VERKEHRS-OTTER

Fischotter schwimmen ungern unter Brücken hindurch, da sie diese als Hindernis empfinden und lieber über Land gehen, was zu gefährlichen Situationen auf Straßen führt. Der Straßenverkehr ist in der Zwischenzeit die Haupttodesursache für Fischotter, denn sie verlassen das Wasser zum Markieren ihres Reviers und nutzen Brücken als Landmarken, auch meiden sie es, wenn sie unter Brücken durchschwimmen müssen, was häufig zu Unfällen führt, wenn kein Uferstreifen vorhanden ist.

Warum Fischotter Brücken meiden

Eine merkwürdige Eigenart, die den Tieren oft das Leben kostet, ist dass sie es strikt vermeiden, unter Brücken hindurch zu schwimmen.

Genau solche Brücken mag der Otter nicht und motiviert ihn großräumig über die Straße auszuweichen und dies wird ihnen sehr oft zum Verhängnis. Hier bei der Weißenbachmündung in die Traun, haben wir gleich zwei solcher Brücken hintereinander, die dem letzten „Verkehrs-Otter“ zum Verhängnis wurden.

Sie laufen lieber neben dem Wasser her. Das geht natürlich nur, wenn es unter den Brücken noch rechts und links Wege gibt. Sonst nehmen sie lieber größere Umwege in Kauf und auch den gefährlichen Weg über die Straße, wie sich durch zunehmender Populationsdichte immer häufiger zeigt.

Wir haben sehr viele Brücken im Salzkammergut und auch solche Otter-unfreundlichen Brücken haben wir zur genüge. Oft geht es darum, dass der Platz nicht da ist um zusätzlich eine „Berme“ unter den Brücken aufzuschütten. Der Querschnitt der Brücken würde im Hochwasserfall dadurch zu stark eingeengt werden.

Die Anzahl der Otter hat sich in den letzten Jahren, in denen sie nicht bejagt werden durften, massiv erhöht und er gehört heute nicht mehr zu einer gefährdeten Tierart, auch wenn dies durch verschiedene Organisationen so dargestellt wird.
Mit solchen Brücken hat der Fischotter kein Problem und hier sind auch die „Reviermarkierungen“ in Form von Losungen zu finden.
  • Markierungsverhalten
    Fischotter verlassen das Wasser an Brücken, um ihr Revier zu markieren. Dies tut sie, indem sie eine Stelle am Ufer zum Austeigen und Markieren suchen.
Otterlosungen sind zumeist auf einer Erhöhung unter Brücken zu finden. Bei einer Otterlosung sind sind Fischgräten oder Teile von Krebsen in der Losung vorhanden.
  • Umgehung von Hindernissen
    Wenn unter der Brücke kein Uferstreifen oder ein Bereich, an dem sie sich sicher am Wasser entlang bewegen können, vorhanden ist, weichen die Otter gerne auf den Landweg aus.
Alle „Verkehrs-Otter“ werden lt. Verordnung der OÖ. Landesregierung über den zuständigen Jagdleiter ins „JADA“ (Jagddatenbank) gemeldet und das Haupt ins Biologiezentrum nach Linz übergeben.
  • Gefahr durch den Straßenverkehr
    Der Straßenverkehr gehört zu den größten Bedrohungen der Wassermarder.
    Der Weg über Land führt sie oft direkt auf Straßen, wo sie keine Ahnung von der Gefahr durch Fahrzeuge haben und überfahren werden.
  • Natürlichen Feinde
    Ihr größter Feind waren früher der Wolf, Luchs und Seeadler. Diese Raubtiere können Fischottern gefährlich werden, ihr Einfluss auf die Populationen ist jedoch gering und eher theoretisch.
    Heute ist es der Straßenverkehr ….
Die stark befahrene Salzkammergutbundstraße ist für Fischotter kein guter Platz.
Eine Entnahme von einen „Verkehrs-Otter“ wird in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jagdleiter und dem Bezirksjägermeister durchgeführt.

OÖ.-Fischotter-Verordnung

Die OÖ. Fischotter-Verordnung ist eine Landesverordnung in Oberösterreich, die seit Ende Juni 2022 in Kraft ist und unter strengen Auflagen und begrenzten Kontingenten vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand erlaubt, um Nutzungskonflikte zu minimieren. Die Entnahme von Fischottern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und erfordert spezielle Schulungen, die Meldung der Entnahmen in der JADA-Datenbank und einer Vorlage des Tierkörpers. 

Bis zu 4 Otter auf eine Wild-Kamera und laufende Sichtungen im Zuge des Ottermonitoring zeigen, das der sich Bestand bestens erholt hat. Jetzt geht es darum unsere letzten heimischen und natürlichen Fische in unseren Gewässern zu schützen. Die Anzahl von „Verkehrs-Otter“ zeigt auch die hohe Anzahl auf!

