FISCHBESATZ – PROPHYLAXE

Jeder kennt den alten Spruch: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“ Das ist das Motto der Gesundheitsprophylaxe und soll auch ganz besonders beim Fischbesatz aus Fischzuchtanlagen (Aquakulturen) Anwedung finden. Diese Form der medizinischen Praxis zielt auf die Vermeidung von Krankheiten ab, anstatt Sie erst nach Ausbruch zu behandeln.

Denk mal darüber nach….

  • Wir haben nachweislich „PKD“ in unseren Gewässern im Salzkammergut.
  • Die Bachforelle ist unterhalb von Bad Goisern in der Traun verschwunden und hat seit 20 Jahren keine Überlebenschance mehr.
  • Fischbesatz ist keine, auf ein Revier, beschränkte Maßnahme.
  • Falscher Besatz kann weitläufige, revierübergreifende Folgen haben.
  • Es gibt andere Möglichkeiten den Fischbestand zu fördern, als „Teichtrottel“ in unsere Gewässer zu kippen.

Wenn bei Äschen oder bei der Regenbogenforelle, Krankheiten eingeschleppt werden, dann können wir in unseren Gewässern mit der Krebsreuse auf Signalkrebse fischen….
Wollen wir das?

Soll sich die Zukunft der Fischerei im Salzkammergut auf das Fangen von Signalkrebsen mit der Reuse entwickeln?

Das würde die Konsequenzen sein, mit der wir unsere Gewässer künftig bewirtschaften können, wenn wir noch andere Viren und Fischkrankheiten in unsere Gewässer bekommen.

Daher lassen wir es gar nicht erst so weit kommt?

Alle BEWIRTSCHAFTER sind gefordert rund um dieses Thema sorgsam umzugehen. Daher nachfolgend, um unsere Gewässer und unsere Fischen, denn best möglichen Lebensraum zu erhalten und unsere heimische Fischarten zu fördern, ist dies ein sehr ernst Thema und daher ein paar Überlegungen dazu….

Treibselsammler, Ufersaum, Altholz, Kies, Strukturen und unterschiedliche Gewässerzonen fördern die Gesundheit unserer Fische ….. Auch kleine Schritte können hier eine große Wirkung erzielen.

Was ist fischereiliche Prophylaxe?

Wenn sich jetzt jemand fragt, was hat das „Gesundheitswesens“ mit der fischereilichen Bewirtschaftung gemeinsam? Ich werde hier versuchen ein paar Anregungen und meine Erfahrungen plakativ zu präsentieren:

Prophylaxe zielt darauf ab, schon im Vorfeld zu vermeiden, dass man krank wird. So auch bei der „fischereilichen Prophylaxe“ ….

Verschiedene Methoden und Maßnahmen sollen Vorsorgen, dass wir gar keine infizierten, kranke und mit Antibiotika vollgepumpten Speisefische, als Besatzfische in unsere Gewässer bekommen. Die „fischereiliche Prophylaxe“ ist dazu da, dass wir, wenn Fischbesatz erforderlich ist, nur mit qualitaiven, geprüften und zertifizieren Aquakulturen zusammenarbeiten, deren Fischzuchtanlagen laufend untersucht, geprüft und seuchenfrei attestier werden.

Wie funktionierts?

Die „Vorbeugeuntersuchung“ bei Fischen ist, so wie auch beim Menschen dazu da, einer Vielzahl an Krankheiten und Zuständen vorzubeugen. Deshalb ist es wichtig, dass jeder Bewirtschafter, sollte er nicht sowieso über andere Besatzstrategien, wie Cocconing oder mit Besatz von „Vorgestreckten – Brütligen“ seine Fischbestände pflegt, auf qualitative und geprüfte Fische zurückgreift. Nicht emfehlenswert ist, wenn man mit fangfähigen Fischbesatz, mit einsömmerigen, hochgefütterten Fischen, die wie Speisefische schon essferig sind, besetzen will. Wenn schon, dann sollte dieser nur über „zertifizierte Aquakulturen“ bezogen werden oder vor dem Besatz, eine entsprechende, wie nachfolgende beschriebener Prüfung erfolgen.

