FARO RAHMENÜBEREINKOMMEN

Die Ratifizierung der Europäischen Übereinkommen von Valetta und Faro durch die Republik Österreich die man kennen sollte …..

Was ist das Faro Rahmenübereinkommen?

Das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft das sogenannte

  • Faro Rahmenübereinkommen
  • die Faro Konvention 2005

bietet eine Neudefinition des Begriffes Kulturerbe und hebt den gesellschaftlichen Wert hervor, den dieses für den Menschen darstellt. In erster Linie ist die Faro Konvention ein Übereinkommen über und für die Gesellschaft und stellt als ein europäisches Anliegen die Frage

»Warum und für wessen Nutzen schützen wir das gemeinsame europäische Kulturerbe?«.

Neben der Erweiterung des Kulturerbebegriffs misst das Faro Übereinkommen den Kulturerbegemeinschaften (heritage communities) besondere Bedeutung bei: Eine Kulturerbegemeinschaft umfasst Menschen mit gemeinsamen kulturellen Traditionen und Besonderheiten, die es gilt, auch für zukünftige Generationen zu erhalten und weiterzuvermitteln. Durch gezielte publikumsorientierte Aktionen und Öffentlichkeitsarbeit soll die Bevölkerung für die Zugehörigkeit zu einer solchen Kulturerbegemeinschaft sensibilisiert werden, denn dies verstärke die Identitätsbildung, fördere den interkulturellen Dialog und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, bereichere die kulturelle Vielfalt und steigere dadurch Lebensqualität. Das Ziel sei es, »den sozialen Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft zu erkennen, zu festigen, zum Ausdruck zu bringen und weiterzugeben«

Die Seeklaus am Übergang vom Hallstätter See in die Goiserer Traun.
Das „Klauswärter-Haus“

Die Zugehörigkeit zu einer Kulturerbegemeinschaft verstärkt die Identitätsbildung, fördert den interkulturellen Dialog und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, bereichert die kulturelle Vielfalt und ebnet somit den Weg für eine bessere Lebensqualität. Um ein verbessertes Verständnis über den Wert des Kulturerbes in seiner materiellen, immateriellen und digitalen Form zu fördern, betont das Faro Übereinkommen, dass es das Recht eines jeden Menschen ist, am Kulturerbe teilhaben zu dürfen und einen Nutzen aus ihm zu ziehen. Während Hochkulturgüter zugunsten ihres Schutzes und Erhalts früher kaum zugänglich
waren, fördert das Rahmenübereinkommen nun die gänzliche Einbindung der Gesellschaft in alle Prozesse rund um das Kulturerbe.

Das Faro Übereinkommen stellt das Kulturerbe ins Zentrum einer neuen Vision von nachhaltiger Entwicklung. So wird das Kulturerbe zu einer wertvollen Ressource der drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales und leistet einen Beitrag für das Wirtschafts- und Bildungssystem.

Wir haben im Salzkammergut ein sehr „schützenswerte“ Region. (Foto: Archiv Tips Redaktion, 17.06.2019, Heimatmuseum)
Das „Nadelwehr“ beim Steegwirt und auch das Wirtshaus „Steegwirt“ sind schützenswertes Kulturerbe.

Umsetzung In Österreich

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft , Fassung vom 12.04.2021

Weitere Unterlagen auf die Gesetzeslage in Österreich:

RIS: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

Weitere Informationen:

LEADER Region Kulturerbe Salzkammergut.

Welterbe Salzkammergut

IKES-Immaterielles KulturErbe Salzkammergut