BAND 1+2: FISCHEREI IM 16. Jhdt. bis 18. Jhdt. – UND 1750 BIS ZU DEN FRANZOSENKRIEGEN – IM KAMMERGUT

Jener Teil des heutigen Oberösterreich, der vom Austritte der steirischen Traun aus dem engen Koppental bis zum Nordende des Traunsees reicht und sich in einer mittleren Breite von 25 Kilometern zwischen Salzburg und Steiermark einschiebt, wird als oberösterreichisches Salzkammergut bezeichnet. Dieser geografische Abschnitt, inkl. des oberösterreichischen Teiles des Wolfgangsee und der Ischl als Grenzfluss zu Salzburg, ist die Zuständigkeit vom „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“.

Fische, Salz und Fischerei

Fische, Salz und Fischerei stehen in direkten Zusammenhang mit dem Salzkammergut. Die Entstehung der Orte Bad Ischl, am Zusammenfluss der Ischl und der Traun, Der Ort Lauffen und auch Ebensee, waren die ersten fischereilichen- und landwirtschaftlichen Ansiedelungen zur Keltenzeit. Um die Entstehung der Fischerei im Salzkammergut zu kennen, muss man daher etwas weiter ausgeholt, auch die Entstehung des Ischlland, des Kammergutes zum heutigen Salzkammergut verstehen.

Die Geschichte der Fischerei im Kammergut

Band 1: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts

Über die Geschichte des Salzwesens ist viel geschrieben worden und in den umfassendsten Werken geht es um die systematische Geschichte der Salinen Oberösterreichs. Ich versuche daraus die Geschichte der Fischerei heraus zu destillieren. Die vorliegende Dokumentation soll ein Auszug aus den genannten Werke sein und einen genaueren Einblick in die Entstehung der Fischerei, Fischzucht und der Fischereigesetze des oberösterreichischen Salzkammergutes bilden.

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Ischlland – Kammergut – Salzkammergut

Einst war es landesfürstliches Eigentum und so wertvoll, weil es das aus dem Hallstätter Salzberge stammende Salz lieferte. Das reiche Lager wurde schon in prähistorischer Zeit ausgebeutet von einem Volksstamm, dessen hohe Kultur einer ganzen Periode der Menschheitsgeschichte den Namen gegeben hat. Der uralte Bergbau überdauerte noch die Römerzeit; seit den Stürmen der Völkerwanderung bis zur Königin Elisabeth, der Witwe Albrecht I., welche ihn vor 1311 zu neuem Leben erweckte, mangeln uns aber bestimmte Nachrichten. Allerdings haben wir eine ganze Reihe von Anzeichen, die für die Fortsetzung des Salzbergbaues im Kammergut auch nach der Völkerwanderung sprechen, ohne dass wir jedoch feststellen könnten, dass das erbeutete Salz vom Hallstätter Berge gewonnen wurde. Vermutlich bestanden im frühen Mittelalter auch in der Gegend von Ischl Salinen, soweit man aus den Ortsnamen darauf schließen kann. Die Bezeichnung „Pfännlein (Pfandl) im Ischlland gibt auch keine bestimmten Anhaltspunkte für die Bestimmung des Salzlagers, weil unter dem Namen Ischlland das ganze obere Salzkammergut zu verstehen ist und nicht nur die nähere Umgebung von Ischl.

Lauffen anno 807

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Wenn wir uns den oben erwähnten Anzeichen für die Salzgewinnung im Frühmittelalter zuwenden, so wäre dafür die Erwähnung von Lauffen bereits im Jahre 807 anzuführen, da dieser Ort sein Dasein lediglich dem Verkehr von Salzschiffen verdanken kann (Stromhindernis). Ein Jahrhundert später werden in der berühmten Zollordnung von Raffelstetten Schiffe aus dem Traungau genannt, von denen man vermuten kann, dass sie Salzfracht getragen haben, zumal an anderer Stelle ausdrücklich Salzschiffe erwähnt werden. Jedenfalls wurde späterhin von dem um das Jahr 1020 gegründeten Nonnenkloster Traunkirchen im Kammergute der Salzbergbau betrieben und die Königin Elisabeth mußte, bevor sie den Hallstätter Bergbau in Angriff nahm, zuerst die älteren Rechte dieses Stiftes ablösen. Dass auch schon die österreichischen Landesfürsten vor Elisabeth und auch vor Albrecht I., der ja einen Bergbau in der Gosau begonnen haben soll, im Kammergute Salz gewonnen haben, geht aus der Erwähnung eines Salzmeiers (Salzamtmannes) unter König Ottokar von Böhmen hervor. Weiterhin spricht für eine beträchtliche Salzgewinnung vor der Zeit Elisabeths auch das verhältnismäßig sehr hohe Erträgnis der Gmundner Maut (1400 Talente) schon um das Jahr 1280.

