In den nächsten Wochen werden die geplanten Räumungsmaßnahmen und die Wiederherstellung des bewilligten Regulierungsprofils, einbau und Reparatur von Buhnen und Störsteingruppen in der Ischler-Ache bei Fluss-km 6,3 – 6,5 und 7,65 – 8,9 lt. Bescheid BHGMWA-2022-516864/22-AS als ökologische Maßnahme durchgeführt werden. Die Bauearbeiten sind in der Restwasserstrecke zwischen den beiden Kraftwerken Weinbach und Schennerpolster, sowei ein kurzes Stück unterhalb vom Einlauf Schöffaubach.
Trübungsmessungen
Gestartet wurde die Baustelle in der Niederwasserphase ab 8. Jänner 2024. Der Wasserstand ist aktuell perfekt für die Schotterentnahme in der Restwasserstrecke in Weinbach. Obwohl hier mächtig und mit schwersten Gerät abgebaut wird, halten sich die Trübungen in Grenzen. Siehe nachfolgend Schwebstoff Messung bei der Messstelle Giselabrücke.
Erste Schneeschmelze Ende Jänner 2024
Erste Schneeschmelze ab 25. Jänner bringt einen starken Pegel-Anstieg. Sowohl vom Strobler Weissenbach kamen Hochwasserspitzen, aber auch der Ausfluss aus dem Wolfgangsee stieg auf über 150 cm an. Durch die „Welle“ wurde die Baustraße in der Restwasserstrecke weggespült und die durch die Bauarbeiten aufgelockerten Schotterbänke wurden auch gereinigt, was zu kurzzeitigen Schwebstoff-Einträgen von 357 mg/l führte. Eigentlich eine schon recht bedenkliche „Schmutzwelle“. Die jedoch wie wir hoffen, durch die kürze, keine größeren Schäden im Fischbestand und der Laichplätze verursachen wird.
Jänner 2024 – Restwasser Weinbach
Schotterentnahme und Restaurierungsarbeiten
Jänner 2024 – Schotterentnahmen Restwasserstrecke Weinbach und Buhnenbau
Bei der Brücke in Weinbach, in der Außenkurve werden 5 Buhnen rechtsufrig zwischen Fluss-km 8,43 – 8,62 mit einer Länge von rd. 10 m eingebaut. Hier unmittelbar nach den Baumaßnahmen. Es ist zu erwarten, dass sich linksufrig wieder ein Schotterbank ablagern wird. Man muss hier generell ein nächstes Hochwasser abwarten, damit „der Fluss“ hier seine Feinarbeiten nacharbeitet.
Bauabschnitt bei der Weinbach Brücke
Die Wirkung der beiden Buhnen wird gegenüber „Vorher“ in der Außenkurve eine Struktur schaffen und und für Strömungsturbolenzen sorgen. Damit werden sich bessere Fischunterstände ausbilden und vor allem im Falle eines Hochwasser, auch den Fischen einen Unterstand bieten. Durch die Anordnung der Buhnen wird auch die Wasserführung von der Außenkurve und damit die Tiefwasserrinne etwas mehr mittig verlagert werden. Ich bin gespannt wie die nächsten Hochwasser den neu eingebauten Strukturen noch formen werden und wie diese von den Fischen angenommen werden.
Bauabschnitt unterhalb Fluss Km 8,15
Ab der Rauen Rampe, unterhalb der Weinbachbrücke werden zur größtmöglichen Uferstrukturierung 12 Buhnen linksufrig zwischen Fluss-km 8,15 – 8,40 eingebaut werden.
Dezember 2023 – Schotterentnahmen Ischl unterhalb Schöffaubach
Die Wasserführung war im Dezember 2023 recht dynamisch. Die Schotterentnahme Anfang Dezember konnte mit einer Entnahme von ca. 200 Tonnen und 150 LKW Ladungen noch halbwegs gut realisiert werden.
Die 1. Version der Baustraße in der Restwasserstrecke wurde jedoch über die Welle ziemlich entsorgt. Wenn man sich die Pegel Situation anschaut, erreichte der Pegel Ischl 2 mal über 250 cm. Auch wenn über den OKA-Kanal um die 7 m3 aus der Restwasserstrecke abgeleitet werden, rinnt bei einem Pegel von 250 cm schon einiges durch die Restwasserstrecke durch, was über den Werkskanal gar nicht abgeleitet werden kann.
Bei den Trübungsmessungen von 6. bis 14. Dezember sind zwei Baustellen zusammengekommen und dadurch auch kurzzeitige Trübungsspitzen bis zu 180 mg/l. Hier wurde auf der einen Seite die Baustraße in der Restwasserstrecke aufgeschüttet und unterhalb von der Schöffaubach Mündung, aus der Ischl ca. 200 Tonnen Schotter ausgebaggert und abtransportiert.
