Was zwischen Acker und Bach passieren darf, steht im Gesetz. Was darüber hinaus möglich ist, steht in der Förderrichtlinie. Ein Streifen Wiese zwischen Feld und Böschung wirkt unscheinbar. Er hält Gülle und Dünger vom Wasser fern, dämpft die Temperatur und gibt Insekten und Jungfischen Deckung. An der Ischl, der Traun und dem Gosaubach hängt die Wasserqualität an genau diesem Streifen.

Was das Gesetz verlang
Grundlage ist die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, kurz NAPV. Sie setzt die EU-Nitratrichtlinie 91/676/EWG um und stützt sich auf § 55b Wasserrechtsgesetz. Seit 1. Jänner 2023 gilt die aktuelle Fassung bundesweit, auch bei uns im Salzkammergut.
Die Regeln sind konkret
Direkter Nährstoffeintrag in oberirdische Gewässer ist verboten, ebenso das Abschwemmen von Dünger.
Fehlt eine erkennbare Böschungsoberkante, gilt ein Abstand von 3 Metern ab der Anschlagslinie des Mittelwasserspiegels. Innerhalb von 3 Metern zur Böschungsoberkante muss die Fläche ganzjährig mit lebenden Pflanzen bewachsen sein. Ein Umbruch ist nur einmal in 5 Jahren erlaubt.

Für stickstoffhaltigen Dünger wie Gülle gelten eigene Abstände. An stehenden Gewässern sind mindestens 20 Meter düngefrei zu halten. Liegt die Neigung des angrenzenden Bereichs unter 10 Prozent, reichen 10 Meter, wenn der Streifen ganzjährig bewachsen ist. An fließenden Gewässern sind mindestens 10 Meter vorgeschrieben. Bei einer Neigung unter 10 Prozent lässt sich der Abstand auf 3 Meter reduzieren, bei einer Neigung über 10 Prozent auf 5 Meter, jeweils mit ganzjährigem Bewuchs.
Diese 3 Meter sind keine Kür. Sie gehören zu GLÖZ 4, einer Grundanforderung für alle Direktzahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Wer sie nicht einhält, riskiert nicht nur eine wasserrechtliche Anzeige, sondern auch seine Agrarförderung.
Warum 3 Meter zuwenig sind
3 Meter reichen aus, um die Spritzdüse vom Wasser fernzuhalten. Für den Bach sind sie zu wenig. Beschattung entsteht erst durch Gehölz, und Gehölz braucht Wurzelraum. An beschatteten Abschnitten der Gmundner Traun liegt die Wassertemperatur an Hitzetagen mehrere Grad unter jener offener Strecken, das haben wir in unserer Ufersaum-Auswertung gezeigt. Für die Äsche, die schon bei Temperaturen über 25 Grad in Stress gerät, ist das keine Nebensache, das ist eine Überlebensfrage.
Ein 3-Meter-Streifen aus Gras kühlt kaum. Erst ab etwa 10 Metern mit Strauch- und Baumbewuchs zeigt sich eine spürbare Wirkung auf Wassertemperatur und Lebensraum. Das deckt sich mit dem, was Gewässerökologie seit Jahren fordert. Nur die Gesetzeslage ist dort stehengeblieben.
Uferrandstreifen Lokal: Ischl, Traun und Gosaubach
An der Ischl, am Sulzbach und am Gosaubach grenzt landwirtschaftliche Nutzfläche an mehreren Abschnitten direkt an unser Revier. Ein zu schmaler oder fehlender Streifen bedeutet dort mehr als einen Verwaltungsverstoß. Er bedeutet höhere Sommertemperaturen, mehr Feinsediment im Kieslückensystem und weniger Deckung für Jungfische, genau dort, wo sie am meisten davon brauchen.
Was freiwillig geht: Die ÖPUL-Förderung
Der gesetzliche 3-Meter-Streifen wird nicht bezahlt. Er ist Grundvoraussetzung für die Direktzahlung, keine Zusatzleistung. Wer breiter oder dichter bepflanzt als vorgeschrieben, kann das über das Agrarumweltprogramm ÖPUL abgelten lassen.
Seit 2024 gibt es dafür die Maßnahme „Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen“. Nichtproduktive Ackerflächen bringen 350 bis 450 Euro pro Hektar und Jahr. Agroforststreifen, zu denen auch gehölzbestandene Uferstreifen zählen können, bringen 600 bis 800 Euro pro Hektar und Jahr. Die tatsächliche Höhe hängt vom verfügbaren Budget und von der beantragten Fläche ab.
Wer an „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ (UBB) teilnimmt, bekommt für Ackerland eine Basisprämie von 70 Euro pro Hektar, bei biologischer Wirtschaftsweise sind es 205 Euro. Für ökologisch wertvolle Flächen wie Feuchtwiesen entlang von Bächen gibt es zusätzlich die Naturschutzmaßnahme NAT. Deren Prämie wird individuell nach den vereinbarten Auflagen berechnet, einen fixen Satz gibt es dafür nicht.
REDAKTIONSHINWEIS: Diese Fördersätze stammen aus der ÖPUL-Periode 2023 bis 2027, Stand der Novelle Oktober 2024. Für das Antragsjahr 2026 bitte die aktuellen Werte bei der Landwirtschaftskammer Oberösterreich oder direkt bei der AMA gegenprüfen.

