Im Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) haben wir das Ziel, die Geschichte über die Fischerei in unserer Region „Salzkammergut“ zu sammeln, zu archivieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Neben der Erstellung einer Datenbank mit der Digitalisierung von alten Bildern, Dokumenten und Büchern sind wir auch auf der Suche nach alten Fischereigeräten, egal ob Angelgeräte oder Gerätschaften aus der Berufst Fischerei. Es sind alle Willkommen, die sich mit ihren Funden beim „Kellerzusammenräumen“ bei mir melden. Entweder per E-Mail: fischereirevier.salzkammergut@gmail.com oder telefonisch unter: +43 681 2038 9605.
Die Funde, werden nach einer Digitalisierung, retour gegeben. Auch die Angaben, wie sie in den digitalisierten Bericht im Internet aufscheinen wollen, stimme ich natürlich mit ihnen ab.
Fischerei anno 1914
Es freut mich natürlich sehr, dass der Aufruf gehört wird und so bekam ich vor kurzem das Buch „Sportfischerei in Österreich“ von einen pensionierten ÖBF-Oberförster aus seiner Bibliothek zur Verfügung gestellt, welches ich nachfolgend mit den Teil 1, „Das Salzkammergut“ digital aufarbeiten möchte.
Buch Titel: Sportfischerei in Österreich
Herausgeber: K. K. Ackerbauministerium, Wien
Verlag: Frick, Druck von Christoph Reisser’s Söhne, Wien V
Erscheinungsdatum: 1914
Auflage: II. Auflage
Vor über hundert Jahren war im Sprachgebrauch „Sportfischer – Sportfischerei“ gebräuchlich – im Gegensatz zum Berufsfischer – der den Fischfang als Freizeitbeschäftigung ausübt. Es dürfte damals, werbewirksam die Fischerei als „Sport“ und auch die Gewässer als „Sportstationen oder Sportwässer“ beworben worden sein. Im modernen, allgemeinen Sprachgebrauch haben sich heute die Begriffe Angler, Fliegenfischer oder Angelfischerei durchgesetzt, da die Bezeichnung des Angelns als Sport nicht der heutigen weidgerechten Ausübung, dieser schönen, in der Natur ausgeübten Tätigkeit entspricht.
Der „Salzkammergut-Teil“ aus diesen Buch
Die Mehrzahl der Fremden, welche Österreich bereisen und über Tirol oder Bayern kommen, gelangen jedoch über Salzburg nicht hinaus und beschränken ihren Besuch auf die westlichsten Teile der Monarchie. Dennoch nimmt das Interesse auch am österreichischen Innenland von Jahr zu Jahr zu.
Der erste Teil dieser Broschüre verfolgt den Zweck, die Aufmerksamkeit der Angler auf das nur 1 1/2 Stunden von Salzburg entfernte, zum Teil in Oberösterreich, zum Teil in Steiermark gelegene Salzkammergut zu lenken. Das Salzkammergut ist ein hervorragendes schönes alpines Gebiet, welches sich im Dachstein zu einer Höhe von 3.000 Meter erhebt und unzählige hochromantische Gebirgsseen, Flüsse und Bäche enthält, die vom sportlichen Standpunkt zu den besten Wässern ihrer Art gerechnet werden können. Die Schönheiten dieser Gebirgsgegend erhellen wohl am besten aus den beigegebenen Illustrationen, auf die daher zunächst verwiesen werden soll.
In der Folge ist der Besprechung der verschiedenen Sportstationen auch eine kurze Beschreibung der Aufenthaltsorte beigefügt. An dieser Stelle sei nur im Allgemeinen bemerkt, dass in den größeren Fremdenverkehrsstationen dem Reisenden ausgezeichnete Hotels und gute Sommertheater zur Verfügung stehen, dass die Kurkommissionen Vergnügungen aller Art vorsehen, dass die öffentlichen Gärten und ausgedehnten schattigen Promenaden Gelegenheit zu genussreichen Spaziergängen bieten und das endlich in den meisten Stationen die Möglichkeit zu mannigfaltiger Kurgebrauche vorhanden ist.
