GESCHÄFTSORDNUNG

Version 2.8 – mit Update vom 30. Jänner 2026

Lt. OÖ. Landesfischereiverband, ist eine für die Reviere angepasste Geschäftsordnung zu führen. Die Geschäftsordnung des FROSKG unterliegt einem kontinuierlichen Anpassungsprozess. Um auf aktuelle Erfordernisse zeitnah reagieren zu können, wird das Dokument laufend aktualisiert. Neue oder geänderte Passagen werden nach jeder Revier-Vollversammlung angepasst bzw. gelten bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die nächste Revier-Vollversammlung als vorläufig. Die jeweils verbindliche und aktuellste Fassung steht jederzeit HIER online zur Verfügung. Informationen über die Versionen-Pflege und Aktualisierungen sind im Pkt. 3 nachzulesen.

Sämtliche personenbezogenen Daten gelten gleichermaßen in ihrer weiblichen Form.

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Geschäftsadresse und Kontakte

Fischereirevier Oberes Salzkammergut
Körperschaft öffentlichen Rechts
Schwaigerweg 22A
4802 Ebensee

E-MAIL.: fischereirevier.salzkammergut@gmail.com

Heimo Huber
Fischereirevier Obmann
Tel.: +43 681 2038 9605
E-MAIL: heimo.huber(at)gmail.com

Harald Eidinger
Geschäftsführer
Tel.: +43 650 442 4501 
E-MAIL: haraldeidinger(at)gmx.at  

Bankverbindung

Sparkasse Salzkammergut
IBAN: AT19 2031 4000 0000 3657

Versionen-Pflege und Aktualisierung

Die Geschäftsordnung wurde am 28.2.2019 in der Reviervollversammlung einstimmig beschlossen und tritt ab 28.Februar 2019 in Kraft. Ein Update der Geschäftsordnung wurde bzgl. der Änderungen durch das neue O.Ö. Fischereigesetz 2020 bei der Reviervollversammlung am 24.9.2020 beschlossen.

Änderungen in der Geschäftsordnung

  • 2019: Auf eigenen Wunsch hat Hr. Helmut Grabner, um seinen Rücktritt aus dem Fischereirevier-Vorstand ersucht. Als neues Mitglied konnte im Zuge der Fischereireviervollversammlung Hr. Peter Oberwimmer, als größter Bewirtschafter im FROSKG neu in den Reviervorstand einstimmig gewählt werden.
  • 2022: Update um die Punkte „Ehrenamtlichkeit“ lt. O.Ö. Fischereigesetz und Aufnahme in die Fischereirevierordnung. Weiters erfolgte Reviervollversammlung am 11. November 2022, die „Vollmacht für den Reviervorstand“ und die wurde abgestimmt und einstimmig beschlossen. 
  • 2022: Durch die Pensionierung von Hr. DI Kurt Wittek, Betriebsleiter vom ÖBF Forstbetrieb Inneres Salzkammergut und dessen Rücktritt wurde bei der Reviervorstandssitzung am 14. April 2022 als Nachfolger, Hr. Philipp Schubert-Zsilavecz, ÖBF Geschäftsfeld Fischerei, in den Reviervorstand als Obmann Stellvertreter gewählt.
  • Weiterer Update in Version 2.5 per 10. Dezember 2023. Anpassungen durch die Neuwahlen lt. Reviervollversammlung am 25. Jänner 2024 und neu Strukturierung mit den Update in Version 2.6, per 28. Jänner 2024 in die aktuelle gültige Version.
  • 2024: Neuwahlen lt. Reviervollversammlung am 25. Jänner 2024, einer Umstellung auf automatisches Inhaltsverzeichnis, sowie Aufnahme von neuen Punkten, wie Honorare, Zuschüsse etc. um in der Geschäftsordnung eine Zentrale Übersicht über Revier-Beschlüsse zu bekommen. Damit ist die Version 2.6, per 28. Jänner 2024 die aktuelle Version und ersetzt vorherige Versionen.
  • 2025: Per 13. Februar 2025 wurden die Preise für die JFK von 28.– auf 32.– Euro angepasst.
    Der Punkt: „6.5 Information zur Indexanpassung ab 2025“ wurde aktualisiert.
    Der Punkt: „7.2 Verwendung von Lichtbilder und Foto mit Personen“ wurde neu aufgenommen.
    Der Punkt: „5.5 Prüfer/Unterweiser für Fischerkurse“ wurde aktualisiert.
    Der Punkt 7 wurden „Speizellen Revieraktivitäten“ wie 100-Jahrfeier, Revierfahne, Festschrift und FMSKG neu aufgenommen.
  • 2025-2. Jahreshälfte – Ergänzungen:
    Der Punkt: 5.4. Fisch- und Reviertierarzt – Vorstellung und Hinweise.
    Der Punkt: 7.6. FROSKG ist Mitglied beim ÖKF-fishlife (seit 2025)
  • 2026: zur Reviervollversammlung am 30. Jänner 2026 werden nachfolgende Änderungen vorgestellt und abgestimmt:
    * Aufnahme der aktiven FROSKG-Fischereischutzorgane für das kpl. FR-Revier.
    * Aufnahme und Übersicht über die Vereine im FROSKG.
    * Gebühr beim Fischerkurs: Unkostenbeitrag für Raummiete, Heizung, Equipment etc. pro Kurs 15.-
    * Aufnahme in den Revier-Beirat von Walter Reisinger als Revier-Tierarzt.
    * Revier Drohne und deren Verwendung und Autorisierung als Piloten.
    * alle obigen Punkt sind bei der Reviervollversammlung am 30.1.2026 einstimmig bestätigt worden.
  • Neu aufgenommen wurden ab Februar 2026 die Punkte:
    9.2.1. Drohnen Versicherung
    9.2.2. Drohnen-Registrierung „Drohnenspace.at“
    Die Verrechnung eines amtliche Km-Geld ist bis jetzt nicht geregelt wird jedoch auf Basis einer Abrechnung lt. diesen so praktiziert, um diese Abwicklung zu dokumentieren wurde dies neu aufgenommen:
    8.8. Vergütung von Fahrtkosten (Kilometergeld)

Organisation

Rechtliche Grundlagen & Geschäftsführung

Das Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Die rechtliche Grundlage für die Organisation und die Aufgaben des Reviers bilden insbesondere das Oö. Fischereigesetzes in der aktuellen Version. Die vorliegende Geschäftsordnung regelt die interne Geschäftsgebarung und stellt die gesetzeskonforme Verwaltung des Fischereireviers sicher. Gesetzlicher Verweis: Die aktuelle Fassung des Oö. Fischereigesetzes kann im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) eingesehen werden:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=20001078

Ehrenamtlichkeit

Die Organe und Mitglieder des FROSKG üben ihre Funktionen grundsätzlich ehrenamtlich und im Sinne der Gemeinnützigkeit aus. Damit wird der Fokus auf die nachhaltige Förderung der Fischerei und den Schutz der Gewässer im Oberen Salzkammergut sichergestellt. Anfallende Barauslagen oder pauschalierte Aufwandsentschädigungen (z. B. Kilometergeld, Reisespesen), die im Rahmen der Reviertätigkeit entstehen, werden nach Maßgabe der Beschlüsse des Vorstands vom Fischereirevier getragen.

Mitglieder

Die Fischereireviervollversammlung besteht aus jenen ordentlichen Mitgliedern des OÖ. Landesfischereiverbandes, die Bewirtschafter (§ 3 des OÖ. Fischereigesetzes) eines im Bereich des Fischereirevieres gelegenen Fischwassers sind.

Anzahl Fischbucheinträge lt. BH Gmunden: 93
Diese Verteilen sich auf:

  • 2 ÖBF Forstbetriebe
  • 3 Seenfischer-Fischereirechte Hallstättersee und am Wolfgangsee
  • 3 Gemeinden mit Fischereirechten
  • 11 Private Fischereirechte
  • 56 Bewirtschafter
  • 75 Fischbuch-Einträge
  • 11 Fischereivereine

Die Fischereirechte werden durch 56 Bewirtschafter, mit der Pachtung von einem oder mehreren Fischereirechten bewirtschaftet.

Vereine im FROSKG

Fischereivereine sind weit mehr als nur Zusammenschlüsse von Hobbyanglern – sie bilden das Rückgrat der organisierten Fischerei und erfüllen unverzichtbare ökologische und gesellschaftliche Aufgaben.

Man kann ihre Bedeutung im Wesentlichen in drei Kernbereiche unterteilen:

1. Nachwuchsarbeit und Ausbildung

Die Vereine sind die „Schmieden“ für die nächste Generation. Hier lernen Jungfischer nicht nur die Technik des Angelns, sondern vor allem:

  • Waidgerechtigkeit: Der respektvolle Umgang mit der Kreatur Fisch.
  • Fachwissen: Artenkunde, Schonzeiten und gesetzliche Grundlagen.
  • Naturverständnis: Das Begreifen von Zusammenhängen im Ökosystem Wasser.

2. Gewässerbewirtschaftung und Naturschutz

Ohne die ehrenamtliche Arbeit der Vereine sähe es an vielen Gewässern düster aus. Sie fungieren als Anwalt der Fische:

  • Besatzmaßnahmen: Sicherung stabiler Fischpopulationen und Schutz gefährdeter Arten.
  • Hege und Pflege: Reinigung der Uferzonen, Renaturierung von Bachläufen und die Schaffung von Laichplätzen.
  • Monitoring: Kontrolle der Wasserqualität und frühzeitiges Erkennen von Umweltproblemen.