Was das für die Fischerei bedeutet
Wir können als Fischereirevier keine Fördersätze verhandeln und keine Abstände verordnen. Wir können aber zeigen, wo der Unterschied zwischen 3 und 10 Metern im Wasser ankommt, mit Temperaturdaten, mit Laichkartierungen, mit dem, was wir jeden Sommer am Kescher sehen. Diese Zahlen sind unser Beitrag zum Gespräch mit der Landwirtschaft. Nicht als Vorwurf, sondern als Angebot: der breitere Streifen kostet Fläche, bringt aber Förderung, und er bringt uns Lebensraum, kühlere Gewässer und Fische zurück, die im warmen Wasser sonst keine Chance haben.
Quellen
- Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV), RIS, konsolidierte Fassung
- LK Oberösterreich: Ausbringungsverbote, Sperrfristende und Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern
- AMA: Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen
- LK Österreich: ÖPUL 2023 – ein Überblick
- Land Oberösterreich: Naturschutzmaßnahme ÖPUL 2023–2027
- huberpower.com: Ufersaum dämpft Spitzentemperaturen
Weitere Informationen
Das Eigentliche passiert unter der Oberfläche. Am Gewässer wie beim Naturschutz. Auf www.huberpower.com geht es genau dorthin: zur Arbeit am Wasser, zur Forschung dahinter und zu den Projekten, an denen wir gerade arbeiten.
Ein Faktor entscheidet dabei mehr als jeder andere: die Vegetation am Ufer. Diesen Streifen nennt man Uferpuffer. Er hält das Wasser kühl, filtert Nährstoffe aus der Landwirtschaft, bremst Hochwasser und gibt Tieren einen Rückzugsraum. Fehlt er, heizt sich ein Fluss auf wie ein Freibad im August.
Was das für unsere Gewässer im Salzkammergut bedeutet, zeigt eine aktuelle Studie aus Oberösterreich.
Endlich wurden zum Schutz der Uferrandstreifen auch rechtlichen Bestimmungen mit der Nitrat Aktionsprogramm Verordnung (NAPV)) als auch Förderrichtlinien im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zum Anlegen und zur Erhaltung entlang von Gewässern geschaffen. Mit der Novelle des Nitrataktionsprogramms (NAPV) gelten ab 2023 strengere Auflagen bei der Bewirtschaftung von Flächen neben Gewässern. Es geht dabei um 2. Schwerpunkte und Mindeststandards.
„Ich bin dafür, dass jeder Mensch seine eignen Grenzen überschreitet,
und nicht die der Anderen.“

