In Gutachten von Sachverständigen kommen sie vor, wenn es um den Zustand eines Gewässers geht braucht man den Wasserkörper und die Wasserkörper Nummer und auch bei Wasserrechtverhandlungen spielen sie eine immer größere Rolle, speziell wenn es um den Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) geht. In Österreich werden nicht nur regional, sondern auch auf Bundesebene verschiedene Systeme von Identifikationsnummerm für Oberflächengewässer gepflegt.
Wasserkörper im FROSKG
Für uns in der Revierarbeit und im Zusammenhang mit WR-Verfahren und im Zusammenhang mit den EU-Wasserrahmenrichtlinie ist das Nummernsystem vom Wasserinformationssystem Austria kurz WISA verwendeten Wasserkörpernummern, die auch in österreichischen Publikationen und von der Behörde verwendet werden das maßgebliche Identifikationssystem.
Auszug aus der Wasserkörperliste vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG)
Hinweis: Die Datenbereitstellung der Detailinformationen der Oberflächenwasserkörper erfolgt grundsätzlich alle sechs Jahre mit der Veröffentlichung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans. Zwischenzeitlich erfolgt keine geplante Aktualisierung der Daten. Bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, sowie für Schäden, die aus solchen Mängeln entstehen, übernimmt die Umweltbundesamt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (UBA-GmbH) keine Haftung.
Wasserkörpernummern des WISA
Bei Wasserkörpern wird in Tiefengrundwasserkörper (TGWK), Grundwasserkörper (GWK) und Oberflächenwasserkörper (OWK) unterschieden. Ein Wasserkörper ist ein einheitlicher, in seinen Eigenschaften weitgehend vergleichbarer Fließgewässerabschnitt mit einem Einzugsgebiet größer 10 km² und einer Länge von meistens mehreren Kilometern (siehe Wasserrahmenrichtlinie). Da Wasserkörper möglichst gewisse Größen nicht über- oder unterschreiten sollen, kann ein Gewässer in mehrere getrennt nummerierte Wasserkörper (WK) aufgeteilt sein, ein anderes gar nicht als Wasserkörper mit eigener Wasserkörpernummern (WKN) definiert sein. Bei der Festlegung eines Wasserkörpers sind mehrere Faktoren des Umfeldes des Gewässers zu berücksichtigen (siehe Naturraum), und es gibt auch einen Ermessensspielraum.
Wasserkörper
In dieser Karte werden die gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Oberflächenwasserkörper dargestellt, wobei zwischen natürlichen Wasserkörpern und erheblich veränderten (HMWB) sowie künstlichen (AWB) Oberflächenwasserkörpern unterschieden werden kann. Durch Auswählen eines Wasserkörpers kann das Datenblatt jedes Wasserkörpers über einen Link als PDF oder als Excel Datei abgerufen werden.
Form und Anfangsziffern
Im Wasserinformationssystem Austria haben die Wasserkörpernummern in neun der definierten Stromgebiete 9 Stellen, in einem deren 10.
Die Anfangsziffern sind den Flussgebieten wie folgt zugeordnet:
1 = Rhein (9 Ziffern, oft mit „10…“ beginnend)
2 = Elbe (Lainsitz und weitere Moldauzuflüsse)
3 = Donau und ihre Zuflüsse oberhalb Engelhartszell (Bis hier gehört das Nordufer zu Deutschland.)
4 = Donau und ihre Zuflüsse inkl. der Traun und Enns außer von Engelhartszell bis Bratislava, ein
5 = March und ihre Zuflüsse (in Österreich vor allem die der Thaya)
8 = Mur
9 = Drau
10 = Raab (10 Ziffern, immer mit „10…“ beginnend)
Abfrage der Daten unter
https://maps.wisa.bml.gv.at/gewaesserbewirtschaftungsplan-2021
Wasser und Öffentlichkeit
Das BML schafft öffentliches Bewusstsein für die Ressource Wasser. Bereits seit vielen Jahren wird die Bevölkerung informiert und durch gezielte Aktivitäten und Kampagnen eingebunden. Ziel dabei ist es, den Menschen den Wert des Wassers zu vermitteln, um sie zu einem sorgsamen Umgang anzuregen, auf Gefahren hinzuweisen und gleichzeitig auf den Erholungswert von Wasser aufmerksam zu machen.
Weitere Informationen
Präambel WRRL: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Zitat: Hans-Peter Dürr