Der Juli hat uns mit seinen Hitzewellen ganz schön ins Schwitzen gebracht. Aber auch im August werden die Temperaturen immer wieder über 30°C klettern. Die meisten flüchten an die Seen, an unsere Gewässer oder ins Schwimmbad, aber auch ein Ausflug in den Wald kann sich lohnen:
Denn hier ist es an heißen Tagen rund 5°C kühler als außerhalb. Das bestätigt auch eine neue Studie des Bundesforschungszentrums für Wald.
Die Abkühlungsleistung hat unter anderem mit der Belaubung der Bäume zu tun. Denn je dichter die Belaubung, desto weniger Sonnenstrahlung kann durch die Kronen hindurch dringen und die Waldluft erwärmen. Die Erholungsleistung eines Waldes hängt also von seiner Belaubung ab. An Tagen mit voller Belaubung ist es im Wald um rund 4-5°C kühler als außerhalb. Bei einem Freilandmaximum von 30 °C werden im Wald im Schnitt also nur zwischen 25-26°C gemessen. Gerade in Zeiten des Klimawandels, durch den Hitzeperioden länger und Hitzetage häufiger werden, hebt dieses Ergebnis einmal mehr den großen Mehrwert des Waldes als Erholungsort hervor.
Daher ist Uferzone und Beschattung wichtig für unsere Gewässer
Uferbewuchs hat neben der wichtigen Funktion der Beschattung und Abkühlung der Gewässer noch zahlreiche weitere wertvolle Funktionen. Bäume – von den einen geliebt, von den anderen gehasst …
Dabei sind sie integraler Bestandteil unserer Welt. Welches Mode-Stichwort heute auch fallen mag – Klimawandel, Biodiversität, Stadt- und Landschaftsplanung, Bäume spielen überall eine wichtige Rolle.
Leider allzu oft vernachlässigt bis vergessen ist ihre grundlegende Bedeutung an unseren Gewässern. An 80 % unserer Fließstrecken, den Bächen und kleinen Flüssen, sorgen altersgestufte Baumbestände mit Kronenschluss für ein spezielles Klima, das dem „sommerkühlen Bach“ mit Licht und Schatten seine Eigenarten gibt und erhält.
Und während sich der kurzsichtige Angler darüber ärgert, dass er sein Geschirr an Ästen und Wurzeln abreißt, freuen sich der weitsichtige Angler und jeder Naturfreund und die Gewässerorganismen allemal, dass der vielfältige Lebensraum durch Baumwurzeln, Stämme, Äste, Zweige, Totholz und vieles mehr ungeheuer bunt und produktiv ist.
Möge diese überragende Entwicklung der Natur auch den Gewässer,- Landschafts- und Stadtplanern stärker ins Bewusstsein kommen.
Einleitung
Naturnahe Gewässerstrukturen mildern den teilweise letalen Effekt von Temperaturerhöhungen auf kälteliebende Wasserlebewesen. Gewässer mit vielfältigen Strukturen bieten bessere Rückzugsmöglichkeiten mit kühleren Beinreichen, z.B. wegen der Beschattung, einströmendem Untergrundwasser. Ein wesentlicher Faktor, der diese positiven Effekte verstärkend unterstützt, bzw. die Erwärmung maßgeblich hemmt, ist die Beschattung entlang der Gewässer. Die Vegetation senkt den Hitzefluss auf die Gewässer, indem das Mikroklima über der Wasserfläche positiv verändert wird (z. B. tiefere Lufttemperatur, höhere relative Feuchtigkeit) und die direkte Sonneinstrahlung abgefangen wird.
Studien in der Schweiz haben gezeigt, dass bei einer 20 bis 40%-Beschattung Fischsterben verhindert werden kann und dass bei 80% die Wassertemperaturen im optimalen Bereich bleiben. Die Beschattung und damit auch die Uferbepflanzung werden deshalb bei Revitalisierungen und beim Gewässerunterhalt, insbesondere bei kleinen Bächen und Flüssen, künftig an Bedeutung gewinnen. Die Erhaltung und das Anlegen von Ufer Vegetationen stellen eine wirksame Klimaadaptations Maßnahme dar.
