SCHAZLSÄGEPOLSTER EBENSEE

Zugehörigkeit des Fischereirechtes 21/48 – zum Fischereirevier „Oberes Salzkammergut“.

Das Fischereirecht 21/48 Ebenseer Traun vom Schatzlsägepolster in der Traun bis zur Mündung in den Traunsee, mit einer Länge von 1,27 km gehörte auf Grund des Amtsblattes zur Linzer Zeitung vom 8. April 1899 zum Fischereirevier Traun, Landesgrenze bis Ebensee. Dieses Revier wurde umbenannt und nennt sich nunmehr Fischereirevier „Oberes Salzkammergut“. Mit dem Inkrafttreten des OÖ. Fischereigesetzes LGB1. Nr. 60/83 trat hinsichtlich der Reviereinteilung keine Änderung ein.

Zugehörigkeit des Fischereirechtes 21/48

Auf Grund dieser rechtlichen Grundlagen ist die Zugehörigkeit des Fischereirechtes 21/48 zum Fischereirevier „Oberes Salzkammergut“ eindeutig gegeben.

Diese rechtlichen Grundlagen werden auch durch den beiliegenden Plan, in dem das südliche Ende des Traunsees die Reviergrenze bildet, bestätigt. Die vom 6.4.1992 auf Grund einer Intervention des Revierobmannes „Traunsee“ ergangene Gleichschrift ist somit nicht richtig und als gegenstandslos zu betrachten.

Diese rechtlichen Grundlagen werden auch durch den beiliegenden Plan, in dem das südliche Ende des Traunsees die Reviergrenze bildet, bestätigt.

Alte Ansicht vom Schatzlsägepolster

Der Schatzlsägepolster war ein Polster, eine Wehranlage mit einer Ableitung des Schneiderbachl und Dambach = Schatzlsäge-Kanal, der durch Ebensee führt und die am Ufer des Traunsee liegenden „Schatzlsäge“ speiste.

Karte von 1919
Karte 1919
Detail mit Ableitung des Dambach = Schatzsägekanal

Der Schatzlsäge-Polster war eine längere Wehranlage, über die Mühlbäche abgleitet wurden.

Alte Karte von Ebensee.
Vergleich der alten Karte 1919 mit der neuen, aktuellen Doris Karte 2024
Quelle: Doris – Urmappe. Die digitale Urmappe OÖ – Neben umfangreicheren schriftlichen Teilen enthält der Franziszeische Kataster mehrere Mappierungen, von denen die Urmappe die erste und auch schönste ist. Jede Steuergemeinde wurde nun zwischen 1824 und 1830 trigonometrisch vermessen.

Geschichte der Schatzlsäge

Im 18. Jahrhundert ging man, um Holz zu sparen, zur Verpackung des Salzes in Fässern über. Ihnen verdanken die „Fasselsägen“ ihr Entstehen, die „Schatzlsäge“ etwa. Das machte die Salinenverwaltung in
Eigenregie, zum Leidwesen der Fertiger, die bis 1776 weiterhin Küfelsalz erzeugten und verfrachteten, danach erledigte das Salzamt auch die Küfelerzeugung im eigenen Bereich.

Mit 07.09.1775 mussten sich die Fertiger eines Ortes zu Produktionsgemeinschaften zusammenschließen, durften weiter Salz in Küfel gegen Entlohnung verpacken, die Verfrachtung und der Verkauf wurden ihnen aber entzogen. Die Salzküfelerzeugung wurde erst mit 31.03.1844 gänzlich eingestellt. (KRACKOWIZER, 1899, 333f)

Schneiderbachl und Dammbach (=Schatzlsäge-Kanal)

Im Jahr 1894 erwarbt das Salinenärar vom Besitzer des Hotels Post das sogenannte Kochfeld. Es bot genügend Platz, so dass sich die Ebenseer Saline zur größten der Monarchie entwickeln konnte. Das Areal war stellenweise sumpfig, vom Schneiderbachl und vom Dammbach (=Schatzlsäge-Kanal) durchzogen. Beide Gewässer sind längst zugeschüttet.

Solvay Steg

Ein Steg wurde über die Traun gebaut, der auf das zukünftige Werksgelände führte und ebenso eine Förderbahn, mit deren Hilfe die Asche der Sudpfannen, die bisher in den See gestürzt wurde, zur Trockenlegung der sumpfigen Teile des Areals verwendet wurde. Über diesen Steg wurde später auch die Soleleitung geführt.

muki kauft Gelände

1996 wurde das Gelände eines ehemaligen Sägewerks, der sogenannten „Schatzlsäge“, welche direkt an das Areal von muki grenzt, von dieser angekauft und hier entstand ein neues Gebäude, das neben weiteren Büros das erste muki Spielwaren- und Babyartikelgeschäft beherbergte.

Abgrenzung zum Fischereirevier Traunsee

In der Verordnung LGB1.Nr. 80/1991 ist das Fischereirevier „Traunsee“ (siehe § 1 Abs. 3) wie folgt beschrieben:

  1. Traunsee
  2. sämtliche fließenden Taggewässer innerhalb der Grenzen des neu gebildeten Fischereirevieres Traunsee, wie sie mit Ziffer I. lit. b) der Kundmachung der k.k. OÖ. Statthalterei vom 23. März 1899, Z1. 2764/I-1899, Amtsblatt zur Linzer Zeitung vom 8. April 1899, Nr. 35, mit Ausnahme der im Abs. 4 genannten Taggewässer dem bisherigen Fischereirevier Traunsee-Traun-Traunfall zugewiesen worden sind, sowie
  3. sämtliche stehenden Taggewässer innerhalb der Grenzen des neu gebildeten Fischereirevieres Traunsee.

Auf Grund dieser rechtlichen Grundlagen ist die Zugehörigkeit des Fischereirechtes 21/48 zum Fischereirevier „Oberes Salzkammergut“ eindeutig gegeben.

Amtsblattes zur Linzer Zeitung vom 8. April 1899 zum Fischereirevier Traun, Landesgrenze bis Ebensee.

Fischereipächter 1972 – General Obermayer

Auszug aus der Einladung zur Jahresvollversammlung am 24. April 2024

 

„Ich bin dafür, dass jeder Mensch seine eignen Grenzen überschreitet

und nicht die der Anderen.“

Zitat von Maike aus Printerest