STRÖMUNGSTRICHTER BEIM EINLAUF ENGLETHEN ALTARM

Sohlstabilisierung der Traun, unterhalb der Eisenbahnbrücke im Bereich vom Einlauf in den Engleithen Altarm und zur Verbesserung der Dotation der Nebenarmanbindung Engleithen, mit einen Strömungstrichter. Genehmigt lt. WR-Bescheid: BHGMWA-2021-32201/19AS

Inhalt der WR-Bewilligung

An der Traun in Bad Ischl (Ortsteil Engleithen) wurde im Jahr 2010 die Wiederanbindung
eines Linksufrigen Nebenarmes durchgeführt, mit dem Ziel die ökologische Situation im
Bereich des Nebenarmes aufzuwerten und den Hochwasserschutz zu verbessern.

Engleiten Altarm seit 2010

Die Republik Österreich. Bundeswasserbauverwaltung, vertreten durch den Gewässerbezirk Gmunden. beantragt unter Vorlage von Projekts Unterlagen, ausgearbeitet von der Ing. Günter Humer GmbH, Ingenieurbüro für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft. Maßnahmen zur Sohlstabilisierung der Traun in der Stadtgemeinde Bad Ischl Im Jahr 2010 wurde an der Traun in Bad Ischl im Ortsteil Engleithen ein linksufriger Nebenarm der Traun angebunden. Das Ziel der Anbindung war neben der Verbesserung der ökologischen Situation auch die Verbesserung des Hochwasserabflusses.

Nach Realisierung des Projektes kam es bei Hochwässern geringer Jährlichkeit immer wieder zu Geschiebeanlandungen im Einlaufbereich, wodurch es zu einer starken Beeinträchtigung der Dotation und bei Niederwasser sogar zu einem Trockenfallen des Nebenarmes und damit auch zu nachteiligen fischereiökologischen Auswirkungen gekommen ist.

Einlaufbereich neu 2014

Im Jahr 2014 wurde der Einlaufbereich des Nebenarmes umgebaut und ein Damm mit einem Durchlass errichtet. Dies führte zwar zu einer Verbesserung der Situation. jedoch sind in der Traun Eintiefungs-Tendenzen erkennbar. welche in weiterer Folge wieder Problemen bei der Nebenarmdotierung erwarten lassen. Lt. Bewilligt per Bescheid WalO-1300/18-2013/LAH/LM).

Das gegenständliche Projekt sieht nunmehr vor, zur Verhinderung ‚Ion Eintiefungen und Verbesserung der Einlaufsituation im Bereich der Anbindung des Altarmes Engleithen, einen Strömungstrichter in der Traun zu errichten. Da im Hauptgerinne der Traun eine Eintiefungs-Tendenz vorliegt, soll langfristig die Dotation des Engleithen Altarm bestmöglich sichergestellt werden.

Eintiefung der Traun

Die Eintiefungs-Tendenz wurde bereits mehrfach beobachtet und daraufhin im Zuge des Projekts Hydraulische Nachrechnung Pegel Maxquelle/Traun“ (IBH, 2015) bestätigt. Demnach gibt es zwischen 1998 und 2015 eine Eintiefung von 0,5 Meter (min. Sohlhöhe GZP = 468,2 m ü.A. min Sohlhöhe Vermessung 2015 = 467,7 m.ü.A.).

Strömungstrichter

Wie im Projekt allgemein und konkret beschrieben besteht der Strömungstrichter aus einem beidseitig angeordnetem Lenkbuhnenpaar. Lenkbuhnen werden in Summe über etwa zwei Drittel der Sohlenbreite eingebaut. Die Breite der Traun betragt im Bereich der Einmündung des Nebenarms ca. 25 Meter. Der Strömungstrichter ragt also jeweils 8 bis 9 Meter von beiden Seiten in die Mitte.

Lenkbuhnen zur Strukturierung und Stabilisierung von Fließgewässern

Zur Strukturierung weitgehend geradliniger Gewässerabschnitte werden vor allem beidseitig angeordnete
Lenkbuhnen die als „Strömungstrichter“ bezeichnet werden. Sie bewirken eine große Strömungsdiversität mit daraus resultierender Tiefenvarianz und Substratsortierung, wodurch die Lebensbedingungen insbesondere für die Fischfauna verbessert werden, Darüber hinaus kann mit ihnen, je nach Anordnung und Geometrie, auch der Uferschutz verbessert werden.

