BETRIEB VON ELEKTROFISCHFANG GERÄTEN

Elektrofischen ist eine Angeltechnik, bei der Gleichstrom zwischen einer unter Wasser liegenden Kathode und Anode fließt. Dies beeinflusst die Bewegungen von Fischen in der Nähe, so dass diese zur Anode schwimmen, wo sie gefangen oder betäubt werden können. Elektrofischen ist eine gängige wissenschaftliche Untersuchungsmethode, mit der Fischpopulationen beprobt werden, um Häufigkeit, Dichte und Artenzusammensetzung zu bestimmen. Bei richtiger Durchführung führt das Elektrofischen zu keinen dauerhaften Schäden für die Fische, die bereits nach zwei Minuten nach dem Fang wieder in ihren natürlichen Bewegungszustand zurückkehren. Seit 1. November 1970 gibt es vom „österreichischen Verband für Elektrotechnik“ die Vorschrift über „Errichtung und Betrieb von Elektrofischereianlagen„. Sie hat die Bezeichnung:

ÖVE-E 36/1970

Damals wurde zwischen ÖVE, ELIN und dem Bundesinstitut für Gewässerforschung und Fischereiwirtschaft eine auch noch heute gültige Vorschrift erarbeitet, deren Einhaltung weitestgehende Sicherheit für die an der Fischerei Beteiligten und für die unvermeidlichen „Zuschauer“ bietet, ohne die Durchführung der Elektrofischerei unzumutbar zu erschweren.

Die ÖVE-E 36/1970 ist eine Durchführungsverordnung zum Elektrotechnikgesetz, wobei diese Durchführungsverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen ist. Sie gilt einheitlich für das ganze Bundesgebiet, kann aber durch Landesverordnungen eingeschränkt werden. Die ÖVE-E36/1970 wurde in die Elektrotechnikverordnung 2002 – ETV 2002 – lt. Verordnung 308 übernommen. „Elektrotechnische Sicherheitsvorschriften“ dazu sind rein österreichische elektrotechnische Normen und Referenzdokumente.

Verordnung: Elektrotechnikverordnung 2002 – ETV 2002

Unser Equipment zum Elektrofischen im Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) ist top gewartet und in zwei Revier-Anhänger, je nach Einsatzgebiet verstaut um bei Notabfischungen kurzfristig einsatzfähig zu sein.

Genehmigung zum Elektrofischen

Elektrofischen ist in einem Landesfischereigesetzen geregelt und zum Fischen mit Strom, muss auch bei der OÖ. Landesregierung eine Genehmigung beantragt werden. Die ÖVE-E 36/1970 umfasst im Wesentlichen eine Rechtsbelehrung und eine Beschreibung, die auch dem Laien auf dem Gebiet der Elektronik in verständlicher Form festgelegt wurde. Es folgen die eigentlichen Vorschriften, auf die hier im Einzelnen nicht eingegangen werden kann, da ihr Nachdruck, auch auszugsweise verboten ist. Lediglich
auf einige wesentliche Punkte sei nachfolgend hingewiesen:

Gleichstromfischen bis 750 V

Die zulässige Ausgangsspannung wurde bei Gleichstromfischerei von 250 auf 750 V erhöht. Dies bringt in schlecht leitenden oder tieferen Gewässern eine erhebliche Steigerung der Fangwirkung, ohne dass dadurch bei fachgerechter Durchführung der Fischerei Fische oder andere Wassertiere geschädigt werden.

Wechselstrom

Auf die Ausgangsspannung bei Wechselstrom gehen wir gar nicht ein, da solche Geräte bei uns nicht verwendet werden, da deren Schädigung erheblich größer ist als bei Gleichstrom.

Stufe 2 – erreicht 750 Volt

Mit „Stufe 2“ beim Stationären Elektrofischfanggerät „Grassl EL65 II“ fischt man mit einer Spannung von 750 Volt. Diese Einstellung ist bei einer guten Leitfähigkeit, wie wir diese zumeist in unseren Gewässern haben und beim Fang von großen Fischen, wie z.B. beim Laichfischfang, zu vermeiden. Damit hat man eine sehr hohe Ausfallsrate von Laichfischen und es reicht zum Fang von große Fischen die Stufe 1, vollkommen aus. Diese Empfehlung gilt sowohl für das Stationäre „Grassl EL65 II„. Die beiden tragbaren Geräte haben eine Ausgangsspannung 300/500V

Stufe 2 – beim großen 11 KW Gerät Grassl EL65 II bis 750 Volt möglich!