Uferbeschattung gehört zum Gewässerlebensraum
Die Kahlschläge entlang unserer Gewässer sind uns Fischer ein Dorn im Auge. Wir fürchten hier um Schäden an den Fischbeständen, insbesondere für die stark gefährdete Äschen und Bachforellen ist ein Bewuchs des Ufers notwendig, damit sich diese gesund entwickeln können.
Die Beschattung des Flussbettes spielt eine große Rolle für das Wohlbefinden von Bächen und Flüssen. Zu wenig Ufervegetation führt zur Erwärmung unserer Gewässer und die Wassertemperaturen können sich auf nahezu tödliche Werte für Salmoniden erhöhen. Ein starker Temperaturanstieg in unseren Fließgewässern führt zu Nährstoffanreicherung. Eine übermäßige Sonneneinstrahlung kann daran beteiligt sein, dass die Salmoniden Eier eine schlechtere Überlebensrate haben.
Daher ist es in der fischereilichen Bewirtschaftung und im Gewässer Management wichtig, auf ein Gleichgewicht zu schauen zwischen Licht und Schatten. Im Allgemeinen sollte etwa 60 % offenes Wasser und bis 40 % schattig Stellen, entlang der Uferzone, einen vernünftigen Kompromiss dar. Darüber hinaus ist die Beschattung durch Auenbäume, von großer Bedeutung bei der Kontrolle des Energiefluss in Flüsse (über Laubfall). Ufergehölze sind auch grundlegend für die Kontrolle von Oberflächen- und Grundwasserströmung. Weiters sind die Auenbäume wichtig für eine Kontrolle eines übermäßigen Abflusses und damit dienen sie einer Dämpfung von Hochwasserspitzen. Auch spielt dieser Mechanismus eine große Rolle bei der Speicherung von Grundwasser und ist eine Pufferung bei Niederwasser Perioden.
Bachforellen und Äschen brauchen Beschattung
Die Äschen und Bachforelle benötigten eine hohe Fließgeschwindigkeit und sommerkaltes Wasser als Lebensraum. Äschen und Bachforellen vermehren sich im Frühjahr bzw. im späten Herbst bzw. in den frühen Winter hinein. Zum Laichen verlassen die Fische ihre Fraß Plätze im Hauptfluss und wandern in Bereiche der Nebenbäche oder in die seichteren Strecken der Oberen Traun hinauf. Für ihre Eiablage brauchen sie gut durchströmte Kiesbänke. Wichtig ist aber auch die Abböschung und Bewaldung des Ufers, die über das Fließgewässer ragt. Ein solches Wald Dach sorgt für Schatten und damit für das notwendige kalte Wasser. Hier stehen die Äschen und Bachforellen an und haben Schutz vor vielen Umwelteinflüssen. Selbiges trifft auch in gleichen, teilweise sogar in noch stärkeres Ausmaß auf unsere „Kleinfisch“ wie den Fisch des Jahres 2016, der Elritze zu, die noch stärker die uferbewachsenen und überhängenden Bäume und Sträucher als Lebensraum braucht. Genau in diesen Laichgebieten wurden am stärksten in die Abholzung der rechtsufrigen Uferzonen eingegriffen.
Ufersaum ist Lebensraum
Die am Ufer und an der Uferböschung wachsenden Pflanzen bilden den Pflanzengürtel. Je nachdem, wie tief das Wasser ist, wachsen unterschiedliche Pflanzengemeinschaften entlang unserer Gewässer. Hier leben besonders viele verschiedene Tierarten. Die Mehrzahl der Tiere dieses Lebensraumes sind Wasserinsekten. Die meisten von ihnen haben zwei unterschiedliche Lebensperioden. Als Ei und Larve leben sie völlig im Wasser, als Vollinsekten dagegen an Land und in der Luft, wie beispielsweise Köcherfliegen, Wasserläufer, Wasserskorpione, Käfer und Libellen. Dh. diese für Fische so wichtigen Nährtiere, werden durch die massiven Schlägerungen, entlang unserer Gewässer stark geschädigt und damit die Nahrungskette unterbrochen. Da diesen Insekten, der Ufergürtel, denn sie als Lebensraum an „Land“ brauchen genommen wurde!
