HUI STATT PFUI – ILLEGALE MUELLENTSORGUNG AN UNSEREN GEWAESSERN

Als Fischer leisten wir seit Jahren aktiven Umweltschutz – unter diesem Motto steht auch der diesjährige koordinierte Müllaktions-Tag, der von unseren Naturschutzwachebeauftragten Harald Eidinger von den „Fliegenfischer Weidgerecht“ organisieren wird. Alle Jahre machen wir gemeinsam mit dem Fischereischutzorganen des „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ eine Umweltaktion mit einer Gewässerreinigungsaktion an unseren Gewässern. Alle Fischerkollegen/innen sind herzlich eingeladen, gemeinsam beizutragen, dass unser Gewässer sauber werden! Treffpunkt war am SAMSTAG, 9. April 2015, ab 8.00 UHR, Treffpunkt ist im Bereich der Ischl Mündung. Dauer bis ca. 11.30 Uhr, Arbeitshandschuhe und Müllsäcke werden über die Aktion „Hui statt  Pfui“ zur Verfügung gestellt!

huberpower-2016

Es ist ja immer wieder interessant, dass der Müll sogar recht schön in einen Müllsack zusammengesammelt wird, aber…

huberpower-2016-5b

Müllentsorgung über unsere Flüsse und Büche

huberpower-2016-6
Verkehrszeichen sind auch immer dabei ….

Die Traun und auch deren Zubringerbäche werden leider immer noch sehr gerne zum Zwecke der Müllentsorgung missbraucht. Ist ja recht praktisch seinen Müll, Baumschnitt, Rasenschnitt und sonst so einiges an Gerümpel in unseren Gewässern zu entsorgen. Dass dies verboten ist, sollte eigentlich jedem einleuchten. Wenn wir solche Verstöße an unseren Gewässern feststellen, werden wir selbstverständlich dagegen vorgehen und diese zur Anzeige bringen.

huberpower-2016-4
Es ist ja immer wieder interessant, dass der Müll sogar recht schön in einen Müllsack zusammengesammelt wird, nur der nächste Schritt, den Sack auch mit zunehmen, der ist leider vielen Mitbürgern nicht möglich. Wäre ein interessanten Forschungsprojekt für Psychologen, ob da in der Erziehung was schief gelaufen ist, oder ob es dazu anderen Entwicklungsstörungen im Gehirn gibt.
huberpower-2016-10

Illegale Müllentsorgung in Gewässern

huberpower-2016-8

Deshalb möchten wir auch nochmals darauf hinweisen, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen an den Ufern von unserer Flüssen und Bäche Ablagerungen nicht zulässig sind. Im Falle eines Hochwassers werden eventuell im Uferbereich abgelegte Gegenstände mitgerissen. An der nächsten Engstelle ist dann der Schaden vorprogrammiert. Das gleiche gilt für nicht sachgerechte Uferbefestigungen aus Brettern, Blech oder anderem unzulässigen Material, welches weggespült werden könnten. Die Anlieger von öffentlichen Gewässern werden daher gebeten, in ihrem eigenen Interesse dafür zu sorgen, dass der Schutzstreifen entlang des Bachs oder des Kanals komplett frei gehalten werden.

huberpower-2016-7

Ablagerungen und Entsorgung von Rasen- und Grünschnitt

Bei unseren Reviergängen stellen wir immer wieder fest, dass unsere Gewässer zur Entsorgung von lästigem Müll in Form von Gartenabfällen, Kompost u. ä. zweckentfremdet werden. Vermehrt wird Schnittgut und Gartenabfall direkt an der Gewässerböschung abgelagert und Kompostplätze sehr häufig an der Böschungsoberkante des Bachbettes eingerichtet. Das Ablagern von Grünschnitt, Erde und ähnlichen Stoffen auf dem Uferrandstreifen verstößt jedoch gegen das Wassergesetz und stellt somit eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ablagerung von Grünschnitt am Gewässer beinhaltet die Gefahr der Abschwemmung bei Hochwasser. Das kann insbesondere bei den kleinen Gewässern mit engen Durchlässen zu Verstopfungen führen. Gelangt Grünschnitt ins Gewässer, werden zudem die chemischen Gewässereigenschaften nachteilig verändert. Rasenschnitt wird als organischer, gewässerfremder Stoff im Wasser ausgelaugt und verfault unter Sauerstoffverbrauch. Er belastet und verunreinigt das Wasser. Das Selbstreinigungsvermögen der Gewässer kann durch derartige Einträge überfordert werden.

huberpower-2016-13b
Entsorgung von zugeschnürten Heuballen! Wenn diese wenigsten aufgemacht würden, dann hätte das Wild im Winter was zu fressen?
huberpower-2016-12b
Wenn es nicht so praktisch wäre! Die Gemeinden am Traunsee freuen sich über das viele Schwemmgut.
huberpower-2016-14b