3. Administrative und wirtschaftliche Funktion

Im Fischereirevier übernehmen sie die Rolle des lokalen Verwalters:

  • Lizenzwesen: Durch den Verkauf von Fischereilizenzen ermöglichen sie Gastfischern den Zugang zum Wasser und finanzieren gleichzeitig die Hege- und Pflegemaßnahmen.
  • Ordnungsfunktion: Sie sorgen für einen geregelten Ablauf am Wasser und stellen sicher, dass die Entnahme von Fischen in einem nachhaltigen Rahmen bleibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Fischereivereine leisten einen Dienst an der Allgemeinheit, der oft unterschätzt wird. Sie investieren tausende Ehrenamtsstunden, um unsere Gewässer lebendig und gesund zu halten.

4. Kommunikation

Das ist ein entscheidender Appell. Die engere Vernetzung zwischen den einzelnen Vereinen und dem übergeordneten Fischereirevier (als öffentlich-rechtliches Organ) ist die Basis für ein funktionierendes, revierweites Management. Wenn Vereine das Revier aktiv in ihre Arbeit einbinden, entsteht eine Win-Win-Situation: Der Verein profitiert von der Fachkompetenz und den Ressourcen des Reviers, in der Jungfischerausbildung und beim Kinderfischen, während das Revier sicherstellt, dass die Bewirtschaftung nach einheitlichen ökologischen Standards erfolgt.

Daher bitte die EMAIL Adresse vom FROSKG in den Vereinsverteiler mit auf zu nehmen!

Aufgaben

Den Fischereirevieren obliegt es, neben den ihnen nach diesem Landesgesetz sonst zugewiesenen Aufgaben jene Aufgaben des OÖ. Landesfischereiverbands zu besorgen, die sich auf ihren örtlichen Wirkungsbereich beziehen. Dies beinhaltet folgende Aufgaben:

  1. Maßnahmen zu treffen und Einrichtungen zu schaffen, die der Förderung der Fischerei und der Fischhege dienen;
  2. die fachliche Information und Ausbildung seiner Mitglieder, der Fischerinnen bzw. der Fischer sowie der FSO – Fischereischutzorgane (§ 21) zu fördern; insbesondere sind für die Bewirtschafterinnen bzw. Bewirtschafter sowie für Fischereischutzorgane Aus- bzw. Fortbildungskurse zu organisieren. Über den Besuch dieser Kurse sind Teilnehmerlisten zu führen.
  3. die Unterweisung und Prüfung zum Erwerb der fischereilichen Eignung durchzuführen und eine Liste geeigneter Prüferinnen bzw. Prüfer zu führen.
  4. die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der Lebensgrundlagen und Lebensräume der Wassertiere zu fördern;
  5. Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben und fachliche Veranstaltungen abzuhalten;
  6. der Landesregierung Vorschläge über die Verwendung allfälliger für die Fischerei vorgesehener Förderungsmittel zu erstatten;
  7. den Behörden Anregungen zu geben und über behördliche Aufforderung Gutachten zu erstatten;
  8. statistische Aufzeichnungen über die Fischerei zu führen;
  9. die Nominierung von Fischereischutzorgane bei der Behörde (§ 21 Abs. 3); Oö. LGBl. Nr. 41/2020 – ausgegeben am 5. Mai 2020 17 von 24 www.ris.bka.gv.at
  10. die Antragstellung zur Erklärung von Laichschonstätten gemäß § 15 Abs. 2 Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl. Nr. 215/1959, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 73/2018.

FROSKG Interne Aufgaben

a) die Genehmigung des Tätigkeitsberichtes des Fischereirevierobmannes und des Fischereireviervorstand;
b) die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und des Rechnungsabschlusses;
c) die Bestellung von Rechnungsprüfern und die Entgegennahme des Prüfungsberichtes;
d) die Beschlussfassung in Angelegenheiten, die ihr wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für das Fischereirevier vom Fischereirevierobmann oder vom Fischereireviervorstand zur Entscheidung vorgelegt werden.

Geschäftsführung

Die Geschäfte des Fischereireviers besorgen die Fischereireviervollversammlung, der Fischereireviervorstand und der Fischereirevierobmann. Ein Mitglied des Fischereireviervorstand wird von diesem mit der Führung der laufenden Geschäfte als Geschäftsführer betrauen. 

Einberufung

(1) Die Fischereireviervollversammlung wird vom Fischereirevierobmann mindestens einmal im Jahr einberufen.
(2) Die Fischereireviervollversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird.
(3) Die Einberufung hat bei der ordentlichen Sitzung zumindest zwei Wochen, bei einer außerordentlichen Sitzung zumindest eine Woche vorher unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.

Beschlussfähigkeit

Die Fischereireviervollversammlung ist, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

Vorsitz

(1) Den Vorsitz in der Fischereireviervollversammlung führt der Fischereirevier-Obmann, im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Im Falle der Verhinderung beider, übernimmt der Geschäftsführer den Vorsitz.
(2) Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzungen. Er hat für Ruhe und Ordnung während der Sitzungen zu sorgen. Erforderlichenfalls kann er die Sitzung unterbrechen oder vorzeitig schließen.

Abstimmung

(1) Die Beschlüsse der Fischereireviervollversammlung werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
(2) Die Abstimmung erfolgt durch ein Zeichen mit der Hand.
(3) Eine geheime Abstimmung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung hat zu erfolgen, wenn dies von mindestens einem Drittel der anwesenden ordentlichen Mitglieder der Fischereireviervollversammlung verlangt wird.

Niederschrift

(1) Über die Sitzungen der Fischereireviervollversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, welche zumindest zu enthalten hat:
a) Ort, Tag sowie Beginn und Ende der Sitzung;
b) die Feststellung über die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung und die Zahl, allenfalls auch die Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder;
c) die Tagesordnung;
d) die in der Sitzung gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse, erforderlichenfalls auch die Abstimmungsverhältnisse.

(2) Die Niederschrift ist vom Schriftführer aufzunehmen und gemeinsam mit dem Vorsitzenden zu unterfertigen.

(3) Die Niederschrift über Sitzungen der Fischereireviervollversammlung ist den Mitgliedern des Fischereireviervorstand innerhalb von acht Wochen zuzustellen und mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Jedem Mitglied der Fischereireviervollversammlung steht die Einsichtnahme in die Niederschrift offen.

(4) Eine Abschrift der Niederschrift über Sitzungen der Fischereireviervollversammlung ist dem Oö. Landesfischereiverband unaufgefordert zu übermitteln.

Fischereireviervorstand

Fischereireviervorstand lt. Wahl vom 25. Jänner 2024. Als neues Mitglied konnte im Zuge der Fischereireviervollversammlung DI Karl Fehrer als neues Vorstandsmitglied einstimmig in den Reviervorstand gewählt werden! Danke an Herbert Bramberger für seine Unterstützung in der Periode 2018 bis 2023.

(1) Der Fischereireviervorstand ist vom Fischereirevierobmann, im Fall seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter, Im Falle der Verhinderung beider, durch den Geschäftsführer, in jedem Halbjahr mindestens einmal einzuberufen. Der Fischereireviervorstand ist auch dann einzuberufen, wenn zumindest drei Mitglieder dies schriftlich unter Bekanntgabe der Verhandlungsgegenstände beantragen.

(2) Die Einladung ist den Mitgliedern des Fischereireviervorstandes wenigstens sieben Tage, in besonders dringenden Fällen wenigsten vierundzwanzig Stunden vor der Sitzung zuzustellen.

(3) Die Mitglieder des Fischereireviervorstandes haben ihr Stimmrecht persönlich auszuüben, eine Vertretung ist nicht zulässig.

(4) Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Fischereireviervorstand

die Bestimmungen über die Geschäftsführung der Fischereireviervollversammlung, soweit diese tatsächlich Anwendung finden können, sinngemäß.

Obmann und Vorstand – Wahlperiode 2024 bis 2030

vlnr: Harald Eidinger, Peter Oberwimmer, Philipp Schubert-Zsilavecz, Karl Fehrer, Heimo Huber.