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Zur selben Zeit dürfte auch in Lauffen ein ziemlich reger Verkehr mit Salzfracht geherrscht haben, denn Rudolf I. verlieh den Bürgern dieses Ortes durch ein Privileg dieselben Handelsfreiheiten wie sie die Bürger von Gmunden besaßen. Außerdem sind uns eine Reihe von allerdings unverbürgten Nachrichten überliefert, denen zufolge bereits Rudolf I. und Albrecht I. den Hallstätter Bergbau betrieben habe. Die Wiedererrichtung des Bergbaues und Pfannhauses zu Hallstatt durch Elisabeth bedeutete aber trotzdem einen neuen Abschnitt in der Geschichte des Kammergutes. War doch seitdem der ganze Bergbau im Kammergut nun ausschließlich landesfürstlicher Besitz; ein vorübergehender Versuch des Klosters Traunkirchen, neuerdings die Salzgewinnung zu betreiben, scheint keinen Erfolg gehabt zu haben. An Stelle des früheren Kleinbetriebes trat eine einheitlich geregelte Großunternehmung, in deren Dienst das ganze Kammergut gestellt wurde.

Herrschaft Wildenstein

Eine solche einheitliche Regelung war umso notwendiger, als der wirtschaftliche Aufbau des Salinenbetriebes nicht bei dem Bergbau und den Pfannenhäusern allein stehen bleiben konnte, sondern damit noch andere Wirtschaftszweige, wie das Waldwesen, weiterhin aber auch noch der Transport und der Verkauf verbunden waren. Zu den rein wirtschaftlichen Aufgaben kamen jedoch entsprechend den mittelalterlichen Verwaltungsgrundsätzen noch andere Befugnisse. Das ganze Kammergut bildete nämlich
entsprechend seinem Namen eine einzige große Grundherrschaft, welche der landesfürstlichen Finanzverwaltung (Kammer) unterstand. Aus der Eigenschaft des Kammergutes als landesfürstliche
Eigenherrschaft ist auch seine eigentümliche Verwaltung zu erklären. So versah ursprünglich der Pfleger der Herrschaft Wildenstein bei Ischl auch die oberste Leitung des Salzwesens und auch späterhin blieben beide Ämter vereinigt. Deshalb war mit der wirtschaftlichen Verwaltung auch noch die politische und gerichtliche verbunden, sodass das Kammergut einen förmlichen Staat für sich bildete.

Kammergut

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Der oberste Beamte des Kammergutes war der Amtmann in Gmunden. Die Wahl dieser Stadt als Amtssitz war wohl dadurch gegeben, dass Gmunden der von der Natur gegebene Umschlagplatz und damit auch Zentrum des Salzhandels war. Außerdem war dort auch die finanziell so wichtige Salz Maut. Ein vollständiger Ausbau und eine eingehende Regelung der Verwaltung des Kammergutes war jedoch während des ganzen Mittelalters deshalb nicht möglich, weil die Landesfürsten das Kammergut nicht in eigener Regie führten, sondern in Pacht vergaben. Kaiser Maximilian I., der das Salzkammergut aus eigener Anschauung kennen gelernt hatte und welchem die schädlichen Folgen der im 15. Jahrhundert eingerissenen Verpachtung des Salzwesens nicht verborgen geblieben waren, organisierte die nun wieder auf Eigenbetrieb umgestellte Verwaltung, erließ genaue Dienstvorschriften, führte einen schriftlichen Verkehr sowohl beim Salzamt in Gmunden als auch beim Hofschreiberamt in Hallstatt ein und veranlasste dort die Hinterlegung der Akten in gesicherten Räumen.

Reformationslibell

Die Fischerei ist in der Reformationslibell von 1656 an der Oberen Traun und für den Hallstättersee geregelt.