Speisefische aus der Aquakultur vs. Wildfischen… Besatzfisch der Broschüre: „Geschichten von Fischen, Anglern und Forschern“ von Eva-Maria Cyrus und Robert Arlinghaus
www.besatz-fische.de
Sollte jeder Bewirtschafter kennen und lesen!

Im Zweifelsfall ohne Fischbesatz!

Wo es nicht erforderlich ist und wie sich in vielen Beobachtungen zeigt, haben wir noch selbst reproduzierende Fischarten bei uns im Salzkammergut. Diese sollten wir durch geeignete Fischerei- und Schonbestimmungen, Renaturierungsmaßnahmen und Einbindung von Aufzuchtgewässern, hegen und pflegen und die Bewirtschaftung in Richtung „ohne“ Fischbesatz versuchen auszukommen. Bei der Bewirtschaftung von Fischgewässern hilft sehr oft:

WENIGER IST MEHR

Cocconing – eine Möglichkeit für Fischbesatz.

Eine Entscheidung, ob Besatz erforderlich ist, soll zuerst anhand einer Beurteilung der natürlichen Reproduktion erfolgen. Falls die natürliche Rekrutierung einer Population in ausreichendem Maße funktioniert, also genügend fortpflanzungsfähige Fische aufkommen, ist kein Besatz nötig!

Hier ist ein allfälliger zusätzlicher Besatz einzustellen. Stattdessen soll der Lebensraum vor negativen Beeinträchtigungen geschützt und die natürliche Population langfristig erhalten werden.

Jungfisch Inventur…. Gewässerrandstreifen absuchen, zählen, dokumentieren, Hochrechnungen ….. Damit bekommt man einen Überblick über die Reproduktion im Gewässer.

Laichplatzkartierung & Jungfisch Inventur

Wie schon gesonders berichtet, ist es für eine Bewirtschaftung eine Laichplatzkartierung und eine Jungfische Inventur, über mehrere Jahre erforderlich. Es muss also geprüft werden, ob durch die Naturverlaichung Jungfische aufkommen und diese in genügender Anzahl zu fortpflanzungsfähigen Adultfischen heranwachsen. Entscheidend ist die langfristige natürliche Rekrutierung über mehrere Jahre. Diese Überprüfung muss nicht im ganzen Revier gleichzeitig geschehen und nicht zwingend für jeden Gewässerabschnitt erfolgen. Wichtig wären, dass man Referenzstrecken definiert in den diese Daten erhoben werden.

Mit der Jungfisch Inventur zählt man die Larven- und/oder Jungfische entlang des Ufers auf Sicht. Das Aufkommen von Jungfischen (0+) ist ein Hinweis für eine funktionierende Naturverlaichung.

Kranke Fische untersuchen lassen!

Nicht nur „prophylaktisch“ vor dem Bezug von Besatzfischen eine Untersuchung durchführen lassen, sondern auch wenn tote Fische auf Gesundheitsprobleme oder Missstände (Einleitungen, etc.) hinweisen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen. So haben wir die besten Aussichten Krankheiten oder auch andere Ursachen zu behandeln, bevor es zu spät ist oder die Auswirkungen noch Grösser werden.

Unterwasserfoto einer Schwarzen Bachforelle
Unterwasserfoto einer Schwarzen Bachforelle mit PKD-PDS.

Fischseuchen und Krankheiten

Fischseuchen wie die VHS (Virale Hämorrhagische Septikämie) oder auch als Forellenseuche bekannt oder die IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose) der forellenartigen Fische (Salmoniden) können in betroffenen Beständen hohe Verluste hervorrufen. Um eine wirtschaftliche Produktion kontinuierlich zu gewährleisten und teilweise hohe Verluste zu verhindern, ist die Gesunderhaltung des Fischbestandes aktiv zu erhalten. Die VHS kommt in erster Linie bei Regenbogenforellen vor. Äsche, Bachforelle, Hecht usw. können sich zwar auch infizieren, gelten jedoch als symptomlose, stille Träger und stellen somit eine Ansteckungsmöglichkeit für Regenbogenforellen dar. 