Lebensraum für Insekten und Vögel
Auch verschiedene Kleinkrebse, Schnecken, Würmer und Spinnen leben im und am Wassersaum. Für viele Arten von Molchen, Fröschen und Kröten sind die Uferzonen Lebensraum und für die Ablage ihrer Eier im Wasser – das so genannte Laichen – lebensnotwendig. Nach der Entwicklung im Wasser brauchen diese jedoch einen Lebensrand am Rande der Gewässer für ihre Entwicklung an Land. Von den Reptilien suchen Ringelnatter und Würfelnatter die Uferzonen als Lebensraum auf. Die Verlandungszone und der angrenzende Ufersaum unserer Gewässer dienen vielen Wasservögeln, der Wasseramsel, der Bachstelze, dem Eisvogel und vielen mehr als Rast- und Brutplatz. Auch für deren Entwicklung sind die Uferzonen unbedingt zu erhalten und vor diesen radikalen Schlägerungen zu schützen.
Aktueller Vorwand: Entfernung kranken Eschen?
Oft werden solche „Uferschlägerungen“ als Aktion zu dem selektiven Entfernen von kranken Eschen dargestellt. Dies kann nur punktuell bestätigt werden. Zumeist geht es hier vielmehr um eine Rodung zur kommerziellen Nutzung des Holzes. Bei Begehungen haben wir über 90 Prozent gesunde Stämme festgestellt und dokumentiert. Auch fadenscheinige Argumente, wie die Zufahrt von Einsatzfahrzeugen erscheinen uns nicht sehr glaubwürde und gerechtfertigten in keiner Weise diese „Rodungen“.
Definition von Rodungen lt. Wikipedia
Das österreichische Bundesgesetz vom 3. Juli 1975, mit dem das Forstwesen geregelt wird (Forstgesetz 1975), definiert Rodung als „die Verwendung von Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur“. Man unterscheidet sprachlich zwischen Wald- oder Baumrodung, bei der die Bäume samt Stock in einem Arbeitsdurchgang gerodet werden, und der Stock- oder Wurzelrodung, bei der zuerst die Bäume gefällt und im Anschluss die Baumstümpfe gerodet werden. Kleinere Rodungsflächen werden häufiger auch als Rodungsinseln (isoliert gelegene waldfreie Flächen) oder Rodungsgassen (Rodungen zum Beispiel entlang von Flüssen oder anderen Leitlinien) bezeichnet. Die Rodungsinseln stehen häufig am Anfang einer flächenhaften Kultivierung.
Abholzung des Ufers fällt radikal aus
In den Bereichen von Eisenbahn-Anlagen besteht ja durchaus Verständnis, dass in diesen Bereichen ein Wildwuchs der Uferböschung reduziert wird. In den meisten Fällen hat es uns jedoch überrascht, dass die Abholzung so radikal ausfallen. In manchen Bereichen mussten entlang der Strasse sogar Leitschienen montiert werden, die zuvor über eine natürliche Uferböschung gesichert waren. In manchen Bereichen haben wir zwar jetzt weiträumige Aussichten zum Gewässer bekommen die uns bei der Aufsicht und Fischereikontrolle helfen, dafür wurde uns der ganze Schallschutz zur stark befahrenen Bundesstraße genommen. Damit haben wir in diesen Bereichen eine starke Verschlechterung der Fischereibedingungen! Fliegenfischen ist nicht nur Fische fangen, sondern auch in Einklang mit der Natur zu sein. Fliegenfischen ist eine Fischereimethode mit der mit dem „Auge“ gefischt wird und dazu gehört auch eine möglichst intakte Natur.