Ferdinand I. setzte die reformatorische Tätigkeit seines Großvaters fort und gab 1524 das erste Reformationslibell heraus. Im Jahre 1527 wurde dann die kaiserliche Hofkammer in Wien errichtet, welche fortan die oberste Verwaltungsbehörde für das Kammergut blieb. War das Kammergut seit den Zeiten Maximilians hinsichtlich der Verwaltung im wesentlichen so eingerichtet, wie es dann Jahrhunderte verblieb, so sind in wirtschaftlicher Hinsicht noch zwei wichtige Abschnitte bis zum vollendeten Ausbau zu erwähnen. Die Erschließung des Salzberges zu Ischl im Jahre 1563 und der Bau der Soleleitung von Hallstatt bis Ebensee, wo nun außer den schon zu Hallstatt und Ischl bestehenden Pfannhäusern ein weiteres Sudhaus angelegt wurde (1596). Dieser wirtschaftlichen Entwicklung wurde hinsichtlich der Verwaltung durch die Ausgabe zweier verbesserter Reformationslibelle, welche in den Jahren 1563 und 1656 erschienen, Rechnung getragen.

Nachschlagewerke für die Region

Libelle waren kleine Büchlein (lateinisch liber = das Buch), die Sammlungen von Urkunden und Texten enthielten. Genau das waren auch die Reformationslibelle. Kodifikationen der jeweils üblichen Wirtschaftsweise, kompakt zusammengefasst, Analysen mit zukunftweisenden Anordnungen, Nachschlagewerke, Handbücher für die Region.

Die Fischerei ist in der Reformationslibell von 1656 für den Hallstättersee geregelt.

Mit Fug und Recht konnte man die Reformationslibelle von 1524, 1563 und 1656 auch als Grundgesetz, als „Verfassung des Salzkammergutes“, bezeichnen. Aber nicht nur die entsprechenden Grundlagen wurden darin rechtsverbindlich festgelegt. Diese Bücher waren zugleich eine Rechtskodifikation im weitesten Sinn, die zivil- und strafrechtliche Belange, ökonomische, arbeitsrechtliche, buchhalterische, betriebstechnische Angelegenheiten usw. regelte.

Saline Archiv

Die Salinenarchive von Bad Ischl, Ebensee, Hallstatt und Gmunden gehören zu den ältesten Archiven in Oberösterreich und umfassen nicht bloß das Salzwesen im engeren Sinne, sondern bei der Eigenart des Salzamtes, das zugleich die oberste Gerichts- und politische Stelle im Kammergut war, auch alle Vorkommnisse wirtschaftlicher, religiöser und rechtlicher Natur in dem nach außen streng abgeschlossenen Verwaltungsgebiete. Auch die Jagd und Fischerei wurde über das Salzamt geregelt. Mit dem Jahr 1527 beginnen und bis 1797 in fast lückenloser Reihe erhalten gebliebenen Dokumente.

Entwicklung der Fischerei im Kammergut

Die fischreichen Seen und Flüsse des Kammergutes boten der Bevölkerung von alters her eine um so notwendigere Beikost, als es an anderem Fleisch fehlte. Die landesfürstliche Regierung schenkte daher der Zucht und Verwertung der Fische ein besonderes Augenmerk und regelte deren Fang und Verkauf. Auf Seite 137 der ersten Reformationslibells von 1524 heißt es: „Und nachdem die Nahrung zu Hallstatt hart ankommt und teur ist, des halb die Arbeiter viel Hunger leiden zu der großen strengen Arbeit / die Tag
und Nacht werd / damit sich dieselben aber dessen verhalten möchten / hat Weyland unser lieber Herr und Ahnherr Kaiser Maximilian den See zu Hallstatt zum fischen erlaubt.“ Den Beamten des Hofschreiberamtes war das Fischrecht in Obertraun eingeräumt, während der Fischfang in Gosau verboten und der kaiserlichen Familie vorbehalten blieb. Nur wenn die Amtsleute aus Gmunden die Gegend dienstlich bereisten, durfte für sie an Festtagen „in ziemlicher Notdurft Fisch daraus“ gefangen werden. Diese Bestimmungen gingen fast wörtlich auf das zweite und dritte Libell über.

