KLAUSWEHRVERORDNUNG STEEG

Die Seeklause in Steeg regelt den Wasserstand

Die Seeklause in Steeg (Gemeinde Bad Goisern am Hallstätter See) ist ein zu Beginn des 16. Jahrhunderts erbautes Stauwerk, mit dem der Wasserstand des Hallstätter Sees reguliert werden kann. Die Seeklause gilt als das älteste technische Denkmal des oberösterreichischen Salzkammerguts, das noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Betrieb ist, steht samt Klauswärterhaus unter Denkmalschutz und gehört zum UNESCO-Welterbe Gebiet Hallstatt-Dachstein/Salzkammergut.

Klaus Wehrordnung regelt den Wehrbetrieb

Diese Klaus Wehrordnung regelt den Wehrbetrieb. Sie ersetzt die überarbeitete Wehrbetriebsordnung für das Hallstätter See Klaus Wehr, November 1997“ (überarbeitete Fassung Juli 1999), welche mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16.10.2000, Wa-102453/14-2000-Wab/Gin, wasserrechtlich bewilligt wurde. Die vorliegende Klauswehrordnung berücksichtigt den Einbau des Klappenwehres in der alten Floßgasse und das fernbedienbare Öffnen der 11 Tore des Steinkastenwehres. Sie soll nach den Betriebserfahrungen der nächsten 5 Jahre auf ihre Zweckmäßigkeit hin überprüft werden.

Die Seeklause in Steeg regelt den Wasserstand
Die Seeklause in Steeg regelt den Wasserstand

2020 – Pegelsituation durch Klauswehr Schliessung

Am 23. März eines Jahres werden die Klaus Tore geschlossen. In einen Winter, mit stärkeren Niederschlägen um diesen Zeitraum, sind die Auswirkungen für die Fischerei nicht merklich. Bei geringer Wasserführung jedoch, wie im Frühjahr 2020, werden jedoch starke Auswirkungen durch die Absenkungen verursacht, die zum Trockenlaufen von Gewässerabschnitten und zu Fischeischäden führt.

Situation am 23. – 24. Maerz 2020

Hatten wir ein paar Tage davor, durch das frühlingshafte Klima bedingt, schon die ersten Äschen in den Engleithen Altarm gesichtet.

Erste Äschen Sichtungen im Engleithen Altarm. Bei einer Wassertemperatur von 8 Grad, beginnt das Laichgeschäft der Äschen an der Oberen Traun. (Foto: © by Claus Wille)
In Beobachtung unseres Äschen – Monitoring Projektes an der Oberen Traun, hatten wir die Temperatursituation, über welche sich der Laichzyklus bei Äschen bestimmen lässt im Fokus.v

Schließung der Klaus am 23. März eines Jahres

Hatte ich durch die Schließung der Klaus am 23. März 2020, in Zusammenhang mit dem aktuellen Pegel von ca. 220 cm lt. Referenz-Pegel Maxquell in Bad Ischl ein ungutes Gefühl. (*) Am 23.3.2020 abends lagen wir bei 209 cm Pegel. Die Vermutung, dass uns der Engleithen Altarm in der Nacht von 23. auf 24. März 2020 trockenfällt, hatte sich jedoch bei meiner Begehung am 24. März 2020, ab 7:00 Uhr früh nicht bestätigt. Da hatten wir einen Pegel von knapp über 200 cm und noch eine durchgängige Wasserführung. Bei meiner Begehung konnte ich mich überzeugen, dass wir keine Laichäschen mehr im Altarm hatten. Auch war gegenüber den starken Ausfällen an Jungfischen in den Vorjahren und durch die langen Trockenzeiten, die wir im Winter 2019-2020 im Engleithen Altarm kein Jungfischaufkommen vorhanden. Insofern konnte ich mich persönlich davon überzeugen, dass wir heuer keine Ausfälle durch die „Klaus Wehr Schließung“ zu verzeichnen hatten.

