2021 hat der Gewässerbezirk Gmunden auf der Turmölgraden 11 Buhnen ins linke Ufer gesetzt. Seit 22. September 2026 liegt der Bescheid für die rechte Seite vor: 10 Maßnahmen, M1 bis M10, gleich unterhalb der Rettenbachmündung, davon 760 m Aufweitung. Rechts ist mehr Platz. Und was bei solchen Projekten das Wichtigste ist: Er steht auch zur Verfügung.
Teil 1 war die linke Seite = Turmölgrade

Die Turmölgrade war in erster Linie eine Ufersicherung für die B145: 670 Laufmeter Steinschlichtung, 11 inklinante Kurzbuhnen im Abstand von rund 50 m, zwischen Fluss-km 101,65 und 102,40. Verbaut wurden 5.000 Tonnen Kalkstein, gebaut wurde vom 15. September bis 24. November 2021. Als Fischerei konnten wir Strukturen mitverhandeln, und der Schotter der Baustraße blieb als Laichsubstrat im Fluss.
Die Buhnen haben getan, was sie sollten. Die Tiefenrinne ist von der Straßenseite in die Flussmitte gewandert, der Strömungsdruck liegt jetzt am rechten Ufer. Teil 2 gibt der Traun dort den Platz.
Links haben wir die Strömung gelenkt.
Rechts bekommt die Traun jetzt die Meter, die sie braucht.
Das Verfahren in Daten

- Antragstellerin: Republik Österreich, Bundeswasserbauverwaltung, vertreten durch den Gewässerbezirk Gmunden. Antrag vom 12. Februar 2026.
- Planung: HIPI ZT GmbH, Detailprojekt vom Juni 2026.
- Vorgeschichte: Auf Initiative des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans und der Amtssachverständigen für Gewässerbiologie wurde die Planung vor der Verhandlung noch abgeändert. Das Planungsorgan hat das Projekt danach „ausdrücklich begrüßt“.
- Verhandlung: 21. Juli 2026 in Bad Ischl, mit Lokalaugenschein, von 9 bis 13:30 Uhr.
- Bescheid: Bezirkshauptmannschaft Gmunden, 22. September 2026, BHGMWA-2026-59795/22-SCE. Bewilligung nach § 38 WRG.
- Bau: 2027 geplant, rund 6 Monate, ausgeführt vom Gewässerbezirk Gmunden. Bauvollendungsfrist 31. Dezember 2029.
- Grund: Die Maßnahmen liegen auf öffentlichem Wassergut. Der Verwalter des Wassergutes hat keine Einwände.


Der Bestand (auch Fischbestand)
- Lage: unmittelbar flussab der Rettenbachmündung, rund 450 m Seehöhe. Einzugsgebiet 1.045 km².
- Gestreckter Verlauf im Trapezprofil, 35 bis 40 m breit. Das westliche Ufer ist durch die B145 hart verbaut.
- Wasserführung: Niederwasser (MNQ) 10 m³/s, Mittelwasser (MQ) 55 m³/s, HQ1 366 m³/s, HQ30 785 m³/s.
- Ökologischer Zustand laut NGP 2021: schlecht. Den Ausschlag gibt die Hydromorphologie. Die stoffliche Komponente ist „gut“. Das Wasser passt, der Lebensraum fehlt.

Die Amtssachverständige für Biologie nennt die Defizite beim Namen: fehlende Breiten- und Tiefenvariation, homogene Abflussverhältnisse, harte Uferverbauung ohne Ruhigwasserbuchten und Fischunterstände, fehlende Durchgängigkeit.
Die Messlatte: Kilogramm Fisch pro Hektar
Das Geld fließt, damit die Traun den guten ökologischen Zustand erreicht. Bei den Fischen hat dieser Zustand eine harte Zahl: die Biomasse in kg pro Hektar. Sie ist im Fisch Index Austria ein K.-o.-Kriterium. Unter 50 kg/ha ist höchstens „unbefriedigend“ möglich, unter 25 kg/ha lautet das Urteil „schlecht“, egal wie gut Artenliste und Altersaufbau sind.
Die Ischler Traun war einmal ein Gewässer mit einer Fischbiomasse, die man sich heute kaum noch vorstellen kann.
Befischungsdaten der letzten 25 Jahre