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Fischordnung von 1585

1585 bestand eine Fischordnung, die für alle, auch für die der Herrschaft Ort und der Residenz Traunkirchen gehörigen Kammergutgewässer Geltung besaß. 1660 mussten die von der Herrschaft Ort gefangenen Fische dem Salzamt angezeigt und drei Tage feilgeboten werden, bevor sie anderwärts verkauft werden durften. Nach der verschärften Weisung von 1690 war es überhaupt verboten, Fische ohne oberamtliche Bewilligung außer Landes zu bringen; ohne Pass verschickte Fische wurden beschlagnahmt. Nur der Pfarrer von Altmünster hatte die Erlaubnis erhalten, von den Fischern in seinem Bezirk Fische zu seiner Hausnotdurft zu kaufen. Alles unbefugte Fischen in den Flüssen war bei Geld- und Leibesstrafe verboten. Die 1707 und 1708 herausgegebenen Fischordnungen erneuerten und erweiterten die früheren Bestimmungen, setzten die Grenzen der Fischereiberechtigungen fest, gaben genaue Weisungen über die Maschenweite der Fangnetze, verboten das Hechtschießen und wahrten den Hallstättern das uralte Recht, dass ihnen die Fische erst angeboten werden mussten, bevor sie nach auswärts verkauft wurden. Vom Hallstätter See gehörte der nördlich von der Einmündung des Gosaubaches, der See Enge gelegene Teil zu Traunkirchen, das die Fischerei verpachtet hatte, der südliche zu Wildenstein, welchem Pflegamt die Grund- und Landgerichtsobrigkeit über den ganzen See zustand. Der von 1662 bis 1708 unverändert gebliebene Verkaufspreis in Hallstatt betrug für das Pfund Lachs und Forelle 7 Kronen, für Hechte, Asche, Ruten und Saiblinge 6 Kronen, Alben 5 Kronen, Reinanken, Schratzen und Plötzen 4 Kronen. Ein Achtering Koppen kostete 12 Kronen, ein Achtering Pfrillen 4 Kronen, ein Pfund geselchte Reinanken im Sommer 6 bis 7 Kronen, im Winter 8 Kronen. Für Goisern, Ischl und Laufen war der Preis je Pfund um 2 Kronen höher.

Traunsee und Traun Fischerei

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Im Traunsee wurde sowohl vom Pflegamt der Herrschaft Ort wie von der Residenz Traunkirchen gefischt. Die Traun gehörte zu Wildenstein, nur auf der Strecke von Mitterweißenbach bis Ischl besaß Traunkirchen das Fischrecht, das nach vorausgegangenen Streitigkeiten 1728 im Verhandlungsweg bereinigt wurde. Zur Ausfuhr gelangten fast ausschließlich geselchte Fische, wofür die Fischer vom Hundert zwei Stück als schuldige Maut ablegen mussten. Dafür bezogen sie das nötige Salz zum Einsalzen der Fische und zum eigenen Gebrauch, hatten aber andererseits wieder die Pflicht, den Fuder- und Fertiger Zillen in Gefahr jederzeit schuldige Beihilfe zu leisten. Die Zahl der Fischer war nicht gering;
1692 zählte man in Ort allein 17 Fischer, welche die Fischerei entweder selbst in Pacht genommen hatten oder sie im Dienste der Großpächter ausübten. Die Fischerei im Traunsee, soweit sie nicht Traunkirchen gehörte, wurde auch nach Rückübernahme der Herrschaft Ort in staatliche Verwaltung verpachtet; als Pächter scheinen in dieser Zeit nur Einzelpersonen oder Konsortien auf, nicht aber gewerbsmäßige Fischer. 1724 hatte der Stadtrichter von Gmunden, Wolf Wilhelm Raimer, das Fischereirecht inne und damit die Verpflichtung übernommen, den Kammergutbeamten die Fische um die vorgeschriebene Taxe zu überlassen. Diese Taxe galt auch für die sogenannten Verehrfische und das Fischdeputat von 130 Pfund
an die Kapuziner in Gmunden, für welch letzteres die Taxe vom Salzamt bezahlt wurde. 1742 ging die Fischerei zum alten Pachtschilling von 700 Gulden jährlich an den Sohn Raimers, Josef Mathias, der Pfleger in Ort war, über. Nach Ablauf seiner Pachtzeit, 1748, bewarben sich die Beamten des Gmundner Salzamtes, mit Graf Sternbach an der Spitze, gemeinsam um die Fischpacht, die sie für sechs Jahre um 725 fl. jährlich auch erstanden.