Engleithen Altarm verlandet

Auf der anderen Seite konnte ich mir bei der Begehung ein Bild zum Engleithen Altarm machen, der wie sich zeigt, immer stärker verlandet und damit die ökologische Funktion, als Jungfischhabitat immer mehr verloren geht. Schade, denn mehrere Fischbestandsaufnahmen haben die positive Wirkung des Engleithen Altarm und seine Ausstrahlung auf den Fischbestand der Oberen Traun aufgezeigt und bestätigt.

Die Auswirkungen, wenn der Pegel zurückgeht bekommen die Fisch im Engleithen Altarm zu spüren. Der Untere Teil, unterhalb der Engleithen Brücke ist der erste Bereich der im Schotterbett versitzt und nur ein paar Tümpel überbleiben.

(*) Der Bewirtschafter haftet

Nach dem OÖ. Fischereigesetz hinsichtlich der Pflichten eines fischereiberechtigten Pächters und Bewirtschafter werden nunmehr folgendermaßen geregelt:

„Die Hegepflicht zur Erhaltung eines nach Art und Menge gewässertypspezifischen Fischbestands besteht nunmehr auch die Pflicht, die Lebensgrundlage der Wassertiere soweit als möglich zu erhalten.“

Zudem ist die bzw. der Fischereiberechtigte nach dem neuen Fischereigesetz (§3) dazu verpflichtet, bei nicht vom Fischereiberechtigten beeinflussbaren bzw. verhinderbaren Beeinträchtigungen dieser Lebensgrundlage der Wassertiere wie z.B. bei witterungsbedingtem Trockenfallen eines Gewässers oder bei einer Mühlbachabkehr ohne ausreichende Restwassermenge den Wassertierbestand in größtmöglichem Ausmaß zu erhalten.

Erfasst sind demnach neben menschlichen Eingriffen wie das temporäre Ablassen eines Gewässers auch natürliche Ereignisse wie die klimabedingte Austrocknung eines Gewässers. Geeignete Maßnahmen zum Erhalt des Wassertierbestands sind im Wesentlichen präventive elektrische Abfischungen sowie die gründliche Nachsuche in trockengefallenen Bereichen und damit verbunden das Bergen von Wassertieren mit Netzen, Keschern oder ähnlichem.

Corona schränkt in der Bewirtschaftung ein

Ich war zwar am 24. März 2020 bei meiner Begehung des Engleithen Altarm mit Kescher und Kübel ausgestattet, da ich mit dem schlimmsten gerechnet hatte, was sich jedoch nicht bestätigt hat. So haben wir zwar im FROSKG in Bezug auf unseren Notabfischungs-Plan eine Vorsorge getroffen. Jedoch „GASMASKEN“ haben wir in unseren Elektrofischanhänger keine vorgesehen gehabt. Wobei mit unseren kleinen „1,3 KW Elektro Aggregat vom Grassl“ könnte man auch „Soloabfischungen“ machen.

http://huberpower.com/wordpress/?p=11552

Hier noch ein paar schlimme Bilder, von der Engleithen ….

Zurück zur Klauswehrordnung und ein paar wichtigen Punkten, die man im Bezug auf die fischereiliche Bewirtschaftung kennen sollte:

Betriebsführung Seeklause

Die Betriebsführung erfolgt vom Gewässerbezirk Gmunden aus, der die Klaus Wärter bestimmt und entlohnt. Vom Gewässerbezirk Gmunden wird ein Dienstplan für die Klaus Wärter aufgestellt, in dem für jeden Zeitpunkt die verantwortlichen Klaus Wärter festgelegt sind. Reparatur und Wartungsarbeiten werden vom Gewässerbezirk Gmunden selbst durchgeführt oder an entsprechende Fachfirmen vergeben.

Allgemeine Sicherheitshinweise

Bei gefährlichen Arbeitsbedingungen (z. B. Nacht, extrem schlechte Sicht, Vereisung der Wehranlage, etc.) ist ein Bedienen des Wehres (z. B. Schließen der Tore) vorläufig aufzuschieben und zum nächst möglichen Zeitpunkt durchzuführen. Beim Schließen der Tore, insbesondere beim Schließen des Tores Nr. 1, ist das Klaus Floss stabil an der Wehranlage zu verhängen.

