RENATURIERUNG AUF BASIS NGP 2021

Wie schafft man neue Lebensräume für Pflanzen und Tier? Genau, durch die Renaturierung unserer Fließgewässer. In der Gemeinde Bad Goisern wird entlang der Traun eine Wiese vom Reinhalteverband (RHV) in die Betreuung vom Gewässerbezirk Gmunden übergeben. Damit gibt es die Möglichkeit in einem „mittleren Projekt“ an der Traun, gleich unterhalb von der Goiserer Weissenbach Mündung, auf einer Länge von 500 Meter zu renaturieren und zu verbreitert. 

Platz für Aufweitung ist rar, daher um so schöner, wenn sich in einer WIN-WIN-WIN Situation, von Hochwasserschutz, Naherholungsraum und ökologischen Verbesserungen, ein Projekt mit Strahlwirkung umsetzen lässt.

Dadurch wird nicht nur der Natur viel Fläche zurückgegeben, sondern auch der Hochwasserschutz verbessert, sowie ein Naherholungsraum für die Bevölkerung geschaffen. Eines von mehreren Projekten, die über die nächsten Jahre den ökologischen Zustand an der Oberen Traun verbessern werden.

200 Millionen gewässerökologische Maßnahmen 

Um Gemeinden und den Gewässerbezirk als Zuständige Behörde bei der Wiederherstellung naturnaher Lebensräume zu unterstützen, stellt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft bis 2027 200 Millionen Euro an Förderungsgeldern für gewässerökologische Maßnahmen zur Verfügung.

Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021

Im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 sind Schwerpunktgewässerstrecken festgelegt. Die dort bestehenden Regulierungen sind von den Regulierungsunternehmen bis 2027 an den Stand der Technik anzupassen. Damit soll der Lebensraum der Fließgewässer verbessert und Erholungsraum für die örtliche Bevölkerung geschaffen werden. Fördermittel des Bundes und des Landes stehen zur Verfügung. Durch eine Verordnung nach § 33d Wasserrechtsgesetz 1959 werden die Gemeinden und Wasserverbände als Regulierungsunternehmen zur Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Bei dieser Veranstaltung am 8. Mai 2023 wurden wir von den zuständigen Mitarbeitern vom Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft, über die Maßnahmen, Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen informiert.

Gewässerökologie

Seit Jahrhunderten nutzen Menschen die Flüsse sehr intensiv und greifen immer wieder in die Natur ein. Damit unsere Flüsse wieder wichtige Lebensräume werden, werden laufend Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Viele Millionen Euro investiert das Bundesministerium in gewässerökologische Projekte. Durch diese Projekte können Querbauwerke wieder für Fische passierbar gemacht und Flussläufe renaturiert werden. Intakte Gewässer sind für uns alle von großer Bedeutung. Sie bieten nicht nur Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen, sondern sind auch für den Menschen von großer Bedeutung.

Lebensraum Fließgewässer – Sanierungsmaßnahmen

Geplante Maßnahmen im Oberen Salzkammergut

Beim Vortrag am 8. Mai 2023 der Abteilung Wasserwirtschaft des Landes OÖ – siehe Link unten – wurde auf ein rasches Handeln hingewiesen, um die möglichst höchste Förderquote von 98% für Projekte im Zeitraum 2024 bis 2027 zu erhalten. Spätester Einreichungszeitpunkt für Projekte ist 2025.

Legende zu den Maßnahmen

Der NGP verpflichtet auf Basis der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Verbesserung der Gewässer auf einen guten ökologisches Zustand, mit sozusagen eine 2,4er Bewertung zu steigern. Gemessen wird lt. GZÜV in den Referenzstrecken auf Basis des Fisch vorkommen, sowohl an der Anzahl der Fischarten lt. Fischleitbild, wie auch an der Fischmenge/ha und es droht bei Nichterfüllung Österreichs ein Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der EU.

Wie von Hr. Mag. Hannes Mossbauer, Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht präsentiert wurde, ist die Umsetzung, so wie Seinerzeit bei der der Umsetzung der chemischen Verbesserung unserer Gewässer durch den Bau von Kläranlagen bereits erfolgt ist, zu sehen.

Maßnahmen Obere Traun – zwischen Bad Ischl und Ebensee

Maßnahmen Obere Traun – zwischen Hallstätter See und Bad Ischl

Maßnahmen Ischl – zwischen Wolfgangsee und Bad Ischl

Zuständigkeiten

Gewässerbezirk

Die Obere Traun als „Bundesgewässer“ gehört bei Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes in die Verantwortung des Gewässerbezirk Gmunden. Hier erfolgt eine Förderung durch den Bund zu 100%.

Gemeinden und Wasserverbände

Den Gemeinden und zugehörigen Wasserverbänden wurde bereits postalisch angekündigt, dass sie zu diesen Maßnahmen verpflichtet sind, gemäß WRG bzw. gibt es eine eigene Verordnung hinsichtlich NGP-Strecken. Bei uns im FROSKG fällte die Ischl in dies Verantwortung vom „Wasserverband Ischl“.

Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen können ebenfalls ergriffen werden, wobei auch hier die 98% Förderung gilt. Diesbezüglich müssten wir jedoch für die 2% Gemeinden finden, die hier den Konsenswerber auftreten sollten. Es könnte auch in Zusammenarbeit mit dem FROSKG und den ÖBF versucht werden eventuell Gelder zu lukrieren und mittels einer zweckgewidmeten Spende der Gemeinde zur Verfügung zu stellen und damit, weitere darüberhinausgehende Verbesserungen zu schaffen.

Naturalien

Nach Rückfrage ist es auch möglich entsprechende passende Steine, Totholz etc. dem Gewässerbezirk zur Verfügung zu stellen, was als Eigenleistung im Sinne des Interessensbeitrages gewertet wird. Bei allen Maßnahmen ist eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Gewässerbezirk erforderlich.

Weitere Informationen

Die gesamte Unterlagen zur Veranstaltung von 8. Mai 2023 zum Nachlesen bzw. die entsprechenden Präsentationen findet ihr hier: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/295834.htm

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 (NGP 2021

https://info.bml.gv.at/themen/wasser/wasser-oesterreich/wasserrecht_national/wasserrechtliche_kundmachungen/ngp-2021.html

 

„Lebensraumverbesserungen und Renaturierung vor Fischbesatz“

Die Aufwertungen der Lebensräume sind zur Erhöhung der Fischbestände langfristig erfolgversprechender als Fischbesatz. Denn Fischbesatz bekämpft in der Regel nur die Symptome der Fischbestandsrückgänge, nicht die Ursachen.

Zitat von Prof. Robert Arlinghaus