FWH KRAFTWERK WEINBACH

Durch die errichtete Fischwanderhilfe (FWH) oder auch Organismenwanderhilfe (OWH) genannt, soll eine für Fische durchgängige Verbindung vom Unterwasser der Ischl Restwasserstrecke in den Stauraum vom Kraftwerk Weinbach, oberhalb vom Schlauchwehr hergestellt werden. Die erfolgt über einen ca. 200 Meter langen, durchgehenden, dynamischen, sehr natürlich gebauten Umgehungsarm (rechtsufrig).

Organismenwanderhilfe (OWH)

Organismenwanderhilfe (OWH) bzw. auch in der Bezeichnung Fischwanderhilfe (FWH) in Verwendung. So sind Organismenwanderhilfe, Fischaufstiegshilfen und Fischleitern Umgehungshilfen bei Querbauwerken wie Staumauern in Fließgewässern, die es Wassertieren, Fischen und Kleinlebewesen ermöglichen, diese Barrieren zu überwinden, um zum Beispiel zu ihren Laichplätzen flussaufwärts „wandern“ zu können.

OWH beim KW Weinbach

Die Organismenwanderhilfe (OWH) wurde im Zuge der Erneuerung der Wehranlage des KW Weinbach in einem wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, mit Bescheid Wa-2013-101342/56-Pan/Ne vom 19.12.2013 bewilligt und entsprechend errichtet. Für die Errichtung der Fischwanderhilfe sind die Auflagen aus dem Wasserrechtsbescheid und die Ausführungen aus dem Technischen Bericht der Ökologische Begleitplanung, Pkt. 4. maßgeblich.

Auszug aus den Präsentationsunterlagen der Telko vom 1. Februar 2021. (Quelle: Energie AG)

Beschreibung der OWH

(Auszug aus dem Technischen Bericht)

Die Organismenwanderhilfe (OWH) wurde projektgemäß im ehemaligen Hochwasserentlastungsgerinne in Form eines Tümpel Passes errichtet. Insgesamt wird in

  • 35 Becken eine Höhenunterschied von 4,50 m überwunden.
  • Die Gesamtlänge der Anlage beträgt ca. 218 m,
  • wobei der oberwasserseitige Ausstieg etwa 194 m flussaufwärts der Wehranlage im Stauraum des KW Weinbach situiert ist.
  • Am Fluss auswärtigen Ende der FWH befindet sich ein Einlaufbauwerk aus Beton,
  • welches die Dotationswassermenge von 460 l/s in den Tümpel Pass einleitet.
  • Der Ausstieg ins Oberwas­ser erfolgt dabei über eine 1,0 m breite und 1,4 m hohe Öffnung in der Betonwand, welcher eine Tauchwand vorgelagert ist, um den Eintrag von oberflächlichem Geschwemmsel weit­gehend zu vermeiden.
  • Die Bruttobeckenlängen liegen bei 6,3 m.
  • Geht man von einer durchschnittlichen Riegel­breite von ca. 0,5 m aus, betragen die Beckeninnenlängen rund 5,8 m.
  • Es werden dabei maximale Wassertiefen von zumindest 1,1 m erzielt, die mittlere Wasser­tiefe im Becken liegt plangemäß bei 0,9 m.
  • In den Becken selbst ist als Sohlsubstrat flusstypischer Schotter aufgetragen. Im Bereich der Beckenübergänge, in denen aufgrund des geringen Abflussquerschnitts höhere Fließge­schwindigkeiten herrschen, wurde Granitbruch, mittlerer Korndurchmesser: 10 bis 15 cm eingebracht, um eine Ausspülung des Sohlsubstrat zu verhindern.
Auszug aus den Präsentationsunterlagen der Telco vom 1. Februar 2021. (Quelle: Energie AG)

Anpassungen im Einlaufbereich

Im Zuge eines Hochwasserabflusses im August 2019 kam es zu einer Beschädigung des linken Uferbereichs des Stauraumes und einer Verlandung des Einlaufbereiches der FWH und des gesamten Verlaufes des Beckenpasses. Daher wurden von der Energie AG die An­forderungen für eine Abänderung des Einlaufbereiches der FWH neu überdacht und festgelegt. Diese Maßnahmen bei der FWH wurden im Zuge der linksseitigen Ufersanierung im Mai 2020 umgesetzt. Es wurde dazu rechtsufrig eine oberwasserseitige, 4m langen, inklinante Buhne errichtet.

