In Österreich gibt es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung, die eine Distanzierungserklärung von verlinkten Inhalten zwingend vorschreibt, um eine Mithaftung zu vermeiden. Die Rechtsprechung sieht eine automatisierte Haftung für verlinkte Inhalte als nicht gegeben an. Ein Betreiber einer Website haftet grundsätzlich nur für eigene Inhalte.
Mit dem Urteil vom 12.05.1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
distanziert. Ich habe auf www.huberpower.com Links zu anderen Seiten im World Wide Web gelegt. Für alle diese Links gilt:
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Auch wenn in Österreich eine derartige pauschale Distanzierungserklärungen nicht rechtlich notwendig ist möchte ich aus aus Gründen der Transparenz oder als Vorsichtsmaßnahme eine solche aufnehmen, da eine solche im Zweifelsfall nicht schadet.
