In Ebensee, besteht seit über 100 Jahren ein Bruthaus der ÖBF. Dieses Bruthaus haben wir im Jahr 2019 reaktiviert und zum Zwecke einer Besatzfisch-Entwicklung mit Augenpunkteier und Brütlinge in Betrieb genommen. MBM steht für Miesenbachmühle. Die Abkürzung MBM hat sich jedoch in der Zwischenzeit für das Bruthaus etabliert. Nun haben wir die Chance, dass das in die Jahre gekommen Bruthaus saniert wird und auch die behördlichen Genehmigungen für eine Fischzucht eingereicht werden.
Die österreichische Bundesforste AG haben auf dem Grundstück 40/8, KG Langwies (42010), Gemeinde Ebensee am Traunsee eine alte Aquakulturanlage (Bruthaus mit einen Fischbecken). Dabei handelt es sich um eine Durchflussanlage, bestehend aus einem Hauptbecken mit einem vorgelagerten, rechteckigen Zulaufbereich, der durch eine Quellaustrittsstelle mit Quellfassung mit Wasser gespeist wird.

Wasser – und naturschutzrechtliche Einreichplanung

Südlich des Beckens befindet sich ein Bruthaus, das über eine zweite Quellaustrittsstelle mit eigenem Fassungsschacht und einer separaten Grundleitung mit Wasser versorgt wird. Die Ableitung des Wassers aus dem Hauptbecken und dem Bruthaus erfolgt über Grundleitungen in einen Sammelschacht, der zwischen der Langwieserstraße und dem Bruthaus liegt. Vom Sammelschacht wird das Wasser über Betonrohre rund 70 Meter weiter nach Osten in ein offenes Gerinne geleitet, das weiter östlich in den
Miesenbach mündet.

Die Quellfassungen, der Zu- und Ablaufbereich sowie das Bruthaus sind sanierungsbedürftig, um den laufenden Betrieb der Fischzucht sicherzustellen. Im Rahmen der geplanten Maßnahmen wird der bestehende offene Zulaufbereich zum Hauptbecken abgebrochen und in ein Langstrombecken umgebaut.
Zusätzlich ist die Errichtung einer Notwasserversorgung mittels Tauchpumpe im Bereich des Miesenbaches vorgesehen. Diese soll im Falle einer unzureichenden Wasserzufuhr oder beim temporären Trockenfallen der Quelle aktiviert werden, um die kontinuierliche Dotation der Durchflussanlage sicherzustellen.

Durch die Sanierungsarbeiten und Umgestaltung der Aquakulturanlage im Uferschutzbereich des Miesenbaches, der ein Vorfluter der Traun ist, wird gem. OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 um naturschutzrechtliche Bewilligung angesucht. Zudem wird um die Herstellung der wasserrechtlichen Ordnung für die bestehende Anlage sowie um die wasserrechtliche Bewilligung der geplanten Umbaumaßnahmen ersucht.
Berichtsverfasser

Hydrogeologische Standortsituation

Die Hydrogeologie in Langwies, südlich von Ebensee am Traunsee, wird maßgeblich durch die geologischen Gegebenheiten der Region beeinflusst. Die Nördlichen Kalkalpen, insbesondere der Dachsteinkalk, prägen das Gebiet und bilden ein ausgeprägtes Karstsystem. Karstlandschaften sind bekannt für ihre hohe Wasserdurchlässigkeit, da Niederschlagswasser rasch in den Untergrund versickert und dort komplexe unterirdische Fließsysteme bildet. Die Karstsysteme in der Region sind von großer Bedeutung für die Wasserversorgung, da sie als natürliche Speicher und Leitungen für Grundwasser fungieren.
Insgesamt ist die Hydrogeologie von Langwies durch die Wechselwirkung von Karststrukturen und anderen geologischen Formationen geprägt, die gemeinsam das Wasservorkommen und die Wasserbewegung in der Region bestimmen. Im unmittelbaren Projektbereich finden sich gemäß hydrogeologischer Karte überwiegend Verkarstungsfähige Grundwasserleiter aber auch lokale oder unzusammenhängende Grundwasservorkommen höherer Produktivität bzw. ausgedehnte und durchschnittlich ergiebige Grundwasservorkommen.
Hochwasserabflussbereich