Fischereiaufsicht

Die Aufsicht über das Fischereiwesen im Kammergut führten der Oberfischmeister und die ihm untergebenen Fischmeister, die als kaiserliche Diener den übrigen Angestellten des Salzamtes gleichgehalten waren. Sie hatten auf die Beachtung der Fischordnung durch die Pächter zu sehen, die Sicherheit der Fischgewässer zu überwachen und die Fischzuchtanstalten zu leiten. Die junge Brut diente nicht bloß zur Deckung des eigenen Bedarfes, auch andere Abnehmer fanden sich; 1732 gingen 400 Einsetzsaiblinge an die Herrschaft Seisenburg. Die schönsten und edelsten Fische kamen auf den kaiserlichen Tisch; das Salzamt unterhielt schon 1610 einen eigenen Fischbehälter in der Traun unterhalb des Falles, der stets gefüllt sein musste, um bei kleinem Wasser die Fische nach Wien schicken zu können.

Gosauseen – Forellen- und Saiblingsee

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Besonders schätzte man bei Hofe die Fische aus den vorbehaltenen Gosauseen von welchen der innere der Forellen- und der äußere der Saiblingsee hieß. Nach Anordnung des Oberfischmeisters wurde im hinteren Gosausee zu Michaeli gefischt, weil die Fische zu dieser Zeit schon nach Hallstatt überbracht werden konnten; im vorderen See begann man erst um Allerheiligen zu fischen. Größere Mengen von Fischen beanspruchte im 18. Jahrhundert das jährliche St . Andreas Toisonfest – ein Fest, zu welchem nur die Ritter des Goldenen Vlieses geladen waren; die Sendung bestand in der Regel aus 12 extragroßen Saiblingen, 12 Fehren, 60 Äschen und 100 Sprenglingen (Forellen). Daneben wurden auch zu anderen Hoffestlichkeiten stets Fische aus dem Kammergut verlangt. 1727 brachte der Oberfischmeister Schloßgangl dem Kaiser lebende Saiblinge aus dem Gosausee, der darob sein Wohlgefallen zeigte und ihn „über fünf Vaterunser lang“ ins Gespräch zog. 1700 beabsichtigte die kaiserliche Familie, die Burg zu Wiener Neustadt als Sommeraufenthalt zu beziehen, und wollte zur höchsten Lust der fremden Gäste den Burggraben mit Fischen besetzen; auch diese musste das Salzamt beschaffen.

Quelle: Archiv Albert Pesendorfer

Band 3 – 1750 zur Zeit der Franzosenkriege

Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen

Die Hofkammer legte im allgemeinen keinen Wert auf die Selbstbewirtschaftung der Fischwasser im Kammergut und zog deren Verpachtung im Wege der öffentlichen Feilbietung vor. Ausgenommen waren das Fischwasser der Traun von Laufen bis zum Ischler Polster, dessen Nutzgenuss dem jeweiligen Pfleger zu Wildenstein gebührte, und das halbe Fischrecht von der Hallstätter See-Klause bis zum Wilden Laufen, das seit unvordenklichen Zeiten die inkorporierten Traunkirchner Untertanen vererbrechtigt hatten. Das nicht mit Servituten belastete Fischwasser der Traun von Obertraun bis Ebensee war in vier Abschnitte geteilt, wovon jeder für sich verpachtet wurde, doch stieg das Erträgnis der Pachtung bei dem Mangel an Bewerbern nicht über 40 Gulden im Jahr. Das wertvollste ärarische Fischwasser war der zu den Herrschaften Traunkirchen und Ort gehörige Traunsee, welches das Salzamt stets nur ungeteilt verpachtete, wobei es auffällt, dass der Pachtzins dauernd zurückging. Während Baron Sternbach mit seinen Beamten und auch der 1764 fol­gende Pächter, der Gmundner Fertiger Felix Georg Gruber jährlich noch 725 Gulden zahlten, pachteten die Fischhändler Gebrüder Hollerwöger 1770 das Orter Fischwasser bloß um 600 Gulden und Johann Georg Hofinger es 1795 auf 6 Jahre nur mehr um 500 Gulden, In der Zeit von 1807 bis 1813 fand sich überhaupt kein Bieter, weshalb das Salz­amt genötigt war, die Fischerei in Eigenbetrieb zu über­nehmen. Der geringe Anreiz, den die Fischpacht im Traunsee in den späteren Jahren bot, hatte seinen Grund sowohl im Verbot des Arch Fanges wie auch in den verschärften Bedingungen des Fischverkaufes und der strengen Überwachung durch den amtlichen Hoffischer. Der Pächter war verpflichtet, die gefangenen Fische vorerst dem Salzamt und den Bewoh­nern von Gmunden um den amtlich festgesetzten Preis anzubieten und den Pflegamtsbeamten in Ort die seit 1690 vorgschriebene Zahl von Edelfischen zu verehren. Der Pachtvertrag enthielt dann noch genaue Bestimmungen über die Aus­übung der Fischerei, die Zeit des erlaubten Fischfanges, die „zulässige Maschenweite der Fischernetze, die Nachzucht usw. auf deren Einhaltung der Hoffischer zu achten hatte. Als solche dienten Ferdinand Zöserl, nach dessen Tod, 1753, die Witwe, das Amt weiterführte, später Stadlbauer und von 1794 an sein Sohn Georg, den die Akten noch im Jahre 1815 als Hoffischer nennen.