Auszug aus dem Bescheid
Punkt 15: Zur größtmöglichen Uferstrukturierung sind 12 Buhnen linksufrig zwischen Fluss-km 8,15 – 8,40 sowie 5 Buhnen rechtsufrig zwischen Fluss-km 8,43 – 8,62 mit einer Länge von rd. 10 m einzubauen. Die Höhe der Buhnen ist im Uferbereich auf Niveau des Mittelwasserspielgels und in Richtung Buhnenkopf zumindest auf Höhe des Niederwasserspiegels auszuführen.
Punkt 16: Die Räumungen sind so durchzuführen, dass eine gewisse Niederwasserrinne in der Ischl erhalten bleibt und innerhalb der Profile eine asymmetrische Ausformung hergestellt wird.
Punkt 17: Die Räumung ist so auszuführen, dass der Uferbewuchs möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Punkt 18: Die Räumungen sind soweit als möglichst im Trockenen durchzuführen. Die Bauarbeiten in der fließenden Welle sind in der kalten Jahreszeit zwischen November und Mitte März in einer Niederwasserperiode der Ischl durchzuführen.
Punkt 22: Der Fischereiberechtigte im Baubereich sowie die ÖBF AG als unmittelbar unterliegende Fischereiberechtigte sind mindestens 14 Tage vor Inangriffnahme der Räumungen nachweislich (schriftlich) zu verständigen.
Punkt 23: Die unmittelbaren Räumungsbereiche – sofern diese nicht im Trockenen durchgeführt werden können – sind unmittelbar vor Baubeginn im Einvernehmen mit dem Fischereiberechtigten auf Kosten des Konsenswerbers elektrisch abzufischen. Die gefangenen Fische sind in andere, von den Bauarbeiten nicht betroffenen Abschnitten der Ischl umzusetzen.
Punkt 24: Im Zuge der Arbeiten verursachte fischereiwirtschaftliche Nachteile sind abzugelten. Dafür ist ein privatrechtliches Übereinkommen zwischen den betroffenen Fischereiberechtigten und den Konsenswerber anzustreben. Sollte diesbezüglich keine Einigung erzielt werden können, so wird die Entschädigungsfrage im Rahmen des wasserrechtlichen Überprüfungserfahrens abzuklären sein.
Ergänzende Bestandteile dieses Bescheides bilden die Verhandlungsschrift über die mündliche Verhandlung vom 06.10.2022 und das klausulierte Projekt (Mai 2022 mit Ergänzung September 2022)
Festsetzung einer Fischereientschädigung
Gemäß § 15 Abs. 1 WRG 1959 gebührt den Fischereiberechtigten für sämtliche aus einem Vorhaben erwachsenden vermögensrechtlichen Nachteile eine angemessene Entschädigung (§ 117 WRG 1959).
Der im Verfahren beigezogene Amtssachverständige für Fischereiwesen führte zur Forderung des Fischereiberechtigten aus, dass diese dem Grunde nach jedenfalls gerechtfertigt erscheint. Sollten die Bauarbeiten – sowie vorgesehen – in der kalten Jahreszeit zwischen November und Mitte März in einem Zug durchgeführt werden können und überschreitet die Dauer der Bauarbeiten den vorgesehen Zeitraum von 2-3 Monaten (bis 15.03.) nicht, so kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bezahlung eines vereinbarten Betrages und die Errichtung von fünf Störsteingruppen die zu erwartenden fischereiwirtschaftlichen Nachteile als abgegolten angesehen werden können. Die geforderte Entschädigung erscheint aus fischereifachlicher Sicht gerechtfertigt und auch nicht überzogen.
Die Entschädigung für die Fischereiberechtigten wurde daher nach dem schlüssigen Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereiwesen festgesetzt.
Stellungnahme der ASV
Hochwassersituation Ischl
Unter Verweis auf den schutzwasserwirtschaftlichen Gefahrenzonenplan Ischlfluss ist von einer durchschnittlichen Fließgeschwindigkeit von 2,5 m/s bei HQ100 und 2,2 m/s bei HQ 30 auszuzugehen, wodurch sich die Durchflussmenge bei einem 100-jährigen Ereignis rechnerisch um ca. 77 m³/s, bei einem 30-jährigen Ereignis um ca. 68 m³/s verringert. Der Gesamtabfluss gemäß GZP Ischl beträgt im Bereich unterhalb der Weißenbacheinmündung bei HQ 100 257 m³/s und bei HQ 30 193m³/s. Bei einem 30 – jährlichen Hochwasserereignis an der Ischl ergibt sich somit eine Einschränkung der Abflusskapazität, gegenüber dem wasserrechtlich bewilligten Ausbauprojekt, um ca. 35 %.