Fremde, welche einen ruhigen Naturgenuss vorziehen, können in kleinen Orten ihren Aufenthalt nehmen, wo sie einfachere, aber gute Hotels und Gasthöfe vorfinden. Pensionspreise samt Zimmer in erstklassigen Hotels von 12 bis 15 Kronen aufwärts, in durchaus guten Hotels von durchschnittlich 10 Kronen aufwärts, in kleineren Orten natürlich geringere Preise. Weitere Auskünfte über die Zugsverbindungen, die einzuschlagenden Routen und die Unterkunftsverhältnisse, welche allen Anforderungen gerecht werden, sowie über die zahlreichen, lohnenden Bergtouren gibt jedes Reisehandbuch. Bäder in den Salzkammergutseen sind während der warmen Jahreszeit von großer Beliebtheit. Die Saison beginnt im Frühsommer und erreicht ihren Höhepunkt von Juli bis Anfang September.
Während sohin der erste Teil der Broschüre einer ausführlicheren Beschreibung des Salzkammergutes gewidmet sein soll, wird der zweite Teil eine Aufzählung jener Fischereigebiete enthalten, welche in den übrigen Alpenkronländern von hervorragender Bedeutung und für Angler zu längerem Aufenthalte geeignet sind. Schließlich werden im dritten Teil die Sportverhältnisse in den Sudeten- und Karpatenländern besprochen, wo gegenwärtig die Organisation der Sportfischer durchgeführt wird.
Der Fischereisport im Salzkammergut
Der österreichische Staat besitzt im Seen- und Flussgebiet der Traun nahezu in sämtlichen im Salzkammergut gelegenen Fischwässern das Fischereirecht, darunter auch die drei großen Seen, Traunsee, Hallstätter See und Grundlsee mit dem Toplitzsee. Die staatlichen Fließgewässer umfassen eine Flugstrecke von ca. 60 km im Traun Fluss selbst, von den Quellflüssen der Traun bei Aussee angefangen flussabwärts bis zum Traun Fall nächst Gmunden, ferner weitere 45 km Flussläufe, so das dem Sportfischer mit Berücksichtigung der von Fischen bevölkerten größeren und kleineren Nebenzuflüssen, bewirtschaftete Fließgewässer in einer Gesamtausdehnung von ca. 300 km zur Verfügung stehen.
Drei Millionen Salmoniden Brütlinge besetzt
In diese Gewässer wurden seit dem Jahre 1908 über drei (3.000.000) Millionen Salmoniden Brütlinge und mehr als 100.000 größere Salmoniden Setzlinge eingesetzt; über diese hat die Regierung in den meisten großen Fließwassergebieten jeden berufsmäßigen Fischfang aufgehoben, und diese hervorragenden Sportwässer schon seit mehreren Jahren ausschließlich für die Sportfischerei reserviert.
In jenen wenigen staatlichen Fließwässern des Salzkammergutes, wo noch berufsmäßig gefischt wird, geschieht dies jedoch nicht mit Netzen, sondern nur von ausgebildeten Fischern in schonendster Weise mit der künstlichen Fliege.
Entstehung der Fischerei mit der Federlschnur
Die ausgedehnte Verwendung der künstlichen Fliege durch Berufsfischer ist im Salzkammergut keine neue Einrichtung, denn alten Urkunden zufolge waren die Gewerbefischer am Traun Fluss die ersten am Kontinent, welche beim Fischen die künstliche Fliege, die damals sogenannte „Federlschnur„ benützen. Während bei den Fließgewässern erstklassiger Sport auf Forellen und Äschen in Aussicht gestellt werden kann, kommen bei den Seen eine derartige Reservierung für Sportfischerei deshalb nicht in Betracht, weil dieselben als Hauptfischarten Corgeonen und nicht groß werdenden Saibling Arten enthalten, welche nur für die Berufsfischer, nicht aber für den Sportfischer Bedeutung haben.