Rechtlicher Rahmen lt. WRRL
Anthropogenen Nutzungsansprüchen an Fließgewässern steht der nachhaltige Schutz der empfindlichen Lebensräume, sowie den zum Hochwasserschutz notwendigen Retentionsräumen gegenüber. Ein Abwägen von oft gegensätzlichen Interessen ist daher erforderlich. Anlässlich der Notwendigkeit eines Regelwerks für die dabei zu treffenden Entscheidungen ist die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EU-WRRL) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 am 22. Dezember 2002 in Kraft getreten.
Denn auch gemäß Art. 3 Abs. 3 iVm Art. 10 der FFH-Richtlinie hat Österreich als EU-Mitgliedsstaat (wie jeder andere) zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000, Landschaftselemente zu erhalten und ggf. zu schaffen. Damit wird die Schaffung eines Biotopverbundes mittels Förderung „verbindender Landschaftselemente“ unter Berücksichtigung von funktionalen Aspekten der Kohärenz wie z.B. Wanderung, Ausbreitung und Genaustausch über das Netz der gemeldeten Natura 2000-Gebiete hinaus verstanden.
In Bayern wurde deshalb bereits 2019 die Schaffung eines Biotopverbundes im Gesetz verankert. Bis 2030 hat man sich verpflichtet, mindestens 15% Offenland der Landesfläche als Biotopverbund zu etablieren [3]. Bis Dato weist der Biotopverbund in Bayern eine Fläche von 9% aus [4].
Auch Oberösterreich bzw. Österreich muss dieser EU-rechtlichen Verpflichtung dringend nachkommen und einen dauerhaft wirkungsvollen Biotopverbund etablieren, um kein Vertragsverletzungsverfahren zu riskieren. Die LUA empfiehlt daher dringend entsprechende Novellierungen im Naturschutzgesetz.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Um die Arten- und Klimaschutzwirkung von Uferzonen und die Bewahrung des Naturhaushaltes gemäß der Zielsetzung im Naturschutzgesetz zu gewährleisten, scheint eine strengere Gesetzesauslegung als bisher notwendig.
Landschaftsschutzgesetz – Oö. NSchG
Hier ein Auszug aus den „Landesgesetz über die Erhaltung und Pflege der Natur (Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 – Oö. NSchG 2001)“
§ 10 Natur- und Landschaftsschutz im Bereich übriger Gewässer
(1) Der Natur- und Landschaftsschutz im Sinn dieser Bestimmungen gilt für folgende Bereiche:
1. für Donau, Inn und Salzach (einschließlich ihrer gestauten Bereiche) und einen daran unmittelbar anschließenden 200 m breiten Geländestreifen;
2. für sonstige Flüsse und Bäche (einschließlich ihrer gestauten Bereiche) und einen daran unmittelbar anschließenden 50 m breiten Geländestreifen, wenn sie in einer von der Landesregierung zu erlassenden Verordnung angeführt sind;
3. für stehende Gewässer (ausgenommen solche gemäß § 9 Abs. 1) und deren Ufer bis zu einer Entfernung von 200 m landeinwärts, wenn die Ufer überwiegend unbebaut sind und sich der zu schützende Bereich durch landschaftliche Schönheit oder großen Erholungswert besonders auszeichnet. Die Landesregierung hat durch Verordnung festzustellen, für welche Bereiche diese Voraussetzungen zutreffen.
(2) In geschützten Bereichen gemäß Abs. 1 ist jeder Eingriff
1. in das Landschaftsbild und
2. im Grünland (§ 3 Z 6) in den Naturhaushalt verboten, solang die Behörde nicht bescheidmäßig festgestellt hat, dass solche öffentlichen Interessen an der Erhaltung des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes, die alle anderen Interessen überwiegen, nicht verletzt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind Eingriffe in geschlossenen Ortschaften oder in Gebieten, für die ein rechtswirksamer Bebauungsplan (§ 31 Oö. Raumordnungsgesetz 1994) vorhanden ist.