Auszug aus den Präsentationsunterlagen der Telko vom 1. Februar 2021. (Quelle: Energie AG)

Buhnen Lehre

Die Grundlagen vom Buhnenbau besagt, wie die nachfolgenden Bilder visualisieren, dass deren Ausführungen mit unterschiedlichen Buhnenneigungen die Strömung beeinflusst und zu unterschiedlichen Anlagerung von Material führt.

Daraus sieht man, dass eine inklinante Buhne eigentlich nicht die richtige Maßnahme darstellt, so wie diese eingebaut wurde.

Einbauwinkel von Buhnen und der Wirkung (FLORINETH, 2012) Inklinante Buhnen sind in Fließrichtung nach oben gerichtet und haben die Aufgabe, dass diese dahinter verlanden. Dh. es wurde einen „Buhnenform“ gewählt, die für diesen Einsatz, um den Einlaufbereich zum Fischaufstieg möglichst schotterfrei zu halten, nicht geeignet ist. Was sich jetzt auch in der Praxis so herausgestellt hat. Um die FAH funktionsfähig zu machen sind weitere Anpassungen erforderlich.

Telco am 1. Februar 2021 zum 3. Re-Designe der OWH

Die Teilnehmer der Telco sind namentlich bekannt und im Protokoll angeführt, werden jedoch hier aus Datenschutzgründen nicht namentlich genannt.

Jetzt ist ein weiterer Update, mit einer deklinanten Buhne, sprich einer flussabwärts geneigten Buhne mit einer danach gesetzten Buhne, um den Einlaufbereich lt. Skizze zu verbessern geplant. Bei der hohen Schotter Führung, die durch den Strobler Weissenbach verursacht wird, sicherlich eine anspruchsvolle Aufgabe. Auch wir vom FROSKG immer mehr gefordert auch die Planungen, die wir über Wasserrechtsverfahren „serviert“ bekommen, auch genau zu prüfen und unsere Stellungnahme aus fischereilicher Sicht abzugeben.

Daraus sieht man, wie wichtig es ist, dass wir DI Karl Fehrer, als Beirat und Berater im FROSKG dabeihaben, der uns hier mit seiner fachlichen Expertise der Gesprächspartner für solche Verhandlungen ist.

Auszug aus den Präsentationsunterlagen der Telco vom 1. Februar 2021. (Quelle: Energie AG)
Auszug aus den Präsentationsunterlagen der Telko vom 1. Februar 2021. (Quelle: Energie AG)

Besprochen Maßnahmen, die am 1. Februar 2021 bei der Telco besprochen wurden:

  • Die neuen Buhnen im Einlauf, sollen demnächst als „Nachbesserungen“ auf die bestehende Wasserrechte Genehmigung geändert werden.
  • Dabei werden einige, der oberen Becken im Fischaufstieg ausgebaggert, um die Wirkung der Verbesserungen zu testen. 
  • Von unserer Seite wurde angeregt, gleich alle Becken von Sand und Sedimenten zu befreien. Eine Optionen, die ev. noch Bauseits entschieden wird.
  • Einvernehmlich wurde vereinbart, den Auslauf im Tosbecken frei geräumt wird um den Fischaufstieg von unten zu ermöglichen.
  • Ein Termin für Kollaudierung für das Schlauchwehr ist bei der Behörde eingereicht. Ein Termin wird für März/April 2021 erwartet!
  • Dazu ist die Wasserrechts Genehmigung genau zu prüfen und abstimmen, was wir hier noch einbringen wollen/können, wie z.B.:
  • Die Intervalle der Stauraumspülungen
  • den Ablauf bei den Stauraumspülungen, wollte sich Hr. Gamsjäger noch ansehen.
  • Hier geht es darum, dass die Schotter Entleerung aus dem Schlauchwehr Stauraum nicht nur bei HQ30 gemacht wird und sehr viel Schotter in die Restwasserstrecke „entlädt“, sondern in kürzeren Intervallen und mit geringeren Schottermengen auch weniger Fischbrut vernichtet wird.    

Weitere Informationen:

Wenn wir morgen noch fischen wollen, müssen wir heute etwas dafür tun.

Zitat: ÖKF