Alle Seen enthalten jedoch als Beifische in immerhin ziemlich bedeutenden Mengen Seeforellen und Hechte. Auch hier wird besonders für die Hebung der Forellenbestände durch jährliche bedeutende Aussetzungen und durch Schonung das möglichste getan.
Es sollte jedoch hier schon darauf aufmerksam gemacht werden, dass Sportfischer ´, welche in den Fließwässern überall unschwer günstige Resultate erreichen, in den Alpenseen trotz der keineswegs schwachen Bestände an Sportfischen nur bei einiger Ausdauer, Kunstfertigkeit und entsprechendem Witterungsverlauf zufriedenstellende Fänge erzielen können. Der Fang von Seeforellen mit der Schleppschnur ist allerdings auch gewöhnlich nur auf einzelne schöne Exemplare beschränkt. Fast alle Fließgewässer verlaufen ziemlich parallel mit den Bahnstrecken, entlang fahrbarer Straßen oder Wege, haben fast überall freie Ufer und sind bequem begehbar. Von den acht großen staatlichen Fließwassergebieten können vom sportlichen Standpunkt aus:
3 Gebiete als „erstklassig“,
4 Gebiete als „sehr gut“ und
1 Gebiet als „gut“
qualifiziert werden.
Das Fischen mit der künstlichen Fliege ist nach Verlauf der Schneeschmelze zumeist schon von Mitte Juni bis Herbst erfolgreich. Im westlichen Teil des Salzkammergutes, an der Salzburg-Bad Ischl Lokalbahn, wo das Fischereirecht in den dort gelegenen drei großen Seen und Forellenbächen nicht dem Staat, sondern privaten Besitzern gehört, haben sich diese gleichfalls zur Ausgabe von Sportlizenzen bereit erklärt, so dass der Sportangler tatsächlich in allen Fremdenverkehrsstationen des Salzkammergutes Gelegenheit zur Sportfischerei findet.
Fischerei Modalitäten anno 1914
Bedingungen, unter welchen die Ausgabe der Sportlizenzen für fließende Gewässer des Staatsbesitzes erfolgt
Die Amtsvorstände der in den einzelnen Sportstationen bestehenden staatlichen Forstverwaltungsbehörden (k.k. Forst -und Domänenverwaltung), welche auch die Fischwässer bewirtschaftet, erteilt für die Fließwässer die Erlaubnis zur Sportfischerei in den Zeiten vom 1. Mai bis in den Spätherbst unter folgenden Modalitäten:
Sportgebühren – „Fischer Büchel“
- Gegen Erlag einer Sportlizenzgebühr an die Forstverwaltung, welche die Lizenz in die gesetzlich vorgeschriebene Legitimation, in Oberösterreich „Fischer Büchel“ genannt einträgt. Für dieses Fischer Büchel ist in Oberösterreich neben der variierenden Lizenzgebühr von 15-30 Kronen pro Woche, 25-60 Kronen pro Monat und 40-90 Kronen pro Saison für jedes einzelne Fischereigebiet noch eine gesetzliche, allgemeinen Fischzuchtzwecken gewidmete Taxe von 11,20 Kronen (11 Kronen und 20 Heller), jedoch für alle Fischereigebiete Oberösterreichs zusammen nur einmal zu entrichten.
Ermäßigte für kombinierte Sportlizenzen in mehreren Fischereigebieten (Fließwasser) des Staatsbesitzes.
Wünscht der Sportfischer in mehreren Gebieten zu fischen, so erhält er zu bedeutend ermäßigtem Preise kombinierte Sportlizenzen (nur Saisonkarte). Die Preise derselben stellen sich für Fließwässer wie folgt:
Preise der kombinierten Lizen für
2 Fischereigebiete 75.- Kronen
3 Fischereigebiete 90.- Kronen
4 Fischereigebiete 105.- Kronen
5 Fischereigebieten 120.- Kronen
usw.
