WASSERSCHLOSS OFFENSEE

Das Kraftwerk Offensee 1 nahm bereits 1908 den Betrieb auf. Sie wurde von der Fa. Stern & Hafferl errichtet, einer Rechtsvorgängerin der heutigen Energie AG. Das Kraftwerk nützt das Wasserdargebot des Offenseebaches, des Schwarzenbaches sowie den Stauinhalt des Offensees. Es werden pro Jahr etwa 13,7 Mio. kWh elektrische Energie erzeugt, womit rund 3.900 Haushalte mit sauberem Strom versorgt werden.

Ein Wasserschloss

Ein Wasserschloss wird an Wasserkraftanlagen am oberen Ende des Fallschachtes errichtet. Das Wasserschloss ist ein wasserdichtes Bauwerk, welches über einen Zulauf mit einer entsprechenden Wassermenge versorgt wird. Das Wasserschloss wird vom Triebwasser nicht unmittelbar durchströmt und es kann sich der Wasserspiegel für den Druckausgleich frei auspendeln. Das „Kraftwerk Offensee 1“ wird über ein Druckrohre gespeist und eine Reinigungsleitung, für die Rechenreinigung wird über eine Rohrleitung in den Offenseebach unabhängig gefahren. Ein Wasserschloss ist erforderlich, um Druckschwankungen in den Druckrohrleitungen eines Wasserkraftwerkes auszugleichen und abzudämpfen. (Quelle: Wikipedia)

Wasserschloss – Offenseebach und Schwarzenbach – Kanal

Beim „Wasserschloss“ kommen die beiden Kanäle vom Offenseebach und vom Schwarzenbach zusammen und werden über ein Fallrohr in das Krafthaus „Offensee 1“ abgeleitet und zur Stromproduktion genutzt.

Fischereirechte

Für die beiden künstlichen Kanäle sind Fischbuch Nummern eingetragen:

21/45/3 = Offenseebach und Offensee-Kanal, mit allen in das Fischwasser mündenden Nebenbächen samt deren Nebengerinnen und Wasseransammlungen, sowie allen Mühl- und Werkskanälen

21/45/6 = Schwarzenbach-Kanal ist unter Frauenweißenbach vom Ursprung bis zur Mündung in den Traunfluss mit allen in das Fischwasser mündenden Nebenbächen samt deren Nebengerinnen und Wasseransammlungen sowie allen Mühl- und Werkskanälen

Offensee-Kanal

Das Kraftwerk „Offensee 1“ nutzt neben dem Wasser des Offenseebaches, das durch die Steuerung des Seeabflusses des Offensees reguliert werden kann. Das Wasser des Offenseebachs wird in einen betonierten Kanal rund 3 km ausgeleitet und über einen Kanal zum Wasserschloss und in weiterer Folge über eine Druckrohrleitung zum Kraftwerk „Offensee 1“ am Gimbach geleitet.

Wasserschloss

Im Wasserschloss kommen der „Offensee-Kanal“ und mit der weißen Schaumkronen zufließend, der Einlauf vom Schwarzenbach Kanal, ein recht imposantes Bauwerk mit einer recht ordentlichen Wasserführung.

Schwarzenbach-Kanal

Ähnlich in der Ausführung, wie in Südtirol wird der Schwarzenbach -Kanal in einer Waale, einem künstlich angelegte Bewässerungskanal zum Wasserschloss geleitet. Verläuft jedoch die letzten paar hundert Meter in einem unterirdischen Kanal.

Druckrohrleitung

Hier ein Blick auf die Druckrohrleitung, die zum Kraftwerk Offensee 1 führt.

Gesetzliche Situation Werkskanal

Mit dem neuen OÖ. Fischereigesetz ist bei Wartungsarbeiten in Werkskanälen dies wie folgt geregelt:

§ 28 Wasserkraft- und Stauanlagen

(1) Die bzw. der Verfügungsberechtigte hat den Bewirtschafter der betroffenen Fischwässer von Maßnahmen an Wasserkraft- und Stauanlagen, die – abgesehen von den dem laufenden Betrieb eigentümlichen Schwankungen – Änderungen der Wasserführung von Fischwässern bewirken können und von der Reinigung der Triebwerke von Wasserkraftanlagen sowie der Wartung und Sanierung von Fischwanderhilfen wenigstens zwei Wochen vorher, bei Gefahr im Verzug ohne unnötigen Aufschub, nachweislich unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer, der Art und des Umfangs der Maßnahme zu verständigen. Die Bewirtschafter sind überdies in geeigneter Weise vom tatsächlichen Beginn und von der tatsächlichen Beendigung der Maßnahme zu benachrichtigen.
(2) Die Bewirtschafter sind nach Maßgabe rechtskräftiger behördlicher Vorschreibungen über den Betrieb der Anlage oder behördlich anerkannter Betriebsordnungen berechtigt, die Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 zu beobachten und die erforderlichen Auskünfte über diese zu verlangen. Die Verfügungsberechtigten haben das Betreten der Anlagen zum Zweck der Beobachtung zu dulden und die verlangten Auskünfte zu erteilen. Die von dem Bewirtschafter zum Schutz des Fischbestands durchzuführenden Vorkehrungen dürfen nicht behindert werden. Auf Antrag der Beteiligten hat die Behörde Art und Umfang dieser Verpflichtungen festzulegen.
(3) Verletzen die Verfügungsberechtigten die ihnen in den Abs. 1 und 2 auferlegten Verpflichtungen, so haften sie dem Bewirtschafter für den dadurch entstandenen Schaden.

