Nachfolgend eine Information über die Meldung von Kormoran Entnahmen über die Jagddatenbank (JADA) des OÖ. Jagdverbandes da es sehr wichtig ist, mögliche Kontingent lt. Verordnung zu erfüllen, eine paar Informationen über Kormoran Meldungen. Es muss jede Entnahmen von Kormoranen auch richtig gemeldet wird. Da es sich bei „Prädatoren“ wie den Kormoran um nicht alltägliche JADA-Erfassung handelt, habe ich von zuständiger Stelle der OÖ. Landesregierung eine Information erhalten, wie und wo, der Eintrag ins JADA erfolgen soll und dies möchte ich gerne teilen.
War nie heimisch und wird geschützt?
Der Kormoran ist in Österreich kein ursprünglicher Brutvogel und war auch nie im Salzkammergut und seinen Gewässern beheimatet. Erst durch die starken Schutzmaßnahmen haben sich diese stark ausgebreitet und stellt durch seinen hohen Fischkonsum eine Bedrohung für heimische Salmoniden, wie Bachforellen und Äschen etc. dar. Auch in Gewässern wie dem Salzkammergut, wo er zunehmend lokale Bestände attackiert und unsere Fischbestände stark gefährdet, darf er nur in bestimmten Bereichen bejagt werden, was eine tatsächliche Reduktion der Kormoran Bestände verhindert.


Betroffen ist die Fischerei
Die vermehrte Präsenz, bis hin zu kleineren Gewässern wie dem Offenseebach oder den Rettenbach führt zu einer ernsthaften Bedrohung der Bestände von Bachforellen. An der Oberen Traun hat er durch seine schwarmweisen Einflüge den Äschen-Bestand stark gefährdet und die im Winter laichende Aalrute bis auf geringe Exemplare vernichtet.

Arbeit für die Jägerschaft
Ich verstehe die Herausforderungen, die Jäger bei der Regulierung der Kormoranpopulation erleben, insbesondere im Hinblick auf den geringen kulinarischen Wert, die Jagd in urbanen Gebieten und den bürokratischen Aufwand bei der Meldung. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen Fischerei und Jägerschaft ist hier entscheidend und danke für die Arbeit, die hier „ehrenamtlich“ zur Erhaltung unserer lokalen Naturfisch-Bestände über die Wintermonate, zumeist bei schlechten Wetter und Minusgraden geleistet wird. WMD
Entnahmemeldung ins JADA

Die Entnahme von Kormoranen in Oberösterreich wird durch eine Verordnung der Landesregierung geregelt, und die Meldungen müssen über die Jagddatenbank (JADA) des OÖ. Jagdverbandes vom jeweiligen Revierleiter erfasst werden. Die Bestimmungen über die Entnahme, soweit nicht geläufig, sollten immer über die aktuelle Artenschutzverordnung nachgelesen werden.
Wichtige Punkte zu Kormoran-Entnahmen in Oberösterreich:
- Rechtliche Grundlage: Die Regelungen basieren auf der Oö. Artenschutzverordnung, die neue Bestimmungen für das Vergrämen und die Entnahme von Kormoranen festlegt.
- Zeitpunkt: Diese neuen Bestimmungen gelten seit dem 24. Dezember 2024.
- Zuständigkeit für Meldungen: Entnahmen müssen vom Jagdleiter in dessen Revier über die Jagddatenbank des OÖ. Jagdverbandes gemeldet werden.
Kormorankontingent abfragen
Bedingungen: Die Entnahmen sind an bestimmte Kontingente sowie zeitliche und örtliche Beschränkungen geknüpft und können hier abgefragt werden:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/kormorankontingent.htm

Von der Wiege bis zur Bare

Das beste wäre ja, wenn durch ein Brutplatzmanagement an den Brutplätzen die Vermehrung reduziert würden, dann bräuchten wir uns, bzw. die Jägerschaft nicht auch noch um die Entsorgung kümmern. Leider gibt es hier, wie bei verschiedenen anderen Tierarten, über Lobbyismus beeinflusste EU-Richtlinien, die einen sehr einseitigen Tierschutz auf eine lokale Gesetzgebung beeinflussen.
Weitere Informationen
„Ich bin dafür, dass jeder Mensch seine eignen Grenzen überschreitet und nicht die der Anderen.“ Zitat von Maike

