Von der Fischerei wird hier seit Jahren scharfe Kritik an den massiven Schlägerungen im Salzkammergut, an der Ischl und an der Oberen Traun geübt. Die auch in den letzten Monaten durchgeführten „Schlägerungen“ gefährden den jetzt schon geschädigten Fischbestand noch mehr. Stichwort „Schwarze Bachforelle“. Wo die „UV Belastung“ eine Ursache sein kann. Unterstände werden hier vernichtet und Nahrungsquellen und der Lebensraum von Insekten, wie Köcherfliegen, Steinfliegen und Eintagsfliegen, die einen Ufergeholzsaum als Lebensraum brauchen, welche für Fische die Nahrungsgrundlage bilden und auch vor allem Jungfische, werden deren Lebensräume, geschützt durch Ufergehölze vernichtet. Auch Lurche und andere wasserabhängige Tiere und Pflanzen werden dadurch geschädigt. Man sollte bei künftigen Uferrodungen, wo diese nicht zu vermeiden sind, nicht allzu radikal vorgehen, sagen auch Fachleute, gestützt auf Untersuchungen. Weiters gehören Ufergehölzer zum Gewässer und haben damit auch einen starken Beitrag bei der Verbesserung der Geässerverbesserung -und Klassifiszierung lt. WRRL.
Situation an unseren Gewässern
Auf der einen Seite erfolgen in den letzten Jahren viele Maßnahmen um die Ziele der EU WRRL (EU-Wasserrahmenrichtlinien) zu erreichen. In die Durchgängigkeit unserer Gewässer werden viele Millionen Euro investiert. Man ist hier darauf gekommen das Gewässer mehr sind als nur Wasser, Kanal und ein Energie-Lieferant. Naturbelassen zeigen Bäche und Flüsse eine Abfolge gewässertypischer Strukturen, wie Kiesbänke, Flach- und Steilufer, Inseln und Kolke mit entsprechenden Uferbewuchs. Zusammen mit dem Abfluss und der Gewässergüte beeinflusst die Struktur ganz wesentlich die Lebensbedingungen in und an Gewässern. An vielen Fließgewässern ist das gewässertypische Strukturangebot infolge von Ausbau und Unterhaltungsmaßnahmen verloren gegangen. Unsere Gewässer sind sowieso in den meisten Bereichen, ökologisch verarmt.
Daher ist es auf der anderen Seite sehr schwer zu verstehen, wenn viel Geld für die Schaffung einer Durchgängigkeit verwendet wird, jedoch gleichzeitig durch die radikale Uferausholzungen wieder eine Verschlechterung der Gewässerstruktur erfolgt!
Lebensraumvernichtung wirken gegen die Ziele der WRRL-Umsetzung
Die WRRL fordert den „guten Zustand“ für Oberflächengewässer. Er setzt sich aus dem „guten ökologischen und dem guten chemischen Zustand“ zusammen. Kann der „gute ökologische Zustand“ aufgrundvon strukturellen Defiziten nicht erreicht werden, sind erforderlichen Maßnahmen zur Zielerreichung in Plänen aufzuzeigen und in einem vorgegebenen Zeitraum umzusetzen. Entsprechend den Vorgaben der WRRL müssen strukturellen Defiziten an unseren Geässern rückgebaut werden. Daher ist es schwer zu verstehen, wenn die Ufervegetation an unseren Gewässern so radikal abgeholzt werden, haben diese ja einen direkten Einfluss auf die Verbesserungen der Güteklasse lt. WRRL?
Zur Strukturausstattung von Fließgewässern
Zu einer intakten Gewässerstruktur gehören „logisch“, aus Sicht der „Fischerei“ sowieso und auch über die WRRL geregelt, alle morphologischen Elemente, die die Geometrie eines Gewässers charakterisieren, wie:
- Linienführung,
- Quer- und Längsprofil,
- Sohl- und Ufersubstrat,
- Geschiebeführung,
- Anbindung und Einbindung von Altarmen
- Vegetation im und am Gewässer
- sowie Totholz.
Daher gehören diese Punkte für die ökologische Funktionsfähigkeit von Fließgewässersystemen auch lt. WRRL berücksichtigt. Daher wäre es wichtig auf diese Punkte mehr zu achten und einen Gewässersaum aus den geschilderten Gründen nicht wie in der Vergangenheit genutzt, als billigen Holzlieferanten zu nutzen. Hier muss scheinbar noch ein Umdenken bei den Behörden und den lokalen Verantwortlichen stattfinden.
Resumee
Zur Verbesserung der WRRL gehören auch in jeder Hinsichtlich, eine strukturellen und damit ökologischen Aufwertung der Gewässer. Für einen Gewässerbewirtschafer liegt das größte Potential in einer entsprechend orientierten Gewässerunterhaltung, mit einen möglichst indakten Lebensraum. Die Vorgaben der WRRL erinnern daran und verpflichten dazu, dieses Potential stärker als bisher zu nutzen.
Grundsätzlich gibt die WRRL ein Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot für den Zustand aller Gewässer vor!
Gewässerbegleitende Vegetationsgesellschaften sind Lebens- und Landschaftsraum mit großem biologischem und landschaftlichem Wert und sind somit wesentlicher Bestandteil von Flusslandschaften. Aufgrund ihrer vielfältigen Wirkungen sind Ufergehölze Voraussetzung zur Sicherstellung des guten ökologischen Zustandes gemäß WRRL, fördern den Hochwasserrückhalt und sind Anziehungspunkte für die Naherholung.
Das Handbuch „Ufervegetationspflege unter Berücksichtigung schutzwasserwirtschaftlicher und ökologischer Anforderungen“ bietet einen hervorragenden Überblick über die Möglichkeiten des Aufbaues und der Pflege einer ökologisch funktionsfähigen Ufervegetation. Das Handbuch kann auch die Aufstellung eines Ufervegetationspflegeplanes begleiten.
Eigentlich eine gesetzliche Verpflichtung….
Mit Inkrafttreten der Wasserrechtsgesetznovelle 2003 (WRG 2003) bzw. der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die den guten ökologischen Zustand (bzw. das gute ökologische Potenzial) für alle Gewässer bis zum Jahr 2015 fordern, besteht auch die gesetzliche Verpflichtung, Ufergehölze als wesentliche Voraussetzung für ökologisch intakte Gewässer zu fördern.
Daher sind die aktuellen Kahlschlaegerungen entlang unserer Fluesse schwer zu verstehen!
Weitere Informationen:
WRRL – Wasserrahmenrichtlinien und Umsetzung in Österreich
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
„An allem Unfug, der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun, sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“
Zitat von: Erich Kästner