Heimo Huber
Fischereirevier Obmann
Tel.: +43 681 2038 9605
E-MAIL: heimo.huber(at)gmail.com

Philipp Schubert-Zsilavecz Bsc
Fischereirevier Obmann Stv.
Tel.: +43 664 618 9112
E-MAIL: Philipp.Schubert-Zsilavecz(at)bundesforste.at

Harald Eidinger
Geschäftsführer
Tel.: +43 650 442 4501 
E-MAIL: haraldeidinger(at)gmx.at  

Peter Oberwimmer
Vorstandsmitglied
Tel.: +43 650 355 0253
E-MAIL: peter.oberwimmer(at)hurch.com

DI Karl Fehrer
Vorstandsmitglied
Mobile +43 664 888 711 95
E-MAIL: karl.fehrer(at)teamtech.at

Fischereibeirat

  1. Die Fischereireviervollversammlung hat den Fischereibeirat in Angelegenheiten der Förderung der Fischerei sowie in Fragen, welche für die Gewässerbewirtschaftung von allgemeiner Bedeutung sind, zu befassen.
  2. Die Berufung zum Fischereibeirat erfolgt durch den Fischereireviervorstand für die Amtsperiode. Wiederernennung ist möglich. Auch nicht Reviermitglieder können in den Beirat berufen werden, wobei bei der Zusammensetzung des Fischereibeirat darauf zu achten ist, ein ausgewogenes Verhältnis aus Vertretern von Fischzucht, Jagd, Fischereirevier Funktionären, Behörde, Wissenschaft, Wirtschaft, Umwelt, Recht, Presse und öffentlichem Interesse zu erreichen.
  3. Der Fischereibeirat steht dem Vorstand beratend zur Seite, er hat insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit des FROSKG durch inhaltliche Stellungnahmen zu unterstützen und die Leitlinien des FROSKG zu vertreten. Der Fischereibeirat schlägt zusammen mit dem Fischereireviervorstand grundlegenden inhaltlichen Tätigkeiten und Projekte vor, die durch das FROSKG vertreten und umgesetzt werden sollen.
  4. Der Fischereibeirat übt seine Funktion ehrenamtlich aus. Die Kosten für allfällige Aufwandsentschädigungen trägt das FROSKG.

Fischereibeirat im Fischereireviervorstand sind

David Nöst
Fischereirat
Tel.: +43 664 618 8914
E-Mail: david.noest(at)bundesforste.at

Philipp Pöllmann
Fischereirat
Mobile +43 664 916 3001
E-MAIL: philipp.poellmann(at)ayhoo.de

Rudolf Gams
Fischereirat
Mobile +43 664 384 4070
E-MAIL: r.gams(at)outlook.at

Michael Putz
Fischereirat
Tel.: +43 (664) 241 0074
E-Mail: mich(at)familie-laimer.at

Reviertierarzt

Für die Qualitätssicherung und die ökologische Fachkompetenz im „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ (FROSKG) und unsere beiden Fischzucht-Anlage vom „Fischereimanagement Salzkammergut“ (FMSKG) freut es mich, dass wir Hr. Mag. Walter Reisinger als unseren Tierarzt gewinnen konnten.

Mag. Walter Reisinger bei der Besichtigung unseres FischLab in Altmünster.

Mit Mag. Walter Reisinger haben wir jemanden gewonnen, der die Brücke zwischen klassischer Tiermedizin und spezialisierter Fischereibiologie schlägt und zusätzlich fliegenfischereilich stark vorbelastet ist. Dass er sich in der Ausbildung zum Fachtierarzt für Fische befindet, ist ein entscheidender Vorteil, da dieser Bereich hochkomplex ist und oft eine Lücke zwischen allgemeiner Veterinärmedizin und der täglichen Praxis am Wasser besteht.

Hier sind einige Bereiche, in denen seine Expertise für Ihr Bruthaus in Ebensee (MBM) und das FischLab in Altmünster besonders wertvoll sein wird:

Nutzen für das Bruthaus & FischLab

  • Prävention & Hygiene: Im Bruthaus ist die Keimbelastung der kritische Faktor. Ein spezialisierter Mediziner kann Hygieneprotokolle (Desinfektion, Wasserführung) optimieren, bevor Krankheiten überhaupt ausbrechen.
  • Diagnostik im Labor: Die Kombination aus praktischer Erfahrung und theoretischer Weiterbildung ermöglicht eine präzise Identifikation von Parasiten, Bakterien oder viralen Erregern (wie z.B. IPN oder VHS) direkt vor Ort.
  • Bestandsschonung: Im Wildfischbereich ist oft Fingerspitzengefühl gefragt, da diese Fische stressanfälliger sind als Zuchtfische. Hier hilft seine Erfahrung, die Mortalitätsraten bei der Aufzucht zu minimieren.
  • Rechtliche Absicherung: Ein Fachtierarzt (bzw. Anwärter) stellt sicher, dass alle Behandlungen und Dokumentationen den strengen gesetzlichen Anforderungen (z.B. Arzneimittelanwendungs- und Rückstandsverordnung) entsprechen.
  • Unterstützung und Einbindung bei Fischsterben und Hilfe bei der Suche nach Ursachen und Schädigung.
  • Wildfisch: Fokus auf genetische Integrität, Fitness für die Auswilderung und ökologische Resilienz.
  • Nutzfisch: Fokus auf Effizienz, Gesundheit und Wachstum.

Die Einbindung ins Tagesgeschäft, bitte über den Obmann zu Koordinieren.

Rechnungsprüfer

Günther Ritzberger
Tel.: +43 664 735 90 406
E-MAIL: g.k.ritzberger(at)aon.at

Eduard Scheibl
Tel.: +43 664 833 22 90
E-MAIL: edi_scheibl(at)gmx.net

Fischereischutzorgane (FSO)

In Oberösterreich gibt es eine klare Struktur bei der Bestellung von Fischereischutzorganen, die sich nach dem Oö. Fischereigesetz 2020 richtet. Man kann hier zwar nicht von einer klassischen militärischen Hierarchie sprechen (da alle dieselben Befugnisse im Feld haben), aber es gibt eine hierarchische Staffelung der örtlichen Zuständigkeit und der bestellenden Instanz.

Hier ist die Aufteilung, wie sie im Gesetz (§ 21) verankert ist:

Bewirtschafter-Ebene (Die „klassischen“ Aufseher)

Dies ist die häufigste Form. Ein Bewirtschafter (z. B. ein Pächter oder Eigentümer einer bestimmten Strecke) bestellt eine Person für sein spezifisches Fischwasser.

  • Zuständigkeit: Nur für das im Ausweis eingetragene Fischwasser (Pachtstrecke).
  • Zweck: Schutz der privaten fischereilichen Interessen und Überprüfung der Lizenzen an diesem spezifischen Gewässer.

Revier-Ebene (Revierfischereischutzorgane)

Der Fischereireviervorstand kann im Interesse des Schutzes der Fischerei für ein ganzes Fischereirevier Schutzorgane bestellen.

  • Zuständigkeit: Diese Personen sind für sämtliche Fischwässer innerhalb des jeweiligen Fischereireviers (z. B. Revier „Oberes Salzkammergut“ oder „Donau-Linz“) zuständig.
  • Rolle: Sie fungieren oft als eine Art koordinierende Instanz oder unterstützen dort, wo einzelne Pächter keinen eigenen Schutz bestellt haben.

Landes-Ebene (Landesfischereiverband)

Der Vorstand des Oö. Landesfischereiverbands (OÖ LFV) kann Personen als Fischereischutzorgane für das gesamte Bundesland bestellen.

  • Zuständigkeit: Diese Organe sind theoretisch für sämtliche Fischwässer in ganz Oberösterreich zuständig.
  • Einsatz: Sie werden oft bei revierübergreifenden Problemen, Schwerpunktkontrollen oder zur Unterstützung der Behörden eingesetzt.

Hier ist die rechtliche Situation im Detail zusammengefasst:

Rechtliche Grundlage (§ 21 Oö. Fischereigesetz 2020)

Nach dem aktuellen Gesetz gibt es zwei wesentliche Wege, wie Fischereischutzorgane (die offizielle Bezeichnung für die „Aufsicht“) bestellt werden können:

  1. Durch den Bewirtschafter: Ein einzelner Verein oder Bewirtschafter beantragt Aufseher für sein spezifisches Fischwasser.
  2. Durch das Fischereirevier: Der Fischereireviervorstand kann im Interesse des Schutzes der Fischerei geeignete Personen als Fischereischutzorgane bestellen und bei der Behörde deren Betrauung für sämtliche Fischwässer des Fischereireviers beantragen.

Die Hierarchie der Zuständigkeit

EbeneBezeichnungBestellt durch / VerantwortlichWirkungsbereich
LandesebeneLandes-Fischereischutz-OrganOÖ. LandesfischereiverbandStrategische Aufsicht, Prüfungswesen.
Organebene ARevierschutzorganeDie Bezirksverwaltungsbehörde (auf Antrag des Reviers)Das gesamte Fischereirevier (revierweite Zuständigkeit).
Organebene BFischereischutzorganeDie Bezirksverwaltungsbehörde (auf Antrag des Bewirtschafters)Nur für einzelne Fischereigewässer oder Abschnitte in Abstimmung mit dem FROSKG.
(Siehe Tarife, Honorare und Zuschüsse).

Warum ist die Beantragung durch das Revier so wichtig?

Diese Regelung bietet erhebliche Vorteile gegenüber der rein einzelbetrieblichen Aufsicht:

  • Revierweite Zuständigkeit: Die so bestellten Organe dürfen im gesamten Revier kontrollieren. Das ist besonders effektiv bei Gewässern, die durch mehrere Vereinsgrenzen fließen.
  • Entlastung der Vereine: Kleine Vereine müssen nicht zwingend eigenes Personal stellen, wenn das Revier eine übergeordnete Aufsicht koordiniert.
  • Fachliche Qualität: Das Revier kann spezialisierte Teams bilden, die besonders gut geschult sind (z.B. für Schwerpunktkontrollen oder bei Verdacht auf Schwarzfischerei).
  • Einheitliche Standards: Es wird sichergestellt, dass die Kontrolle und die Beratung der Fischer am Wasser überall im Revier nach den gleichen hohen Standards erfolgt.