Der Zustand unterhalb der Rettenbachmündung hat sich in den letzten 25 Jahren stark verschlechtert. Der Einbruch hat viele Ursachen: viele Baustellen, Entleerungen von Geschiebesperren, Fischkrankheiten, Kolmatierung, Prädatoren, der Klimawandel und Veränderungen in der Wasserführung, um nur einige zu nennen. Eines sei vermerkt: Die Fischerei ist für diesen Rückgang nicht verantwortlich. Das zeigen unsere Befischungsdaten der letzten 25 Jahre.
Ein Wiederaufbau der Fischbestände geht nur Hand in Hand mit Maßnahmen wie dieser. Sie liefert den Lebensraum, der fehlt: Kolke als Wintereinstand, Flachufer für Jungfische, Totholz für die Bachforelle.
Unser Ziel für diesen Abschnitt: wieder 100 kg/ha. Das ist das Vier- bis Siebenfache von heute. Und es ist immer noch weniger, als 2005 der schwächste Abschnitt hatte.
Diese Maßnahme ist ein Lichtblick.
Ob sie wirkt, zeigt die nächste Befischung, in Kilogramm pro Hektar.
Eine nüchterne Betrachtung
- 760 m sind ein Anfang. Der Wasserkörper ist 15,5 km lang, Teil 2 strukturiert rund 5 Prozent davon. Für die Zielerreichung im ganzen Wasserkörper rechnet das Fachgutachten mit 1.850 m großen und 3.100 m mittleren Maßnahmen.
- Lebensraum ist eine Ursache von vielen. Kolke und Kiesbänke füllen sich nur, wenn die Fische auch überleben und sich vermehren können. Bleiben die anderen Ursachen, bleibt auch ein gut strukturierter Abschnitt unter seinen Möglichkeiten.
- 100 kg/ha gibt es nicht in 2 Jahren. Äsche und Bachforelle brauchen mehrere Jahrgänge, bis aus Laichplätzen Biomasse wird. Wer 2027 baut, sieht das Ergebnis frühestens um 2030.
- Wer in kg/ha rechnet, muss messen. Die Zahlen von 2005, 2020 und 2025 stammen aus verschiedenen Abschnitten und Erhebungen. Für eine saubere Aussage braucht es eine Befischung im Projektabschnitt vor Baubeginn und danach, an derselben Stelle und mit derselben Methode. Der Bescheid schreibt das nicht vor?
Was das Fachgutachten des Landes verlangt
Das Projekt liegt im Wasserkörper 411130038, von Fluss-km 87,00 bis 102,50, 15,5 km lang. Das Fachgutachten zur 4. Sanierungsverordnung stellt dort vor allem ein Biomassedefizit fest. Es rechnet mit einem Potential von 1.850 m großen, 3.700 m mittleren und 2.200 m kleinen Maßnahmen. Für die rechnerische Zielerreichung braucht es alle 4 großen Maßnahmen (1.850 m) und 3.100 m mittlere, oder als Alternative 1.850 m große, 2.100 m mittlere und 2.000 m kleine.
Für unseren Abschnitt sieht das Gutachten kleine Maßnahmen vor. Die Frist steht im Gutachten der Amtssachverständigen: Die Sanierungsmaßnahmen in den Schwerpunktstrecken sind bis Ende 2027 umzusetzen.
Die 10 Maßnahmen: M1 bis M10

M8: Was die 3 Strömungsteiler bringen sollen
Die Fachliteratur beschreibt, was daraus werden kann: Seitenarme mit weniger Strömung als Laichplätze und als Lebensraum für Jung- und Kleinfische, anderes Substrat für spezialisierte Kleintiere der Sohle, Kiesinseln für Arten im Wasser und an Land („Flussbau und Ökologie“, BMLUK, Seite 141).
Die Traun bildet hier keine Kiesinseln mehr, dafür war bis jetzt der Strömungsdruck zu groß, dass etwas liegen bleibt. Die 3 Strömungsteiler von M8 sollen das anstoßen. Sie stehen im Abstand von rund 75 m in der Flussmitte: Die Strömung teilt sich, dahinter wird es ruhiger, Kies bleibt liegen, vielleicht bilden sich auch Schotterbänke.