Stufe 1 – arbeitet bei 375 Volt

Zur Schonung der Fische reicht ein Elektrofischen mit Stufe 1 vollkommen aus. Sollte es sich bei einer Notabfischung von sehr kleinen Fischen zeigen, dass die bei Stufe 1 nicht oder schlecht ansprechen, aknn man Vorsicht, ohne die Fische lange unter Strom zu halten und unter Beobachtung der Mortalitätsrate auch die Stufe 2 versuchen. Bei Notabfischungen ist abzuwägen, möglichst viele Fische zu retten, diese jedoch nicht durch den Fang zu töten. Hier die richtigen Einstellungen zu finden und vor allen die richtige Polführung, mit nur kurzer Strombelastung der Individuen zu finden, bedarf einiger Praxis und Erfahrung.

Die Wirksamkeit des Elektrofischens wird durch eine Vielzahl biologischer, technischer, logistischer und umweltbedingter Faktoren beeinflusst. Der Fang wird oft selektiv hinsichtlich der Fischgröße und der Artenzusammensetzung beeinflusst. Die Leitfähigkeit des Wassers beeinflusst Form und Ausmaß des elektrischen Feldes und beeinflusst somit die Fähigkeit des Feldes, bei den Fischen ein fanganfälliges Verhalten hervorzurufen. Es kann auch zu Verletzungen bei den Fischen kommen. Der Strom verursacht Muskelkrämpfe, die die Wirbel schädigen. 

Wer darf Elektrofischen?

Unter Anwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis der OÖ. Landesregierung gefischt werden und es müssen entsprechende Gründe dafür vorliegen. Die Genehmigung ist Fischereirechtsinhaber, Bewirtschaftern, Behörden, Forschungseinrichtungen und Technischen Büros, mit einer schriftlichen Zustimmung vom FROSKG vorbehalten, diese ist zeitlich befristet und bei der Landesregierung zu beantragen.

Regelmäßige Überprüfung der Elektrofischereianlagen

Tausend Mal gefischt, tausend Mal ist nichts passiert…. Gerade deshalb muss man noch vorsichtiger sein. Wir arbeiten mit Strom, daher müssen alle Beteiligen im Wasser Bescheid wissen, dass beim Fischen nicht ohne Gummihandschuhe ins Wasser gegriffen wird, Kescher mit Alustielen nicht verwendet werden und den Anordnungen des Polführer Folge zu leisten ist. Wir wollen unsere ehrenamtlichen Helfer und uns selbst nicht gefährden, daher legen wir größtes Augenmerk auf gewartete und geprüfte Elektrofischfanggeräte inkl. Zubehör. Unsere Geräte werden direkt beim Hersteller, der Firma Grassl in Schönau am Königsee einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen.

Sicherheitseinrichtungen

Elektrofischen ist potenziell gefährlich oder sogar tödlich. Die verwendeten hohen Spannungen und Ströme sowie die Anwesenheit von Wasser stellen erhebliche Sicherheitsrisiken dar. Zu den typischen Gefahren eines Stromschlags, wie strombedingte Bewusstlosigkeit und Lähmungen von Herz und Lunge kommt noch die Gefahr des Ertrinkens hinzu, die sich aus den oben genannten Gefahren ergeben kann. Vor diesem Hintergrund werden zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen für Personen getroffen, die mit Elektrofischgeräten umgehen, sowie für Personen in der Nähe.

Tilt Switch bzw. Neigungsschalter (1) 

Ein Neigungsschalter oder Tilt Switch ist ein elektrischer Schalter, der bei Überschreitung einer bestimmten Neigung einen Stromkreis schließt oder öffnet. Damit ein zusätzliche Sicherheitsvorkehrung für den Polführer, sollte dieser stolpern oder fallen.

Totmanneinrichtung (2)

Unsere Polstangen sind so hergerichtet, dass sich der Totmannschalter oder Totmannknopf genannt, direkt an der Polstange der Anode befindet und nur durch dessen drücken der Stromkreis zwischen der Anode und er Kathode fließt. Wird dieser Totmannknopf nicht gedrückt besteht keine Gefahr. Wird dieser gedrückt, so ist in diesen Wirkungskreis von ein paar Metern eine Spannung von 300-750 Volt im Wasser.
Bei den Tragbaren Geräten: Ausgangsspannung 300/500V

Harald Eidinger, GF vom FROSKG bei einer Notabfischung.

Isolierung durch Wathose (3)

Auch muss natürlich beim Watfischen mit Strom Wasserdichte Schutzkleidung (Wathose oder –Stiefel) und geprüfte Handschuhe mit Isoliereigenschaften getragen werden. Diese müssen jedes Mal vor Beginn des Elektrofischens unbedingt auf Dichtheit überprüft werden. Sind diese undicht besteht unter Umständen Lebensgefahr.

Anode – Polstange (4)

Der Eisenring (Anode) kann mit einem Fangnetz bespannt sein. Die Polstange besteht aus einen 2 – 3 Meter langen Kunststoffstab an dem sich der Totmannschalter befindet und an dessen Ende sich der Anschluss für das Stromkabel befindet.