Bei Einbeziehung des Gebietes 1 Gmunden – Traun Fall erhöht sich der Preis der kombinierten Lizenz um 25.- Kronen, bei der Einbeziehung des Gebietes VI Kainisch Traun um 40 Kronen. Über kombinierte Lizenzen für Seenfischerei siehe Siete 19.
Verpflichtung zur Lebendablieferung der Fische - Die von Sportfischern in Fließwässern gefangenen Fische bleiben Eigentum des Staates und müssen in der Regel abgeliefert werden. (Ausnahmen bloß im Isonzo Gebiet). Der Sportfischer ist beim Fischen in fließenden Gewässern verpflichtet, als Gehilfen einen, ihm von der lokalen Forstverwaltung bezeichneten, mit der Fischerei- und den Wasserverhältnissen vertrauten, für diesen Zweck ausgebildeten Führer (Lagelträger) mitzunehmen, welche der Sportfischer nach dem ortsüblichen Tarife zu entlohnen hat, der im Salzkammergut 1 Krone 60 Heller bis 1 Krone 80 Heller für den halben und 3 Kronen bis höchstens 3 Kronen 80 Heller für den ganzen Tag beträgt (den genauen Betrag gibt die Forstverwaltung bekannt).
In den staatlichen Hallstätter See und Grundlsee ist das Fischen ohne Begleiter gestattet. Aufgabe dieser orts- und vielfach des Fliegenfischens ausgezeichnet kundigen Führer ist es, die vom Sportfischer gefangenen Fische auf Gefahr der Forstverwaltung lebend (Äschen nach Möglichkeit) aufzubewahren und dieselben nach Beendigung des Fanges bei der Forstverwaltung abzuliefern. Durch Angelhaken stark verletzte Fische sind vom Sportfischer anzukaufen, falls sie nicht sofort verwertet werden können.
Kurse für Lagelträger
Den Sportfischer gegenüber haben diese in eigenen Lehrkursen ausgebildeten Führer die Verpflichtung, sie zu den besten Angelplätzen zu führen, ihnen die Grenzen der Fischereigebiete zu zeigen und beim Landen sowie sonst in jeder Hinsicht behilflich zu sein. Fast in allen Gebieten (I, II, III, IV, und V) des Salzkammerguts können Führer beigestellt werden, welche im Fischen mit der künstlichen Fliege bedeutende Erfahrungen besitzen und das Sportwasser genau kennen. Ausnahmsweise werden jedoch solchen Sportfischern, die sich als Mitglieder eines Fischereivereines legitimieren können und die den Fang führ ihren eigenen Gebrauch zu behalten wünschen, Tageskarten für die einzelnen Fischereigebiete mit Ausnahme der Gmundner- und der Kainisch-Traun ausgegeben, in welchen Falle die Mitnahme eines Führers nicht erforderlich ist.
Gemeinsamer Sport – keine Reservierung von Teilstrecken
3. Die Erwerber von Sportlizenzen betreiben den Sport in einem Fischwasser, auf welchen die Lizenz lautet, gemeinsam. Eine Reservierung eines Baches oder einer Teilstrecke für einen einzelnen Sportfischer kann nicht stattfinden. Da alle Hautstrecken einen bedeutende Ausdehnung besitzen, erfolgt jedoch keine gegenseitige Behinderung der Sportfischer. Bloß für das Gebiet VI Kainisch-Traun ist die vorherige Anmeldung notwendig, weil die Zahl der Lizenzen beschränkt wird.
Preisnachlass bei Ankauf gefangener Fische
4. Wünscht der Sportfischer, der im Besitz einer Tageskarte ist, von ihm gefangene Fische für seinen persönlichen Bedarf zu kaufen, so wird nicht der Detail-, sondern der niederste Engro Preis berechnet.
„Was der Mensch sei, sagt ihm nur die Geschichte.“
Zitat von: Wilhelm Dilthey