Voraussetzungen für die Bestellung

Damit eine Person vom Revier zur Betrauung bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft) vorgeschlagen werden kann, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Vollendung des 19. Lebensjahres.
  • Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte.
  • Erfolgreiche Ablegung der Fischereischutzprüfung (vor einer Kommission des Landes).
  • Geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie absolute Vertrauenswürdigkeit.
  • Möglichst gewässerübergreifende Tätigkeit als Fischer, Vereinsfunktionär oder mit fachlicher, spezieller Ausbildung.

Ein Tipp für die Praxis: Wenn Ihr Verein Schwierigkeiten hat, genug eigene Aufseher zu finden, ist das Gespräch mit dem Fischereireviervorstand der richtige Weg. Oft können Synergien genutzt werden, indem das Revier die formale Beantragung übernimmt und der Verein die geeigneten Personen dafür vorschlägt.

Revier – Fischereischutzorgane (RFSO)

Revier-Fischereischutzorgane (RFSO) sind quasi die „Hüter über die Gewässer im Fischereirevier“ und nehmen eine offizielle Rolle ein, die weit über das bloße Kontrollieren von Lizenzen hinausgeht. Folgende FSO sind für das „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ (FROSKG) von der Behörde bestellt:

Revier-Fischereischutzorgane sind:Erreichbarkeit
Hubert Aitenbichler+43 699 88476015
Herbert Bramberger+43 676 5315582
Harald Eidinger+43 650 442 4501
Rudolf Gams+43 664 3844070
Alois Graf+43 660 1492 828
Heimo Huber+43 681 2038 9605
Philipp Pöllmann+43 664 916 3001
Günther Ritzberger+43 664 73590406

Hier ist eine kurze Zusammenfassung, wann und warum die Verständigung eines RFSO oder der zuständigen Stelle (meist die Polizei, Bezirksverwaltungsbehörde oder der Landesfischereiverband) entscheidend ist:

  • Wenn Sie Zeuge einer illegalen Handlung (Wilderei), einer Gewässerverunreinigung oder eines massiven Fischsterbens werden, ist schnelles Handeln gefragt.
  • Eigenschutz: Greifen Sie bei Konflikten nicht selbst ein. Das FSO hat oft beeidete Befugnisse und ist geschult, solche Situationen rechtlich korrekt aufzunehmen.
  • Gerade bei Pachtwechseln oder in Grenzbereichen zwischen zwei Revieren kann es zu Unsicherheiten kommen.
  • Zuständigkeit: Wenn nicht klar ist, wer der Bewirtschafter ist, hilft ein Blick in das digitale Wasserbuch oder die Revierkarte des jeweiligen Bundeslandes.
  • Regelung: Das R-FSO kann hier als Vermittler auftreten, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Entnahme stattfindet und die gesetzlichen Schonzeiten sowie Brittelmaße eingehalten werden.
  • Ein FSO ist nicht nur zur „Strafe“ da, sondern auch zur Dokumentation des Fischbestands und des ökologischen Zustands.
  • Bestandsaufnahme: Bei unklaren Verhältnissen hilft eine offizielle Aufnahme, um den Ist-Zustand des Gewässers festzuhalten.
  • Fachliche Expertise: Sie können beurteilen, ob ein Eingriff in die Natur (z.B. Baumaßnahmen am Ufer) rechtmäßig ist.

Lieber einmal zu viel informieren als zu wenig. Die Integrität des Reviers hängt maßgeblich von der Wachsamkeit der Fischer und der Präsenz der Schutzorgane ab.

Prüfer/Unterweiser für Fischerkurse

Das Fischereirevier als lokale Services Organisation vom OÖ. Landesfischereiverband obliegt die Aufgabe die nachhaltige Förderung der Fischerei in allen ihren Zweigen im regionalen Einzugsgebiet durch zu führen. Im Rahmen dieser Aufgaben fallen insbesondere die Unterweisung und Prüfung zum Erwerb der fischereilichen Eignung und eine Liste geeigneter Prüfer zu führen. Aktuell werden die Fischerkurse abgehalten von:

Heimo Huber (Kursleitung)
Tel.: +43 681 2038 9605
E-MAIL: heimo.huber(at)gmail.com

Dipl.-Päd. Rudolf Gams
Mobile +43 664 3844070
E-MAIL: r.gams(at)outlook.at

Philipp Schubert-Zsilavecz Bsc
Tel.: +43 664 618 9112
E-MAIL: Philipp.Schubert-Zsilavecz(at)bundesforste.at

Philipp Pöllmann
Mobile +43 664 916 3001
E-MAIL: philipp.poellmann(at)ayhoo.de

Interesse zur Mitarbeit im Fischereirevier

Das Interesse an der Fischerei sieht man an der Zunahme der Jahresfischerkarten um +14% seit 2020 und auch an der Teilnahme an unserer Fischerausbildung sehen wir, dass wir unser Angebot an Fischerkursen an die Nachfrage anpassen müssen. Eigentlich sind die vielen Kursteilnehmer ein schönes Zeichen, dass viele das Angeln als Zugang in die Natur sehen. Umso wichtiger ist auch eine fundierte Ausbildung. So hatten wir im Jahr 2023 hundertzehn (110) Teilnehmer bei unseren Fischerkursen und auch 2024 sind wir mit 3 Kursen im FROSKG bereits wieder ausgebucht.

Es ist absolut verständlich, dass sich Fischerkurse einer hohen Beliebtheit erfreuen! Die Fischerei hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm verändert, ist moderner, gesellschaftsfähiger geworden und für viele mittlerweile ein echter Lifestyle! Angeln fasziniert! Kampfstarke Fische, ausgeklügeltes Equipment, neue Techniken, Naturerlebnis, Ruhe und Entspannung, Freundschaften – all das finden wir in unserem wunderschönen Hobby, in unserer herrlichen Landschaft und an unseren Seen, Bächen und der Oberen Traun. Wir vom „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ bieten dazu die gesetzliche „Grundausbildung“.

Informationen über die Kurse:
https://www.lfvooe.at/fischerpruefung/termine/

Wahlen des Fischereireviervorstand

Der Fischereirevierobmann, sein Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Fischereireviervorstand sind von der Fischereireviervollversammlung mit einfacher Stimmmehrheit zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind demnach nur jene ordentlichen Mitglieder des OÖ. Landesfischereiverbandes, die Bewirtschafter (Verwalter) eines im Bereich des Fischereirevieres gelegenen Fischwassers sind, wobei mindestens ein Mitglied des Fischereireviervorstand ein Vertreter eines Vereines sein muss, dessen Vereinsziel die Förderung der Fischereiwirtschaft bzw. die weidgerechte Ausübung der Fischerei ist.

(1) Die Wahl hat aufgrund schriftlicher Wahlvorschläge zu erfolgen, welche zumindest fünf Tage vor der ordentlichen Sitzung, in der die Wahl des Fischereireviervorstand zu erfolgen hat, dem Fischereirevierobmann

(2) vorzulegen und von diesem vor der Durchführung des Wahlvorganges der Wahlkommission zu übergeben sind.

(3) Liegen mehrere Wahlvorschläge vor, so sind sie nach ihrem zeitlichen Einlangen mit fortlaufenden Buchstaben zu bezeichnen (A, B, C usw.).

(4) Die Wahlvorschläge müssen von einem Viertel der ordentlichen Mitglieder der Fischereireviervollversammlung, höchstens jedoch von fünf ordentlichen Mitgliedern unterschrieben sein. Alle Wahlvorschläge haben neben dem Namen des Fischereirevierobmanns und seines Stellvertreters auch die Namen der drei weiteren Mitglieder zu enthalten.

(5) Wird ein Wahlvorschlag verspätet oder unvollständig vorgelegt oder weist er nicht die erforderliche Anzahl von Unterschriften auf, so gilt er als nicht eingebracht.

(6) Mit der Durchführung der Wahl ist eine Wahlkommission zu betrauen, die über Vorschlag des Vorsitzenden aus drei Mitgliedern der Fischereireviervollversammlung gebildet wird. Der Wahlleiter wird von den Mitgliedern der Wahlkommission bestellt; kommt eine Bestellung nicht zustande, so fungiert als Wahlleiter das an Jahren älteste Mitglied der Wahlkommission.

(7) Der Wahlleiter hat vor Beginn des Wahlvorganges die eingegangenen Wahlvorschläge vorzulesen. Ungültige Wahlvorschläge (Abs. 5) sind unter Bekanntgabe des Grundes der Ungültigkeit auszuscheiden. Wird kein gültiger Wahlvorschlag vorgelegt, so hat die folgende Abstimmung namentlich über jedes Mitglied des Fischereireviervorstand einzeln zu erfolgen, wobei die Wahlvorschläge auch mündlich vorgebracht werden können.

(8) Die Wahl erfolgt durch ein Zeichen mit der Hand. Eine geheime Wahl hat dann zu erfolgen, wenn diese Wahlart mit einer Mehrheit von mindestens einem Drittel der anwesenden Mitglieder der Fischereireviervollversammlung beschlossen wird.