Direkt beim Hersteller

Die Firma Hans Grassl in Schönau am Königsee ist für uns gut erreichbar. Was bei der Anschaffung unserer Geräte schon ein wichtiger Punkt war, dass wir mit Geräten von einem Hersteller arbeiten, der auch direkt für uns zugänglich ist. So haben wir neben der periodischen ÖVE-E 36/1970 Überprüfung unserer Geräte auch von Zeit zu Zeit verschiedene Anpassungen und Reparaturen und daher ist uns die Nähe und der persönliche Kontakt zum Hersteller sehr wichtig.

2023: Grassl ELT 60 II zur Überprüfung

Jetzt hatten wir unser „4-takter Moped“ beim Services. Eine Anodenleitung hatte einen Kontaktfehler und führte zu Ausfällen bei Notabfischungen. Auch der Gashebel gehörte gerichtet und bei dieser Gelegenheit haben wir ein paar Anodenkabel und Polstangen als reserve nachgekauft bzw. wollen wir zum Fischen mit 2-Polstangen aufrüsten, was die Grassl Geräte ja technisch auch können.

Auf das Umfeld achten

Größter Wert wird bei unseren Befischungen auf die „Information und Warnung von unbeteiligter Personen“ gelegt: Immer wieder erlebt man es, dass Kinder, Hunde und auch erwachsene Personen aus Neugier zum Aggregat gehen, Kabel oder Kabelrolle anfassen oder sich in nächste Nähe der Elektroden begeben. Es besteht daher die ausdrückliche Verpflichtung, unbeteiligte Personen vor dem Gefahrenbereich zu warnen. Dies kann durch die Aufstellung von Warntafeln, aber auch durch Zuruf erfolgen. Beim Fischen im urbanen Bereich haben wir auch eine Auskunftsperson im Einsatz, um die Passanten über unsere Tätigkeit zu informieren. Sollte Warnungen nicht Folge geleistet werden, so muss der Betrieb unterbrochen werden.

Ausbildung zum Elektrofischer

Um Elektrofischen zu dürfen, ist eine spezielle, mehrtägige Ausbildung zu absolvieren. Auch hier sind wir in der glücklichen Lage, dass wir die Ausbildungsstätte dafür direkt bei uns im Salzkammergut, am Mondsee haben.

Das „Bundesamt für Wasserwirtschaft – Institut für Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft, kurz BAW in Scharfling am Mondsee hält jährlich einen Kurs für die Ausbildung zum Elektrofischer ab. Es freut mich, dass wir 2023 auch 3 Personen aus dem FROSKG bei dieser Ausbildung dabei haben. Damit sind wir für unsere künftige Revierarbeit, was Notabfischungen, Laichfischfang und für eine Mitarbeit bei Bestandsaufnahmen bestens gerüstet.

Ausbildung wird vom Revier gefördert

Diese Ausbildung zum „Elektrofischer“ ist uns ein Anliegen in der Revierarbeit. Daher gibt es für die Teilnehmer, nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs auch einen Zuschuss vom FROSKG. Interessenten mögen eine Teilnahme am Kurs und der Elektrofischerausbildung mit ihren Bewirtschafter abstimmen.

Für Notabfischungen, die aus der Situation recht abrupt erfolgen, brauchen wir Personen mit der entsprechenden Qualifikation und auch Helfer, die uns dabei unterstützen. Jeder der hier gerne mithelfen will, möge sich mit mir (Heimo Huber +43 681 2038 9605) oder bei Mitgliedern vom Reviervorstand melden.

Wer darf bei uns Elektrofischen?

Grundsätzlich gilt im FROSKG, dass ein definierten Bereich eines Gewässers mit der besten verfügbaren
Befischungsausrüstung, unter Einhaltung von Sicherheitsaspekten (siehe EN 14011) und dem
optimalen Befischungsverfahren durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird. Das heißt, dass
jeder der eingesetzten Polführer einen Elektrofischereikurs am Institut für Gewässerökologie,
Fischereiwirtschaft und Seenkunde in Scharfling am Mondsee bzw. eine vergleichbare
Ausbildung absolviert haben muss.
Darüber hinaus muss der verantwortliche Leiter der Befischung, an einem WRRL-Methodik-Workshop oder Methodik Kurs am Institut für Gewässerökologie,
Fischereiwirtschaft und Seenkunde in Scharfling am Mondsee
nachweislich teilgenommen haben.

Weitere Informationen

http://huberpower.com/wordpress/?page_id=15349

 

„Wenn ich drei Zauberwünsche frei hätte,

so würde ich mir als dritten wünschen, in jedem Gewässer alle Fische sehen zu können.“

Zitat von: Dr. Günter Jens