Bau von Strömungsteiler
Strömungsteiler können aus Steinblöcken, gerammten Pfählen, Raubäumen oder Wurzelstöcken hergestellt werden, wobei eine ausreichende Standfestigkeit bei Hochwasser wesentlich ist. Die Verankerung der Raubäume oder Wurzelstöcke erfolgt meist mittels eingerammten Pfählen oder Erdankern Bei größeren Strömungsteilern wird meist eine Kombination mehrerer Materialien verwendet.

Ökologische Bewertung
Strömungsteiler werden eingesetzt, wenn sich aufgrund des Geschiebedefizits keine natürlichen Inseln mehr bilden bzw. um bei geringer Flussbreite Aufzweigungen zu initiieren. Die im Umfeld des Strömungsteilers entstehenden Seitenarme stellen aufgrund der reduzierten Fließgeschwindigkeit gerade in größeren Fließgewässern attraktive Laichplätze, Jung- und Kleinfischlebensräume dar.
Da sich die Substratverhältnisse meist vom Hauptgewässer unterscheiden, bieten sie auch für spezialisierte Benthosorganismen zusätzliches Habitat. Kiesinseln bieten sowohl für aquatische als auch terrestrische Arten Lebensraum. Bei verzweigten bzw. gestreckten und gewundenen Flusstypen bewirken Strömungsteiler eine gute Annäherung an den natürlichen Zustand.

Ob es so kommt, sehen wir nach den ersten Hochwässern. Die finale Gestaltung macht die Traun selbst. Wir sind gespannt.
Was das Gutachten für die Fische erwartet
Die Traun gehört hier zur Fischregion „Hyporhithral groß“, also zur Äschenregion.
- Leitfischarten: Äsche, Bachforelle, Koppe.
- Typische Begleitarten: Aalrutte, Aitel, Barbe, Elritze, Huchen, Nase.
- Seltene Begleitarten: Bachschmerle, Flussbarsch, Gründling, Hasel, Hecht, Schneider, Strömer.
- Größenbestimmende Fischart: die Seeforelle mit 90 cm.
Laut Gutachten entstehen durch die Strukturen Kolke, tiefe Gumpen, Kehrwasser, stark überströmte Bereiche und seichte Flachwasserzonen. Jungfische brauchen flach überströmte Schotterbänke und angebundene Nebenarme. Die Bachforelle braucht Totholz, das ins Wasser ragt. Die großen Fische brauchen tiefe Kolke als Wintereinstand. Fehlen diese Habitate, „kann sich kein leitbildkonformer Fischbestand ausbilden“.
3 Punkte aus dem Gutachten sind für uns wichtig:
- Niederwasser: Der Niederwasserabfluss soll im strukturierten Bereich konzentriert werden, damit auch bei 10 m³/s durchgehend genug Wassertiefe da ist. Flachufer und tiefe Kolke müssen beide entstehen.
- Kolmation: Die Sachverständige erwartet keine Kolmation flussab. Gebaut wird punktuell und halbseitig, es werden keine Anlandungen geräumt.
- Beschattung: Der neue Ufergehölzsaum beschattet die Traun.
Das Ergebnis des Gutachtens: Für alle Altersstadien eine deutliche Verbesserung. Eine Verschlechterung nach § 30a WRG ist ausgeschlossen, das Vorhaben ist mit dem öffentlichen Interesse nach § 105 WRG vereinbar.
Die fischereilichen Auflagen im Bescheid

