FISCHARTENLEITBILD OBERE TRAUN

Die Traun ist im Abschnitt der biozönotischen Region Hyporhitrhal groß, also der Äschenregion zuzuordnen (BMNT, 2019) und liegt in der Bioregion Kalkhoch- und Voralpen (MOOG et al., 2001). Das adaptierte Fischartenleitbild für diesen Abschnitt der Traun beinhaltet insgesamt 17 Fischarten (BMNT, 2019). Leitarten sind Äsche, Bachforelle und Koppe. Daneben stellen Aalrutte, Aitel, Barbe, Elritze und Flussbarsch häufige Begleitarten dar. Des Weiteren beinhaltet das Leitbild noch neun seltene Begleitarten.

Adaptierte Fischartenleitbild der Traun zwischen Steeg und Traunsee

Für die Bewertung der Fischzönose wurde das adaptierte Fischartenleitbild der Traun zwischen Steeg und Traunsee herangezogen lt. BUNDESMINISTERIUM FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT 2014a.

In der Tabelle ist das adaptiertes Fischartenleitbild der Traun zwischen Steeg und Traunsee in der Bioregion „Kalkvoralpen und nördliche Kalkhochalpen“ dargestellt. Für die einzelnen Fischarten sind deren Stellung in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992) und ihr Gefährdungsgrad laut der Roten Liste der Fische Österreichs (WOLFRAM & MIKSCHI 2007) angeführt.

Leitbildern für Ischl und Traun

Überblick über die in der Ischl bisher bei GZÜV-Befischungen (7 Stellen zwischen Fluss-km 0,11 bis 11,4; Befischung durch PETZ-GLECHNER im Jahr 2008) in der Ischl nachgewiesenen Fischarten, Status nach verwendeten Leitbildern für Ischl und Traun.

Leitfischart Koppe lt. Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Die Leitfischart Koppe findet sich in Anhang II der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN 1992), was bedeutet, dass für ihre Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.

Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse

Anhang V beinhaltet Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und deren Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können. Im gegenständlichen Leitbild sind die Äsche und die Barbe dieser Kategorie zuzuordnen.

OÖ. Fischereigesetz 2020

Im Oö. Fischereigesetz 2020 ist das Fischartenleitbild in den Begriffsbestimmungen §2 für jede Bioregion anhand historischer Quellen, aktueller Fischdaten und Expertinnen- bzw. Expertenmeinungen erstelltes Leitbild enthalten. Dieses definiert die in einem Gewässer(abschnitt) bzw. in einer Fischregion ursprünglich vorkommenden autochthonen Fischarten und unterscheidet diese nach Leitarten, typischen Begleitarten und seltenen Begleitarten.

Bewertung nach FIA – Fish Index Austia

Ist eine Bewertung nach Haunschmid et al. 2017. Das Bewertungsschema geht auf die nach der Wasserrahmenrichtlinie erforderliche Beurteilung der Zusammensetzung, Abundanz, Biomasse und Altersstruktur der typspezifischen Fischarten ein. Das Vorhandensein (oder Fehlen) von Leit- und typischen Begleitarten wird dabei stärker gewichtet als das der seltenen Begleitarten. Die Altersstruktur wird anhand des Populationsaufbaus (Längen-Frequenz-Diagramme) der wichtigsten Fischarten beurteilt. Dazu werden vom Bundesamt für Wasserwirtschaft entwickelte Bewertungsprogramm herangezogen (Haunschmid et al. 2015). Die Bewertung basiert auf folgenden Parametern:

Bestandsdaten:

Da für die Anzahl der Fische und die Biomasse in einem Gewässer nur schwer ein Referenzzustand ermittelt werden kann, werden diese Daten nicht bewertet, außer sie erreichen eine Untergrenze. Die Biomasse wirkt dann als „k.o.-Kriterium“.

Fischbioregion „Kalkhoch- und Kalkvoralpen“

Für die Fischbioregion „Kalkhoch- und Kalkvoralpen“ beispielsweise entsprechen Werte zwischen 25 und 50 kg/ha der Zustandsklasse 4, eine Biomasse unter 25 kg/ha führt automatisch zur Einstufung 5. Ausgenommen hiervon sind Befischungsabschnitte, die in einer Seehöhe von über 1000 m liegen oder eine starke Geschiebeführung aufweisen. In die Biomasse, wie auch in die Abundanz, fließen nur die im Fischartenleitbild vertretenen Arten ein.

Eine Ausnahme stellen allochthone, eingebürgerte Salmoniden wie die Regenbogenforelle und der Bachsaibling dar.

Die Regenbogenforelle und der Bachsaibling werden bei der Berechnung des aktuellen Fischregionsindex berücksichtigt. Siehe: LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE TEIL A1 – FISCHE

Arten:

Leitarten sind die Fischarten, die zwingend vorkommen müssen und die Ichthyozönose dominieren. Typische Begleitfischarten sind Fischarten, die daneben häufig vorkommen, aber nicht dominant sind. Von seltenen Begleitarten ist nur ein sporadisches Vorkommen in geringen Dichten zu erwarten. Jede Fischart stellt artspezifische Ansprüche an ihren Lebensraum (z.B. bezüglich Laichsubstrat, Strömung etc.).

Fischarten mit gleichen Ansprüchen werden zu sogenannten ökologischen Gilden zusammengefasst. Bei der Bewertung werden die Strömungspräferenz und die Laichgilden im Hinblick darauf beurteilt, ob im Vergleich zum Leitbild ökologische Gilden fehlen. Die Zuordnung der Gilden erfolgt nach Schmutz et al. (2000) und Jungwirth et al. (2003).

