DRECKIGER SCHNEE IN UNSERE GEWAESSERN

Hier bei der Lokalbahnbrücke – genau dort wo rechtsufrig die Fische ihr Laichgebiet haben zwischen November und März! (Foto: Harald Eidinger)

Die Thematik der Räumschee-Einbringung in Gewässer hat seit längerem die Öffentlichkeit erreicht. Zuletzt im schneereichen Winter wurde das Thema kontroversiell diskutiert.

Ein Anrainer berichtet mir dazu seine Beobachtungen….

Durch die Unterstützung der Stadtgemeinde Bad Ischl/Bauhof haben die Fische des Rettenbaches ab sofort bei der Zubereitung kein Salz mehr notwendig. Es wird vom gesamten Stadtgebiet der mit Streusalz angereicherte Schnee im Rettenbach entsorgt. Die LKW fahren ab 4 Uhr in der Früh den ganzen Tag um Salzschnee  abzuliefern. Damit die Fische in der Traun nicht zu kurz kommen wird auch Schneesalz oder Salzschnee in der Nähe des Tennisclubs Bad Ischl dem Traunwasser zugeführt.
 
Mag eventuell auch daran liegen, dass Bad Ischl eine „Salinen Sadt“ ist. 🙂

Verständlicherweise sind die Standpunkte und Argumente zu diesem Thema sehr unterschiedlich.

Flüsse dienen der Entsorgung!

Fließende Gewässer sind leider immer noch für manche Menschen eine ideale Entsorgungsmöglichkeit. Auch für die öffentliche Schneeräumung -und Entsorgung ist es recht praktisch den Schnee in unsere Gewässer zu entsorgen. Beschwerden gegen die gelebte Praxis kommt vor allem von ökologisch- fischereilicher Seite. Hier besteht die Meinung, dass der übermäßige Eintrag von Räumschnee den ökologischen Zustandes eines Gewässers durch mechanische, chemische und physikalische Belastungen beeinträchtigt.

Hier wird eben sehr oft scharfkantige Rollsplitt, Salz, Öl – und Reifenabrieb etc. im Räumschnee in unsere Gewässer eingebracht. Gerade in der Laichzeit unserer heimischen Fische, werden hier die natürlichen Fortpflanzungsaktivitäten massiv beeinträchtigt. Zumeist erfolgt die Schneeentsorgung auch bei Niederwasserperioden, in denen die Auswirkungen noch dramatischere folgen haben als dies zur natürlichen Schneeschmelze in Verbindung mit erhöhten Wasserständen.

Kolmatierung der Gewässersohle

So kann der scharfkantige Splitt Verletzungen bei laichgrubenschlagenden Salmoniden verursachen. Besonders dem mit dem Schnee eingebrachten Streusplitt  werden negative Auswirkungen auf die Gewässersohle zugestanden. Der Transportmechanismus des Splitts ist mit jenem von Kies vergleichbar. Allerdings besitzt das scharfkantige Material des Rollsplitts andere Ablagerungseigenschaften. Es ist davon auszugehen, dass sich der Splitt im Lückensystem (hyporheisches Interstitial) dauerhaft hält. Davon sind sowohl Laichplätze von Fischen als auch Jungfischlarven, die einen Teil ihrer Entwicklung im Lückensystem der Gewässersohle verbringen, betroffen. Beim Schlagen der Laichgruben können sich Fische am scharfkantigen Splitt Haut- und Flossenverletzungen zufügen, was wiederum Pilzerkrankungen fördern kann. Wird das Lückensystem verstopft, droht eine Unterversorgung der Fischlarven mit Sauerstoff. Auch das Schlüpfen der Fischlarven ist nicht mehr oder nur mehr erschwert möglich. 

Gesetzeslage

Laut Wasserrechtsgesetz (WRG) 1959 BGBl Nr. 215/1959 i.d.g.F. §§ 9, 11, 12, 13, 15, 21, 32, 98, 105, 111 und 117, ist die Einbringung von Räumschnee in Gewässer, wenn sie die Grenze der Geringfügigkeit überschreitet, bewilligungspflichtig. „Bloß geringfügige Einwirkungen, insbesondere der Gemeingebrauch (§8) … gelten bis zum Beweis des Gegenteils nicht als Beeinträchtigung“ (WRG § 32 (1) und sind daher nicht bewilligungspflichtig. Die Definition der Geringfügigkeit ist nicht ganz einfach, da das Gesetz nur den Rahmen vorgibt. Erst durch die Auslegung wird das Gesetz konkretisiert. Geringfügigkeit kann zum Beispiel vorliegen, wenn die Einbringung händisch erfolgt….