Auch wenn keine direkte Abschwemmung des Grünschnitts erfolgt, gelangen die auslaugenden Zersetzungsprodukte mit dem Sickerwasserstrom ins Gewässer. Die Schadwirkungen im Gewässer sind Sauerstoffentzug, Faulschlammbildung, eventuelle Verpilzung und im Extremfall Fischsterben. Grünschnittablagerungen an Gewässerrandstreifen behindern gleichzeitig die natürliche Ufervegetation und bewirken durch bestimmte Nährstoffanreicherungen die Entwicklung Stickstoff liebender Pflanzen wie Brennnesseln, drüsiges Springkraut und asiatischer Staudenknöterich.

huberpower-2016-23
Die Entsorgung über unsere Gewässer ist ja so praktisch … und das nächste Hochwasser entsorgt meinen Grünschnitt umweltschonend. Man braucht kein Auto und muss nirgends hinfahren!

Uferrandstreifen

Uferrandstreifen von 5 bis 10 m Breite mit einem intakten, artenreichen Bewuchs entlang der Gewässer sind nicht nur wesentliche Landschaftselemente sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des Ökosystems. Uferrandstreifen wirken beschattend für das Gewässer und als Puffer und Filter zur angrenzenden Landwirtschaft oder zu Siedlungsräumen. Innerhalb des Ufer­randstreifens ist eine gewisse seitliche Entwicklung der Gewässer möglich. Die Wurzeln der Bäume und Sträucher befestigen das Ufer und verhindern so großflächige Erosionen. Ufersicherungen mit Wasserbausteinen werden dadurch vermie­den. Niederwüchsige Gräser und Kräuter filtern den diffusen Nähr­stoffeintrag aus. Bei Hochwasser wirkt der Uferbewuchs abflussbremsend und dämpft so die Abflussspitzen.

huberpower-2016-11
Da hat einer die Mülltonne nicht gefunden.
huberpower-2016-22
Interesant ist die „Hauffenbidung“

Die Verschmutzung unserer Umwelt ist bereits dramatisch

Jedes Jahr sterben Fische, weil sie den Plastikmüll mit Nahrung verwechseln oder mit Müll deformiert werden. Winzige Plastikteile könnten über die Nahrungskette aber auch in den menschlichen Körper gelangen.

Räumschneeeinbringung in Gewässer

Auch die Schneeentsorgung über unsere Gewässer ist eine recht praktische Form der Entsorgung. Dabei bringen wir auch jede Menge Salz und Schotter in unsere Gewässer ein und es wird damit die Fischbrut unserer im Winter laichenden Salmoniden gefährdet oder ganz zerstört. In Oberösterreich besteht ein generelles Verbot zur Einbringung von Räumschnee in Gewässer. Seitens der Wasserrechtsbehörde wird darauf hingewiesen, dass die Einbringung von Räumschnee in Gewässer bzw. dessen Lagerung am Ufer und im Hochwasserabflussbereich verboten ist u. gemäß § 137 WRG 1959 einen Verwaltungsstrafbestand darstellen.


Wir Fliegenfischer nutzen nicht nur unsere Gewässer für die Ausübung unserer Leidenschaft, sondern hegen und pflegen den Lebensraum der Fische auch. Dazu gehört auch die Reinigung und Müllentsorgung an Gewässern und an deren Ufer.

Tod im Sixpack

Der Müll der in unsere Gewäsenser im Salzkammergut gelangt besteht aus Plastiktüten, PET-Flaschen, Feuerzeugen, Zahnbürsten, Einmalrasierern, und ähnlichem mehr. Leider werden die Plastikteile auch oft mit Nahrung verwechselt. So findet man häufiger Kadaver von Fischen mit Kunststoffteilen im Magen. Die Fische erleiden tödliche Verstopfungen und innere Verletzungen oder verhungern bei vollem Bauch. Der Mageninhalt von toten Forellen ist inzwischen ein anerkannter Nachweis für die Verschmutzung unserer Gewässer. Auch werden Fische durch Müll ausserlich verletzt, wie die nächsten Fotos zeig…

OLYMPUS DIGITAL CAMERA
Hier eine Forelle der ein Metallring ins Fleisch eingewachsen ist!
OLYMPUS DIGITAL CAMERA
Der arme Fisch wäre demnächst gestorben, wie man sieht hat der Metallring sein Bauchdecke schon sehr stark eingeschnitten.
OLYMPUS DIGITAL CAMERA
Leider kein Einzellfall!
OLYMPUS DIGITAL CAMERA
Hier der Metallring, der achtlos ins Wasser geworfen wurde und den Fisch gequält hat. Schade das Fische nicht schreien können, sonst würde es ziemlich laut zugehen an unseren Gewässern.
OLYMPUS DIGITAL CAMERA
Der Fisch wurde von seinen Leiden weidgerecht erlöst.

Bisher durchgeführte Reinigungsaktionen

Hui statt Pfui an der Ischler Traun

Hui statt Pfui: Planquadrat Kaltenbach

Weitere Informationen unter

Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Abfallwirtschaftsgesetz

Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz

„Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt.“

Zitat von: Arthur Schopenhauer