Inklinanter Strömungstrichter

Die Länge des Strömungstrichters beträgt gemäß Projekt 22 Meter und wird nun auf Basis des Lokalaugenscheins auf 25 Meter verlängert. Die Lage des Strömungstrichters, wie im Einreichprojekt beantragt, wird ebenfalls auf Basis des Lokalaugenscheins um ca. 7 Meter flussab verlegt. Begründet wird dies, dass die Auswirkungen der Veränderungen der Sohllagen in der Traun. Wasserführung bzw. Geschiebeeintrag in den Nebenarm, derzeit noch nicht abgeschätzt werden können und gegebenenfalls der Strömungstrichter flussauf verlängert werden kann. Ein allfällige Fluss auswärtige Verlängerung ergibt sich infolge der zur WR-Überprüfung vorgelegten Ausführungsunterlagen (Profile. Monitoring). Diese geringfügige Verschiebung des Strömungstrichters flussab bzw. eine allfällig notwendige Verlängerung um wenige Meter flussauf bei festgestellter Notwendigkeit stellt keine mehr als geringfügige Änderung gegenüber dem eingereichtem Projekt dar und kann allfällig im Rahmen des wasserrechtlichen Überprüfungsverfahrens genehmigt werden.

Der Strömungstrichter wird aus Wasserbausteinen hergestellt. Die Oberkante der Wasserbausteine befindet sich 5 – 10 cm unter dem Niveau der hydraulisch wirksamen Sohloberkante des Einlaufbauwerks in den Nebenarm, da dieses ansonsten nicht dotiert würde, wenn der Strömungstrichter zu niedrig ist, oder verfüllt wird, wenn Strömungstrichter zu hoch. Die Oberkante des Strömungstrichters liegt gemäß Projekt auf 468.35 m ü.A. Die hydraulisch wirksame Sohloberkante ist vor Baubeginn höhenmäßig als Vorgabe für die Oberkante der Wasserbausteine zu vermessen und festzulegen.

Monitoringkonzept

Zur Ergänzung zum im Einreichprojekt vorgelegten Monitoringkonzept sind folgende Querprofile aufzunehmen:

Traun-Profil

Gemäß dem Einreichprojekt ergeben sich gegenüber den Hochwasserabflussverhältnissen keine mehr als geringfügigen Änderungen. Das mittlere Sohlniveau zum Zeitpunkt der Vermessung 2015 auf 467,7 m ü A Wasserbausteine, Verlegung: Die Einbindetiefe der Steine beträgt bei einem Durchmesser von ca. 1,7 m ca. 0.85 m.

Vergleich der Vermessungsprofile GZP (1998), Eidinger (2013) und IBH (2015)

zumindest auf Höhe Einlaufbauwerk Nebenarm, Beginn und Ende Einlauftrichter. sowie 10 m flussauf des Beginns und 10 m flussab des Endes des Trichters. Weiters erfolgt gemäß dem Gewässerbezirk Gmunden eine zusätzliche Höhendokumentation des Trichters bzw. im Bereich des Tiefpunkts des Kolkes, sofern relevant.

Nebenarm Profil     

In der Forderung der Bundesforste bzw. des Vertreters des Fischereirevierausschusses Oberes Salzkammergut sind im Nebenarm zumindest 3 Querprofile sowie ein Längsprofit (der Tiefenlinie) im Bereich der ersten 100 m ab Einlaufbauwerk aufzunehmen.

Monitoring Ergebnisse

Das im Projekt genannte Monitoring wird auf 3 Querprofile und ein Längsprofil entlang der Tiefenrinne zwischen dem 1ten und 3ten Querprofil im Engleiten Altarm ausgeweitet. Die Monitoring Ergebnisse werden dem Fischereiberechtigen unentgeltlich zugänglich gemacht.

ASV für Biologie und Fischerei – Stellungnahmen

Das gegenständliche Projekt sieht nunmehr vor, zur Verhinderung von Eintiefungen und Verbesserung der Einlaufsituation im Bereich der Anbindung des Altarmes Engleithen, einen Strömungstrichter in der Traun zu errichten.

Laut vorliegendem Projekt soll der Strömungstrichter Mittig vor dem Einlaufbauwerk situiert werden. Am heutigen Tage wurde beim Lokalaugenschein einvernehmlich festgelegt, den Strömungstrichter um rund 7 m flussab zu verschieben und den oberwasserseitigen Einlaufbereich des Strömungstrichters um etwa 3 m zu verlängern Die Gesamtlänge des Bauwerkes beträgt somit 25 m Die Lageverschiebung soll die Wirksamkeit des Bauwerkes unter Berücksichtigung der Einlaufsituation verbessern.