(9) Die geheime Wahl erfolgt mit Stimmzetteln, welche von der Wahlkommission ausgegeben werden. Die Ausfüllung des Stimmzettels hat in Handschrift zu erfolgen. Bei der Ausfüllung des Stimmzettels ist in eindeutiger Form durch den Buchstaben jener Wahlvorschlag zu bezeichnen, dem die Zustimmung gegeben werden soll.

(10) Die Stimmzettel sind bei der Wahlkommission abzugeben. Die Wahlkommission hat nach Abgabe sämtlicher Stimmzettel die Auswertung vorzunehmen und bekannt zu geben.

(11) Als gewählt gelten jene Personen der Fischereireviervollversammlung, deren Namen auf jenem Wahlvorschlag aufscheinen, der die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der Fischereireviervollversammlung erreicht hat. Erhält zunächst kein Wahlvorschlag die einfache Stimmenmehrheit, so ist über die beiden Wahlvorschläge abzustimmen, welche die relativ meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

(12) Die Wahlkommission hat über den Wahlvorgang eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern der Wahlkommission zu unterfertigen.

(13) Die Niederschrift über den Wahlvorgang samt den Wahlvorschlägen ist vom neu gewählten Fischereirevierobmann unverzüglich dem Landesfischermeister zur Vorlage an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Formulare zur Wahl

Formulare zur Durchführung einer Wahl – siehe WEB-Seite vom OÖLFV unter Revierdownloads.

Revierobmänner im FROSKG

Im Zuge der Recherchen zur 100-Jahr Feier Fischereirevier Oberes Salzkammergut wurde versucht, die historischen Entwicklung der Fischereirevier-Obmänner zu ermitteln.

Gebarung des Fischereirevier

Geschäftsjahr, Haushaltsvoranschlag, Rechnungsabschluss

(1) Das Geschäftsjahr wird über Beschluss der Fischereireviervollversammlung festgelegt; erfolgt kein Beschluss, deckt sich das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr.

(2) Die Fischereireviervollversammlung hat den vom Fischereireviervorstand erstellten Haushaltsvoranschlag vor der Genehmigung auf seine Sparsamkeit und seine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Aufgaben zu prüfen. Ist bei Beginn des Haushaltsjahres der Voranschlag von der Fischereireviervollversammlung noch nicht beschlossen, so ist der Fischereirevierobmann bis zur Beschlussfassung über den Voranschlag ermächtigt, alle Ausgaben zu leisten, die bei sparsamer Verwaltung erforderlich sind, um die notwendigen Aufgaben und Verpflichtungen zu erfüllen.

(3) Der vom Fischereireviervorstand vorgelegte Rechnungsabschluss ist durch zwei Rechnungsprüfer, die von der Fischereireviervollversammlung auf die Dauer der Funktionsperiode bestellt werden, auf seine sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen.

(4) Der Rechnungsabschluss und der Prüfungsbericht der Rechnungsprüfer bedürfen der Genehmigung der Fischereireviervollversammlung.

(5) Der Rechnungsabschluss ist unaufgefordert dem Landesfischermeister vorzulegen.

Gebarungsprüfung

Die Gebarung des Fischereireviervorstandes ist mindestens einmal im Jahr auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Übereinstimmung mit den gefassten Beschlüssen durch die Rechnungsprüfer (§ 10 Abs. 3) zu prüfen. Den Rechnungsprüfern sind alle für die Überprüfung erforderlichen Unterlagen und Belege zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über die Gebarungsprüfung ist dem Fischereireviervorstand ein schriftlicher Bericht zu übermitteln und in der Fischereireviervollversammlung zu berichten.

Vollmacht für den Reviervorstand

Bei der Reviervorstandssitzung am 11. November wurde einstimmig beschlossen, dass der Reviervorstand und die Geschäftsführung zur Beschaffungen für das Equipment, wie z.B. Zubehör zum Elektrofischen, Services für die Revier-KFZ-Anhänger, Reparaturen, Betriebsmittel oder eine Beauftragung von Juristen etc., die zur Durchführung des Tagesgeschäft erforderlich sind wie folgt bevollmächtigt wird. Um handlungsfähig zu sein, erhält der Obmann die Vollmacht im sechs Augen Prinzip, d.h. von zumindest zwei Vorstands-Mitgliedern und dem Obmann können Ausgaben bis 2.500.– Euro beschlossen werden. Investitionen darüber hinaus bedürfen einen Beschluss in der Fischereireviervollversammlung.

Finanzen im FROSKG

Die Beschlussfassung in finanziellen Angelegenheiten aus den Mittel zwischen dem OÖ. Landesfischereiverband und dem Fischereirevier, wird mit der Festsetzung der Revierumlage, der Anteiligen Zuweisung aus der Jahresfischerkartenabgabe und Gastfischerkartenabgabe geregelt und bildet neben eines Unkostenbeitrages für die Durchführung von Fischerkursen, die Haupteinnahmequelle für das Revier.

Information zur Indexanpassung ab 2025

Folgende Satzungsänderungen des Landesfischereirates vom 2.4.2022 wurden vom Amt der OÖ. Landesregierung genehmigt und in der Amtlichen Linzer Zeitung am 27. Juni 2022, Folge 12/2022 verlautbart.

Wertanpassungab 2025
Jahresfischerkarte (JFK-Abgabe)€ 32.–
Gastfischerkarte (GFK)€ 20.–
2-Tägiger Präsenz-Fischerkurs mit Prüfung € 135.–
Fischerkurs Unkostenbeitrag für Raummiete, Heizung, Strom, Equipment etc. pro Kurs€ 15.–
Fishing-King online Fischerkurs mit Prüfung€ 175.–
Revierumlage für Bewirtschafter (1% vom Einheitswert) je Fischereirechtmind. € 45.–
max. € 415.–

Revierumlage (Mitgliedsbeitrag)

Die Revierumlage (Mitgliedsbeitrag) beträgt je Fischereirecht ab 2023 mindestens € 45,— bzw.
höchstens € 415,-. Die Revierabgabe beträgt ein Prozent des Einheitswertes, wie er vom Finanzamt erhoben wird. Bei mehreren Fischereirechten oder Fischereipachtverträgen kommt die Summe der Revierumlagen zur Verrechnung, jedoch max. 415.–. Beispiel: Hat jemand drei Fischereirechte zu je € 45.– kommen € 135.– zu Verrechnung.

Gemäß § 41 des OÖ. Fischereigesetzes sind Sie als Bewirtschafter zur Entrichtung des jährlichen Revierumlage an den Fischereireviervorstand verpflichtet. Das Erlöschen der Mitgliedschaft während des Kalenderjahrs begründet keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Revierumlage.

Beschlüsse über Tarife, Honorare und Zuschüsse

Wie in der Fischereireviervollversammlung vom 25. Jänner 2024 beschlossen, werden zur besseren Übersicht, aus verschiedenen Beschlüssen aus der Vergangenheit über Tarife, Honorare und Zuschüsse, diese in die Geschäftsordnung aufgenommen um einen zentralen Überblick über diese zu haben.

Tarife, Honorare und Zuschüsse (*)bis 2023ab 2024Vermerk
Zuschuss für Elektrofischer Ausbildung (*)250.–250.–Reisekosten sind selbst zu tragen
Honorar je Fischerkurs für Prüfer/Unterweiser400.–450.–Honorar für 2 Kurstage
Prüfer/Unterweiser Ausbildung (**)440.–440.–bei 4 Modulen zu a‘ 110.–
Notabfischen und Fischtransport: Pauschale für Sauerstoff und E-Aggregat Nutzung. (FROSKG)20.–50.–Verrechnung mit Revierumlage
Notabfischen und Fischtransport: Pauschale für Sauerstoff, E-Aggregat, Km-Geld. Außerhalb Revier! 0.–250.–
Pauschale für das STATIONARY GRASSL EL 65 II
für jede weitere Woche
220.–250.–
50.–
Rechnungslegung nach Nutzung.
Mitgliedsbeitrag FMSKG25.–25.–Verrechnung mit Revierumlage
FSO Ausbildung beim OÖLFV (*) und Angelobung (BH)NEU250.–Kurskosten inkl. RK Pauschale
Geschäftsführer Aufwandsentschädigung p.a. (***)1.200.-1.500.-Wurde übernommen
Stand: 10. Oktober 2025

(*) Nachweis eines Bewirtschafters, aus der eine ausreichende praktische Betätigung des Prüfungswerbers in der Fischerei hervorgeht; bzw. ist der Prüfungswerber selbst Bewirtschafter bzw. Pächter eines
Fischwassers, entfällt diese Bescheinigung, wenn der Nachweis über eine Bewirtschaftung wird.

Die Teilnahme ist, wenn diese durch das Revier gefördert werden soll, VOR der Teilnahme an der Ausbildung an den Reviervorstand zu richten. Wenn es hier eine Zusage für die finanzielle Beteiligung vom Fischereirevier gibt, erfolgt die Anmeldung durch den Teilnehmer direkt, nach erfolgreichen Abschluss und mit Vorlage der Kursbestätigung und einer Kopie des FSO-Ausweis wird der Zuschuss an den Teilnehmer ausbezahlt.

(**) Sollte ein Kursteilnehmer nur an einem Teil der Modul-Ausbildung teilnehmen, wird der Zuschuss aliquote für diesen Ausbezahlt.