(3) Die Landesregierung kann durch Verordnung feststellen, dass für bestimmte Eingriffe in das Landschaftsbild, in den Naturhaushalt oder für bestimmte örtliche Bereiche das Verbot gemäß Abs. 2 nicht gilt, weil solche öffentlichen Interessen an der Erhaltung des Landschaftsbildes oder des Naturhaushaltes, die alle anderen Interessen überwiegen, nicht verletzt werden.
Hier sollte schon eine gesetzliche Basis vorhanden sein um diesen Abholzungen an unseren Gewässern Einhalt zu gebieten, weiters wird über das Verschlechterungsverbot der WRRL auch die Struktur der Uferzone geregelt.
Ordnungsrahmen für den europäischen Gewässerschutz
Dadurch wurde ein Ordnungsrahmen für den europäischen Gewässerschutz sichergestellt und die politische Priorität für den nachhaltigen Umgang mit der vielfältig vorhandenen Ressource Wasser verdeutlicht. Die EU-WRRL stellt Fristen und Qualitätsziele auf und gibt Vorgehensweisen an, durch welche diese zu erreichen sind. Neben der Vermeidung weiterer Verschlechterung sowie dem Schutz und der Verbesserung der aquatischen Ökosysteme bezüglich des Wasserhaushalts, hat die Wasserrahmenrichtlinie mitunter die Erreichung des guten ökologischen und chemischen Zustands aller Wasserkörper zum Ziel. Dabei gilt eine schrittweise Umsetzfrist bis 2015. Überwachungsprogramme der festgelegten Ziele und der Beschluss von Kriterien für das Monitoring werden durch die Gewässerzustandsverordnung (GZÜV) konkretisiert (BMLFUW, 2014). Die EU-WRRL sieht zudem eine frühzeitige und umfassende Information und Anhörung der Öffentlichkeit, sowie die aktive Einbeziehung der betroffenen und interessierten Kreise (Landwirtschaft, Naturschutz, Gemeinden bzw. Städte) vor. Dadurch sollen durch eine Verbesserung der Entscheidungsfindung auch innovative und kreative Optionen berücksichtigt, und für die Öffentlichkeit akzeptabel umgesetzt werden können (NACHTNEBEL, 2013).
Gewässermanagements ist zu gewährleisten
Um eine konkrete Zielsetzung und deren Realisierung im Sinne eines aktuellen, wirksamen Gewässermanagements zu gewährleisten, sollen signifikante Probleme und Belastungen definiert und stets aktualisiert werden. Dies erfolgt durch den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP), der basierend auf den Zielen und Grundsätzen des Wasserrechtsgesetzes in Zusammenarbeit mit den wasserwirtschaftlichen Planungen der Länder alle sechs Jahre durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erstellt und veröffentlicht werden muss. Der NGP ist eine flussgebietsbezogene Planung basierend auf einem integrierten Ansatz zum Schutz und Verbesserung sowie zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer. Die Festlegung der zu erreichenden Erhaltungs- und Sanierungsziele erfolgt auf Grundlage einer Ist- Bestandsanalyse. Dabei sind ökonomische Gegebenheiten nicht zu ignorieren, womit eine ausgewogene kostenwirksame Verbesserung der Gewässer und deren Schutz ermöglicht werden soll (BMLFUW, 2009). Der ökologische Zustand von Oberflächenwasserkörpern ist gemäß der EU-WRRL als die Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer, in Verbindung mit Oberflächengewässern stehender Ökosysteme, definiert.
