Als Bewirtschafter (Fischereiberechtigte, Pächter oder Verwalter) können zum Schutz der Fischerei in ihrem Fischwasser geeignete Personen als Fischereischutzorgane (FSO) bestellen und bei der Behörde deren Betrauung mit der Funktion eines Fischereischutzorganes beantragen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann der Bewirtschafter auch die Betrauung der eigenen Person als Fischereischutzorgan bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen.
Zuständig ist jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel das Fischereischutzorgan tätig sein soll.
Eine Teilnahme an der Ausbildung ist mit dem Bewirtschafter und mit dem Fischereiberechtigten, vor Teilnahme abzustimmen. Fragen zum Vorbereitungskurs als FSO sind jederzeit beim OÖLFV unter fischerei@lfvooe.at möglich.
Das Jahr 2024 ist nicht nur in Österreich ein regelrechtes „Superwahljahr“, unter anderem mit der Nationalratswahl, der EU-Wahl und zwei Landtagswahlen. Auch in mehreren großen und bedeutenden Ländern der Erde finden heuer Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt, ebenso in der Europäischen Union. Eine Wahl die bereits Anfang dieses Jahres für nicht so viel Aufregung sorgt, jedoch weiterhin für Beständigkeit steht, ist die Wahl im „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“.
Die Fischer bezeichnen sich selbst gerne als „Naturschützer der ersten Stunde„. Tatsächlich ist der Fischer, wenn auch in Ausübung seiner Passion, seit Jahrzehnten um die Erhaltung und Pflege der Gewässer bemüht. Vielfach waren es allein die Fischer, die Gewässerverschmutzungen und sonstige Beeinträchtigungen zu bekämpfen versuchten. Nachdem erkannt wurde, daß wirksame Maßnahmen nur aufgrund genauer biologischer und ökologischer Erkenntnisse zu setzen sind, war es auch die damalige „Deutschösterreichische Fischerei-Gesellschaft“, die 1920 die Errichtung einer eigenen Lehrkanzel für Hydrobiologie und Fischereiwirtschaftslehre an der Hochschule für Bodenkultur in Wien durchgesetzt hatte.
Technische Pannen oder durch Naturgefahren ausgelöste Katastrophen, unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel eine Öl- oder Chemieumfall, illegale Einleitungen und Abbaggerungen, etc. können zu einem Fischsterben und/oder zu umweltschädigenden Verschlechterungen an unseren Gewässern führen. Jeder Fischer und vor allen unsere Fischereischutzorgane (FSO) sollte für sich selbst und sein zuständiges Gewässer Vorsorgemaßnahmen treffen.
Zwischen dem Traunsee und dem Ausseerland, bis zum Wolfgangsee und dem nördlichen Teil des Dachstein erstreckt sich eine der ältesten Kulturlandschaften Österreichs – das Salzkammergut. Das Fischereirevier liegt mitten im Zentrum des Salzkammergutes und ist optimaler Ausgangspunkt zu vielen Seen, der Traun und vielen Bächen und Klammen, die auf wenige Quadratkilometer verteilt und somit ein Eldorado für jeden Fischerfreund sind. Die See- und Flussfischerei hat im Salzkammergut eine jahrhundertelange Tradition und wurde 1494 erstmals von Kaiser Maximilian per Dekret geregelt. Ein großes Angelgebiet erstreckte sich rund um den Hallstätter See. Nehmen Sie sich Zeit und genießen Sie in Angelvergnügen im Welterbegebiet mitten im Salzkammergut.
„Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.“