(***) Wurde im sechs Augen Prinzip, d.h. von zumindest drei Mitgliedern aus dem Fischereireviervorstand beschlossen. (Dokumentation lt. E-Mail vom 29.1.2024, mit Zustimmung Huber, Fehrer, Oberwimmer)

Vergütung von Fahrtkosten (Kilometergeld)

Zur Abgeltung der mit der Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges verbundenen Kosten für Fahrten im Auftrag des Fischereireviers (z.B. Schulungen, Besprechungen, Behördenwege, WR-Verhandlungen) wird ein Kilometergeld gewährt.

  1. Abrechnungssatz: Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an das jeweils gültige amtliche Kilometergeld (gemäß Reisegebührenvorschrift des Bundes).
  2. Nachweis: Voraussetzung für die Auszahlung ist die Führung eines lückenlosen Fahrtenbuches oder eines entsprechenden Reisekostenbelegs, aus dem Datum, Zweck der Fahrt, Fahrtstrecke (Start/Ziel) und die gefahrenen Kilometer ersichtlich sind.
  3. Genehmigung: Für den Obmann und Geschäftsführer gilt eine generelle Reisegenehmigung. Die Km-Geldabrechnung sind zeitnah, spätestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, dem Kassier zur Prüfung und Auszahlung vorzulegen. Außergewöhnliche Fahrtstrecken bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Obmann bzw. dem Vorstand.

Tarife für Fischerei-SV

Die Honorarnote orientiert sich an der Honorarordnung für Ziviltechniker, die jeweils aktualisiert in der Zeitschrift „Sachverständige“ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veröffentlicht wird und in „Österreichs Fischerei“, der Zeitschrift des Österreichischen Fischereiverbandes für Fischerei-Sachverständige adaptiert wird. Diese kommen bei Elektrobefischungen- und Notabfischungen zur Anwendung.

Spezielle Revieraktivitäten

Die Verankerung unserer Sonderprojekte in der Geschäftsordnung dient nicht nur der strukturellen Absicherung, sondern ist Ausdruck unserer Verantwortung gegenüber dem Revier. Durch die sorgfältige Dokumentation dieser Aktivitäten stellen wir sicher, dass wertvolles Fachwissen und langjährige Erfahrungen für zukünftige Generationen erhalten bleiben und als Fundament für eine nachhaltige Fischerei- und Gewässerbewirtschaftung dienen.

Elektrofischen -und Notabfischplan

Die Auswirkungen des Klimawandels in Bezug auf Notabfischungen sind insbesondere durch längere Trockenperioden spürbar. Zukünftig ist daher vermehrt mit der Abtrocknung von Fischgewässern zu rechnen. Gleichzeitig werden auch die Anzahl und die Intensität von Hochwasserereignissen zunehmen. Deshalb ist von einem erhöhten Arbeitsaufwand bei Notabfischungen auszugehen. Daher wurde frühzeitig im FROSKG ein Notabfischplan entwickelt. Das Equipment für Notabfischungen steht im Revier den Mitgliedern zur Verfügung und es gibt ausgebildete Personen, die auch lt. Genehmigung der OÖ. Landesregierung befähigt sind Notabfischungen durchzuführen. Details dazu im Notabfischplan:

Revier-Drohne

Der Einstieg in die Welt der Drohnen war noch nie so einfach wie heute. Früher war das Fliegen eines Multicopters eine koordinative Herausforderung, bei der man ständig manuell gegen Wind und Schwerkraft ankämpfen musste. Heute fungiert die Software und viele Sensoren quasi als ein unsichtbarer Co-Pilot und machen die Drohne zu einem wichtigen Werkzeug im Fischereimanagement.

Für die Nutzung der Drohne im FROSKG sind Autorisiert:

FROSKG-Drohnen PilotMobileE-Mail
David Nöst+43 664 618 8914david.noest(at)bundesforste.at
Philipp Schubert-Zsilavecz+43 664 618 9112philipp.schubert-zsilavecz(at)bundesforste.at
Heimo Huber+43 681 2038 9605fischereirevier.salzkammergut(at) gmail.com

Sollte ein Einsatz gewünscht sein, bitte um rechtzeitige Abstimmung.

Drohnen Versicherung

Wir haben bei der Wiener Städtische eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung für Drohnen abgeschlossen, die den gesetzlichen Anforderungen in Österreich entspricht. Diese Versicherung ist für fast alle Drohnen (ausser Spielzeug) seit dem 31.12.2020 verpflichtend, um eine Registrierung bei der Austro Control durchführen zu können.

Sie ist zwingend erforderlich für Drohnen ab 250 g Abfluggewicht oder Drohnen unter 250 g, sofern diese mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten (Kamera) ausgestattet sind und kein Spielzeug darstellen

Drohnen Luftfahrthaftpflichtversicherung Wiener Städtische
Polizzen Nr.: 1129915692
Gültig seit: 13.1.2026

Drohnen-Registrierung „Drohnenspace.at“

https://www.dronespace.at/registrierung/allgemeine_informationen

Die Registrierung ist von jedem Drohnenbetreiber einmalig online durchgeführt werden.
Registrieren muss man nicht die einzelnen UAS, sondern sich selbst einmalig als Betreiber.
Als Betreiber erhalten wir eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht werden muss.
Dies kann auch ganz einfach durch händisches Beschriften der Drohne erfolgen. 
Die Registrierung einzelner Geräte ist nicht möglich, da nur die einmalige Registrierung durch den Betreiber der Drohnen zulässig ist. Die Registrierung kostet 39,60 Euro und ist für 3 Jahre gültig.

Ihre Registrierung als Drohnenbetreiber war erfolgreich. Ihre Registrierungsnummer lautet: AUT1l4qryhfnictw
Ihre Registrierungsbestätigung können Sie in Ihrem Benutzerkonto herunterladen.
Beachten Sie beim Betrieb Ihrer Drohne die anzuwendenden Regelungen und Flugbeschränkungen, abrufbar auf unserer Website www.dronespace.at.

Registrierungsnummer ist: AUT1l4qryhfnictw

Die Registrierung wurde am 11. Februar 2026 durchgeführt.

Bewahren von Traditionen

Die Geschichte der Menschheit kann nicht ohne die Fischerei gedacht werden. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sie – meist in Form von Gleichnissen oder Erzählungen – in den Literaturbestand aller Weltreligionen Einzug gefunden hat. Ging es ursprünglich jedoch mehr um den Aspekt der Erschließung einer weiteren Nahrungsquelle für den Menschen, so hat sich diese Bestimmung über die Zeiten stark gewandelt. Heute stehen der Gewässer- und Artenschutz, die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung und die Bewahrung der Schöpfung im Vordergrund.

Diese Ziele zu erreichen diente die Errichtung des Fischereireviers Oberes Salzkammergut, dessen 100-jähriges Jubiläum wir in diesem Jahr feiern dürfen. Mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitern und dem Einsatz der fischereiberechtigten Mitglieder können wir heute sagen, dass diese Vorsätze tatsächlich verwirklicht werden. Man kann sogar einen Schritt weitergehen. Ohne die Errichtung des Fischereireviers wäre unsere Heimat eine andere, jedenfalls nicht die, wie wir sie heute schätzen und lieben. Denn das Fischereirevier stand und steht für den Erhalt unserer natürlichen Wasserläufe, für die Verhinderung zeitgeistlicher Veränderungen, für die Rettung, die Pflege und die Aufzucht der heimischen Fischfauna und für einen rücksichtsvollen Umgang des Menschen mit seinen Gewässern. Damit ist das Fischereirevier Oberes Salzkammergut eine der tragenden Säulen für die Sicherung unserer Zukunft und die der nachfolgenden Generationen. Möge es auch die nächsten 100 Jahre so segensreich wirken.

100-Jahr Feier Fischereirevier Oberes Salzkammergut am 29. Juni 2024

Der kirchliche Festakt mit der Segnung der Revierfahne und weltliche Teil, mit der „100 Jahr Feier des Fischereirevier Oberes Salzkammergut“, stand unter dem Motto WIR: – wenn sich Menschen zusammentun und am selben Strang ziehen. Dabei werden Kräfte nicht bloß verbunden, sie vervielfachen sich. So entsteht eine neue Kraft, die nur die Gemeinsamkeit hervorbringen kann. Das Ermöglichen dieser Kraft sehen wir als unseren Auftrag. Ein Auftrag, den wir nicht nur in Zukunft verfolgen, sondern der schon immer das Fundament unserer Zusammenarbeit im Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) war. Eine Kraft, die den Bewirtschaftern, Pächtern, Fischern, Gewässern und natürlich den Fischen im Salzkammergut helfen soll, sich selbst zu helfen. Als starker Partner sind wir da, an unseren Gewässern und zum Wohle unserer Fische, um gemeinsam eine Basis und eine nachhaltige Grundlage zu schaffen, dort wo sie gebraucht wird. Unter diesen Motto steht unsere Veranstaltung und auch um das Sichtbarwerden unserer Aktivitäten und ehrenamtlichen Tätigkeiten.

Direkt am „wilden Lauffen“ an der Traun gelegen – was liegt daher näher, als mit Hr. Pfarrer Richard Czurylo, der selbst ein leidenschaftlicher Fischer ist, diesen historischen Ort als Fischereiliches Zentrum zu etablieren und die hochwertig renovierten Räumlichkeiten wieder zu nutzen.