Die Position der Fischerei
Fischereiberechtigte sind die Österreichischen Bundesforste, Pächter sind die Fliegenfischer Weidgerecht. Die ÖBF haben in der Verhandlung 13 Forderungen gestellt, von der Verständigung vor Baubeginn bis zur Trübungsdokumentation mit 50 m Genauigkeit. Die Behörde sieht sie durch die Auflagen der Amtssachverständigen fachlich abgedeckt.
Das Fischereirevier Oberes Salzkammergut hat am 21. Juli 2026 schriftlich Stellung genommen. Unser Standpunkt: Die ökologische Aufwertung ist die Kompensation für etwaige Fischschäden. Die Fliegenfischer Weidgerecht stellen keine Entschädigungsforderungen. So haben wir es schon 2021 auf der Turmölgraden gehalten.
760 Meter mehr Fluss bringen uns mehr als jede Entschädigung.
Worauf wir beim Bau schauen
- Das Zeitfenster ist eng. Außerhalb der Laichzeit laut Bescheid bleiben 1. Mai bis 14. September, das sind 4,5 Monate. Die Bauzeit ist mit rund 6 Monaten geschätzt. Die Sachverständige befürwortet, in einem Zug zu bauen, auch wenn das in den Beginn der Laichzeit reicht. Das braucht die Abstimmung mit der Fischerei.
- Niederwasser und Sommer passen schlecht zusammen. Auflage 20 verlangt Bauen bei Niederwasser. Das Fenster Mai bis September ist an der Traun die Zeit der Schneeschmelze und der Sommerhochwässer.
- Ein Fischmonitoring ist nicht vorgeschrieben. Der Bescheid verlangt einen Baubericht, aber keine Bestandsaufnahme nach dem Bau. Vor dem Buhnenbau 2021 lag die Biomasse hier unter 50 kg/ha. Ob Teil 2 wirkt, zeigt nur eine Befischung vorher und nachher.
- Die Buchten können verlanden. M1 und M6 beobachten wir nach jedem größeren Hochwasser.
- Die Fischaufstiegshilfe in den Rettenbach von 2008 liegt gleich oberhalb. Sie muss während der Bauzeit passierbar bleiben.
Der rechtliche Rahmen
Wasserrahmenrichtlinie. Die Richtlinie 2000/60/EG verlangt den guten ökologischen Zustand, die letzte Fristverlängerung läuft 2027 aus. § 30a WRG nennt Ziel und Verschlechterungsverbot.
NGP und Sanierungsprogramm. Der NGP 2021 führt die Obere Traun als Schwerpunktgewässer. Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat dazu per Verordnung ein 4. Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen. Es setzt die Vorgaben des NGP 2021 und der NGP-Verordnung 2021 (BGBl. II Nr. 182/2022) um. Das Planungsorgan wertet unser Projekt als Umsetzung dieser Verordnung.
Wiederherstellungsverordnung. Die Verordnung (EU) 2024/1991 gilt seit 18. August 2024 direkt. Artikel 9 verlangt 25.000 km frei fließende Flüsse in der EU bis 2030 und Maßnahmen für die natürlichen Funktionen der Auen. Österreich hat 3.970 km als frei fließend ausgewiesen (12 %) und 2.525 km als Potentialstrecken. Der Entwurf des Wiederherstellungsplans ging am 1. September 2026 nach Brüssel, die Konsultation läuft bis zumindest 15. Oktober 2026, der finale Plan folgt bis September 2027.
Der Minister setzt auf Freiwilligkeit und sagt, dass die Finanzierung von der EU offen ist. Am Rettenbach sieht man, was es braucht, damit trotzdem gebaut wird: ein Konzept seit 2003 (GBK Obere Traun), eine Verordnung mit Frist, Grund im öffentlichen Wassergut und einen Gewässerbezirk, der einreicht.
Quellen
- Bescheid der BH Gmunden vom 22. September 2026, BHGMWA-2026-59795/22-SCE
- Verhandlungsschrift vom 21. Juli 2026 mit Befund und Gutachten der Amtssachverständigen für Wasserbautechnik und für Biologie
- Stellungnahmen des Wasserwirtschaftlichen Planungsorgans (8. Juni 2026) und des Verwalters des öffentlichen Wassergutes (29. Juni 2026)
- Einreichplanung HIPI ZT GmbH, Juni 2026, mit Auszug aus dem Fachgutachten zur 4. