Auf Wunsch von einigen Vorstandsmitgliedern, die FFW-Fischereiverordnung zu entschlacken und zu vereinfachen, wurde per Saison 2025 die Nachfolgende neue Fischereiverordnung bei der Jahreshauptversammlung beim Agatha-Wirt verabschiedet und diese ersetzt alle vorherigen Versionen, die jedoch aus Archivgründen erhalten bleiben.
Prolog

Die Fischereiordnung wird vom Vorstand des Vereins „FFW“ periodisch neu erstellt beziehungsweise an die, in den jeweiligen Pachtgewässern entstehenden dynamischen Veränderungen angepasst. Diese Vorgehensweise ermöglicht in Jahreszeiträumen zielorientiert auf die Ergebnisse aus den Fangstatistiken, den Gesprächen und Rückmeldungen der Vereinsmitglieder und auf Ergebnisse von Bestandserhebungen und Ereignissen am Gewässer zu reagieren. Dies garantiert eine Bewirtschaftung, die sich unmittelbar an den tatsächlichen Gegebenheiten im Revier orientiert und damit die Nutzung der Fischbestände in einer ökologisch verträglichen und nachhaltigen Form gewährleitstet.
Diese Ordnung fasst die aktuellen Regeln zum Weidgerechten Fliegenfischen an der Ischler Traun zusammen. Sie gilt für alle Jahreskartennehmer und ihre Gäste im Revier Ischler Traun.

Fischereizeit
Gefischt wird vom 16. März bis 31. Dezember. Wir haben die Fischereizeit bis zum Jahresende ausgedehnt. Vom 1. Jänner bis 15. März ruht die Fischerei. Die Schonzeiten der einzelnen Arten gelten zusätzlich.
Frühjahr: In der Schonzeit der Äsche (1. März bis 31. Mai) ersuchen wir, beim Watfischen sehr sorgfältig auf Laichplätze zu achten. Wer einen Laichplatz erkennt, befischt ihn nicht, watet nicht durch und umgeht ihn großräumig. Unsere Empfehlung: mit der aktiven Fischerei erst ab 1. Mai beginnen.
Dezember: Ab 1. Dezember haben die Forellen Schonzeit. Bis 31. Dezember ist nur die Äsche befischbar, und das nur mit Nymphe und Trockenfliege. Fische in ihrer Schonzeit aktiv zu befischen oder anzufischen ist nicht weidgerecht und laut OÖ. Fischereigesetz verboten.
Schonzeiten
| Fischart | Schonzeit | Hinweis |
| Regenbogenforelle | 1. Dezember bis 15. März | |
| Bachforelle | 16. September bis 15. März | |
| Äsche | 1. März bis 31. Mai | Sonderbestimmung für die Kaiser-Traun |
Fischentnahme
| Fischart | Maß | Hinweis |
| Regenbogenforelle | Entnahmefenster 30 bis 50 cm | Trophäenfisch ab 61 cm: bitte Foto an Heimo Huber, +43 681 203 896 05 |
| Bachforelle | Brittelmaß 22 cm | laut OÖ. Fischereigesetz |
| Äsche | Brittelmaß 35 cm | Ganzjährig geschont, bitte nicht entnehmen! |
Eine Stückzahl schreiben wir bewusst nicht vor. Jedes Mitglied entscheidet selbst, nach bestem Wissen und Gewissen, in Eigenverantwortung und weidgerecht.
Reviergrenzen
Jeder Lizenznehmer muss die Reviergrenzen kennen. Das Revier Ischler Traun ist rund 8,25 km lang.
- Obere Grenze: Straßenbrücke in Lauffen
- Untere Grenze: Baumit-Brücke unterhalb von Bad Ischl, bei der Kläranlage
- Grenze zur Ischl: Schwelle oberhalb der Brücke über die Ischl (oberes Ende der Fischwanderhilfe)
- Grenze zum Rettenbach: Schwelle unterhalb der Eisenbahnbrücke (oberes Ende der Fischwanderhilfe)
Lizenz und Ausweise
- Die amtliche OÖ Jahresfischerkarte und die Weidgerecht-Lizenz (Einzahlungsbeleg) sind beim Fischen immer dabei.
- Beides ist den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und den Fischereischutzorganen (FSO) unaufgefordert vorzuzeigen.
- Die Lizenz gilt nur für die eigene Person. Niemand darf mitangeln oder in Vertretung angeln.
Gästekarten
- Jeder Jahreslizenzbesitzer bekommt 2 Gästekarten. Weitere gibt es auf Anfrage beim Obmann.
- Gäste dürfen nur gemeinsam mit dem Jahreskartennehmer fischen.
- Der Jahreslizenzbesitzer trägt vor Beginn des Angeltags den Namen des Gastes und das Datum ein.
- Der Gast braucht eine amtliche Fischerkarte des Landes OÖ oder eine Gästekarte des Landes und führt sie gemeinsam mit der Vereins-Gästekarte mit.
Gerät und Köder
Erlaubt ist ausschließlich die Flugangel, mit einer Rute, einer künstlichen Fliege und einem Einzelhaken ohne Widerhaken (barbless).
- Erlaubt: Trockenfliegen, Nymphen und Streamer
- Verboten: Jigs, Brotfliege, Glo Bugs und ähnliche Kunstköder
- Verboten: Beschwerung am Vorfach (Tiroler-Hölzl-Montage und Ähnliches)
Aufsicht und Rechtsgrundlage
Diese Fischereiordnung und alle fischereirechtlichen Bestimmungen, vor allem das OÖ. Fischereigesetz, sind streng einzuhalten.
Die bestellten Fischereischutzorgane (FSO) überwachen die Einhaltung. Ihren Aufforderungen und Weisungen ist Folge zu leisten. Wer sich weigert, verliert die Lizenz sofort.
Wir gehen davon aus, dass sich unsere Mitglieder so verhalten, wie es der Vereinsname sagt: weidgerecht.
Petri Heil wünscht der Vereinsvorstand
| Name | Funktion | Telefon | |
| Hans Schenner | Vereinsobmann | +43 664 440 3820 | office@agathawirt.at |
| Alfred Aumer | Obmann Stv., Vereinskassier | +43 664 28 405 28 | alfred.aumer@liwest.at |
| Heimo Huber | Bewirtschafter, Obmann Stv. | +43 681 203 896 05 | heimo.huber@gmail.com |
Informationen zum Fischereirevier Oberes Salzkammergut unter: www.huberpower.com
Informationen über Fliegenfischer Weidgerecht: https://huberpower.com/wordpress/ffw/
Auf die Laichschongebiete achten
Unter Berücksichtigung aller Schonzeiten, ist das Fischen vom 16. März bis 31. Dezember erlaubt. Jedoch ist dabei immer ganz besonders auf die Laichzeiten und Plätze Rücksicht zu nehmen.

Um unser natürliches Aufkommen zu sichern, wird ersucht auf eventuelle Laichplätze zu achten, diese nicht zu befischen oder zu durchwaten, es wird ersucht diese großräumig zu umgehen.
Kenntnisnahme der FO-FFW
Wer bei uns fischt, kennt die Regeln und bestätigt das mit seiner Unterschrift. Das gilt für jeden Jahreskartennehmer, und für neue Mitglieder ganz besonders.
Dieses Blatt bitte ausgefüllt und unterschrieben bei Heimo Huber abgeben, persönlich oder per E-Mail an heimohuber@froskg.com. Die Fischereiordnung bleibt beim Jahreskartennehmer.

„Wer Fische schützt, schützt das Wasser. Wer das Wasser schützt, schützt uns alle.“
Zitat von Heimo Huber, FROSKG

