstlichen Wanderungen flussaufwärts ziehen können. Es wurde zugesagt, dass eine Mindest-Dotierung in den nächsten Wochen wieder hergestellt wird. Ich werde darüber berichten.

Maßnahmen FWH-Weinbach – wurden durchgeführt

Danke für die gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern der Energie AG, bei der Aktivierung der FWH-Weinbach am 16. Oktober 2023.

FWH KW-Schennerpolster

Lt. WR-Bescheid 3030-207/1659/44-2016 der BH-Salzburg Umgebung, vom 22. Juli 2016, sollte der lt. Pkt. 3.1, der Fischpaass ist ständig mit 340 Liter/Sekunde dotiert sein, was wie überprüfungen vom Fischereischutzorganen zeigen, leider nicht eingehalten wird.

Das im Wasserrechtsbescheid vorgeschriebene Erfolgsmonitoring nach Fertigstellung einer Maßnahme zum Nachweis der Funktionsfähigkeit ist im Zusammenhang mit der Umsetzung von förderungsfähigen
Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes zu prüfen.
FWH beim KW-Schennerpolter an der Ischl am 22. September 2022

Schaffung der Durchgängigkeit an der Ischl

Neben den beiden oben erwähnten FWH die bei den beiden Kraftwerken an der Ischl gebaut wurden, wurde auch viel Geld für Fischwanderhilfen (FWH) und naturnah umgebaute Rampen zur Schaffung der Durchgängigkeit am Ischlfluss zwischen Wolfgangsee und der Mündung der Ischl in die Traun in Bad Ischl gemacht. Hindernisse für wanderwillige Fische und Kleintiere wurden entfernt, die Passierbarkeit sollte am Ischlfluss nunmehr gegeben sein.

Von 2013 bis 2016 wurde die Durchgängigkeit an der Ischl geschaffen. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, dem Land Oberösterreich, der Stadtgemeinde Bad Ischl, der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut und der Gemeinde Strobl am Wolfgangsee unterstützt. Quelle: OÖ. Landesregierung

Bund und Land Oberösterreich stellen im heurigen Jahr 77,5 Millionen Euro für Hochwasserschutzmaßnahmen zur Verfügung, wie Umwelt-Landesrat Rudi Anschober (Grüne) bei einer Pressekonferenz zum Hochwasserschutz bekanntgab. Ein Teil der Summe wird für den Hochwasserschutz und die Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Oberen Traun in Obertraun verwendet. Die Baumaßnahmen wurden im Herbst 2013 mit dem Neubau der Köhlerbrücke begonnen und laufen bis 2017. Der Bauabschnitt 1 von der Traunmündung in den Hallstättersee bis zur Landesstraßenbrücke wurde im Wesentlichen im Dezember des Vorjahres fertiggestellt, die Rekultivierungsarbeiten erfolgen diesen Frühling. Gleichzeitig wurde im März mit Bauabschnitt 2 begonnen. Dieser umfasst die Errichtung von Hochwasserschutzmauern und -dämmen sowie eines Plattendurchlasses im Zuge der Koppen-Landesstraße und Profilaufweitungen der Traun auf einer rund einen Kilometer langen Gewässerstrecke. Die Gesamtkosten des Projektes betragen 5,2 Millionen Euro, 83 Prozent werden über den Bund finanziert, die Gemeinde Obertraun trägt 17 Prozent.Bereits abgeschlossen ist die Instandhaltung der Ischldämme mit Kosten von 1,3 Millionen Euro, von denen der Bund die Hälfte, das Land OÖ 40 Prozent und der Wasserverband Ischl zehn Prozent übernommen haben. Der beidseitige Uferbegleitweg zwischen dem Trenklbachpolster und der Bundesstraßenbrücke wurde vor rund drei Wochen wieder freigegeben. Die Damminstandhaltung am Ischlfluss erfolgte links und rechts des Flusses auf einer Länge von 1,2 Kilometern. Der Damm zum Schutz von 70 Gebäuden und Liegenschaften vor 30-jährlichen Hochwässern wurde über eine Gesamtstrecke von 2,4 Kilometern instandgehalten. Derzeit noch im Gange sind die Arbeiten zur Verbesserung der Organismendurchgängigkeit an den 16 Querbauwerken im Verlauf des Ischlflusses. Mit den letzten fünf Rampen wird im Juni begonnen, Ende des Jahres soll der Ischlfluss im gesamten Verlauf für Organismen durchgängig sein. Die Kosten für diese Umbauarbeiten – insgesamt rund 5 Millionen Euro – tragen zu 60 Prozent der Bund, zu 30 Prozent das Land OÖ und zu zehn Prozent der Wasserverband Ischl.

FWH beim Kollerpolster

FHW beim Rechensteg

Weitere Informationen

Fische führen Wanderungen in Gewässersystemen durch, um eine optimale Nutzung vorhandener Ressourcen in Bezug auf Ernährung, Wachstum, Fortpflanzung, Schutz vor Feinden etc. zu erreichen. Durch die Vernetzung von Lebensräumen profitieren Fischpopulationen von der Verfügbarkeit unterschiedlicher Habitate im Gewässersystem. Unterbrechungen dieser Wanderungen, d.h. die Fragmentierung des Fischlebensraums und die Isolation von Habitaten, haben für die Bestände der meisten Fischarten deutlich negative Auswirkungen, die langfristig zu einem Rückgang bis hin zum Verlust ganzer Fischpopulationen und zur Auslöschung bestimmter Fischarten führen können. Die Durchgängigkeit der Gewässer für Fische mit dem Ziel der Vernetzung von Lebensräumen stellt somit eine Voraussetzung für den Erhalt stabiler Fischpopulationen dar und ist für die Erreichung bzw. den Erhalt des guten ökologischen Zustands bzw. guten ökologischen Potentials in Österreichs Fließgewässern von höchster Bedeutung. Sie stellt daher eine der zentralen Maßnahmen in den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen 2009, 2015 und 2021 dar (BMLFUW 2010, BMLFUW 2017, BMLRT 2021a).

Der aktuelle Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen – in der aktuellen Version 2021. 2. Auflage ist hier abzurufen.

Der aktuelle Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen – in der aktuellen Version 2021. 2. Auflage

„Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.

Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.“

Zitat von Johann Wolfgang von Goethe