Wie der FC Nussensee mit einer Drohne bergen musste, was zu Fuß nicht mehr erreichbar war!
Der Nussensee bei Bad Ischl trocknet seit Wochen aus. Mitte August lag der Wasserspiegel nur noch bei rund drei Metern Gesamttiefe, dazu kommt seit dem 10. August ein Betretungsverbot wegen Kriegsmaterial im Schlamm. Wie kommt man dann noch an tote Fische heran, die aus hygienischen Gründen raus müssen?

Der FC Nussensee (FCN) – Bad Ischl fand eine Antwort, die es im FROSKG noch nicht gegeben hat:
eine Drohne mit Transportgitter.
Ein See im Ausnahmezustand
Am 1. August 2026 stand eine Notabfischung am Nussensee. Seither ist der Verein von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden beauftragt, den See laufend auf verendete Fische zu kontrollieren, zu bergen und zu dokumentieren. Tag für Tag. Der Grund liegt tiefer als die sichtbare Wasseroberfläche. Der Nussensee ist ein Karstsee ohne oberirdischen Abfluss. Sein Wasser verschwindet unterirdisch und tritt rund 2.500 Meter weiter im Wildensteiner Quellbezirk wieder aus, einem Teil der Trinkwasserversorgung von Bad Ischl. Was im See verwest, betrifft am Ende das Trinkwasser der Stadt.

Während der Pegel täglich um rund zehn Zentimeter weiter sank, kam etwas anderes zum Vorschein: Munition aus dem Zweiten Weltkrieg. Ende Juli wurden rund 200 Kilogramm Munitions-, Zünd- und Sprengmaterial gefunden, darunter TNT-Blöcke und Stielhandgranaten. Am 7. August folgten weitere acht Kilogramm TNT. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte daraufhin erneut ein umfassendes Betretungsverbot, das seit 10. August gilt und bis heute aufrecht ist.
Aufsichtspflicht ohne Zutritt Das Betretungsverbot stellte den Verein vor ein Problem, das sich nicht wegdiskutieren ließ. Die behördlich angeordnete Kontrolle des Sees, Wasserqualitätsmessungen und Fischbeschau, war nur mehr aus der Distanz möglich, mit dem Spektiv von einem Standort außerhalb der Sperrzone. Eine Ausnahmegenehmigung zum Betreten hatte der Verein bis dahin nicht erhalten.
Am 17. August entdeckten die Beobachter auf diese Weise mehrere verendete Seeforellen im Wasser. Bergen konnte sie niemand, das Areal war und ist gesperrt. Damit stand der FC Nussensee genau vor dem Konflikt, den ein Betretungsverbot in einem Naturschutzgebiet erzeugt: Die eine Vorschrift verbietet den Zutritt, die andere verlangt die Entfernung der Kadaver.
Eine Drohne als Ausweg
Die Idee kam vom Verein selbst: eine Drohne mit Transportgitter, die die Fische aus der Luft aus dem gesperrten Bereich holt, ohne dass jemand den Boden betritt. Die Fachfirma DroneWork von Ralph Zauner erklärte sich bereit, den Einsatz zu fliegen.

Zwei Vorschriften standen dem entgegen. Der Nussensee liegt im Naturschutzgebiet „Nussensee“, und im Bereich des Sees gilt ein gesetzliches Flugverbot für Drohnen. Ohne Zustimmung der Naturschutzbehörde ging nichts.
Der Weg durch das Verfahren Obmann Philipp Österreicher vom FCN stellte am 18. August 2026 per E-Mail den Antrag bei der Oö. Landesregierung: ein zeitlich und räumlich eng begrenzter Flug, um zwei treibende Kadaver von der nordöstlichen Ufergrenze zu bergen. Abflugort war eine Terrasse am gegenüberliegenden Ufer, die Drohne ein Modell DJI Matrice 600 Pro, geplante Dauer rund 90 Minuten.

Foto: FC Nussensee, Ing. Mag. Andreas Limbacher
Die Behörde beauftragte noch am selben Tag einen Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz. Sein Befund: Drohnenflüge zählen nicht zu den in der Naturschutzgebietsverordnung gestatteten Eingriffen, das Vorhaben ist damit ein bewilligungspflichtiger Eingriff nach § 3 Z 3 Oö. NSchG 2001. Der Schutzzweck des Gebiets, Wasserqualität, ein möglichst unversiegelter und betretungsfreier Seeboden, natürliche Uferzonen, weiträumige Lärmfreiheit, wäre durch einen einmaligen, 90-minütigen Flug außerhalb der Brutzeiten aber nicht wesentlich beeinträchtigt.