An IHN erkranken in erster Linie Brut und Setzlinge von Regenbogenforellen. Der Ausbruch erfolgt, wie bei der VHS, besonders bei niedrigen Wassertemperaturen (10–14 °C). Die Erkrankung kann schon nach wenigen Tagen zu ­hohen Verlusten führen. Zusätzlich ist die IPN ­(Infektiöse Pankreasnekrose) als Viruskrankheit zu beachten.

Die PKD – Proliferative Nierenerkrankung der Salmoniden (engl. proliferative kidney disease) ist eine Parasitose, die durch Vergrößerung der Nieren, Bauchschwellung, Dunkelverfärbung, Anämie und „Glubschaugen“ (Exophthalmus) gekennzeichnet ist. Die PKD wird von dem Endoparasiten verursacht, der vorwiegend in der Niere parasitiert. Am stärksten betroffen sind Bach- und Regenbogenforellen, aber auch bei Saiblingen, Äschen, Lachsen und Hechten wurde die Krankheit nachgewiesen.

Die beste Prophylaxe….

Die beste Prophylaxe zur Vermeidung einer Viruseinschleppung ist die konsequente Isolierung gesunder Forellen von jeder möglichen Infektionsquelle, z. B. Gefahr durch Zukauf von infizierten ­Fischen, und die Einhaltung der üblichen hygienischen Maßnahmen. Speziell in „Tageskarten Gewässern“ und auch mit Fischereigästen besteht die Gefahr der Verschleppung der Erreger durch Gerätschaften, Stiefel, Fahrzeuge etc.

Maßnahmen

Grundsätzlich können alle Viruserkrankungen durch sorgfältige Hygiene, durch regelmäßige Desinfektion der Geräte, Kescher und Stiefel nach Gebrauch eingedämmt werden. Zur Vermeidung der IPN ist jedoch das Hauptaugenmerk auf den Zukauf von Eiern aus virusfreien Betrieben oder auf einen seuchenfreien Laichfischbestand zu richten. 

Zum Schutz vor Verschleppung von Fischseuchen werden Betriebe, die Satzfische abgeben, regelmäßig vom Fischgesundheitsdienst im Rahmen eines Betreuungsvertrages bezüglich Krankheitsbildern, Verlusten und Krankheitseintrag bzw. Eintragsrisiko evaluiert. Die meis­ten Forellenzuchten haben zudem den Status der EU-Seuchenfreiheit bezüglich VHS und IHN.

Bekämpfung in Aquakulturen

Gerade in den Sommermonaten können in Fischhaltungen bakterielle Krankheiten wie die Rotmaulkrankheit, Flossenfäule oder die Furunkulose bzw. Pilzkrankheiten auftreten. Um Verluste durch solche Erkrankungen zu vermeiden und den Antibiotikaeinsatz bzw. Arzneimitteleinsatz zu minimieren, werden vom Fischgesundheitsdienst Beratungs- und Diagnosesysteme und darauffolgende Bekämpfungs- bzw. Impfprogramme gestaltet.

Daraus sieht man, dass gefährdete Fischbestände einen Produktionszyklus unterliegen, denn wir bei Wildfischen ja nicht haben wollen. Impfstoff wird „Speisefischen“ dabei in der Regel über das Wasser oder oral verabreicht. Der Zeitpunkt und die Art der Impfung richten sich unter anderem nach Alter und Größe der Fische, der Wassertemperatur und dem Betriebsmanagement. Verschiedene Faktoren sind an der Entwicklung von Pilzinfektionen beim Fisch beteiligt. Hauptverantwortlich sind in der Regel traumatische Hautschäden, Ektoparasiten, Überbesatz im Zusammenhang mit verschlechterter Wasserqualität, Laichstress sowie bakterielle oder virusbedingte Krankheitsbilder.

Rechtsvorschrift für Aquakultur-Seuchenverordnung

§ 14 Inverkehrbringen für die Zucht und Wiederaufstockung von Gewässern

Die Aquakultur-Seuchenverordnung ist auch beim Fischbesatz zu beachten….

Wo sind Fische prüfen zu lassen?

Zertifizierung von Fischzuchtanlagen

Fische in der VETMED prüfen lassen…

Zur Überprüfung von Fischen aus Fischzuchtanlagen, sollen VOR einem geplanten Besatz, 30 Stück Fische an die VETMED gesandt werden. Dies ist Vorzugweise von der Fischzuachtanlage (Aquakultur) in die Wege zu leiten und bei der Bestellung von Besatzfischen, ist der „Prüfbericht der VETMED“ vorzulegen.