- Für die Einstufung von Fließgewässern sind Qualitätskomponenten definiert worden:
A) Biologische Komponenten
• Zusammensetzung und Abundanz der Gewässer Flora
• Zusammensetzung und Abundanz der benthischen wirbellosen Fauna
• Zusammensetzung, Abundanz und Altersstruktur der FischfaunaB) Hydromorphologische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten
• Wasserhaushalt – Abfluss und Abflussdynamik – Verbindung zu Grundwasserkörpern
• Durchgängigkeit des Flusses
• Morphologische Bedingungen
—> Tiefen- und Breitenvariation
—> Struktur und Substrat des Flussbetts—> Struktur der UferzoneC) Chemische und physikalisch-chemische Komponenten in Unterstützung der biologischen Komponenten
• Temperaturverhältnisse
• Sauerstoffhaushalt
• Salzgehalt
• Versauerungszustand
• Nährstoffverhältnisse
Herber Rückschlag für die Fische
Wie auch immer diese Praxis der Uferabholzungen juristisch zu bewertet ist – der Kahlschlag bedeutet für die Fische und für uns, als Bewirtschafter, in der Umsetzung eines langfristigen Bewirtschaftungsplanung, die auf natürliche Reproduktion von heimischen Fischen aufbaut, auf jeden Fall einen herben Rückschlag. Über die vergangenen Jahre wurden in die fisch-ökologische Verbesserung von uns als kleiner Fischereiverein, viele tausende Euro investiert. Auch von öffentlicher Hand wurde viel Geld in Fischtreppe an der Mündung des Rettenbach, Kaltenbach und Sulzbach ausgegeben. Auch die Fischaufstiegshilfen und Umgehungsgerinne in der Ebenseer Traun wurden zur Erreichung einer Durchgängigkeit angebracht. Das alles geschah unter den Rahmenbedingungen zur Erreichung der Gewässerdurchgängigkeit lt. WRRL (Wasser Rahmenrichtlinien). Dh. es wird hier sehr viel Geld von der öffentlichen Hand ausgegeben. Daher ist es sehr unverständlich, wenn dann durch „Uferschlägerungen“ so großangelegte, kostenintensive Maßnahmen zunichte gemacht werden. Alles nur für ein paar Meter, zumeist schlechten Brennholzes. Wer immer das verwerten mag?
Im vergangenen Sommer wurde auch in Absprache und unter Kontrolle der OÖ Landesregierung Elektrobefischungen (Engleithen Altarm) durchgeführt, um die Fischbestände zu kontrollieren. Die Fische werden dabei kurz betäubt, vermessen und auf Krankheiten begutachtet und dann wieder ins Wasser entlassen. Insgesamt wurden in zwei Abschnitten viele Äschen, Elritzen und auch Bachforellen abgefischt und taxiert. Ein Grund für diese Einzigartigkeit der Bestände und die natürliche Reproduktion der schon sehr seltenen Äschen, Elritzen und Forellen ist auf die Beschattung durch Bäume und Unterstände in den Wurzeln der Ufer Vegetation zurück zu führen. Durch eine intakte Uferböschung wird auch eine minimale Störung durch Jogger, Radfahrer und Wanderer erreicht. Damit wird es in vielen Bereichen, nach dem Kahlschlag vorbei sein. Dh. weniger Lebensraum für die Wassertiere.
Erwärmung des Wassers begünstigt Parasiten
Es geht auch um investiertes Geld. Für den Fischbesatz von 5000 Äschen Sömmerlinge aus zertifizierten, ausgewählten Zuchtbetrieben werden pro Jahr einige tausend Euro gezahlt. In den letzten Jahren haben wir auch viel Engagement zur Erforschung der Fischkrankheit PKD (Proliferative Kidney Disease) investiert. PKD ist eine Nierenwucherung, die bei der Bachforelle und anderen Fischen auftreten kann. Sie wird verursacht durch einen Parasiten, dessen Lebenszyklus noch nicht ganz geklärt ist. Die Infektion steht aber in Zusammenhang mit der Wassertemperatur und der Sonneneinstrahlung (UV-Belastung). Je wärmer das Wasser, desto wahrscheinlicher eine Infektion. Der Kahlschlag an der Ober Traun, die heißen Sommer die zur Erwärmung des Traun Wassers führen und sich im kommenden Sommer noch stärker einwirken werden, hat für den Bachforellenbestand also mehrfache Auswirkung:
- Neben der möglichen Zerstörung von Jungfischhabitaten durch fehlenden Beschattung generell
- wird eine gravierende Verschlechterung der Lebensbedingungen für die Fische eintreten;
- weniger „ruhiger“ Lebensraum für die Wassertiere
- zudem wird eine größere Anfälligkeit für die Parasiten bestehen, der die Nierenwucherungen verursacht.