Ziele der Verordnung

  • Ausgewogenes Wildtiermanagement: Ein wesentliches Ziel ist die Reduzierung der zunehmenden Nutzungskonflikte mit Fischottern an Hotspots. 
  • Monitoring: Die Verordnung verpflichtet das Land Oberösterreich zu einem begleitenden Monitoring, um sicherzustellen, dass die Otterpopulationen in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben. 

Bedingungen für Entnahmen

  • Eingriffe innerhalb von Kontingenten: Die Verordnung erlaubt bis Ende November 2028 vorübergehende Eingriffe in den Fischotterbestand im Rahmen bestimmter Kontingente. 
  • Gewicht: Nur Otter unter 4 kg oder über 8 kg dürfen entnommen werden, größere Tiere müssen freigelassen werden. 
  • Fischteichanlagen: Bei rechtmäßig errichteten Fischteichanlagen über 0,65 Hektar kann die Entnahme unter bestimmten Bedingungen erfolgen. 
  • Örtliche Verhältnisse: Besondere örtliche Verhältnisse mit Nachweisen von Fischottern und Schäden können eine Entnahme rechtfertigen. 

Voraussetzungen für die Entnahme

  • Schulung: Die für die Entnahme zuständigen Personen müssen eine spezielle Schulung nach § 4 der Verordnung absolvieren. 
  • Anmeldung: Die Entnahme muss in der Jagddatenbank JADA des Landes Oberösterreich gemeldet werden. 
  • Vorbereitung: Der Grundbesitzer oder Gewässerbewirtschafter muss über die Aufstellung der Fallen informiert werden. 

Ablauf nach der Entnahme

  • Tierkörper: Der Fischotter ist unverzüglich und unversehrt der zuständigen Behörde vorzulegen. 
  • Dokumentation: Schädel und Haarprobe sind an das Biologiezentrum Linz zu übermitteln. 

Auch Verkehrs-Otter werden registriert

Auch tot aufgefundene Fischotter sind gemäß § 50 Abs. 7 OÖ. Jagdgesetz erlegte Fischotter (Jagdjahr) und sind in die Abschussliste (§ 51 Oö. Jagdgesetz) einzutragen.

„Verkehrs-Otter“ sind dem zuständigen Jagdleiter und Bezirksjägermeister lt. Verordnung zu melden.

Die OÖ. Fischotter-Verordnung in der aktuellen Version ist über die WQEB Seite der OÖ. Landesrgeirung zu finden und nachzulesen.

Resümee

Zusammenfassend ermöglicht die OÖ. Fischotter-Verordnung ein „Controlling“ des Fischotterbestandes durch kontrollierte Jagd und damit die Erfassung getöteter Tiere, um die Balance zwischen Fischen und Naturschutz zu regeln. Die Verordnung hat lange auf sich warten lassen und weist darauf hin, dass die Lebensräume unter Wasser genauso schützenswert sind wie an Land. Den „Naturschutz hört nicht an der Wasseroberfläche auf“ auch wenn es ein häufig zitierter Appell ist, der betont, dass der Schutz von Gewässern und ihrer Bewohner ein integraler Bestandteil des Naturschutzes ist und nicht aufhören sollte, wo die Luft endet. Das Ottermonitoring, welches in Oberösterreich verordnet wurde, ist eine Maßnahme die beim Schutz aller betroffenen Tierarten helfen wird.

Ottermeldung – von „Verkehrs-Otter“

In der Zwischenzeit hat sich der Meldedienst über „Verkehrs-Otter“ schon recht gut etabliert. Sowohl Polizei, wie auch die Straßenmeisterei sind informiert und wissen Bescheid, wo Funde zu melden sind.

Hot-Line vom FROSKG ist: 0681 2038 9605

Meldungen bitte mit Angabe der Fundstelle, telefonisch oder per WhatsApp!

Weitere Informationen

Der Fischotter war lange Zeit im Inland gefährdet. Die Population hat sich in den vergangenen Jahren aber wieder stabilisiert. Neueste Forschungsergebnisse bestätigen diese Tatsache. Im Zuge des OÖ
Fischotter-Monitorings der Karl-Franzens-Universität im Auftrag des Landes Oberösterreichs konnte ein günstiger Erhaltungszustand nachgewiesen werden. Das ist eine wichtige objektive Grundlage für
künftige Managementmaßnahmen.
Das ÖKF Forum am 1.-2. März 2013 in Linz führte uns auf „Die Suche nach dem verlorenen Fischbestand„. Der Spagat zwischen einer ökologischen Bewirtschaftung, dem Fraß Druck fischfressender Tiere und sinnvoller Besatzmaßnahmen – und all dies unter der Voraussetzung mit Lizenzverkauf und Pachtzahlungen wirtschaftlich überleben zu können, stellt immer mehr Gewässerbewirtschafter vor große Herausforderungen.

„Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt.“

Zitat von: Arthur Schopenhauer