Muster Prüfbericht der VETMED

Hier ein Muster Prüfbericht mit einem „negativen“ Ergebnis. Dh. Die Fische sind gesund!

Fisch Untersuchung durch die VETMED

Bevor Sie eine Fischprüfung durchführen, ist es zweckmäßig, sich mit der VETMED abzustimmen. Die Fische sind mit entsprechenden Daten (Begleitschreiben), wie:

Persönliche Daten einer befugten Person
Nachname, Vorname, Titel, Geschlecht,
falls vorhanden Firmenbezeichnung und Firmenbuchnummer oder Vereinsbezeichnung und Vereinsregisternummer;
Telefon Nummer und Email. Weiters mit den Daten zu den Fischen, Fangdatum, Örtlichkeit, ev. mit GPS-Koordinaten, Anzahl, Art, Besonderheiten, in einer „Kühlbox“ (Styroporbox mit Trockeneins) zu senden an:

Veterinärmedizinische Universität Wien 
Zhd. Fr. Dr. Eva Lewisch
Abteilung für Fischmedizin
Veterinärplatz 1
1210 Wien

Weitere Informationen:
Abteilung Fischmedizin – Mitarbeiter

Seuchenfreie und gepruefte Betriebe:

Vom Fischereirevier Oberes Salzkammergut (FROSKG) haben wir schon eine kleine Übersicht von geprüften Aquakulturen und Fisch-Zuchbetrieben. Wir stehen hier für einen Austausch der Informationen gerne zur Verfügung. Weiters sind in der aktuellen Version des Bundesrecht: Aquakultur-Seuchenverordnung in Bezug auf IHN und VHS seuchenfreie Betriebe angeführt.

http://aquakultur.ehealth.gv.at/

Hier geht es darum, die „Fischgesundheit“ von Speisfischen aus Aquakulturbetrieben zu verbessern. Diese Richtlinie ist mit der Aquakultur-Seuchenverordnung (BGBl II Nr.315 /2009) umgesetzt, die seit 1. Oktober 2009 in Kraft ist.


Hier das Online Aquakultur-Register

Dieses möge Fischereigewässer Bewirtschaftern einen Überblick über zertifizierte Betriebe geben.

Online Register

Gesundheitskategorien

Hier ein Beispiel aus dem AQUAKULTUR Register, mit ein paar Erklärungen dazu, damit keine falschen Schlüsse daraus gezogen werden….

Eine Einteilung im AQUAKULTUR REGISTER ist jene der Gesundheitskategorien:

  • Kategorie I bedeutet „seuchenfrei“,
  • Kategorie II: Betrieb befindet sich in einem Programm, um seuchenfrei zu werden
  • Kategorie III: unbestimmt (keine Seuche bekannt, aber auch kein Programm um Kat. I zu erreichen)
  • Kategorie IV: Betrieb befindet sich in einem Programm zur Tilgung einer Seuche
  • Kategorie V: eine anzeigepflichtige Tierseuche ist festgestellt worden.

Erklärung des obigen Beispiele …

Beispiel 1:

Die hier als unverbindliches Beispiel angeführte Aquakultur Betriebe eines Betreibers, der mehrere Anlagen, verteilt über Österreich hat. Bei der Anlage „A“ handelt es sich um einen Aufzuchtbetrieb. Dieser ist in Kategorie I (seuchenfrei). Dh. aus dieser Betriebsstätte können Fische bezogen werden. Die anderen Betriebsstätten haben Kategorie III, dh. keine Seuche bekannt, aber auch kein Programm um Kat. I zu erreichen. Kommt daher in Bezug auf Kauf von Besatzfischen nicht in Frage. Besatzfische können nur aus einem Betrieb Kategorie I bezogen werden !!!