Monitoring 2024 bis 2029

Da es insgesamt wenig Erfahrung mit der Wirksamkeit derartiger Bauwerke gibt bzw. hier eine sehr spezielle Situation gegeben ist (starke Geschiebeführung, Eintiefungstendenzen, Einlaufbereich des Engleithenarms im Innenbogen der Traun), ist vorgesehen, ein regelmäßiges Monitoring durchzuführen um die Wirksamkeit der Anlage bzw. deren Auswirkungen auf die Sohllagen und die Dotation des Nebenarmes zu überprüfen.

Eigentlich wäre und war auch in den ersten Jahren, der Engleithen Altarm ein sehr gutes Laich- und Jungfisch Habitat. Wir konnten zur Laichzeit der Äsche über 40 Stück im Altarm beim Laichgeschäft beobachten.

Das Monitoring soll über einen Zeitraum von 5 Jahren andauern, wobei eine Überprüfung zumindest einmal im Frühjahr nach der Schneeschmelze sowie nach Hochwasserereignissen erfolgen soll. Vorgesehen ist eine Vermessung der Flusssohle im Bereich des Strömungstrichters durchzuführen. Darüber hinaus wurde am heutigen Tage vereinbart, auch die Sohllagen des Nebenarms zu vermessen. Dieser soll im Zuge der Errichtung des Strömungstrichters zusätzlich geräumt werden, um dessen Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Ab einen Pegel von 205 cm lt. Maxquell geht dem Altarm das Wasser aus.

Sollte es zu einer Verschärfung der Verlandungstendenzen im Nebenarm kommen bzw. die Dotation des Nebenarmes oder die Sohllage der Traun nachteilig verändert werden, sind Gegenmaßnahmen und im Extremfall auch die Entfernung des Strömungstrichters vorgesehen.

Die Traun liegt im Projekts Bereich in der der Bioregion Kalkvoralpen und ist der Fischregion Hyporhithral groß (jedoch mit einem adaptierten Leitbild) zugeordnet Durch die Maßnahme ist der Wasserkörper 409920001, welcher sich von 10324 bis 11502 erstreckt und im NGP 2015 mit einem „unbefriedigenden‘ Zustand aufgrund hydromorphologischer Defizite bzw. Belastungen ausgewiesen ist. Hier ist jedenfalls Handlungsbedarf gemäß WRRL gegeben.

Mehrfach im Jahr müssen wir den Engleithen Altarm elektrisch abfischen. vlnr: Günther Ritzberger, Hubert Aitenbichler und Karl Fehrer.

Das Fischereirecht der Traun und im Nebenarm Engleithen ist im Besitz der OBF AG, vertreten durch den Forstbetrieb Inneres Salzkammergut, die ihr Recht an den Verein Fliegenfischer Waidgerecht, vertreten durch Heimo Huber, verpachtet hat.

Ziel der Maßnahme

Durch die Errichtung eines Strömungstrichters soll verhindert werden, dass sich die Traun im Bereich der Nebenarmdotation weiter eintieft bzw. sogar lokal eine Sohlanhebung erfolgt, sodass die Nebenarmdotation dauerhaft gesichert bzw. sogar verbessert wird.

Der Engleithen Altarm im oberen Bereich, gleich nach dem Einlauf, bei einem Pegel von 215 cm lt. Maxquell.

Da über die Wirksamkeit von Strömungstrichtern nur wenige Untersuchungen und belastbare Daten vorliegen, soll nach Umsetzung der Maßnahme durch ein Monitoring die Wirksamkeit überprüft bzw. gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen werden.

Wassertrübungen

Da die Arbeiten in der fließenden Welle der Traun erfolgen, wird es zumindest zu vorübergehenden Beeinträchtigungen der fischereilichen Verhältnissen kommen, welche Erfahrungsgemäß über den unmittelbaren Baubereich hinausgehen. Neben den Auswirkungen im unmittelbaren Baubereich, der direkt durch Arbeiten an der Gewässersohle mit Baumaschinen betroffen ist, kommt es durch abdriftende bettgestaltende Feinteile zu Trübungen, die sich je nach Strömungsverhältnissen über Kilometer hinziehen können und auch in einer sogenannten Bauanschlussstrecke nachteilige Auswirkungen verursachen. Um die fischereilichen Beeinträchtigungen möglichst gering zu halten bzw. massive fischereiliche Schäden zu verhindern, kommt der sorgsamen Ausführung der Arbeiten besondere Bedeutung zu.

