STROMFISCHEN AUF HECHT IM KW STAU IN BAD GOISERN

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen besagen: „Gemäß § 31 Abs. 2 Oö. Fischereigesetz dürfen Wassertiere während der für sie festgesetzten Schonzeit nicht gefangen werden. Wassertiere, die während der Schonzeit oder ohne das Mindestfangmaß erreicht zu haben, in die Gewalt des Fischers gelangen, sind sofort in das Fischwasser zurückzusetzen.“

Hechtfischen mit dem Elektroaggregat GRASSL EL 65 II

Es gibt jedoch für spezielle Situationen die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu beantragen: „Laut § 31 Abs. 3 leg.cit. kann die Landesregierung über Antrag Ausnahmen vom Verbot des Abs. 2 bewilligen, wenn dies

  • a) zum Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume;
  • b) zur Verhütung ernster Schäden an Fischgründen und Gewässern sowie an sonstigen Formen von Eigentum;
  • c) im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt;
  • d) zu Zwecken der Forschung und des Unterrichts, der Bestandsauffüllung und Wiederansiedlung und der für diese Zwecke erforderlichen Aufzucht oder
  • e) zu sonstigen öffentlichen oder privaten Zwecken im Rahmen einer vorübergehenden Beunruhigung einer selektiven Entnahme oder der Haltung bestimmter Tierarten in geringen Mengen unter streng überwachten Bedingungen erforderlich ist.

Hechtabfischen im Kraftwerkstau

Der Stau des Kraftwerk Bad Goisern fördert die Hechtpopulation.

Stau fördert Hecht

Aufgrund des Rückstaubereiches verursacht durch das Kraftwerk der Energie AG wird der der Hechtbestand in der Goiserer Traun begünstigt und um den dort vorkommenden Fischarten, insbesondere auch der Äsche und Bachforelle nicht durch eine zu starken Raubfischpopulation zu schadet, wurde eine Sondergenehmigung beantragt.

Mit dem Boot eines Fischereischutzorgan, in Kombination mit dem GRASSL EL 65 II besteht eine perfekte Kombination für die Abfischung im Stau.

Seitens des Pächter des Fischereirechtes und des Fischereirevieres wird besonders Augenmerk auf den Besatz mit Äschen gelegt und dieser auch finanziell unterstützt. Zur Förderung bzw. Erhaltung der Fischarten Äsche und Bachforelle soll der Hechtbestand im Rahmen bleiben und dazu reduziert werden.

Aus fischereifachlicher Sicht wird festgestellt, dass die Traun zwischen Steeg und Traunsee grundsätzlich dem Hyporhithral Groß zuzuordnen ist, wobei das Leitbild für die Ermittlung des Zielzustandes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie adaptiert wurde.
Als Leitarten werden die Fischarten Äsche, Bachforelle und Koppe, als typische Begleitarten Aitel, Aalrutte, Barbe, Elritze und Flussbarsch und als seltene Begleitarten Bachschmerle, Brachse, Gründling, Hasel, Hecht, Rotauge, Rußnase, Schneider und Seeforelle geführt.

Zeitlich war die Befischung jedoch vom Zeitpunkt mit Anfang Dezember zu spät angesetzt. Die Hechte stehen um diese Zeit schon zu tief um diese mit der Elektrobefischung zu erreichen.

Demnach ist die Fischart Hecht in diesem Bereich zwar im Leitbild geführt, war jedoch aus historischer Sicht lediglich selten vorhanden und nicht bestandsbildend. Durch die Errichtung von Rückstaubereichen und die damit verbundenen Veränderungen der hydromorphologischen Verhältnisse wird die Fischart Hecht begünstigt und kann daher bessere Bestände ausbilden, als es in der unbeeinflussten Traun der Fall war. Gleichzeitig verschlechtert sich mit der Errichtung von Rückstaubereichen die Lebensraumqualität für rheophile Arten wie beispielsweise die Äsche und die Bachforelle. Da Hechte räuberisch leben und überwiegend Fische fressen, kommt es zusätzlich zu einem erhöhten Fraß Druck auf andere Fischarten. Zur Stützung der Fischarten Äsche und Bachforelle erscheint eine Reduktion der Fischart Hecht daher sinnvoll.

Es wurden heuer nur 45 kleinere Hechte gefangen.

Die Ausfangstatistik von der „Hechtbefischung“ im Goiserer Kraftwerksstau
vom 9. Dezember 2018 wurde uns wie folgt gemeldet:
Hechte bis 20 cm ………………24 Stück
Hechte von 21 bis 35 cm ……19 Stück
Hechte von 36 bis 50 cm …….2 Stück
grösser 51 cm ……………………0 Stück
Summe 45 Stück

Aus fachlicher Sicht ist es deshalb auch vertretbar, dass Hechte in der Schonzeit und vor Erreichen des Mindestfangmaßes gefangen und aus dem Gewässer entnommen werden. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahme ist jedoch, dass eine konsequente Befischung mit allen im Rahmen der gesetzlich erlaubten Methoden erfolgt, um tatsächlich eine spürbare Bestandsreduktion bei der Fischart Hecht zu erzielen.

96er Hecht aus der Goiserer Traun 9. Mai 1998
96er Hecht aus der Goiserer Traun 9. Mai 1998

Voraussetzung für die Wirksamkeit der Maßnahme ist jedoch, dass eine konsequente Befischung mit allen im Rahmen der gesetzlich erlaubten Methoden erfolgt, um tatsächlich eine spürbare Bestandsreduktion bei der Fischart Hecht zu erzielen.

Hier oberhalb der Görbbrücke – Richtung Altarm

Aufgrund der objektiven und schlüssigen Ausführungen des fischereifachlichen Amtssachverständigen steht für die Behörde zweifelsfrei fest, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Bewilligung vorliegen.

Die Bewilligung ist vorerst befristet. Über die entnommenen Hechte ist eine entsprechende Ausfangliste zu führen. Es sind zu erfassen, Fangdatum, Fangmethode, Gesamtlänge ev. auch das Geschlecht des Individuums.

Weitere Informationen:

Elektrofischfanggerät Grassl EL 65 II Bedienungsanleitung

 

„Hege nach dem Prinzip: Versuch macht klug“

Für das Fischbesatzmanagement empfiehlt sich das Grundprinzip der lernfähigen Hege. Dabei wird der Erfolg jeder Maßnahme in verschiedenen Schritten überprüft. Dazu gehört, das natürliche Aufkommen der Zielfischarten regelmäßig zu erfassen und daraus auf die Besatznotwendigkeit zu schließen.

Zitat von Robert Arlinghaus