STAURAUMSPÜLUNG 1 ISCHL SCHENNERPOLSTER 2023

Es gab leichte Regenfälle am 26 Juli 2023, ich hatte um 9:30 Uhr bei der Mitter Weissenbach-Brücke einen Abstimmungs- und Besichtigungstermin. Danach wollte ich zum Fischen an der Ischler Traun unterhalb der Ischl Mündung, da ich nicht viel Zeit hatte. Es waren es eigentliche gute Bedingungen und die Traun war auf Normalwasserstand von ca. 220 cm lt. Pegel Maxquell. Bis es im Bereich der Ischlmündung zu einer massiven Wassertrübung kam. Mir ist die Situation über den Strobler Weissenbach und den damit verbundenen Geschiebe durchaus bekannt. Die starke Wassertrübung und Brühe, die da daherkam, machte mich jedoch stutzig, da diese nicht durch das bisschen Regen verursacht sein konnte.

Stauraumspülung bringt trübe Brühe über die Ischl

So machte ich mich die Ischl flussaufwärts auf den Weg, um den Verursacher zu suchen. So viele Möglichkeiten, die einen so einen Dreck produzieren können gibt es ja nicht und so wurde ich ja rasch beim „Kraftwerk Schennerpolster“ fündig.

Begehung der Ischl in Weinbach

  • Am 26. Juli 2023, erste Bobachtung von einer sehr starken Wassertrübungen um 11:00 Uhr bei der Ischl Mündung in die Traun. Von 11:30 bis um 12:15 Uhr war ich beim Kraftwerk Schenner Polster vor Ort und konnte mich von einer (illegalen) Stauraumspülung überzeugen.
  • Hatte eine Begehung beim Kraftwerk Schenner Polster – link- und rechtsufrig.
  • Auch das Kraftwerk Weinbach wurde besucht, hier konnte nur eine leicht angestaubte Wasserführung und ein funktionsfähiger Fischaufstieg beobachtet werden. Es waren sowohl die Geschiebeklappe und ein zarter Überlauf über das Schlauchwehr.
  • Dh. die vom Strobler Weissenbach kommende Wassermenge hätte nicht zu einer solchen Auswirkung geführt. War zwar angestaubt, jedoch nicht schlammartig Kontaminiert.
  • Um 13:50 wurde ergänzende Fotos vom FSO Peter Hametner bei der Ischl Mündung in die Traun gemacht.
  • Am 27. Juli 2023 wurde eine Begehung vom FSO Günther Ritzberger gemacht und da war die Geschiebeklappe wieder zu, es war aufgestaut und der Fischaufstieg war wieder in Betrieb.

Wasserstand der Ischl am 26.Juli 2023

Der Wasserstand war durch die leiten Regenfälle leicht ansteigend. Die Spitze um 12:15 Uhr dürfte auch durch die Stauraumspülung, künstlich durch eine Öffnung der Wehrklappe vom Kraftwerksbetreiber „Schenner Polster“ verursacht worden sein. Es wurde, wie man auf der Pegel Grafik vom Pegel „Gisela Brücke“ sieht, auch nur die Mittelwasserstands Marke erreicht worden sein. Also weit entfernt von einem Hochwasser Ereignis.

Fernwartung der Anlage (eigentlich) nicht zulässig

Lt. Wasserrechtsbescheid, hatte ich ja bei meinen Besuch beim Kraftwerk Schenner Polster erwartet, dass sich jemanden vor Ort vorfindet. Nachdem lt. Pkt. 5 im WR-Bescheid ein vollautomatischer Betrieb der Kraftwerksanlage über Fernwartung nicht zulässig ist. Ich konnte jedoch niemanden finden, mit dem ich die Situation der „Illegalen, ferngesteuerten Stauraumspülung“ inkl. Schließung des Fischaufstieges hätte besprechen können. Daher ist es auch an der Zeit, hier über eine Anzeige die zuständigen Behörden einzuschalten.

Fischaufstieg sollte ständig dotiert sein

Der Fischpass ist ständig mit 340 l/s zu dotieren, wäre im WR-Bescheid auf Seite 7 unter dem Punkt „Wasserbenutzung“ zu lesen.

Lt. OÖ. Fischereigesetz § 28 Wasserkraft- und Stauanlagen gilt:
(1) Vor Änderungen der Wasserführung von Fischwässern und von der Reinigung der Triebwerke von Wasserkraftanlagen sowie der Wartung und Sanierung von Fischwanderhilfen wenigstens zwei Wochen vorher, bei Gefahr im Verzug ohne unnötigen Aufschub, nachweislich unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer, der Art und des Umfangs der Maßnahme zu verständigen. Die Bewirtschafterinnen bzw. die Bewirtschafter sind überdies in geeigneter Weise vom tatsächlichen Beginn und von der tatsächlichen Beendigung der Maßnahme zu benachrichtigen.
(2) Die Bewirtschafterinnen bzw. die Bewirtschafter sind nach Maßgabe rechtskräftiger behördlicher Vorschreibungen über den Betrieb der Anlage oder behördlich anerkannter Betriebsordnungen berechtigt, die Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 zu beobachten und die erforderlichen Auskünfte über diese zu verlangen. Die Verfügungsberechtigten haben das Betreten der Anlagen zum Zweck der Beobachtung zu dulden und die verlangten Auskünfte zu erteilen. Die von der Bewirtschafterin bzw. dem Bewirtschafter zum Schutz des Fischbestands durchzuführenden Vorkehrungen dürfen nicht behindert werden. Auf Antrag der Beteiligten hat die Behörde Art und Umfang dieser Verpflichtungen festzulegen.
(3) Verletzen die Verfügungsberechtigten die ihnen in den Abs. 1 und 2 auferlegten Verpflichtungen, so haften sie der Bewirtschafterin bzw. dem Bewirtschafter für den dadurch entstandenen Schaden.

Weiters ist ggf. eine kostenpflichtige elektrische Abfischung der Fischaufstiegshilfe durchzuführen. Die Aufwände werden lt. den aktuellen Tarifen in Rechnung gestellt.

Achtung „Grüner Strom“

Immer wenn ich solche Schilder sehe, da weiß ich, da muss man ganz besonders aufpassen. Auf der einen Seite wird bei dieser Anlage der Fischaufstieg des Öfteren trockengelegt. Das konnte ich schon mehrfach beobachten und auch fotografisch festhalten. Das müsste ja eigentlich auch in einen Anlagen-Tagebuch aufgezeichnet und ersichtlich sein. Auch „SPÜLUNGEN“ durch den Grundablass dürften nur in Zeiten mit natürlicher hoher Wasserführung durchgeführt werden und es darf zu keinen abrupten Geschiebeaustrag und zu keinen schallartigen Ereignis kommen. Die Pegel Grafik zeigt ja den „Tsunami“ der durch die Öffnung der Klappe verursacht wurde und eine Schlammlawine über die Ischl in die Traun und in den Traunsee abgeleitet hat.

Laichschongebiet wird vernichtet

Die Ischl ist in diesen Bereich, bis 1,3 Km unterhalb vom Kraftwerk Schenner Polster ein Lauchschongebiet lt. nachfolgender Verordnung. Mit dieser Stauraumspülung ist es gelungen den auf der Rote Liste stehenden Perlfisch-Nachwuchs zu vernichten!

Still und heimlich

Unter Ausnützung der einsetzenden Regenfälle wurde „still und heimlich“ versuche eine „präventive Stauraumspülung“ durchzuführen. Eigentlich wäre lt. WR-Bescheid ein Hochwasserereignis für eine Stauraumspülung erforderlich gewesen, aber wenn es niemand bemerkt, kann man es ja versuchen. Leider liegen mir von diesen Kraftwerk keine Details zu einer Wehrbetriebsordnung (WBO) vor, wobei die Vergehen die eigentlich lt. WR-Bescheid zu erfüllen wären, nach meiner Ansicht schon ausreichen um dieses Kraftwerk zu sperren. Hier dürften, so wie wir das die letzten Jahre beobachten mussten, leider einige sehr eigenmächtige Vorgehensweise vor, die nach einen dringenden Einschreiten der zuständigen Behörde schreit.

Mit dem Ablassen von dieser Geschiebekonzentration bei einer Niederwasserführung wurde der gesamte Fischbrut-Bestand Jahrgang 2023 vernichtet. Ich möchte nur darauf verweisen, dass es sich in diesen Bereich um ein Laichschongebiet handelt. Den „Grünen-Strom-Erzeuger“ dürfet dies jedoch egal sein. Fische schreien ja nicht!

Der leise Rückgang unserer Fischbestände

Unter solchen Umständen darf es einen nicht wundern. Auf der einen Seite werden Millionen in Durchgängigkeit – und Renaturierung investiert und auch gefördert! So auch bei dieser „Grünen Strom“-Anlage! Auf der anderen Seite haben wir einen schleichen Rückgang unserer Fischbestände bis zur Total Vernichtung. An der Ischl ist der Fischbestand von über 200 Kg/ha auf unter 20 Kg/ha zurückgegangen. Was sind die Ursachen für den Rückgang der Fischbestände?

Bei einer solchen Vorgehensweise darf es einen nicht wundern. Dieses Beispiel zeigt es ganz deutlich – „still und heimlich“ wird ein Stauraum gespült – und „still und heimlich“ wird ein Jahrgang an Fischnachwuchs vernichtet und die damit verursachte Kolmatierung durch Sedimente verstopfen die Lebensräume und Laichplätzen vernichtet und auch den Zoobenthos und damit der Nahrungsgrundlage der Fische.

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Präambel WRRL: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.

Zitat: Hans-Peter Dürr