Es ist davon auszugehen, dass es etwa wieder 20 Jahre brauchen wird, bis der optimale Uferbewuchs für die Bachforelle wieder heranwachsen wird.
Warum wir Ufersäume und Hecken brauchen
Ufersäume und Hecken sind ein wesentlicher, aber leider bedrohter Bestandteil unserer Kulturlandschaft im Salzkammergut. Als lineare Strukturen charakterisieren und gliedern Sie die freie Landschaft oft wie ein Geflecht und schaffen dadurch erlebbare Räume und Perspektiven, prägen das Landschaftsbild und erfüllen wesentliche Funktionen im Naturhaushalt. Ihre Beseitigung bedarf einer vorherigen Anzeige an die Behörde und ist von dieser zu untersagen, wenn dadurch Naturhaushalt oder Landschaft erheblich beeinträchtigt würden.
Zur Erleichterung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, sowie die Pflege durch die Energiewirtschaft wird aufgrund immer größer gewordener Maschinen oder zur Gewinnung von Grünland in den letzten Jahren wiederholt Verfahren zur Entfernung von Hecken, Gebüschen, Bäumen und ihrer Säume, obwohl aus Sicht des Klima- und Artenschutzes gegenteiliges Handeln erforderlich ist, radikal vernichtet oder nicht mehr angepflanzt. Leider haben wir schon viele solcher Beispiele, wie nachfolgende Fotos zeigen.
Zur Entstehung von Ufersaum
Ein Ufersaum entlang unserer Gewässer, von denen hier die Rede ist, unterscheiden sich ökologisch wesentlich von zurechtgestutzten Gartentrends und Schaugärten in den Gemeinden. Historisch pflanzte und pflegte die Landbevölkerung Hecken entlang von Grundstücksgrenzen, als „lebende Zäune“ zur Viehpferch und nachhaltigen Versorgung mit Brennholz, Laubstreu, Beeren, Früchten, Nüssen und Wildkräutern. Unter Mithilfe von Vögeln als wichtige Samenausbreiter (Ornithochorie), entstanden zudem Ufersäume und Hecken auf Steinriegeln, die aufgeschichtet wurden, um steinigen Äckern, Wiesen und Weiden mehr landwirtschaftliche Nutzfläche abzuringen.
Bedeutung von Hecken im Artenschutz
Historisch bedingt sind die Hecken der freien Landschaft oft sehr arten- und strukturreich. Heute macht sie das zu wichtigen Refugien der Biodiversität, vor allem in intensiven genutzten Landschaften, in denen ansonsten Blütenpflanzen für spezialisiertere Wildbienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber fehlen würden. Viele Arten ziehen sich dorthin zurück.
Neben diversen Bäumen und Sträuchern trägt ein ausgeprägter Heckensaum mit extensivem Wiesenstreifen zu den wertvollen Lebensraumbedingungen bei. In optimal entwickelten Hecken kommen dann auch Kleinsäuger, Fledermäuse, Vögel, Amphibien und Reptilien vor, die über das Nahrungsnetz miteinander in Verbindung stehen. Diese Arten nutzen Hecken als Versteck oder für die Fortpflanzung.
Nicht zuletzt deswegen kommt Ufersäumen eine wichtige Funktion im Biotopverbund zu. Viele Tiere leben aktiv entlang solcher natürlichen Uferzonen, auch um außerhalb von diesen gelegene Fortpflanzungs- und Nahrungsstätten zu erreichen. Ein Uferzonen Verbund gewährleistet grundlegende ökologische Beziehungen wie Artenaustausch, Artenausbreitung und Wiederbesiedlung von Biotopen.
