Ufersaum ist Lebensraum und gehört damit in den Wirkungsbereich der Fischgewässer-Bewirtschaftung. Denn schädliche Unkräuter können ein Ökosystem zerstören. Diese Eindringlinge verdrängen die einheimische Vegetation, gefährden den Lebensraum der Wildtiere, wertvolle natürliche Ressourcen, Insekten und Erholungsgebiete.
Neophyten – Neue-Pflanzen
sind Tier- oder Pflanzenarten die von Natur aus nicht im Salzkammergut vorkommen, sondern erst durch den Einfluss des Menschen zu uns gekommen sind. Sie gehören daher zu den gebietsfremden oder nichtheimischen Arten – manchmal werden sie wenig zutreffend auch als „Exoten“ oder „fremdländische Arten“ bezeichnet.
Unkraut gilt als schädlich, wenn sie:
- Aggressive Eingriffe in einheimische Pflanzengemeinschaften
- oder Kulturpflanzen
- kann Vieh vergiften
- kann schädliche Insekten, Krankheiten oder Parasiten tragen
- sind schädlich für die Umwelt
Ufersaum ist Lebensraum
Die Ufergehölz entlang der Oberen Traun sind teilweise gut strukturiert mit Esche (Fraxinus excelsior), Erle (Alnus glutinosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides), Flatterulme (Ulmus laevis), Weide (Salix fragilis, Salix caprea), Holler (Sambucus nigra) und Hasel (Corylus avellana).
Der beste Weg, schädliche Unkräuter zu bekämpfen, ist die Verhinderung ihrer Ansiedlung. Dies kann am besten durch die Erhaltung unserer Uferzonen mit heimischen Baum- und Strauchbeständen erfolgen. Nachdem diese jedoch regelmäßig abgeholzt werden, wird die Ansiedlung von invasiven Arten gefördert.
Durch die Dominanz der Berge und der Seen- und Flüsse bleiben nur wenige Flächen des Gemeindegebietes für Siedlungstätigkeit über. Diese konzentrieren sich daher an den Ufern unserer Gewässer. Damit bleibt wenig Raum für „Ufersaum“.
Deshalb ist es umso wichtiger, denn Erhalt und durch die Unterstützung gesunder einheimischer Pflanzengemeinschaften von Weiden, Erlen und anderen heimischen Bäumen, die Ausbreitung von Unkräuter zu verhindern. Hier ist eine harte Konkurrenten und sobald sich Neophyten etabliert haben. Die Ausbreitung kann und muss jedoch kontrolliert werden und wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden, kann man die Ausbreitung auch verhindern.
Neophyten-Vernichtungsprogramm
Das „Neophyten-Vernichtungsprogramm“ welches maßgeblich von Harald Eidinger, Geschäftsführer vom „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ (FROSKG) betreut wird. Er konzentriert sich darauf, die Entstehung schädlicher Unkräuter zu verhindern und zu kontrollieren, die sich bereits stark, bis in den Stadtbereich von Bad Ischl ausgebreitet haben. Wir vom FROSKG überwachen und inventarisieren die Uferzonen unserer Gewässer. Mit Hilfe Freiwilliger behandeln wir auch schädliche Unkräuter in kritischen Bereichen. Wenn Sie wissen möchten, wie schädliche Unkräuter bekämpft werden können, melden Sie sich bei uns, Helfer dafür sind Willkommen um bei unseren freiwilligen Unkraut-Bekämpfungs-Projekten mitzuarbeiten zu können.
Druesiges Springkraut – Impatiens glandulifera Royle
Einjährige Pflanze, 50-300 cm hoch, mit oben verzweigtem, bis 5 cm dickem Stängel. Blätter gegenständig, oben auch zu 3 quirlständig, bis 25 cm lang und bis 5 cm breit, eilanzettlich, scharf gezähnt. Blattstiel und -grund drüsig. Blüten in aufrechten 2- bis 14-blütigen Trauben, inkl. Sporn 25-40 mm lang, purpurrot, rosa od. weiß, duftend. Blütensporn 3-7 mm lang, abwärts gebogen. Kelchblätter 3, das untere Kronblatt artig u. gespornt. Kronblätter 5, das obere größer, die übrigen kleiner, paarweise verwachsen. Kapsel 3-5 cm lang, wie bei allen Impatiens-Arten bei Berührung aufspringend. Blütezeit Juni bis Oktober.
Vegetationsfreie Zonen sind gefährdet
Dominanzbestände werden vor allem an Gewässern aufgebaut – an gestörten Stellen, die vorher vegetationsfrei waren, oder in ausdauernder Vegetation. Wegen ihrer begrenzten Schattenverträglichkeit dringt sie nur in krautige Vegetation und in lichte Uferrandstreifen ein. Auch unter Baumbeständen an Fließgewässern kommt sie vor, wenn hier der seitliche Lichteinfall zum Gewässer hin ausreichend ist.
Als Fischereirevierbewirtschafter sind wir dabei diese nicht einheimischen Pflanzen, die das Gebiet vollständig überwuchern in Grenzen zu halten und pflanzten einheimische Vegetation wie Pappeln, Weiden und Erlen, die den Fluss schattieren und das Wachstum von Insekten unterstützen, die schließlich Fischfutter werden. Das im Jahr 2018 begonnen Projekt führt zu einem verbesserten Lebensraum.