Im Folgenden ein Überblick über ökologische und wasserbauliche Nebenbestimmungen in verschiedenen Verfahren:

 … Einbringung nur an dafür vorgesehenen Stellen …

 … Schneeeinbringung nur innerhalb von 48 Stunden …

 … vom benetzten Fließquerschnitt dürfen max. 50% mit Räumschnee bedeckt sein …

 … keine augenscheinliche Verunreinigung des Räumschnees (Splitt und Müll) – Verunreinigungen sind im Frühling zu entfernen …

 … es sind ein Betriebsbuch und eine Fotodokumentation zu führen …

 … zur Verteilung des Räumschnees im Gewässerbett dürfen keine Bagger eingesetzt werden …

 … der Schnee ist an den Ufern zu deponieren, eine Einbringung in die fließende Welle ist nicht zulässig …

 … ab 1. Mai muss der Schnee am Ufer maschinell verteilt werden, damit er schneller schmilzt ..

 … vor der Einbringung des Räumschnees in Gewässer sind andere Ablagerungs- flächen auszunützen …

 … Untersuchung der Auswirkungen der mechanischen Belastung durch Schnee- einbringung auf den Gewässerboden …

 … die Ergebnisse der Untersuchungen sind die Grundlage für erforderliche Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Herstellung von Laichhabitaten) …

Weitere Informationen:

Land Oberösterreich – Naturschutz 

Es spielt die Einleitung von nicht oder unzureichend gereinigter Straßenwässer (Schwermetalle, Reifenabrieb, Ölrückstände) eine negative Rolle. Dazu gehört auch durch Splitt, Salz etc. kontaminierter Schnee 

In Oberösterreich besteht ein generelles Verbot zur Einbringung von Räumschnee in Gewässer. Seitens der Wasserrechtsbehörde wird darauf hingewiesen, dass die Einbringung von Räumschnee in Gewässer bzw. dessen Lagerung am Ufer und im Hochwasserabflussbereich verboten ist u. gemäß § 137 WRG 1959 einen Verwaltungsstrafbestand darstellen.

AUFLEGER, M. (2005). Räumschneeeintrag in Fließgewässer im Bezirk Kitzbühel/ Tirol. Fachwissenschaftliche Stellungnahme im Auftrag des Tiroler Fischereiverbandes (TFV). Beuerberg.

DALLINGER, R. (2005). Ökotoxikologisches Gutachten zum Risikopotential der Räumschnee-Entsorgung in die Kitzbüheler Ache und Großache. Im Auftrag des Fischereiverbandes Kitzbühel. Institut für Zoologie und Limnologie, Innsbruck.

RVS 12.04.12. (17. August 2010). Österreichische Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr. Schneeräumung und Streuung. Wien.

SCHEIBER, T. (2010): Limnologische Untersuchungen an der Aschauer Ache, der Kitzbüheler Ache, der Großache und der Fieberbrunner Ache. 2. Teilbericht Winter 2009/10 im Auftrag des Amtes der Tiroler Landesregierung Abt. Wasserwirtschaft. ITS Scheiber Ziviltechniker, Kematen.

THALER, M. (2006). Diskussion über das Rechtsproblem der Straßen-SchneeEntsorgung in Kitzbühel in die öffentlichen Gewässer. Dissertation am Institut für öffentliches Recht Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

THALER, M. (2008). Straßenschnee-Entsorgung in die Fischgewässer der Kitzbüheler Ache: Ökotoxologische Folgen und umweltrechtliche Rahmenbedingungen. (Versuch einer interdisziplinären Annäherung). Dissertation am Institut für Zoologie der Universität Innsbruck.

Quellen

Räumschneeeinbringung in Gewässer – Leitfaden aus Tirol

Der Tiroler Leitfaden soll Betroffenen (Amtssachverständigen, Behörden, Antragstellern) als Orientierung dienen und dazu anregen, fachlich fundierte und wenn möglich einvernehmliche Lösungen zur Räumschneeentsorgung zu finden. Dieser Leitfaden bildet eine recht solide Basis zu diesen Thema und soll Gemeinden dienen, sich daran anzuhalten.

 

„Inmitten der Schwierigkeiten liegt die Möglichkeit.“

Zitat von: Albert Einstein