NEUE SCHONZEITEN AB 1. JAENNER 2014

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Mit der neuen Überarbeitung sollen alle heimischen Fischarten eine Schonzeit und ein Brittelmaß erhalten, sofern diese ob ihrer Seltenheit nicht ohnedies ganzjährig geschont werden. Dieser Schritt ist vor allem damit begründet, dass in den letzten Jahrzehnten ein anhaltender Abwärtstrend bei den Fischarten und vor allem bei den Biomassen zu verzeichnen ist.

WARUM NEUE SCHONZEITEN

Warum macht der Gestzgeber neue Schonzeiten?

Mit der generellen Einführung von Brittelmaße für alle heimischen Arten soll in der Zukunft gewährleistet werden, dass für jede Spezies ein für die Reproduktion und den nachhaltigen Bestand der Art notweniger Altersaufbau innerhalb der eigenen Population gewährleistet wird. Dazu ist es aus biologischer Sicht wichtig, dass eine Art alle Jahrgänge bzw. Altersstadien aufweist. Das aktuell leider sehr häufig auftretende Bild, dass von einer Fischart nur adulte und juvenile Stadien vorhanden sind und die Altersstadien dazwischen fehlen, soll damit auch von Seiten der Angelfischerei aufgegriffen und gegengesteuert werden. Die Schwächung der Bestände durch die verstärkte Entnahme eines zum Beispiel für die Angelfischerei geeigneten Köderfisches aufgrund seiner Länge soll dadurch eingeschränkt werden.

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Helfen solche Maßnahmen wirklich?

Im Bewusstsein, dass eine Vielzahl der negativen Einflüsse, die zu einer Reduktion der heimischen Bestände geführt haben, außerhalb der fischereilichen Bewirtschaftung und dem Einflussbereich der Fischerei liegen, ist es im Sinne einer nachhaltigen Ausübung der Fischerei notwendig die Bestände besser zu schützen. In Oberösterreich gibt es zum Glück für uns Angler sehr unterschiedliche Gewässertypen. Daraus resultiert jedoch auch, dass die einzelnen Arten in unterschiedlichen Häufigkeiten vorkommen. Auf diese Tatsache wurde bei den ausgearbeiteten Vorschlägen so gut wie möglich eingegangen und aus fischereilicher Sicht Mindeststandards für den Schutz unserer heimischen Arten gesetzt.

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„Der Fisch ist ein wichtiger Indikator für den ökologischen Zustand eines Gewässers.“

Liegt die Ursache in der Entnahme von Fischen?

In den letzten Jahrzehnten war ein anhaltender Abwärtstrend bei den Fischarten und vor allem bei den Biomassen zu verzeichnen. Mit einer generellen Einführung von Schonzeiten und Brittelmaße für alle heimischen Arten soll in der Zukunft gewährleistet werden, dass für jede Fischart ein für die Reproduktion  und den nachhaltigen Bestand der Art notwendiger Altersaufbau innerhalb der eigenen Population gewährleistet wird.

In enger Zusammenarbeit mit den Amtssachverständigen für Fischerei des Amts der Oö. Landesregierung wurden im Sinne einer nachhaltigen Ausübung der Fischerei und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehender fischökologischen Untersuchungen Anpassungen vorgenommen. Diese Entwürfe wurden im Vorstand des Oö. Landesfischereiverbandes behandelt und diskutiert, wobei einzelne Adaptierungen vorgenommen wurden. In weiterer Folge wurden die Änderungen zu den Schonzeiten und Brittelmaße (Oö. Fischereiverordnung, § 12 Abs.1 -„Allgemeinen Bestimmungen“) in der Vollversammlung des Landesfischereirats am 6. April 2013 beschlossen.

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Renaturierungsprojekte bringen unseren Fischen bessere Lebensbedingungen! Wie hier ein strömungsberuhigende Buhne im Vordergrund und eine Fischtreppe als Aufstiegshilfe in den Rettenbach im Hintergrund dieses Fotos zu sehen! Hier wir im Zuge der WRRL sehr viel investiert, was zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für alle unsere  Wasserlebenwesen beiträgt!