Dominanz:

Die Beurteilung der Dominanzstruktur basiert auf dem Fischregionsindex nach Schmutz et al (2000). Dabei wird überprüft, ob sich der Fischregionsindex, in den auch die Häufigkeit der Arten einfließt, gegenüber dem Leitbild verschoben hat. Im Metarhithral liegt der Fischregionsindex (FRI) für die Fischbioregion B (unvergletscherte Zentralalpen) bei 4,4 (Haunschmid et al. 2015). Ist die Abweichung vom Leitbild zu groß, wird der Fischregionsindex zum k.o.-Kriterium und bestimmt die Bewertung, auch wenn die anderen Parameter eine bessere Bewertung ergeben würden.

Populationsstruktur:

In die Bewertung der Populationsstruktur fließen Leitarten und typische Begleitarten ein. Seltene Arten bleiben unberücksichtigt. Die Längen-Frequenz-Diagramme werden in Hinblick auf den Populationsaufbau nach einer fünf-stufigen Skala beurteilt. Zur Bewertung der Populationsstruktur der einzelnen Befischungsstrecken wurde für jede im Leitbild vorhandene Art eine Beurteilung des Längen-Frequenzdiagramms der aktuell vorliegenden Situation durchgeführt. Es erfolgte eine Einstufung jeder Art in die von Haunschmid et al. (2006) definierten Klassen:

Klasse 1: alle Altersklassen der Art vorhanden; naturnahe Populationsstruktur vorliegend; Jungfische dominant.
Klasse 2: alle Altersklassen der Art vorhanden; Jungfische deutlich unterrepräsentiert oder Adulte überpräsentiert.
Klasse 3: Ausfall einzelner Altersklassen gegeben; gestörte Verteilung der Altersklassen (z.B. nur Jungfische).
Klasse 4: stark gestörte Verteilung gegeben; meist sehr geringe Dichten. (z.B. nur Einzelfische verschiedener Größen).
Klasse 5: keine Fische vorhanden.

Zusätzlich zu berücksichtigen sind dabei nach Haunschmid et al. (2006) unter anderem die unterschiedlichen Habitatnutzungen verschiedener Entwicklungsstadien, das Laichverhalten bzw. die Laichwanderungen diverser Fischarten, eine gesonderte Einstufung piscivorer Fische und ein methodisch bedingtes Fehlen verschiedener Größenklasse mancher Arten. Des Weiteren ist eine Unterscheidung zwischen Leitarten und typischen Begleitarten vorzunehmen. Leitarten müssen eine hohe Dichte im Gewässer aufweisen, während diese bei typischen Begleitarten etwas geringer sein kann. Die Populationsstruktur der seltenen Begleitarten wird nicht bewertet.

Fische lt. Fischartenleitbild der Traun zwischen Steeg und Traunsee

Aalrute (lota lola)

Aitel (Squalius cephalus)

Äsche (Thymallus Thymallus)

Bachforelle (Salmo trutta fario)

Bachforelle
Bachforelle

Der Flussbarsch (Perca fluviatilis)

Fish Index Austria

Die österreichische Bewertungsmethode des fischökologischen Zustandes der Fließgewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie wurde in den vergangenen Jahren am Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde in Scharfling erarbeitet (HAUNSCHMID et al. 2006). Für die Berechnung des fischökologischen Zustandes nach der nationalen Methode („Fish Index Austria“; FIA) wurde ein benutzerfreundliches Excel-file entwickelt, das den Bewertungsprozess erheblich vereinfacht und beschleunigt. Dieses Bewertungsfile ist am jeweils aktuellen Stand über das Internet auf der Wasserseite des Lebensministeriums bzw. im Download-Bereich der Homepage des BAW (www.baw-igf.at) erhältlich.

GZÜV-Strecke im Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG)

Fischdatenbank (FDA)

Seit Beginn der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 wurde am IGF Scharfling eine Fischdatenbank aufgebaut, die enthaltenen Befischungsdaten gehen bis in die 1980er Jahre zurück. Alle im Rahmen des in der EU-WRRL vorgeschriebenen Monitorings erhobenen Fischdaten werden in dieser Datenbank verwaltet, ausgewertet und bewertet.

Sämtliche im Rahmen der GZÜV Fische an Fließgewässern (Gewässerzustandsüberwachungs-verordnung, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie) in Österreich erhoben Daten  werden in der FDA  gespeichert und ausgewertet. Mit Stand Oktober 2017 sind insgesamt (Projekte und GZÜV-Daten) 6755 Erhebungen an über 5000 Stellen an Fließgewässern im gesamten Bundesgebiet enthalten.

Die FDA basiert auf Einzelfischdaten, die Dateneingabe erfolgt mittels der auch am IGF entwickelten FDA-Datenerfassungs-Software, die Benutzeroberfläche der Datenbank ist eine Webanwendung. Im FDA-Framework integriert sind standardisierte Berechnungsmethoden, fischbiologische Auswertungen, die Berechnung statistischer Kennwerte, die Bewertung nach dem Fisch Index Austria (FIA) sowie die Erstellung von Diagrammen und  pdf-Berichten. 

Weitere Informationen:

Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

Gewässerökologische Beweissicherung des Traun-Nebenarms in Engleithen in den Jahren 2015 und 2016

Fischindex Österreich (FIA)

LEITFADEN ZUR ERHEBUNG DER BIOLOGISCHEN QUALITÄTSELEMENTE TEIL A1 – FISCHE

Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan 2009 – NGP 2009

„Meine Herausforderung ist, denn Fischen ihren Lebensraum zu retten!“

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