Wir alle sollten uns gelegentlich einem Gesundheitscheck unterziehen. Aktuell wollten wir die Wintermonate nutzen um einen Lokalaugenschein zur „Durchgängigkeit“ unserer Gewässer, bei uns im Revier Oberes Salzkammergut zu machen.
Die WRRL sind eines der ambitioniertesten EU-Umweltgesetze. Im Jahr 2003 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU dazu, die europäischen Gewässer in einen „gut ökologischen Zustand“ zu bringen. Jetzt soll dazu eine dritte Variante ausgearbeitet werden …..
Der dritte Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (3. NGP) befindet sich aktuell in Ausarbeitung. Gemäß § 55c WRG ist der Entwurf zum Plan zu veröffentlichen und einer Öffentlichkeitsbeteiligung war bis 23. September 2021 möglich. Diese Möglichkeit zur Stellungnahme wurde auch vom O.Ö. Landesfischereiverband genutzt und wie folgt, beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) eingereicht.
Warum die WRRL so wichtig ist
Mit der WRRL steht und fällt ein strenger Schutz der Flüsse, Seen und des Grundwassers in ganz Europa. Denn durch die Wasserrahmenrichtlinie sind sämtliche Tätigkeiten verboten, die die typische Artenvielfalt, die Wasserqualität und die Grundwassermenge gefährden. Außerdem verpflichtet sie alle Mitgliedsstaaten, Gewässer, die in keinem guten Zustand sind, zu verbessern.
Verbauungen wie Wehre, Rampen zur Sohlstabilisierung oder Geschiebeabstürze, die durch Menschenhand geschaffenen wurden, zerschneiden die Fließgewässer in unüberwindbare Abschnitte. Durch die fehlende Durchgängigkeit sind bis heute fast 40% der ursprünglich bei uns heimischen Fischarten ausgestorben, weitere 18% gelten als gefährdet.
Durchgängig passierbare und vernetzte Gewässer sind die Basis für sich selbst erhaltende Fischpopulationen. Somit ist die Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit ein zentraler Punkt im ökologischen Gewässermanagement, das in weiterer Folge den „guten ökologischen Zustand“ nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Gewässer zum Ziel hat.
Weitere Informationen:
Entwurf NGP 2021 – Textdokument
Veröffentlichung eingegangener Stellungnahmen zum Entwurf des 3. NGP
Quellen:
Österr. Fischereiverband
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie
Grundlagen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRl)
Präambel WRRL: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.
Zitat: Hans-Peter Dürr