Arbeiten nur bei Niederwasser

Aus fachlicher Sicht ist es daher – wie auch im Projekt vorgesehen – erforderlich, die Arbeiten in einer Trockenperiode bei Niederwasser der Traun durchzuführen.

Resümee

Insgesamt kann die Maßnahme aus fachlicher Sicht jedenfalls begrüßt werden und ist die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den im § 104 lit. a – i WRG. 1959 enthaltenen Gesichtspunkten gegeben. Ein Widerspruch zum Verschlechterungsverbot gemäß §§ 30a ff WRG 1959 durch das geplante Vorhaben liegt jedenfalls nicht vor.

Aus fachlicher Sicht ist zum Schutz der gewässerökologischen und fischereilichen Verhältnisse der Traun und des Nebenarms Engleithen die Vorschreibung nachstehender Auflagen erforderlich:

  1. Die Maßnahme ist projektsgemaß bzw. wie im Befund beschrieben umzusetzen.
  2. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Gewässers und Beschränkung der Eingriffe auf das unumgängliche Ausmaß (Bau in einer Trockenperiode. halbseitige Umleitung des Wassers) durchzuführen.
  3. Die Räumung des Nebenarmes Engleithen hat im Trockenen zu erfolgen.
  4. Der Uferbewuchs darf nur im für die Durchführung der Arbeit zwingend notwendigen Ausmaß entfernt werden. Entfernter oder beschädigter Uferbewuchs ist nach Beendigung der Bauarbeiten umgehend durch standorttypische Laubgehölze zu ersetzen.
  5. Baumaschinen und Geräte sind so zu warten, bedienen und abzustellen, dass keine Verunreinigung des Untergrundes oder des Gewässers auftritt-Die Baugeräte sind vor ihrem Einsatz am (und im) Gewässer auf ihre Dichtheit gegenüber Ölaustritten zu prüfen.
  6. Im Zuge der Bauarbeiten dürfen keine wassergefährdenden bzw. organismenschädigenden Stoffe oder Flüssigkeiten wie Mineralöle oder Schmiermittel in das Gewässer gelangen.
  7. Die Fischereiberechtigte der Traun im Projektsbereich zumindest ist 2 Wochen vor Beginn der Bauarbeiten nachweislich zu verständigen.
  8. Die Baumaßnahmen sind außerhalb der Laichzeit der Hauptfischarten bzw in Abstimmung mit den Bewirtschaftern des Fischereirechtes in einer Niederwasserperiode der Traun durchzuführen
  9. Das Baugeschehen ist in einem Bautagebuch zu dokumentieren. Dabei sind insbesondere die Zeiten, bei denen mit Baumaschinen das Gewässer berührt wird bzw. Gewässertrübungen verursacht werden, festzuhalten. Zusätzlich ist eineFotodokumentation über den Bauablauf anzufertigen.
  10. Für die WR-Überprüfung ist ein Baubericht unter Anschluss einer Fotodokumentation über die Bauarbeiten anzufertigen, in dem die Tage und Zeiten, bei denen mit Baumaschinen das Gewässer berührt wurde bzw. Gewässertrübungen verursacht wurden, anzuführen sind.
  11. Den Forderungen der ÖBF AG ist zu entsprechen.

Fischereiliche Entschädigung

Gemäß § 15 Abs. 1 WRG 1959 gebührt den Fischereiberechtigten für sämtliche aus einem
Vorhaben erwachsenden vermögensrechtlichen Nachteile eine angemessene Entschädigung
(§ 117 WRG 1959). Die Entschädigung kann gemäß § 117 Abs 2 WRG 1959 durch einen Nachtragsbescheid festgesetzt werden. wenn eine sofortige Festsetzung nicht möglich ist (vgl. Bumberger/Hintenvirth. Wasserrechtsgesetz (2020) § 117 K 21)

Dem Fischereiberechtigte gebührt zur Abgeltung von auftretenden Fischereischäden und Schäden an der fischereilichen Ertragsfähigkeit (Trübungstage) eine Entschädigung Da die genaue Festsetzung der Entschädigung von den Trübungstagen abhängt. kann die Behörde eine Entschädigung nur dem Grunde nach zusprechen Die exakte Bestimmung der Art und Höhe der Entschädigung ist daher einem Nachtragsbescheid vorzubehalten.

Weitere Infomationen

„Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“

Zitat von: Johann Wolfgang von Goethe