Neben der Aufsicht über das verpachtete Fischwasser hatte der Hoffischer auch die Leitung der amtlichen Fischzuchtanstalten und der Fischerei in den amtseigenen Gewässern zu besorgen, deren es im Kammergut viele gab. Hierzu gehörten vor allem die Seen in Gosau und Langbath, der Offensee und der Laudachsee mit ihren Abflüssen, dann, die untere Traun von Gmunden bis zum Traunfall, der Aurachbach, der Mühlbach in der Viechtau, der Mitterweißenbach, der Rindbach und andere mehr. Dass die Edelfische der Gosauseen ihres Wohlgeschmackes halber der kaiserlichen Tafel vorbe­halten waren, ist schon aus dem ersten Bande 1 be­kannt. Erst 1795 verzichtete der Hof auf das Fischrecht in den beiden Gosauseen, worauf das Salzamt auch diese Fisch­wasser verpachtete. Erzherzog Johann, der im Jahre 1807 Gosau besuchte, ließ mehrere Fische einer besonderen Art aus dem hinteren Gosausee, an die Wiener Fakultät zur Untersuchung einsenden.

Die für den Fischfang aus dem Traunsee wichtigste Neuerung war das mit den Entschließungen der Hofkammer für Münz- und Bergwesen vom 13. August 1778 und 7. Jän­ner 1783 auch auf den Traunsee ausgedehnte Verbot des Arch Schlagens, „weil der zu dieser Zeit in den Laich gehende Reinanke mit dem Rogen, sohin mit der Brut gefangen und der Fisch ausgerottet würde. Für den Hallstätter See hatte schon die Starhembergische Kommission von 1707 den Aichfang untersagt. Der hier bei beobachtete Vorgang war unge­fähr folgender: Anfangs November, zu welcher Zeit die Fische zur Auslaichung aus dem See Traun aufwärts ziehen, wurde die Traun kurz vor ihrer Einmündung in den See bis auf eine kleine Öffnung verlegt und diese Öffnung während des Ruhens der Schifffahrt mit einer aneinander schließenden Reihe von Zisteln (Reusen) besetzt. Es waren dies lange, aus Weidenruten geflochtene Spitzkörbe, die an den flussaufwärts offenen Rän­dern einen ebenfalls geflochtenen, nach innen sich verjüngen­den, aber nicht geschlossenen Einsatz trugen. Die in den See zurückkehrenden Fische fanden nur den Weg durch den offen Eingang und blieben in den Zisteln (Reisen) gefangen.

Weitere Informationen

Quellenhinweis

Studien zur Geschichte des österreichischen Salinenwesens
Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, Band 1.
Autor: Karl Schraml,
Oberösterreichische Landesbibliothek, URN: AT-OOeLB-6641946

Hier gibt es folgende drei Bände. Die wesentliche Beschreibung ist im Band 1: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts und im Band 3: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 enthalten.

Bildmaterial: Zur Verfügung gestellt von Albert Pesendorfer

 

„Rings von Schroffen Bergen eingeschlossen liegt im Thal das schöne Ischl da,

gleichwie ein Blumenteppich hingegossen – der edle Römer nannte es Iscala.“

(Chronik von IschI)