Foto: FC Nussensee, Ing. Mag. Andreas Limbacher
Auf dieser Grundlage gab die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung noch am 18. August eine zustimmende Stellungnahme nach § 25 Abs. 4a Oö. NSchG 2001 ab. Diese Bestimmung erlaubt es der Landesregierung, einen sonst verbotenen Eingriff freizugeben, wenn keine Auflagen nötig sind und weder der Schutzzweck noch geschützte Arten beeinträchtigt werden. Alle drei Voraussetzungen waren erfüllt, eine gesonderte naturschutzbehördliche Genehmigung war damit nicht mehr nötig. Vom Antrag bis zur Zustimmung verging ein einziger Tag.
Bemerkenswert ist genau das: Antrag, Gutachten und Zustimmung an einem einzigen Tag. Das ist keine Selbstverständlichkeit im Behördenverkehr, aber ein Beleg dafür, dass sich Naturschutz und eine dringende hygienische Maßnahme nicht zwingend ausschließen, wenn die tatsächlichen Auswirkungen gering und gut belegt sind.
Der Flug
Am Vormittag des 19. August 2026 stieg die Drohne für rund 90 Minuten über den See auf, von der Terrasse am Nordwestufer über die Wasserfläche bis zum nordöstlichen Ufer und zurück.

Mit dem Transportgitter konnten zwei verendete Seeforellen geborgen und anschließend fachgerecht über die Tierkörperverwertung entsorgt werden, ohne dass ein Mensch die Sperrzone betreten musste.

Eine der beiden geborgenen Seeforellen, direkt nach der Landung der Drohne.
Foto: FC Nussensee, Ing. Mag. Andreas Limbacher
Zwei Forellen, neunzig Minuten, kein einziger Schritt in die Sperrzone. Am Ende war es genau das, was das Verfahren tragen musste: ein kleiner, klar begrenzter Eingriff mit einem klaren Zweck.
Dank an die Behörde und an alle Helfer
Das FROSKG bedankt sich bei allen Vereinsmitgliedern vom FC Nussensee (FCN), die seit Wochen Dienst am See leisten.
Der See selbst bleibt gesperrt, die Kontrollen laufen weiter, jetzt eben mit dem Spektiv. Und mit der Gewissheit, dass im Ernstfall auch eine Drohne einspringen kann.
Presse Berichte
https://www.krone.at/4267012
Für alle OÖN Leser unter:
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/600-kilogramm-sprengstoff-verendete-forellen-und-eine-flaschenpost-im-nussensee;art71,4204612
OÖN-ABO Leser haben den Vorteil, dass sie auf den gesamten Text zugreifen können.


Quellen
- FC Nussensee – Bad Ischl: Presseaussendung „Dauerbrenner Nussensee“, 21. August 2026, Ing. Mag. Andreas Limbacher, Schriftführer.
- Foto: FC Nussensee, Ing. Mag. Andreas Limbacher
- DroneWork – Ralph Zauner, 4820 Bad Ischl, Mobiltelefon: +43 677 631 60 310
Hompage: www.dronework.at - Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz: Zustimmende Stellungnahme gemäß § 25 Abs. 4a Oö. NSchG 2001 zum Drohnenflug im Naturschutzgebiet „Nussensee“, GZ N-2026-259714/3-GM, 18. August 2026.
- Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz: Stellungnahme des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, GZ N-2026-259714/2-Gut, 18. August 2026.
- ORF Oberösterreich: „Explosives Material im Nussensee gefunden“, 27. Juli 2026, ooe.orf.at/stories/3364285.
- vol.at: „Weiterer Sprengstofffund im Nussensee in Bad Ischl“, 8. August 2026,
vol.at/weiterer-sprengstofffund-im-nussensee-in-bad-ischl. - salzi.at: „Acht Kilogramm TNT am ausgetrockneten Nussensee entdeckt“, 8. August 2026,
salzi.at/2026/08/acht-kilogramm-tnt-am-ausgetrockneten-nussensee-entdeckt.
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