Grundsätzlich besteht zu den ausgearbeiteten Vorschlägen eine breite Zustimmung, welche heute in der Präsentation für einige ausgewählte Arten mit fachlichen Begründungen für die Änderungsvorschläge dargelegt werden. Ergänzend darf noch angeführt werden, dass unsere Gewässer und somit auch die darin beheimatetet Fischfauna einem ständigen Wandel unterliegen. Darauf gilt es zu reagieren und im Fall einer berechtigten Notwendigkeit auch Sonderregelungen zu beantragen.

Traun-Bad Ischl: Biomasse im Vergleich über die Jahre! Quelle: BAW Scharfling
Traun-Bad Ischl: Biomasse im Vergleich über die Jahre! Quelle: BAW Scharfling

Situation Bachforelle an der Oberen Traun

Hängt die Situation um die Bachforelle mit dem Klimawandel zusammen? Bis 1988 noch, wurde die Obere Traun bis zur Ischlmündung zur Bachforellenregion gezählt. Erst unterhalb der Ischl Mündung wurde die Traun, der Äschenregion zugeordnet. Bis 1995 war sie der Leitfisch in der Oberen Traun mit einen Anteil der Biomasse > 90%. Heute ist sie beinahe ausgestorben. Die gerade in eingeninitiative gestarteten Versuche und Besatzmaßnahmen werden zeigen, ob es Bachforellestämme gibt, die noch Überlebens – Chancen in der Oberen Traun haben werden. Hängt das verschwienden mit dem Klimawandel zusammen? Verschieben sich gerade die Fischregionen von der „Forellenregion“ zur „Äschenregion“?
Bringt der Klimawandel auch bei den Fischen eine Verschiebung?

Zukünftig sollten die Schonzeiten und Brittelmaße der heimischen Fauna in regelmäßigen Abständen evaluiert und bei Handlungsbedarf an neuen Bedingungen angepasst werden – zur Etablierung nachhaltig nutzbarer Fischbestände. Eine detaillierte Übersicht zu den neuen „Allgemeinen Bestimmungen“ (§ 12 Abs.1) der in Oberösterreich geltenden Schonzeiten und Brittelmaße für Fische, Neunaugen, Zehnfußkrebse und Großmuscheln, welche mit 1. Jänner 2014 in Kraft treten werden, siehe nachfolgende Liste.

Neue Schonbestimmungen laut Landesgesetzblatt Nr. 70/2013 die per 1. Jänner 2014 in Kraft treten.

Die für uns an der Oberen Traun relevanten Veränderungen der Fischarten die hier vorkommen, habe ich GRÜN markiert!

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Veraenderung bei Hecht

Speziell auf die Veränderung beim Hecht sein expizit hingewiesen!

Neue Schonzeit bis 31. Mai

Neues Brittelmaß mit 60 cm

Damit ist nun Schluss mit dem „Mai Hecht“ fang! Siehe meinen Beitrag:

MEI(n) HECHT – MY HECHT – MAI HECHT

Hecht 2008 – SAGE Xi2 & Ari t Hart

Vermerk zu Fischerei und Vereinsverordnungen

Die in Fischereiordnungen für bestimmte Gewässer abweichenden Bestimmungen werden durch diese Änderung nicht berührt und gelten weiterhin unverändert.

Vereinsverordnung von 2013

Unsere vereinsinterne Fischereiverordnung ist Ergänzend zu den neuen gesetzlichen Maßnahmen und nimmt mit unseren Bewirschaftungsplan (Stand 2012) noch stärker Rücksicht auf die Fische, deren Laichzeiten und einer weidgerechten Fischerei. Neben den Hauptgewässer der Traun, haben wir auch ein spezielles Bewitschaftungskonzept mit den zu unseren zum Revier gehörendenen Nebenbächen, in den die natürliche Reproduktion unserer heimischen Fische betrieben wird.

Weiterführende Links:

Index der heimischen Fischarten und Krustentiere

Schonzeiten-Tabelle ab 1.1.2014 –  zum Ausdrucken

Quellen:

OÖ Landesfischereiverband

Landesgesetzblatt Nr. 70/2013

OÖ. Fischereigestzt, Fassung vom 16.03.2014

 

Wenn wir die Natur auf das reduzieren, was wir verstanden haben,
sind wir nicht überlebensfähig.
Zitat: Hans-Peter Dürr