Herstellung des Abflussquerschnittes
Damit ist weitgehend dargelegt, wieweit die Verbesserung durch die Räumung gegenüber dem in den Planbeilagen dokumentierten Zustand wirkt. Diese Wiederherstellung des ursprünglichen Abflussquerschnittes, der in der Größenordnung von bis zu 35 % in Folge der Anlandungen eingeengt war, stellt aus Sicht der Behörde eine wesentliche Verbesserung der derzeitigen eingeschränkten Abflussverhältnisse dar und ist daher jedenfalls gerechtfertigt und notwendig zum Erhalt des antragsgemäß bewilligten Regulierungsprofiles.
Ökologisch Sinnvoll
Die geplante Räumung der Ischl stellt zwar einen nachteiligen Eingriff in das ökologische Wirkungsgefüge des Gewässers dar, kann jedoch in gewässerökologischer und fischereifachlicher Hinsicht in Kombination mit der Buhnen- und Störsteinerrichtung mit den im § 104 lit a-i WRG 1959 enthaltenen Gesichtspunkten, als vereinbar beurteilt werden.
Mein Input: Die Ausbaggerungen und der Bau von Buhnen und Störsteingruppen zur Förderung des Geschiebe-Transport und zur Schaffung von Fischeinständen, um diese bei Stauraumspülungen besser zu schützen wird nun durchgeführt. Weiters ist auf eine Gestaltung der Niederwasserrinne in der Ischl zu achten, dass diesee ggf. erhalten bleibt und innerhalb der Profile eine asymmetrische Ausformung hergestellt wird. Dazu werden die Hauptarbeiten, je nach Wasserführung im Jänner 2024 erfolgen.
Kolmatierung unser größter Feind
Unter Kolmation wird der Prozess des Eintrags und der Ablagerung von Feinmaterialien im Lückensystem poröser Fließgewässersohlen infolge der Infiltration von Flusswasser verstanden (physikalische Kolmation). Dieser Vorgang führt zu einer Verringerung des Porenvolumens, einer Verfestigung des Sohlsubstrates und einer Reduktion der Sohldurchlässigkeit.
Hydromorphologische Belastungen einer kolmatierten Gewässersohle führen zur Reduktion des Makrozoobenthos. Für das gesamte Fließgewässerökosystem erfüllen die Organismen des Makrozoobenthos wichtige Funktionen, insbesondere als Nahrungsquelle für höhere Organismen wie Fische. Es bildet die arten- und individuenreichste Fauna von Gewässersystemen und ist oftmals sehr stark an bestimmte Habitatbedingungen angepasst. Besonders die Abnahme des besiedelbaren Porenraumes infolge einer veränderten Substratzusammensetzung und einer reduzierten Nährstoff- und insbesondere Sauerstoffversorgung im Interstitial beeinträchtigt das Makrozoobenthos stark und führt zu großen Individuenverlusten und Verschiebungen des Artenspektrums bis hin zu Artverlusten.
Für das Überleben von Juvenilstadien von Fischen ist ein gut durchströmtes und mit Sauerstoff versorgtes Kieslückensystem unabdingbar. Zudem muss das Sohlsubstrat über mehrere Jahre stabil sein. Auch für die Reproduktion kieslaichender Fische (z.B. Salmoniden) ist der verfügbare Lückenraum mit einer Durchströmung zur Sauerstoffzufuhr von entscheidender Bedeutung. Kolmatierte Kiessohlen verlieren auf Grund von Sauerstoffmangel und einer Verfüllung des Lückensystems ihre biologische Funktionalität als Laichplätze und Lebensräume zur Embryonal- und Larvalentwicklung von Fischen. Zudem sind Fische, die sich von Organismen des Makrozoobenthos ernähren, in Gewässern mit kolmatierten Sohlen einer reduzierten Nahrungsverfügbarkeit ausgesetzt.
Verbauung Ischl anno
Zusätzlich wird angemerkt, dass die bestehenden wasserbautechnischen Maßnahmen mit Gesetz vom 6. August 1900 betreffend die Durchführung der dringenden Verbauungsmaßnahmen im Gebiet des Ischlflusses bzw. mit Gesetz vom 1. August 1902 betreffend die Durchführung weiterer Verbauungsmaßnahmen im Gebiete der Ischl sowie mit Bescheid des Amtes der OÖ Landesregierung WA940/6-961 vom 04.07.1961 (Buhnen) wasserrechtlich bewilligt wurden. Den Forderungen des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans konnte entsprochen werden, da es sich um eine einmalige Entfernung von Anlandungen handelt und sich diese auf das unbedingt notwendige Mindestmaß beschränken.