Revier-Fahne

Als Schutzpatrone des Handwerks verehrte man die Apostel Petrus. Ihm war der Gottesdienst am 4. Sonntag nach Pfingsten, der 29. Juni gewidmet, an dem das Evangelium vom reichen Fischfang verlesen wurde. Der gemeinsame Besuch dieses Gottesdienstes mit daran anschließender Jahreshauptversammlung zum obigen Termin wurde von den Fischern bis in die Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts beibehalten. Dieses „Repräsentationszeichen des einstigen Handwerkerstolzes“ zeigt auf einer Seite die Darstellung des hl. Petrus und auf der anderen Seite unser Fischereirevier.

Die Übergabe einer neuen Fahne hat eine lange Tradition und stellt ein ganz besonderes Ereignis dar. Wir freuen uns sehr, dass das Fischereirevier Oberes Salzkammergut eine neue Fahne bekommt und wir fühlen uns geehrt, dass wir für diese Ehrenfunktion die Fahnenpatin Frau Mag. Clara Löw gewinnen konnten. Die Fahnenpatin trägt zur Fahnenweihe das Fahnenband.

Festschrift 100-Jahre Fischereirevier Oberes Salzkammergut

Ende Juni 2024 ist unsere Festschrift „100-Jahre Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ mit über 200 Seiten zur Historie, zur Geschichte, zum Brauchtum der Fischerei im Salzkammergut vorgestellt worden. Das Buch wurde über 2 Jahre akribisch recherchiert und vorbereitet. Ende Juni wurde das Buch im Rahmen der 100-Jahr Feier FROSKG präsentiert und verfügbar. Der Verkaufspreis des Buches ist 25,00 €.

Die Festschrift kann über das FROSKG bestellt werden. Der Versandt des Buches erfolgt per Post bzw. für größere Vereins- und Sammelbestellungen durch Abholung des Buches. Bei Versandt des Buches fallen zusätzliche Versandkosten an:
zzgl. Versandkosten Österreich 3,00 Euro
zzgl. Versandkosten EU-Ausland: 8,00 Euro

Solange der Vorrat reicht, kann die Festschrift hier bestellt werden:
Bitte dazu eine E-Mail an: fischereirevier.salzkammergut@gmail.com
mit Angabe der Anzahl an Festschriften und Lieferadresse.

Fischereimanagement Salzkammergut

Bei der am 24. September 2020 durchgeführten Fischereireviervollversammlung vom FROSKG war auch die Vereinsgründung des Vereines „FISCHEREIMANAGEMENT SALZKAMMERGUT“ (FMSKG) auf der Tagesordnung. Dazu muss man wissen, dass gefasste Beschlüsse lt. OÖ. Fischereigesetz §39 (4) der Reviervollversammlung für alle vom jeweiligen Beschluss erfassten Bewirtschafter verbindlich sind.
Vom FMSKG werden Dienstleistungen, wie der Betrieb eines Bruthauses, einer Fischzucht und Services für Elektrobefischung, dem Transport von Fischen und weitere Aufgaben zur Erhaltung und Förderungen einer lokalen Wildkultur-Fisch-Entwicklung für die Bewirtschafter vom FROSKG angeboten.

Unsere Aktivitäten sind auf die Erarbeitung von Grundlagen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von wildlebenden Fischbeständen im Kontext der Angelfischerei in unseren Fließgewässern ausgerichtet. Wir versuchen Brücken zwischen der Fischereiökologie und den Fischen auch die Einstellungen und Verhaltensweisen der Angler und der Entscheidungsträger in Vereinen und Behörden mit zu berücksichtigen. Wir kooperieren mit vielfältigen, führenden Universitäten und Praxispartner. Diese umfassen Angelvereine, -verbände und die behördliche Verwaltung sowie dem zuständigen Verband für Fischereiwirtschaft und Aquakultur.

Weitere Informationen unter: www.huberpower.com

FROSKG ist Mitglied beim ÖKF-fishlife (seit 2025)

Der Vorstand vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut hat ab 2025 beschlossen, ein außerordentliches Mitglied beim ÖKF – Österreichisches Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz zu werden. In der Bündelung der Kräfte ergeben sich Synergien, die eine außerordentliche Mitgliedschaft beim ÖKF als sinnvoll erachten. Nachfolgend ein paar Punkte, warum es auch für uns als FROSKG wichtig ist, mit dem ÖKF-fishlife in einer engeren Form zu kooperieren:

Zusammenkommen ist ein Anfang, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein echter Erfolg

Mit einem Netz zu arbeiten, ist das uralte Werkzeug der Fischerei. Im Netzwerk zu arbeiten ist ein Zeichen der Zeit. Vom „Fischerei Revier Oberes Salzkammergut“ wird der Weisheit von Henry Fords Zitat gefolgt und wir versuchen im übertragenen Sinn, diesen Dreiklang von Zusammenkommen, Zusammenbleiben und Zusammenarbeiten mit einer Mitgliedschaft im ÖKF-fishlife zu unterstreichen und damit die gemeinsamen Potenziale für die Fischerei zu fördern.

Zusammenkommen: Der erste Schritt ist das Knüpfen von Kontakten, der Austausch von Ideen und die Bildung einer Gemeinschaft. Hier liegt der Keim für zukünftige Entwicklungen. Daher haben wir uns entschlossen unsere Zusammenarbeit mit einer Mitgliedschaft mit dem ÖKF-fishlife zu unterstützen.  

Zusammenbleiben: Die Ausdauer und die Kontinuität der Beziehungen sind essenziell, um anfängliche Ideen zu festigen und gemeinsam Herausforderungen zu meistern. Nur durch Beständigkeit können langfristige Ziele erreicht werden. Unsere jahrelange lose Zusammenarbeit mit dem ÖKF haben gezeigt, dass wir nur gemeinsam etwas bewegen können.  

Zusammenarbeiten: Die wahre Stärke entfaltet sich in der aktiven Kooperation. Wenn unterschiedliche Kompetenzen und Perspektiven zusammenfließen, entstehen Synergieeffekte, die zu Innovation und nachhaltigem Erfolg führen. Daher hat sich der Reviervorstand entschlossen, dem ÖKF-fishlife als außerordentliches Mitglied beizutreten um unsere Zusammenarbeit zu stärken.     

Den nur ein starkes Netzwerk, das auf diesen drei Säulen basiert, kann in der Tat zu kollektiven Erfolgen führen und die Zukunft der Fischerei positiv gestalten. Der Vergleich des traditionellen „Netz“ in der Fischerei mit dem modernen „Netzwerk“ der Zusammenarbeit ist sehr treffend und verdeutlicht auf schöne Weise die Weiterentwicklung und die Notwendigkeit, mit der Zeit zu gehen und zu Kooperieren. Die einzelnen Phasen unterstreicht die Relevanz dieser Denkweise in unserer Arbeit im Fischereirevier und strategische Ausrichtung für die Fischerei in Österreich und über die Grenzen hinaus. Es ist ermutigend zu sehen, wie sich ÖKF-fishlife seit seinem Entstehen entwickelt hat und sich dafür auf Bundesebene und auf EU-Ebene einsetzt die Potenziale der Gemeinschaft der Fischerei zu erhalten und zu fördern.

Weiters ist ÖKF-fishlife die einzige fischereilich anerkannte Umweltorganisation und hat damit bestimmte Rechte und Befugnisse im Rahmen von Umweltprüfungsverfahren und kann sich für den Schutz der Gewässer und der Fischbestände in Österreich einsetzen. Diesen in Wasserrechtsverfahren so wichtigen Status, war uns im Jahr 2021, bei einem Kraftwerksprojekt an der Oberen Traun schon von großen Nutzen und wir konnten in einer engen Zusammenarbeit mit dem ÖKF-fishlife einen geplanten Standort in der fließstrecke der Traun verhindern.  

Das ÖKF ist somit eine wichtige Stimme für die Belange der Fischerei und des Gewässerschutzes in Österreich und seine Anerkennung als Umweltorganisation unterstreicht seine Bedeutung und die Wichtigkeit in der Zusammenarbeit.

Die Hauptaufgaben und Ziele des ÖKF und eines Fischereirevier decken sich ja in vieler Hinsicht, auch wenn die Zielgruppe des ÖKF bei den Vereinen und den Anglern liegt und wir vom Fischereirevier die regionale Umsetzung des Fischereigesetzes und seine Bewirtschafter vertreten, liegen unsere gemeinsamen Schwerpunkte nahe beisammen, wie:

  • In der Wahrung der übergeordneten Interessen zur Erhaltung der Gewässer und der Fischbestände.
  • Vertretung der Anliegen der Angelfischerei auf nationaler bzw. lokaler Ebene.
  • Förderung des Bewusstseins für die Bedeutung naturnaher und revitalisierter Gewässer.
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden im Bereich des Gewässer- und Naturschutzes.

Ergänzend und wahrscheinlich als wichtigster Punkt kommt die internationale Vernetzung und die Vertretung in der EU hinzu, welche in der Tat ein Alleinstellungsmerkmale vom ÖKF Fishlife ist und diesen eine besondere Bedeutung verleiht. Dieser Aspekt ermöglichen es dem ÖKF Fishlife, die Interessen der österreichischen Fischerei auf einer breiteren Ebene zu vertreten und von internationalen Entwicklungen und Kooperationen zu profitieren.