Unterstützung des FROSKG
Fundraising-Bemühungen werden immer sehr geschätzt. Die derzeitige Finanzierung ist für viele unserer Aktivitäten sehr begrenzt. Im FROSKG setzen wir unsere Arbeit durch die Großzügigkeit einer fürsorglichen Gemeinschaft fort. Wenn Sie uns mit Baumspende unterstützen können würden wir uns sehr freuen. Wir brauchen jedoch auch Eimer, Töpfe, Kettensägen, Arbeitshandschuhe und einheimisches Saatgut sind ebenfalls dringend erforderlich. Die Wiederherstellung sind langfristige Bemühungen.
Die nach wie vor ausstehende Anpassung an den Klimawandel, mindestens alleeartig gewässerbegleitende Auwald Bäume, besser noch Auwald Entwicklung, wo immer möglich, bieten allüberall Verbesserungsmöglichkeiten. – Am Besten im Zusammenhang mit der Umstellung der zurzeit völlig inakzeptablen Uferabholzungen, zur Gewinnung von Hackschnitzel.
ÖBF Steckbriefe Neophyten
Im Rahmen des Projekts „Neobiota-Management im Biosphärenpark Wienerwald“ wurde ein „Neophyten Steckbrief“ von den ÖBF erstellt und erschreckend wie viele invasiven Neophyten Arten wir bereits in Österreich haben. Die Steckbriefe sollen die Bestimmung dieser Pflanzen erleichtern. Sie enthalten neben einer kurzen Beschreibung auch Gefahrenhinweise sowie Tipps zu einem verantwortungsvollen Umgang.
Die folgende Auflistung ist alphabetisch nach den deutschen Namen geordnet.
Gesetzliche Vorgaben
EU-Verordnung Nr. 1143/201412
Am 1.1.2015 trat die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten in Kraft. Im Mittelpunkt der Verordnung steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung, für welche Maßnahmen zu Prävention, Früherkennung und Kontrolle festgelegt werden. Die Liste wird unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Ein erster Entwurf der Liste wird momentan durch die EU-Kommission erarbeitet und muss spätestens zum 2.1.2016 vorgelegt werden. Erst nach Zustimmung für mindestens eine vorgeschlagene Art werden alle in der Verordnung genannten Maßnahmen rechtsverbindlich.
Verordnungen der EU müssen im Gegensatz zu Richtlinien nicht in nationales Recht umgewandelt werden!
Bundes- und Landesgesetze Österreich
Eigene Gesetzesmaterien existieren zum Neophyten-Problem nicht. Seit 2004 gibt es einen „Österreichischen Aktionsplan Neobiota“, der aber bislang nicht einmal ansatzweise in das Stadium der Umsetzung gekommen ist. In etlichen anderen Ländern ist das anders, so z.B. in der Schweiz, wo die „Freisetzungsverordnung“ für Neobiota seit 2008 gilt und mit Revisionen und ständig aktualisierten „Schwarzen Listen“ effizient gehandhabt wird.
Resümee
Die beste Maßnahme gegen invasiven Pflanzenarten (Neophyten): Auf den neu geschaffenen Flächen sollten zur Verhinderung zur Ausbreitung von invasiven Pflanzenarten (Neophyten) schnellst möglich initiale Pflanzmaßnahmen gesetzt werden, um einen standorttypischen Gehölzbestand zu entwickeln. Ist dieser gut entwickelt, verhindert dieser in der Regel ein weiteres Massenaufkommen von Neophyten.
Managementpraktiken
Angesichts der schwerwiegenden ökologischen Störung und der zunehmenden Zeckenaktivität ist die Ausrottung invasiver Berberitzen und Geißblätter auf unseren Privatgrundstücken wichtiger denn je. Die vollständige Entfernung ganzer Pflanzen ist die effektivste Methode zur Bekämpfung invasiver Sträucher. Dazu muss man sicherstellen, dass so viel wie möglich vom Wurzelsystem entfernen wird und der Boden anschließend festgedrückt wird. Am besten entfernen man die Pflanzen, bevor sich ihre Blüten in Samen verwandeln, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Das freiwerdende, geschnittene Pflanzenmaterial sollte man am besten verbrennen. Wenn eine Entfernung nicht möglich ist, hilft das mehrmalige Schneiden oder Mähen um eine weitere Ausbreitung zu unterdrücken. Es wird dringend empfohlen, dies vor der Aussaat zu tun, auch wenn es sein kann, dass man während einer Saison mehrmals schneiden und dies jährlich wiederholen muss.
Letztlich ist die Prävention unsere beste Waffe im Kampf gegen invasive Arten. Daher müssen möglichst viele versuchen, invasive Pflanzen zu verdrängen und zu bekämpfen, sobald man welche sieht und am besten kann man sie fernhalten, indem man sie durch einheimische Pflanzen ersetzen. So kann man am besten dazu beitragen, unsere Wildnis und Uferstreifen zu schützen.
Quellen und weitere Informationen
Impatiens glandulifera Royle (Balsaminaceae), Drüsiges Springkraut
https://neobiota.bfn.de/handbuch/gefaesspflanzen/impatiens-glandulifera.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Dr%C3%BCsiges_Springkraut
„Angeln und Naturschutz sind vereinbar“
Organisierte Angler und Bewirschafter sind Österreichs wichtigste Heger und Pfleger (Manager) der Gewässer. Eine fachgerechte Hege und eine nachhaltige fischereiliche Gewässernutzung sind im Einklang mit dem Natur- und Fischartenschutz.Zitat von Robert Arlinghaus