Fischereischutzorgane werden daher ersucht, eine stabile Wasserführung in solchen Anlagen, wie den angeführten Werkskanälen, zu kontrollieren!

Oberer Offenseebach

Der „obere Offenseebach“, bis zur Ableitung in den Offensee-Kanal ist ein wichtiges Laichgebiet für die Bach- und Seeforelle.

Laichplatz-Monitoring zur Laichzeit der Bachforelle im Offenseebach.

Restwasser Offenseebach

Es gibt in Österreich eine jahrhundertelange Tradition zur Nutzung der Wasserkräfte in unseren Fließgewässern. Im Salzkammergut und entlang der Oberen Traun, war man vor über 100 Jahren schon recht erfinderisch, was die Wasserkraft betrifft.

Bei sogenannten Ausleitungskraftwerken, wie wir hier eines am Offenseebach haben, bedeutet die Entnahmestrecke zwischen Wehr und Kraftwerk eine zusätzliche Beeinträchtigung und Wertminderung der Fischerei. Leider gibt es bis jetzt keine Restwasser-Vorschreibung oder Dotationswasser, auch Pflichtwasser genannt), welches den Offenseebach nach der Ausleitung mit genügend Wasser versorgt.

Da ich überzeugt bin, dass auf lange Sicht eine ökologische Lösung auch die ökonomischste Lösung ist, müsste es der Wasserrechtsbehörde bei einer echten Interessenabwägung gelingen, einen Ausgleich zwischen Biologie und Technik zu finden. Auch der Naturschutz kann und sollte zur Erhaltung wertvoller Fließgewässer beitragen, indem er in diesen Fließgewässern technische Eingriffe und Wasserableitungen nicht mehr gestattet, um eine Vielfalt an Ökosystemen und Tierarten zu erhalten.

Offensee

Der Offensee ist ein Bergsee im oberösterreichischen Teil des Salzkammergutes im Gemeindegebiet von Ebensee am Traunsee, am Nordfuß des Toten Gebirges und liegt auf 649 m ü. A. Der Ablauf des Offensees ist der Offenseebach, der über die Traun in die Donau entwässert.

Der nährstoffarme See bietet mit seinen weitgehend naturnahen Ufern und dem stark gegliederten Vegetationsgürtel mit angrenzenden Feuchtgebieten Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten; das Gebiet steht seit 1965 unter Naturschutz. Der Offensee befindet sich im Besitz der Österreichischen Bundesforste und ist ein beliebter Badesee und ein Ausflugsziel.

Der Offensee stellt mit seiner vielgestaltigen Flora und Fauna ein relativ intaktes Ökosystem dar und das Gebiet steht seit 1965 unter Naturschutz. Es umfasst den See und die angrenzenden Ufer. Die geschützte Fläche beträgt 58,8 Hektar. Besatzmaßnahmen dürfen nur mit den autochthonen Fischarten Elritze (Phoxinus phoxinus), Seeforelle (Salmo trutta), Seesaibling (Salvelinus alpinus) und Aalrutte (Lota lota) durchgeführt werden. Ein Besatz mit Hechten (Esox lucius) erfordert die Zustimmung der Naturschutzbehörde. Das Schutzgebiet Offensee und angrenzendes Verlandungsmoor gemäß der FFH-Richtlinie als Teil des Netzwerks Natura 2000 ist mit 66 Hektar etwas größer als das vom Land Oberösterreich verordnete Schutzgebiet und umfasst auch das Verlandungsmoor am Nordufer. Der große Bestand an Edelkrebsen ist von regionaler Bedeutung für den Neubesatz der umliegenden Seen.

Fischen am Offensee

Fischereiverein Salzkammergut
Tel.: +43 (0)664 12 09 286 
E-Mail: karl_reisenbichler@aon.at

https://www.fischereiverein-salzkammergut.at/revierbeschreibung/offensee/

Weitere Informationen

 

„Inmitten der Schwierigkeiten liegt die Möglichkeit.“

Zitat von: Albert Einstein