Um invasiven Signalkrebs einzudämmen wurde in Oberösterreich die Fischereiverordnung angepasst. Grund dafür ist die rasante Ausbreitung des Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus), ein aus Amerika stammendes Krustentier.
Mittlerweile hat sich die eingeschleppte Tierart in Oberösterreich rasant verbreitet und in den heimischen Gewässern Fuß gefasst. Der Signalkrebs überträgt nicht nur den Erreger der Krebspest, gegen den heimische Flusskrebsarten wie der Edelkrebs und der Steinkrebs nicht immun sind, sondern er ist auch aggressiver und größer als diese heimischen Arten. Dadurch entsteht eine Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenz mit den heimischen Flussbewohnern, wodurch diese gleichzeitig aus ihren Lebensräumen verdrängt werden.
„Die Änderung der OÖ. Fischereiverordnung ermöglicht nun praxistaugliche Managementmaßnahmen im Umgang mit dem nicht heimischen Signalkrebs“, sagt Fischerei- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und hebt die breite Zustimmung hervor: „Bei dem sechswöchigen Begutachtungs- und öffentlichen Beteiligungsverfahren stimmten sieben von neun Stellungnahmen den Änderungen ausdrücklich zu. Das unterstreicht den von uns gegangenen Weg!“
Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sieht die OÖ. Fischereiverordnung künftig vor, dass die invasiven Signalkrebse nach dem Fang nicht mehr sofort an Ort und Stelle getötet werden müssen, sondern dies weidgerecht an einem dafür geeigneteren Platz, ohne unnötigen Aufschub, erfolgen kann. Dies ermöglicht eine bessere und hygienischere Entnahme, die Krebse können gleichzeitig kulinarisch genutzt und die Entnahmemenge der Signalkrebse in den heimischen Gewässern erhöht werden.
Nicht erfasst von dieser Änderung ist ein darüber hinaus gehender Transport und die dauernde sowie vorübergehende Hälterung lebender Exemplare in Oberösterreich. Ergänzend dazu werden seitens OÖ. Landesfischereiverband künftig Informationsveranstaltungen und Schulungen organisiert, die das Bewusstsein über das Gefahrenpotential sowie den Umgang mit dem Signalkrebs stärken. „Der Signalkrebs ist für die Ökologie unserer heimischen Gewässer eine Bedrohung, jedoch eine Delikatesse auf unseren Tellern. Durch die neu beschlossenen Managementmaßnahmen schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe!“, so Fischerei und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger abschließend.
Weitere Informationen
„Den Fischereirevieren obliegt es, neben den ihnen nach dem OÖ. Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben,
die Fischerei in all ihren Zweigen nachhaltige zu fördern. “
OÖ. Landefischereigesetz §33