Bedeutung von Ufersaum im Naturhaushalt
Ufersaum und Hecken mindern die Auswirkungen extremer Witterungsereignisse auf den Naturhaushalt. Der windabschwächende Effekt schafft Schutz für Organismen, reduziert die Verdunstung und führt zu einer erhöhten Bodenfeuchte und damit einem verbesserten Kleinklima. Die Vegetation verhindert Bodenerosion und begünstigt die Retention und Speicherung von Niederschlags- und Oberflächenwasser sowie das Auffangen angewehter Bodenpartikel. Aufgrund tiefer Wurzelsysteme, der Streuablagerung und eines kühl-feuchteren Mikroklimas kommt es darüber hinaus oft zu Nährstoffanreicherung und weiterer Bodenneubildung [1]. Durch die Anreicherung von Kohlenstoff in der Biomasse der Hecke und als Humus im Boden, haben Hecken außerdem ein bedeutendes Potential in Bezug auf den Klimaschutz und die langfristige CO2-Bindung. Als Langzeitspeicher können Hecken pro Hektar fast genauso viel Kohlenstoff aus der Atmosphäre binden wie Wälder.
Fazit
Im Sinne einer zeitgemäßen Landnutzung, EU-rechtlicher Vorgaben, als auch sozialer und ökologischer Verantwortlichkeiten sind Ufersäume primär zu erhalten.
Uferbäume schneiden?
Sofern keine besonderen Gründe dafür vorliegen, wie z.B. Krankheit, Kontrolle gebietsfremder Baumarten oder Gesundheits- und Sicherheitsbedenken gibt es im Allgemeinen keinen Grund, Bäume entlang ein Gewässer zu fällen oder zu entfernen.
Neupflanzungen von Ufersäumen fördern
Als Klimaschutzmaßnahme und Artenschutzmaßnahme zur Schaffung eines effektiven landesweiten Biotopverbundes, sind vor allem auch Neupflanzungen von Ufersäumen an sinnvollen Stellen zu forcieren. Entsprechende finanzielle Förderungen sollten sich an den beschriebenen Funktionserfüllungen bemessen und fair abgegolten werden, sodass für Gemeinden, Anrainer und Bewirtschafter ein ausreichender Anreiz besteht, Hecken und Ufersäume als Teil der Kulturlandschaft zu erhalten und somit die Ziele des Naturschutzes erreicht werden können.
Weitere Informationen
Bei Diskussionen über „Baumpflege“ beachten Sie bitte, „nur wirklich notwendiges Handeln macht Sinn“.
Insofern ist das bisher gern geübte „Auf-den-Stock-setzen“ der Bäume, d.h. das Absägen, kritisch zu sehen. Es geht künftiges Altholz verloren, das Insekten, Vögeln und Fledermäusen und der Vielzahl von Kleintieren wertvollen Lebensraum geboten hätte. Außerdem fehlt so natürlich das Ausgangsmaterial für das heute intensiv diskutierte, wichtige Totholz als Strukturmaterial im Gewässer. Nicht nur die Ästchen und Stöckchen, sondern vor allem auch langes, dickes Stammmaterial ist für den guten Zustand der Gewässer wesentlich.
RADIKALE UFERSCHLAEGERUNGEN AN DER OBEREN TRAUN
WRRL – Wasserrahmenrichtlinien und Umsetzung in Österreich
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Ufervegetationspflege
Hitzeflucht: An heißen Tagen ist es im Wald um 5 °C kühler, Quelle: Bundesamt für Wald
„Lebensraumverbesserungen und Regulierung der Befischung vor Fischbesatz“
Die Aufwertungen der Lebensräume sind zur Erhöhung der Fischbestände langfristig erfolgversprechender als Fischbesatz. Denn Fischbesatz bekämpft in der Regel nur die Symptome der Fischbestandsrückgänge, nicht die Ursachen.
Zitat von Robert Arlinghaus