Konkret bedeutet dies:

  • Internationale Vernetzung: Durch die Mitgliedschaft in Organisationen wie der Europäischen Anglerallianz (EAA) und die Mitarbeit in der Internationalen Donauschutzkommission (IKSD/ICPDR) ist das ÖKF Fishlife in ein starkes internationales Netzwerk eingebunden. Dies ermöglicht den Austausch von Wissen, die Teilnahme an wichtigen Diskussionen und die Mitgestaltung von Richtlinien und Strategien auf europäischer Ebene.
  • Vertretung in der EU: Als Mitglied der EAA hat das ÖKF Fishlife direkten Zugang zu EU-Institutionen und wichtigen Foren. Dies erlaubt es, die Anliegen der österreichischen Angelfischerei und des Gewässerschutzes direkt in die politischen Entscheidungsprozesse der EU einzubringen und frühzeitig auf Gesetzesentwürfe und Verordnungen Einfluss zu nehmen. Die Mitarbeit in der IKSD/ICPDR ist besonders relevant, da der Großteil der österreichischen Gewässer im Einzugsgebiet der Donau liegt und somit direkt von den Beschlüssen dieser Kommission betroffen ist.

Diese internationale Verankerung und die aktive Vertretung in der EU sind entscheidend, um die Zukunft der Fischerei in Österreich nachhaltig zu gestalten und die nationalen Interessen im europäischen Kontext zu wahren. Es ist ein bedeutender Vorteil für alle Fischer, Fischereivereine, Fischereirevier und Landesverbände in Österreich, durch das ÖKF Fishlife eine Stimme auf internationaler Ebene zu haben.

Mit unseren Beitritt zum ÖKF-fishlife wollen wir die Bedeutung von Vernetzung und gemeinschaftlichem Handeln in der heutigen Zeit zum Wohle der Fischerei unterstützen. Den nur diese Zusammenarbeit ermöglicht Kooperation zwischen den Akteuren und einer Förderung einer nachhaltigen Fischerei und der Lebensräume. Wir freuen uns auf eine gute weitere Zusammenarbeit.

Weitere Informationen unter: www.fishlife.at/

EWF 2026 – Erlebniswelt Fliegenfischen – Sonderausstellung

Termin: 18. und 19. April 2026 in Fürstenfeldbruck

Das Fischereirevier Oberes Salzkammergut ist auf der EWF 2026

Mit dem Mott: Zeitgemäße Gewässerbewirtschaftung: Den Lebensraum im Fokus, die Zukunft im Fluss.

Gewässerbewirtschaftung ist heute weit mehr als die Pflege von Beständen – sie ist aktiver Naturschutz und strategische Zukunftsgestaltung. Unter dem Leitmotiv „Die Zukunft im Fluss“ präsentiert das Fischereirevier Oberes Salzkammergut auf der diesjährigen Sonderausstellung „Wege einer modernen, ökologisch orientierten Bewirtschaftung“.

Den Lebensraum gestalten Wir rücken das Ökosystem in das Zentrum unseres Handelns. Durch gezielte Renaturierung, Strukturverbesserungen und eine starke Stimme bei wasserbaulichen Projekten setzen wir uns konsequent gegen die weitere Verbauung unserer Fließstrecken ein. Unser Ziel: Funktionierende Lebensräume, in denen sich die heimische Fischfauna natürlich entfalten kann.

Dynamik durch Innovation „Alles im Fluss“ bedeutet für uns stetige Weiterentwicklung. Wir setzen auf zeitgemäße Strategien statt starrer Muster. Das zeigt sich besonders in unserer reviereigenen Fischzucht und modernen Besatzmethoden: Vom Schutz lokal-stämmiger Populationen über den Aufbau gesunder Alterspyramiden bis hin zu innovativen Ansätzen wie Cocooning und Artificials Nests – wir nutzen die gesamte Klaviatur moderner Ökologie.

Kräfte bündeln: Starke Netzwerke für starke Gewässer Ein gesundes Gewässer braucht viele Verbündete. Wir sind überzeugt: Nur durch eine enge Zusammenarbeit lassen sich große Ziele erreichen. Dass dies funktioniert, hat der gemeinsame Schulterschluss im Jahr 2021 bewiesen: Dank der Unterstützung durch einen couragierten Bewirtschafter, mit Hilfe eines Opinion Leader, der lokalen Bevölkerung, dem ÖKF fishlife, River & Nature Trust sowie unzähliger lokaler Vereine und vieler engagierter (Fliegen-)Fischer konnte ein Kraftwerksbau an der Oberen Traun verhindert werden. Dieses Netzwerk – ergänzt durch Partner wie die EWF – ist das Rückgrat unserer Arbeit.

Verantwortung für Generationen Es sind viele kleine Stellschrauben, an denen wir drehen, um das sensible Gleichgewicht an der Oberen Traun und seinen Zubringerbächen im Salzkammergut zu bewahren. Wir laden Sie ein, auf der EWF 2026 zu entdecken, wie wir Tradition und Fortschritt vereinen, um unsere einzigartigen Gewässer für künftige Generationen im Fluss zu halten.

Weitere Informationen zur EWF: https://www.erlebniswelt-fliegenfischen.de

Datenschutzerklärung

Der Schutz Ihrer/Deiner persönlichen Daten ist uns sehr wichtig und wir gehen damit mit größtmöglicher Sorgfalt um. Die durch Ihre/Deine Teilnahme als Fischerei Rechtsbesitzer, Bewirtschaften, Fischereischutzorgan (FSO), Kursteilnehmer, Beirat oder sonst mit dem FROSKG in Verbindung stehende Person oder Organisation, sind bekannt gegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Titel, Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Kommunikation sowie der Erfüllung der Revieraufgaben notwendig und werden in einem Adressverzeichnis geführt und verarbeitet. Personenbezogene Daten finden nur für die dargelegten Zwecke Verwendung. Bei Untersagung, Austritt oder Änderungen von Pachtsituationen etc. werden alle Daten – sofern kein Rückstand an Zahlungen besteht, die Daten nicht zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt werden und keine längere Aufbewahrung der Daten gesetzlich angeordnet ist, gelöscht. Sofern Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten, Eingang ins Archiv gefunden haben, bleiben diese in diesem bis auf Widerruf bzw. einem Löschungsersuchen abgelegt. Ihre Rechte im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften erstrecken sich auf das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Daten Übertragbarkeit und gegebenenfalls Widerspruch in die Verarbeitung. Des Weiteren haben Sie ein Beschwerderecht beim O.Ö. Landesfischereiverband und in weiterer Folge bei der O.Ö. Landesregierung.

Einverständnis Datenverarbeitung

Ich stimme zu, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Revierverwaltung und der fachlichen, organisatorischen und finanziellen Abwicklung vom „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ (FROSKG) verarbeitet werden dürfen. Die Zwecke der Verarbeitung sind: Organisatorische und fachliche Administration und finanzielle Abwicklung, Mitgliederverwaltung, Zusendung von Revier- und Verbandinformationen, Informationen zu Veranstaltungen und Kursen, sowie die Ablage von Unterlagen, die personenbezogene Daten enthalten können.

Verwendung von Lichtbilder und Foto mit Personen

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen von Veranstaltung unserer Revier-Arbeit zu Zwecken der Dokumentation sowie zu Werbezwecken Lichtbilder von ihrer Person angefertigt werden. Diese können online sowie offline veröffentlicht werden.

Wünscht jemand eine Löschung eines Foto oder wünscht eine Einschränkung der Verarbeitung auf der WEB-Seite www.huberpower.com bitte um Mitteilung per EMail auf: fischereirevier.salzkammergut(at)gmail.com und um Angabe des Fotos, welches gelöscht werden soll.

Anfertigung und Nutzung von Foto-/Videoaufnahmen

Die Fischereibewirtschafter und Fischereischutzorgane sind damit einverstanden und erteilen im Zuge der Fischereirevier Vollversammlung ihre Zustimmung zur Anfertigung von Bildaufnahmen während Veranstaltungen vom „FROSKG“ und sonstige Tätigkeiten, die für das FROSKG gemacht werden, wie Fischbesatz, Elektrobefischungen, Überwachung der Fischereibestimmungen- und Gesetze, sowie der Ausübung der Fischerei und auch für die zur Verfügung gestellte Aufnahme von Fischen und unseren Gewässern. Zudem stimme ich der weiteren Nutzung der Bilder zum Zweck der Information der Öffentlichkeit über die Revier Tätigkeit zu. Die angefertigten Bildaufnahmen können in Medien publiziert werden. Aus dieser Einwilligung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt) ab. Sie ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen vernichtet bzw. von der Website im Rahmen unserer Möglichkeiten entfernt. Hinweise: Über all diese Aspekte gibt es beim Obmann oder Geschäftsführer nähere Auskunft. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen – entweder per Mail an fischereirevier.salzkammergut@gmail.com oder schriftlich an die Post Adresse vom FROSKG.

Schlussbestimmung

Änderung der Geschäftsordnung

(1) Die Geschäftsordnung kann von der Fischereireviervollversammlung mit einem Mehrheitsbeschluss von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen geändert werden. Die Änderung der Geschäftsordnung ist dem Landesfischermeister anzuzeigen.