Gesamtkonzept Ischl
Auf den Wunsch zur Entwicklung eines Gesamtkonzepts wird auf die Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung in der mündlichen Verhandlung hingewiesen, wonach ein Konzept in Arbeit ist und damit mittelfristig keine weiteren Großräumungen mehr erforderlich sein sollen.
Baustellen Abfischung
Eine E-Abfschen in der Ischl Restwasserstrecke – voraussichtlich am Montag 27. November 2027 stattfinden. Treffpunkt: um 8:00 Uhr – oberhalb vom Jank KW. Unter der Annahme, dass der Wasserstand passt. Der Fischereiberechtigte im unmittelbaren Baustellenbereich und sein Pächter wurden informiert.
Die Abfischung wird über die Genehmigung der OÖ Landesregierung und über den „Notabfischungs-Plan“ den wir im FROSKG haben erfolgen.
FROSKG Notabfisch-Plan
http://huberpower.com/wordpress/?page_id=15349
Sollte von euch jemand Zeit haben, beim E-Fischen zu helfen, so wäre jede Unterstützung hilfreich.
Elektrobefischung am 27. November 2024
Mit 10 Mann und 2 Aggregate versuchten wir am 27.11.2023 eine Elektroabfischung durchzuführen. Der Pegel Giselabrucke war auf 192 cm, was einen Abfluss von über 10 m3/s bringt. Bei diesen Pegel haben wir mindestens 3 m3/s eher mehr in der Restwasserstrecke. Nach einer Stunde E-Fischen, haben wir die Aktion abgebrochen, weil zu viel Wasser vorhanden war, was eine Befischung und Bewatung unmöglich machte. Danke für die Unterstützung beim Gewässerbezirk Gmunden, die mit 6 Mann die Befischung unterstützt hat, sowie 2 Personen von den ÖBF und Franz Hufnagl als Vertreter vom Bewirtschafter.
Fluchtmöglichkeiten für die Fische ist gegeben
Im Zuge der Einrichtung der Baustraße zeigt sich auch, dass es für die noch vorhandenen Fische in alle Richtungen eine Fluchtmöglichkeit gibt und daher keine weiteren Befischungen erforderlich sind.
Durchgängigkeit nach oben gegeben
Es ist eine bekannte Wanderungen von verschiedenen Fischarten an der Ischl das diese saisonale Wanderungen durchführen. So kommen im Frühjahr mit dem Perlfisch-Laichzug aus dem Wolfgangsee viele Begleitfischarten mit in die Ischl geschwommen, und diese führen eine herbstliche Wanderungen in das Winterhabitat Wolfgangsee durch.
So konnten wir in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Energie AG, bereits Mitte Oktober die verlandete Fischwanderhilfe (FWH) beim Schlauchwehr in Weinbach freilegen und unmittelbar danach einen Ansturm an aufsteigenden Fischen beobachten. Siehe dazu nachfolgenden Beitrag:
Manches mal werden Fischwanderhilfen (FWH) und die Kosten für die Herstellung belächelt und deren Nutzen angezweifelt. Wer das jedoch noch selbst nicht gesehen hat, wenn hunderte Fische an einem Querbauwerk anstehen und nicht mehr weiter ziehen können, oder wie in obigen Bericht und auch das VIDEO zeigen, wie viele Fische nach der Freilegung der verlandeten FWH hier Richtung Wolfgangsee wandern wollen, das zeigt, auch bei hydromorphologisch stark beeinträchtigten Gewässern wie der Ischl, dass die Durchgängigkeit eine zentrale wasserwirtschaftliche und ökologische Forderung ist und eine Grundvoraussetzung, dass andere, folgende Sanierungsmaßnahmen erst damit wirksam werden können. Die vollständige Wiederherstellung des Kontinuums kann daher generell als eine der wichtigsten Sanierungsmaßnahmen betrachtet werden.
„Darf´s ein bisserl mehr sein“
So wie früher an der Wurst Decke, nach dem Motto: „Darf´s ein bisserl mehr sein“, würde ich mich freuen, wenn dieses Gedankengut auch bei ökologischen Maßnahmen greifen würde. Denn wenn schon ein Bagger da steht, an den Kosten für ein paar Wsserbausteinen sollte es im Sinne des NGP – Nationalen Gewässerschutz-Plan ja nicht scheitern. Es müssen nicht immer die „Großen Maßnahmen“ sein, es helfen auch ein paar kleine Maßnahmen um es unseren Wasserbewohnern etwas lebenswerter zu gestalten.
Weitere Informationen
Die Baustelle steht am Start und werde in Folge über den Verlauf berichten. Auch für mich immer ein spannendes Kapitel, die ökologischen Maßnahmen im Flussbett, wenn möglich mitzugestalten und ihre Wirkung zu beobachten. Daher wird hier noch einiges an Update kommen.
„Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.“
Zitat von: Johann Wolfgang von Goethe