Südöstlich der geplanten Anlage befinden sich laut Gefahrenzonenplan die gelbe und rote Hochwasserrisikozonen bzw. die Hochwasserüberflutungsflächen HQ30 und HQ100. Die geplante Anlage befindet sich nicht im Hochwasserabflussbereich, nur der bestehende Ableitungskanal, der in den Vorfluter des Schusterbaches mündet, befindet sich in der gelben bzw. roten Hochwasserrisikozone. Eine negative Auswirkung durch die Sanierung und Errichtung der geplanten Anlagenteile auf die Unterlieger ist nicht zu erwarten und kann aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden.
Derzeitige Bestandsituation
Die Anlage setzt sich aus einem Hauptbecken mit Zulaufgerinne, zwei Quellaustrittsstellen
inkl. Quellfassungen, einem Bruthaus mit eigner Zuleitung und aus einem Abeitungssammelschacht mit zugehöriger Ableitung in ein offenes Gerinne, welches ein Zubringer des Schusterbaches ist, zusammen.
Hauptbecken
Das Hauptbecken weist eine Länge von ca. 9,3 m, eine Breite von ca. 3,9 m und eine Höhe von ca. 0,81 m auf. Der Wasserspiegel im Betrieb liegt bei etwa 0,43 m. Das Becken ist in Stahlbeton ausgeführt und wird durch einen ca. 1,20 m hohen Holzaufbau eingefasst. Zur Entwässerung verfügt das Becken über einen Grundablauf (DN 100), der in den südlich gelegenen Ableitungssammelschacht AS 1 führt. Zusätzlich ist im Zulaufbereich ein Notüberlauf (DN 100) vorhanden. Dieser verläuft in südlicher Richtung bis zu einer betonierten Fläche. Im Falle eines Überstaus im Becken wird das überschüssige Wasser über diese Fläche abgeleitet und fließt anschließend weiter nach Süden bis zum Ableitungssammelschacht sowie auf die angrenzende Straße. Die Wasserversorgung des Beckens erfolgt über eine Quelle mit Quellfassung. Die
Quellaustrittsstelle wurde mit einer Kiesschüttung versehen, die Fassung selbst besteht aus Blocksteinen. Die Quelle liefert eine Schüttung von etwa 5 l/s. Der Zufluss vom Quellbereich bis zum Hauptbecken erfolgt über ein offenes, rechteckiges Gerinne, das mit mehreren Gitter abgedeckt ist.

Das Bruthaus

Das Bruthaus befindet sich zwischen der Langwieserstraße und dem Hauptbecken. Es hat eine länge von ca. 6 m und eine Breite von ca. 3 m. Das Bruthaus wird durch eine eigene Quellaustrittsstelle inkl. Quellfassungsschacht über eine PE-Grundleitung (DA 50) mit Wasser versorgt. Die Quellfassung für das Bruthaus besteht aus einem Drainagerohr mit Kiespackung und aus einem rechteckigen Quellfassungsschacht mit einer Länge von ca. 1,1 m, einer Breite von ca. 1,0 m und einer Schachttiefe von 0,47 m. Die Schüttmenge der Quelle für das Bruthaus beträgt ca. 1 l/s. Die Ableitung vom Bruthaus erfolgt über ein PVC-Rohr (DN150) bis zum Ableitungssammelschacht AS1, wo auch das Ableitungsrohr des Hauptbeckens eingebunden ist.
Quellfassung für das Bruthaus

Das Bruthaus wird durch die bestehende Quellausstrittsstelle inkl. Quellsammelschacht QF2 mit einer Schüttung von 1l/s versorgt. Der Quellsammelschacht und die Ableitung (DA50) zum Bruthaus bleiben bestehen und werden nicht saniert. Die bestehenden Drainagerohre zum Quellsammelschacht werden durch neue Drainageleitungen in Kiesschüttung ersetzt. Die Überdeckung der neune Drainagerohre beträgt im mittel 30 cm.
Bruthaus

Der bestehende Holzaufbau inklusive Dach des Bruthauses wird vollständig zurück gebaut. Die vorhandenen Fundamente sowie die gemauerte Basis bleiben erhalten. Anschließend erfolgt der Wiederaufbau in moderner Holzleichtbauweise mit einer neuen Dachkonstruktion und zeitgemäßer Dacheindeckung.

Notversorgung mit Tauchpumpe

Zur Absicherung des Betriebs wird die Aquakulturanlage mit einer Notwasserversorgung ausgestattet. Diese kommt zum Einsatz, wenn die Dotation durch die bestehenden Quellfassungen nicht ausreicht oder bei temporärem Trockenfallen der Quellen. Die Notwasserversorgung erfolgt über eine temporäre Wasserentnahme aus dem Schusterbach (Miesenbach) mittels handelsüblicher Tauchpumpe mit einer Förderleistung von ca. 2 l/s.
Hierfür ist die Errichtung eines neuen Notversorgungsschachts mit Stromversorgung auf dem Grundstück Nr. 40/8 im Bereich des Schusterbaches vorgesehen. Vom Schacht aus wird eine Druckleitung aus PE-Rohr (DA 63) bis zum Quellsammelschacht QF1 verlegt. Diese Leitung wird im Bedarfsfall in Betrieb genommen, um die Versorgung der Anlage sicherzustellen.
Fischbesatz Bewirtschaftung