Beispiel 2:

Ein anderes Beispiel: Ein Fischzuchtbetrieb hat einen Anlagenteil, z.B. das Bruthaus in Kategorie I und seine anderen Anlagenteile, wie Fließkanal, Rundbecken, Teiche etc. in Kategorie III. So wie in diesen Beispiel angeführt, haben wir dies bei Fischzuchtbetrieb, die Salmoniden züchten des öfteren…. Das Bruthaus wird mit einer Quelle versorgt. Damit ist die „Seuchenquelle“ der Wasserversorgung ausgeschlossen. Wenn seuchenfreies Ei-Material verwendet wird, sind hier seuchenfreie „Setzlinge“ (Brütlinge) zu beziehen. Der Bezug von „Brütlingen“ ist der Vorzug zu geben. Man muss auf diese Besatzmethode nur einmal umsteigen und man wird zu einer erfolgreicheren Bewirtschaftung kommen, als wenn man jährlich „Teichtrottel“ besetzt.

Beispiel 3:

Vermerk: Manche Fischzüchter haben Ihre Anlagenteile separat als sogenannten „Teilbetrieb“ gemeldet und für jeden Teilbetrieb eine Einstufung. Das hat den Vorteil, dass bei Ausbruch einer Fischseuche in einem Teilbetrieb, nicht der ganze Betrieb gesperrt wird.

Hintergrundwissen – für Besatzfisch kauf

Als Bewirtschafter der Fische einkauft, sollte man dieses Hintergrundwissen haben. Ich habe verschiedene Gespräche geführt, wo der Fischzüchter Angst hat, seine Fische prüfen zu lassen, da er glaubt, dass im Falle einer „positiven“ Prüfung, dh. Fische haben eine Seuche/Virus, die Anlage gesperrt wird.

Die Registrierung und Genehmigung von Aquakulturbetrieben sind nicht freiwillig – die Betreibe müssen (müssten) sich aktiv bei der Behörde melden!

Nur über einen gemeinsamen DRUCK auf Fischzuchtbetrieb werden wir diese zu einer Zertifizierung bewegen können. Daher kauft keine Fische mehr, die nicht von der VETMED geprüft wurden und als seuchfrei attestiert sind oder der Betrieb in Kategorie I (1) lt. AQUAKULTUR REGISTER gelistet ist!!!

Qualitäts-Anspruch

Wenn es der Fischzuchtbetrieb nicht als eine Notwendigkeit sieht um seine Qualitätsziele für seine Anlage und seine Fische zu haben, dann haben wir im „Fischereirevier Oberes Salzkammergut“ die gesetzliche Vorgabe lt. OÖ. Fischereigesetz, bei Fischbesatz nur zertifizierte und geprüfte Fische zu besetzen. Dh. am besten es werden vor einen geplanten Besatz 30 (dreißig) Fische an die VETMED zur Prüfung geschickt und wenn es einen „negativen“ Prüfbericht gibt, lt. den im Blog angeführten Beispiel, oder der Aquakulturbetrieb ist mit Kategorie I (1) im Aquakultur Register geführt, ist vom Ankauf von Besatzfischen abzusehen. Für den Kauf von Speisefischen möchte ich kein Urteil dazu abgeben. Diese sollte sich jeder selbst machen!

Quellen und weiterführende Informationen

Bin jetzt auch in der Portraitfotografie tätig ....
Nach gesunden, heimischen Fischen steht uns der Sinn….

Einige weitere Informationen auf der Homepage vom Bundesministerium: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tiergesundheit/aquakultur/aquakultur.html

Im Bundesgesetzblatt Teil II wurde als 315. Verordnung die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Gesundheits- und Hygienevorschriften für Tiere der Aquakultur und Aquakulturerzeugnisse sowie zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter Wassertierkrankheiten (Aquakultur-Seuchenverordnung) veröffentlicht. Diese Verordnung ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten.

Hier finden Sie den Text der Verordnung:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/recht/oe/aquakultur.html

Die Aquakultur-Seuchenverordnung findest Du unter: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2009/315

Bundesrecht: Aquakultur-Seuchenverordnung
Hier sind auch in Bezug auf IHN und VHS seuchenfreie Betriebe angeführt.

BUND ROTTENBURGER FISCHERFREUNDE E.V.
Eine sehr gute Zusammenfassung über Fischkrankheiten ….
http://www.fischerfreunde-rottenburg.de/Fischkrankheiten.pdf