Funktionsbeschreibung

Das Hallstätter See Klaus Wehr wird teilautomatisiert, da eine Vollautomatisierung einerseits kostenmäßig sehr aufwendig ist und andererseits den denkmalschützerischen Intentionen widersprechen würde. Es werden das Öffnen der Klauswehrtore und die Klappe in der ehemaligen Floßgasse automatisiert. Das Schließen der Klauswehrtore muss wie bisher händisch vom Klaus Floß aus erfolgen. Der Gegenpolster wird nicht mehr bedient. Die Wehrsteuerung erfolgt dabei rein abhängig vom Seespiegel des Hallstätter Sees, der beim See Pegel Steeg, der in der Bootshütte des Gewässerbezirkes Gmunden untergebracht ist. Bei
höheren Spiegeln sind alle Klauswehrtore zu öffnen. Der Seespiegel und der Abfluss in der Traun können dann durch das Klaus Wehr nicht mehr beeinflusst werden.

Betrieb des Klaus Wehres gliedert sich in zwei Perioden

a) Normalbetrieb vom 01.-02. Jänner und vom 24. März bis zum 02.01 des Folgejahres

In diesem Zeitraum wird das Klaus Wehr entsprechend der im Folgenden wiedergegebenen Klauswehrordnung abhängig vom See Pegel reguliert.

b) Winterbetrieb vom 03. Jänner bis zum 23. März jeden Jahres.

In diesem Zeitraum sind alle Wehr Tore geöffnet und die Klappe in der ehemaligen Floßgasse ist vollständig gelegt. Der Seespiegel wird damit abgesenkt und erleichtert den Seeanrainern Instandsetzungsarbeiten an den Seeufern. In diesem Zeitraum werden weder Seespiegel noch Abfluss in der Traun durch den Klaus Wehr Betrieb beeinflusst.

Die Umschaltung zwischen Normalbetrieb und Winterbetrieb erfolgt händisch über den Vorwahlschalter im Steuerschrank. Anschließend sind alle Tore händisch zu öffnen und die Klappe händisch umzulegen. Beim Umschalten von Winterbetrieb auf Normalbetrieb wird die Klappe entsprechend den Pegelständen geregelt.

Ein paar Bilder zum Engleithen Altarm – 24.3.2020 am Morgen

Der „Einlauf“ in den Engleithen Altarm….
Es kommt, bei einem Pegel von 200 cm zu wenig Wasser herein.
Damit ist bei Normalwasserstand keine Schleppkraft für den Transport von Sedimenten und Schotter gegeben. Diese lagern sich ab und verlanden den Altarm.
Ein paar Elritzen tummeln sich schon im „Unterholz“ ….
Die Schotterablagerungen bleiben liegen und werden durch zu wenig Wasserführung nicht transportiert. Damit wird der Altarm „aufgeschottert“ und wird höher und im Hauptgerinne sind starke Eintiefungen durch den dort sehr hohen Strömungsdruck. Damit wird dem Altarm das Wasser entzogen. Nachdem es sich um ein künstlich geschaffenes Gerinne handelt gehört diese Situation nachjustiert.
Wobei, wie mehrere Bestandsaufnahmen zeigen und wie man auch an diesem Rausche sieht, wären hier Optimale Laichbedingungen für Forellen und Äschen, die es im Hauptbereich der Traun durch Verbauungen und Eintiefungen nicht mehr gibt. Um die ökologische Situation an der Oberen Traun zu verbessern, wäre ein stabil, wasserführender Altarm sehr wichtig für die Verbesserung der Bioversität.
Auch hier sieht man, die schönen Strukturen, die sich im Engleithen Altarm durch Hochwässer gebildet haben.
Der Auslaufbereich des Engleiten Altarmes in die Traun, bei einen Pegel von 200 cm lt. Meßstelle Maxquell.

Weitere Informationen

Flussverbauung und Wasserbauten an der Traun – Zobodat

Bürgerliste für Hallstatt zur Seeklause

„Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt.“

Zitat von: Arthur Schopenhauer