Mit dem Fischereirecht (OÖ. Fischereigesetz ) ist die Verpflichtung zu einer geordneten und nachhaltigen Fischereiwirtschaft mit dem Ziel der Erhaltung eines angemessenen und artenreichen Fischbestandes unter Bedachtnahme auf die ökologischen Rahmenbedingungen verbunden. Diese Pflicht ist insbesondere durch Fischbesatz, Hege und Pflege des Fischbestandes sowie Hintanhaltung jeder unzulässigen und fischereischädlichen Maßnahme im Fischwasser zu erfüllen. In diesem Sinne besteht für den Konsenswerber die Verpflichtung zur nachhaltigen Bewirtschaftung. Bei der gegenständigen Anlage handelt es sich um eine Durchflussanlage. Die durchschnittliche Zuflussmenge zum Hauptbecken beträgt ca. 5 l/s. Das Volumen des Hauptbeckens beträgt ca. 15,6 m3, was bei einem Zufluss von 5 l/s (432 m3/d) einem 27-fachen Wasseraustausch entsprechen würde.
Die Antragstellerin plant die Zucht und Hälterung von Regenbogenforellen, Bach-/Seeforelle und Saiblingen. Es ist eine extensive Bewirtschaftung mit einer max. Jahresproduktionskapazität von 180 kg/l/s (2,08 t/1000m3/d) geplant. Jahresproduktion = 5 l/s x 180 kg/(l/s) = 900 kg/Jahr
Für diese Art der Fischhaltung ist die regelmäßige Verabreichung von Trockenfuttermittel in der Größenordnung von täglich 1 -3 % der Biomasse des Bestandes geplant. Die Fischproduktion dient der Eigenversorgung. Unter Berücksichtigung von gewässerökologischen Aspekten werden im Bedarfsfall ausschließlich heimische, autochthone Besatzfische verwendet. Die Besatzdichte hat einen wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Anlage, sodass diese im gegenständlichen Fall niedrig gehalten wird. Der
max. Fischbestand in der Anlage ist mit 350 kg geplant.
Konsensantrag
Antrag der Österreichischen Bundesforste AG auf Erteilung einer wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Bewilligung Betreffend die Sanierung, den Umbau und den Betrieb der Aquakulturanlage inkl. sämtlicher zugehöriger Anlagenteile Grundstücksnummern: 40/8, 155/2, 163/3, 164 – alle in der KG Langwies (42010), Gemeinde Ebensee am Traunsee Gegenstand des Antrags / Konsensinhalt
- Nutzung von zulaufendem Quellwasser zur Fischzucht und Hälterung in einer bestehenden
Aquakulturanlage - Ableitung des Überwassers in einen linken Vorfluter des Schusterbaches (Miesenbach)
über die Grundstücke Nr. 164 und 155/2, KG Langwies - Notwasserversorgung über temporäre Wasserentnahme aus dem Schusterbach zur
Sicherstellung des Betriebs bei unzureichender Quellschüttung
Konsensmengen - Quellfassung QF1:
Nutzung von Quellwasser mit einer Schüttung von bis zu 5 l/s für das Hauptbecken (entspricht
ca. 432 m3/Tag) - Quellfassung QF2:
Nutzung von Quellwasser mit einer Schüttung von bis zu 1 l/s für das Bruthaus (entspricht ca.
86 m3/Tag) - Notwasserversorgung:
Wasserentnahme mittels Tauchpumpe im Ausmaß von 2 l/s aus dem Schusterbach auf
Grundstück Nr. 163/3, KG Langwies
Anlagenteile und bauliche Maßnahmen - Errichtung eines neuen Quellfassungsschachts QF1 mit Flügelmauern aus Stahlbeton und
Drainagerohren in Kiesbettung - Sanierung der bestehenden Quellfassung QF2, inklusive Einbau neuer Drainagerohre
- Abbruch des bestehenden Zulaufbereichs des Hauptbeckens und Errichtung eines neuen
Langstrombeckens mit Grundablass und Anbindung an den Ableitungssammelschacht AS1 - Errichtung eines neuen Ableitungssammelschachts AS1 inklusive Zu- und Ableitungen
- Errichtung eines Notversorgungsschachts samt zugehöriger Druckleitung und
Stromversorgung zur temporären Wasserentnahme aus dem Schusterbach - Sanierung des bestehenden Bruthauses, inklusive Errichtung einer Notwasserversorgung
und Anbindung an den Ableitungssammelschacht AS1
Naturschutzrechtliche Auswirkungen
Für eine extensive Aquakulturanlage mit einem Durchfluss von 5 l/s sind die potenziellen Auswirkungen auf den Schusterbach bzw. den Miesenbach in Ebensee grundsätzlich als gering einzustufen.
Begründung
Geringe Belastung durch extensive Bewirtschaftung: Bei extensiven Anlagen, die ohne intensive Fütterung und technische Hilfsmittel betrieben werden, sind die Einleitungen in der Regel minimal und beeinträchtigen die Wasserqualität kaum. Einhaltung von Qualitätsstandards: Solche Anlagen halten üblicherweise die Grenzwerte der Qualitätszielverordnungen (QZV Ökologie & Chemie) ein, was bedeutet, dass keine signifikante Verschlechterung des ökologischen Zustands der Gewässer zu erwarten ist.
Die geplanten Standorte befinden sich weder in einem Natur- noch in einem Landschaftsschutzgebiet.
Weitere Informationen

„Wenn es der Gesetzgeber nicht verlangt, wir fördern unsere „Wildkultur Fisch Entwicklung“ selbst, zum Erhalt von lokalen Wildfischpopulationen. Leitsatz: Fischereimanagement Salzkammergut