Die Pfandler-Au im Gebiet der Stadtgemeinde Bad Ischl ist Landschaftsschutzgebiet im Sinne des § 7 O.ö. NSchG. 1982 und damit wurde eine Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 21. Dezember 1992 neu bestätigt.
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Grundstücke rechtsufrig der Ischl bei Fluss Kilometer
Bis zum Anfang des vorigen Jahrhunderts hatte die Ischl in diesem Bereich ein weit ausgebreitetes Flussbett. Erst die Errichtung eines Dammes am rechten Ufer, der 1912 fertiggestellt wurde, hat den Fluss in den heutigen Verlauf gedrängt. Das Augebiet hinter dem Damm hat sich also erst in den letzten 100 Jahren zu der heutigen Form entwickelt. Durch das sehr stark wechselnde Wasserangebot vom Boden her, das ja vom jeweiligen Wasserstand des Flusses abhängig ist, haben sich hier sowohl Pflanzen der feuchten Standorte angesiedelt, als auch Pflanzen, die zeitweilige Trockenheit ertragen können.
Beherrschender Baum war bis ca. 1990 die Rotföhre, ein Pionierholz, das mit seinen tiefen Wurzeln gerade auch dort noch gedeihen kann, wo unsere Laubbäume nicht mehr aufkommen. In der darunter liegenden Strauchschicht finden wir eine bunte Mischung von wärmeliebenden und die Trockenheit ertragenden Sträuchern, wie gemeiner Wacholder, Berberitze, wolliger Schneeball, Faulbaum, Mehlbeere u.a. Wir finden auch zahlreiche Pflanzen der höher gelegenen und alpinen Regionen, an einem Ort sogar Enzian, Clusius-Primel, Alpenfettkraut u.a. Den über das ganze Jahr hin farbenfrohen Anblick dieses schönen Augebietes bestimmt vor allem die außergewöhnlich hohe Anzahl an krautigen Blütenpflanzen, unter denen auch einige Besonderheiten zu finden sind.
Fast alle der heimischen Orchideenarten kommen in dem beschriebenen Gebiet vor. Sie gehören zu den gefährdetsten Pflanzenarten, weil sie besonders empfindlich auf Veränderung im Wasser- und Nährstoffangebot an ihren Standorten reagieren. Für die Bestäubung sind sie auf bestimmte Bienen-, Wespen- und Hummelarten spezialisiert. Fällt der Bestäuber etwa durch den Einsatz von Insektiziden aus, kommt es zu keiner Fortpflanzung. Einen besonders schönen Eindruck bietet die Au zur Zeit der Blüte des Sumpfstendels, eine Orchidee, die mit ihren großen, weißen Blütenständen die offenen Flächen überzieht. Im Herbst färbt sich das vorherrschende Pfeiffengras rot und gibt dem Augebiet das besondere herbstliche Gepräge.
In der Pfandler Au hat sich nach dem menschlichen Eingriff der Flussregulierung eine ungewöhnlich artenreiche Vegetation natürlich entwickelt, die nicht nur von besonderer landschaftlicher Schönheit ist, sondern auch angesichts des bedrohlichen Artenrückganges eine wichtige Rolle für die Erhaltung gefährdeter Arten einnimmt.
In den letzten Jahren kam es durch weitere Eingriffe entlang der Ischl leider zu einer Änderung der Vegetation – die Rotföhren-Erika-Pflanzengemeinschaft wird immer mehr vom normalen Laubmischwald verdrängt, da die regelmäßige Durchnässung fehlt. „Wir hoffen, dass mit der Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet auch eine baldige behutsame Sanierung verbunden ist, um den Verlust der Artenvielfalt zu bremsen“.
In der Anlage ist die Grenze des Landschaftsschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:4000 dargestellt.§ 2
Im Landschaftsschutzgebiet bedürfen über die gemäß § 4 O.ö. NSchG. 1982 bewilligungspflichtigen Vorhaben hinaus folgende weitere Vorhaben einer Bewilligung der Behörde:
a) | Das Befahren mit Fahrzeugen, ausgenommen im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung und der bestehenden Servitutsrechte, für jagdliche Zwecke sowie der Anliegerverkehr zu den Grundstücken Nr. 45/1 und 45/2, beide KG. Lindau, und zum bestehenden Hundeabrichteplatz auf dem Grundstück Nr. 46, KG. Lindau; |
b) | die über die Gruppenplenterung (4-5 Stämme) hinausgehende forstwirtschaftliche Nutzung; |
c) | die Pflanzung von standortfremden Gehölzen; |
d) | das Ausbringen von Düngemitteln; |
e) | die Errichtung und Änderung von Wanderwegen, Lehrpfaden, etc.; |
f) | die Durchführung von geländegestaltenden Maßnahmen unabhängig vom Flächenausmaß und von der Änderung der Höhenlage; |
g) | die Verlegung von ober- und unterirdischen Rohrleitungen unabhängig von ihrem Durchmesser; |
h) | die Errichtung von oberirdischen elektrischen Leitungsanlagen; |
i) | die Durchführung von Drainagierungen von Grundflächen unabhängig von deren Flächenausmaß; |
j) | die Neuanlage von Uferbefestigungen unabhängig von ihrer Form und ihrem Ausmaß. |
Weitere Informationen:
Lageplan des Landschaftsschutzgebiet Pfandler Au in Doris
Landschaftsschutzgebiet „Pfandler-Au“ in Bad Ischl, Fassung vom 16.02.2021
„Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt.“
Zitat von: Arthur Schopenhauer