FFW

Fliegenfischer Weidgerecht“ gibt es als eingetragenen Verein seit 1986. Seit Anbeginn haben wir einen Eisvogel im Vereins-Logo. Als Verein eingetragen am 10.01.1986 unter „Angelverein Weidgerecht Steyr“ und erst im Zuge der geografischen Verlagerung ins Salzkammergut auf „Fliegenfischer Weidgerecht“ (FFW) umbenannt.

ZVR-Zahl 343507731

Zuständigkeit: Landespolizeidirektion Oberösterreich – Referat Sicherheitsverwaltung
Vereins Name:  Fliegenfischer Weidgerecht

Vereinsadresse

Fliegenfischer Weidgerecht
Schaumbergerstraße 44, 4020 Linz
Tel.: +43 6642840528 E-Mail: alfred.aumer(at)liwest.at

Bankverbindung: Allg. Sparkasse OÖ., IBAN: AT37 2032 0015 0000 6259

Vereinslogo der Eisvogel

FFW

Eine passende Anekdote zum Vereinslogo von „Fliegenfischer Weidgerecht“:

Nachdem das Vereinslogo von Bewirtschafter Verein der Ischler Traun, seit Jahrzehnten der „Eisvogel“ ist, passt die Geschichte zum Vereinsnamen und zur Vereinsgeschichte und diese besagt:

Eines Tages sah der heilige Martin einen hässlichen, schmutzig schwarzen Vogel, der fischte. Er rief ihn an und der Vogel kam sogleich herbeigeflogen. „Bravo“, sagte der Heilige, „du sollst für deinen Gehorsam belohnt werden!“ Dann verwandelte er ihn in einen der schönsten Vögel, mit azurblauem Mantel und purpurrotem Kehlchen. „Ich will dir sogar meinen Namen geben“, fügte Martin hinzu. „Du sollst Martinsfischer heißen und darfst in allen Bächen und Flüssen Fische fangen“. Seit jenen Tagen fischt der Eisvogel überall ungehindert.

Quelle: https://martin-von-tours.de/de/legenden/martin-und-die-martinsfischer.html

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten

Gültige amtliche O.Ö. Fischerkarte

Eine der Voraussetzungen für die Ausübung der Fischerei in den FFW-Vereinsgewässern ist eine gültige amtliche Fischerkarte! Bei der Fischereiausübung sind daher die FFW-Lizenz, sowie die notwendigen behördlichen Dokumente mitzuführen und auf Verlangen einem Kontrollorgan vorzuweisen. Die FFW-Fischereiordnung sowie das Oberösterreichische Fischereigesetz sind einzuhalten.

Mitnahme von Gästen

Jedes FFW-Mitglied hat die Möglichkeiten Gäste einzuladen und mit an unsere Gewässer zu nehmen. Dazu werden jeden Mitglied, mit der FFW-Jahreslizenz, zwei Gästekarten zur Verfügung gestellt. Eine Grundvoraussetzung dabei ist, dass ein Gast beim Fischen persönlich vom Gastgeber begleitet wird, die FFW-Tageskarte hat der Gast bei sich zu tragen, weiters ist der Gast auf die FFW-Fischereiordnung einzuweisen und er muss im Besitz einer gültige amtliche Fischerkarte sein!

FFW-Fischereiordnung

Um die Fischereiordnung möglichst transparent und etwaige Änderungen für jedes Vereinsmitglied verständlich zu machen, wird es jährlich einen Prolog geben, der die Sichtweisen und Begründungen des Vereinsvorstandes hinsichtlich der Fischereiordnung verdeutlichen soll.

Die Fischereiordnung wird vom Vorstand des Vereins „Fliegenfischer Weidgerecht“ gegebenenfalls periodisch neu erstellt beziehungsweise für die jeweiligen Pachtgewässern adaptiert und ggf. Veränderungen angepasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, dem Verein, zumindest in Jahreszeiträumen zielorientiert auf die Ergebnisse aus Bestandsaufnahmen oder anderen Veränderungen, den Gesprächen mit den Vereinsmitgliedern und den, entsprechend den Vereinsstatuten jährlich durchzuführenden Bestandserhebungen zu reagieren. Dies garantiert eine fischereiliche Bewirtschaftung, die sich unmittelbar an den tatsächlichen Gegebenheiten im Revier orientiert und damit die Nutzung der Fischbestände in einer ökologisch verträglichen und nachhaltigen Form gewährleistet.

Um immer eine aktuelle Version, per Handy oder Computer zur Verfügung zu haben, wird die aktuelle, für ALLE verbindliche Version wird hier, online zur Verfügung gestellt. Prinzipiell gilt, dass wir von „Fliegenfischer Weidgerecht“ die Verwendung wissenschaftlich fundierter Best Practices zum Fangen, Handhaben und Freilassen von Fischen anwenden und fördern, dazu gehören:

BOFFFFs BIG OLD FAT FECUND FEMALE FISH

Die Wissenschaft zeigt, dass selbst kleine Änderungen in der Art und Weise, wie ein Fliegenfischer einen Fisch fängt, behandelt und freisetzt, positive Ergebnisse haben können, sobald der Fisch wegschwimmt. Die Verwendung von Best Practices erhöht nicht nur die Überlebensraten von Fischen, sondern hilft den Fischen auch, so schnell wie möglich nach der Freilassung zu ihrem normalen Verhalten zurückzukehren. Die Verwendung von Best Practices für Catch-and-Release ist ein schneller und effektiver Weg, um die Erhaltung in die Praxis umzusetzen.

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass große Elterntiere wesentlich Produktiver für ein Gewässer sind und wo „Große sind, entwickeln sich genetisch auch wieder Große“!

Die Übernahme wissenschaftlich fundierter Best Practices ist eine langjährige Entwicklung und Arbeit für uns alle – insbesondere für die Fische und für selbstreproduzierende Fischbestände. Unser Ziel ist es, eine Gewässerbewirtschaftung zu praktizieren, in der wir ohne künstlichen Besatzmaßnahmen auskommen. Wir verzichten seit Jahren auf einen Besatz mit Teichfischen und fördern unter bestimmten Bedingungen Catch-and-Release. Wir erkennen jedoch auch an, dass wir „Fische fangen und Behalten“ wollen und nicht alle Fische ins Wasser zurücksetzen – jedoch dies auf Basis von Größenbeschränkungen und Schonzeiten, oder anderen Regelungen.

Angeln heißt nicht Fische fangen, sondern Angeln heißt Erleben!

Zitat von Norbert Eipeltauer