Fische nutzen verschiedene Bereiche ihres Lebensraums zur Fortpflanzung, als Kinderstube, zur Nahrungssuche, als Versteck oder als Winterquartier. Die besten Laichgründe mit lockerem, von sauerstoffreichem Wasser durchflossenen Kies liegen zumeist flussaufwärts am Oberlauf. Oft wird den Fischen der Zugang durch unüberwindbare Hindernisse verwehrt und sie müssen mit weniger geeigneten Laichgründen vorliebnehmen. Zumeist mit fatalen Folgen für die Fischbrut.
Doch auch unüberwindbare Wehre, die nicht zurückgebaut werden können, müssen nicht unüberwindbar bleiben: Fischwanderhilfen (FWH) erlauben es den Fischen, den ganzen Fluss zu durchschwimmen. Beispiele von FWH an der Oberen Traun zeigen, dass Dank der gesetzlichen Rahmenbedingungen und durch die Betreiber Varianten gefunden werden, um die Traun mit ihren Zubringerbächen für die Fische durchgängig und frei zu machen.
In Bad Goisern wurden beim Kraftwerksbau in den Jahren 2015-2016 zwei Fischwanderhilfe (FWH) im Zuge der Bauarbeiten errichtet. Eine auf der linken Traun Seite beim KW Bad Goisern und eine unterhalb vom Kraftwerk, bei der rechtsufrigen Stambach-Mündung. In der Wasserrahmenrichtlinie ist festgelegt, dass im Wasser lebende Organismen Querbauwerke wie Kraftwerke und Wehranlagen überwinden können müssen. Damit haben wir in der „Goiserer Traun“, in fließ Richtung Fluss abwärts gesehen folgende Fischwanderhilfen (FWH):
- FWH beim KW Bad Goisern
- FWH in den Stambach
- Alte FWH unterhalb der Goiserer Brücke
- Neue FHW unterhalb der Goiserer Brücke
- FWH Goiserer Mühlbach
Damit unsere gefährdete heimische Fischfauna eine Chance hat zu überleben, brauchen die Tiere Zugang zu allen Bereichen ihres Lebensraums. Das FROSKG setzt sich dafür ein, dass Fische Hindernisse überwinden können.
Kurzporträt Goiserer Traun
Ab Austritt aus dem Hallstätter See wird sie im Gemeindegebiet von Bad Goisern bis zur Goiserer Weissenbach Brücke als „Goiserer Traun“ bezeichnet. Ihren Weg in Richtung Nordosten fortsetzend nimmt sie den Stambach als kleiner Zubringer auf, der unterhalb vom KW-Bad Goisern, rechtsufrig zufließt und fließt durch den Ort Bad Goisern durch. Bei der Goiserer Brücke geht rechtsufrig der Goiserer Mühlbach weg, der unterhalb von Bad Goisern wieder in die Traun mündet. Der Goiserer Mühlbach ist eigentlich auch eine sehr lange, barrierefreie Fischwanderhilfe (FWH) und wird durchaus von den Fischen als solche genutzt. Unmittelbar unterhalb der Goiserer Brücke befindet sich eine Querbauwerk welches mittig einen veralteten Fischaufstieg eingebaut hat. Um eine den heutigen Erkenntnis gerecht zu werdende Fischwanderungen zu ermöglichen, wurde im Auslaufbereich des Goiserer Mühlbach auch eine neue Fischwanderhilfe (FWH) errichtet. Hier kommt auch gleich unmittelbar gegenüber, linksufrig der Ramsaubach dazu. Von dort weg, die Sophien Brücke kreuzend fließt die Goiserer Traun ungehindert und „traunrauschend“ in Richtung Goiserer Weissenbach Brücke, wo sie unterhalb von der Goiserer Weissenbachbrücke und dessen linksufrige Mündung bis zur Brücke in Lauffen zur „Lauffener-Traun“ wird und weiter über Bad Ischl und die „Kaiser Traun“ Richtung Traunsee fließt.
FWH beim KW Bad Goisern
Beschreibung der Maßnahmen
Die Situierung des Krafthauses beim Kraftwerk Bad Goisern, auf der linken Seite der Traun bedingt auch eine linksseitige Anordnung der Fischaufstiegshilfe (FWH). Unter Berücksichtigung der ökologischen Randbedingungen wird hier ein technisches Bauwerk in die vorhandene Böschung integriert. Der sohlebene Anschluss an das Unterwasser mit durchgehendem Sohlsubstrat erfolgt über eine Rampe entlang der befestigten tieferliegenden Auslaufsohle.
Der Oberlauf der Aufstiegshilfe verläuft entlang der Kraftanlage bzw. des Einlaufs und geht nach dem Krafthaus in eine circa 100 m lange freie Fließstrecke über. Am Übergang in den Stauraum ist ein spezielles Vorbecken mit Absperrmöglichkeit und den notwendigen Vorkehrungen für eine Funktionskontrollen (bewegliche Reuse) vorgesehen.
Die Fischaufstiegshilfe besteht im oberen Teil aus einem naturnahen Gerinn Abschnitten mit 1 % Gefälle, diese überwindet 1 Meter an Höhe; die restliche Höhendifferenz wird mit einem Vertical-Slot-Fischpass mit 39 Becken überbrückt. Im Bereich des Krafthauszuganges sind diese Becken gedeckt ausgeführt. Im Stauraum wurde ein künstlich angelegtes Flachwasserzonen-Biotop “Eisl-Umadum” mit vielfältigen ökologischen Funktionen geschaffen.
Betrieb der FWH beim KW Bad Goisern
Aus dem Betrieb des Kraftwerks und der Instandhaltung des Stauraums entsteht die Notwendigkeit von
kurzfristiger Wasserspiegelabsenkung. Hierfür ist eine Notdotation der Fischaufstiegshilfe vorgesehen,
um Trockenfallen zu verhindern, wobei eine Mindestdotation von 50 l/s ins Gerinne gepumpt wird. Der sohlebene Übergang in den Stauraum ist durch den Anschluss an eine Böschungsberme gegeben; von hier ist eine Rampe bis zur Flusssohle, entlang der Böschung, vorgesehen. Die Fischaufstiegshilfe ist für eine Dotation von 250 Liter/s dimensioniert.
Fischwanderhilfe in den Stambach
Im Unterwasser wurde das Flussbett der Traun im Zuge der bei Laufkraftwerken üblichen sogenannten Unterwassereintiefung abgegraben und tiefer gelegt. Der dadurch entstandene Höhenunterschied zwischen Traun und Stambach bildet eine Barriere für Organismen.
Durch eine Verschleppung der Stambach Mündung, mündet dieser spitzwinkelig und nicht rechtwinkelig in die Traun und es wurde die Passierbarkeit für Fische wiederhergestellt. Zudem wurden dadurch die Strömungsbedingungen verändert, sodass sich beim Ufer Sedimentanlandungen und damit beruhigte Verhältnisse für Fische bilden. Eine Rampe mit circa 30 Meter Länge, bestehend aus 13 Becken mit je circa 15 cm Überfallshöhe. Diese wurde im Mündungsbereich des Stambach errichtet, um die langfristige Anbindung und die Durchwanderbarkeit für Organismen sicher zustellen.
Alte FWH bei der Goiserer Brücke
Neue FWH bei der Goiserer Brücke
FWH Goiserer Mühlbach
Der Goiserer Mühlbach wird von der Traun gespeist, hat eine Länge von ca. 2,7 Kilometer, eine Breite von 3 bis max.10 Meter und eine Tiefe bis zu 2 Meter. Durch eine Schleusenanlage geregelt, gibt es nur sehr geringe Wasserstandsschwankungen, daher auch ein gutes Eigenaufkommen. Die Strecke ist leicht begehbar. Der Mühlbach wird von der Bad Goiserer Sportfischer-Vereinigung bewirtschaftet.
FWH Kontrolle Fischereiaufsicht
Vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) mit seinen beeideten Fischereischutzorganen (FSO) werden die Fischwanderhilfen (FWH) laufend auf ihr Funktion überprüft. Es sind die zuständigen Bewirtschafter mit ihren FSO beauftragt eine laufende überblicksartige Überprüfungen an ausgewählten Fischwanderhilfen (FWH) durchzuführen und deren Funktion zu kontrollieren. Im Zuge der Überprüfung werden die Anlagen zusätzlich genau dokumentiert. Die angewendete Überprüfung ist, als überblicksmäßige Beurteilung der Funktionalität von Fischwanderhilfen, einfach und rasch handhabbar und führt zu nachvollziehbaren Bewertungen über die Fischpassierbarkeit innerhalb der Fischwanderhilfe.
Gesetzliche Situation bei der Wartung von FWH
In Oberösterreich ist dies durch das OÖ. Fischereigesetz wie folgt geregelt:
§ 28 Wasserkraft- und Stauanlagen
(1) Die bzw. der Verfügungsberechtigte hat den Bewirtschafter der betroffenen Fischwässer von Maßnahmen an Wasserkraft- und Stauanlagen, die – abgesehen von den dem laufenden Betrieb eigentümlichen Schwankungen – Änderungen der Wasserführung von Fischwässern bewirken können und von der Reinigung der Triebwerke von Wasserkraftanlagen sowie der Wartung und Sanierung von Fischwanderhilfen wenigstens zwei Wochen vorher, bei Gefahr im Verzug ohne unnötigen Aufschub, nachweislich unter Bekanntgabe des voraussichtlichen Beginns und der voraussichtlichen Dauer, der Art und des Umfangs der Maßnahme zu verständigen. Die Bewirtschafter sind überdies in geeigneter Weise vom tatsächlichen Beginn und von der tatsächlichen Beendigung der Maßnahme zu benachrichtigen.
(2) Die Bewirtschafter sind nach Maßgabe rechtskräftiger behördlicher Vorschreibungen über den Betrieb der Anlage oder behördlich anerkannter Betriebsordnungen berechtigt, die Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 1 zu beobachten und die erforderlichen Auskünfte über diese zu verlangen. Die Verfügungsberechtigten haben das Betreten der Anlagen zum Zweck der Beobachtung zu dulden und die verlangten Auskünfte zu erteilen. Die von dem Bewirtschafter zum Schutz des Fischbestands durchzuführenden Vorkehrungen dürfen nicht behindert werden. Auf Antrag der Beteiligten hat die Behörde Art und Umfang dieser Verpflichtungen festzulegen.
(3) Verletzen die Verfügungsberechtigten die ihnen in den Abs. 1 und 2 auferlegten Verpflichtungen, so haften sie dem Bewirtschafter für den dadurch entstandenen Schaden.
Weitere Informationen
„Fische brauchen den ganzen Lebensraum Fluss:
Machen wir ihnen den Weg frei!“
Zitat aus aqua viva, die Zeitschrift für Gewässerschutz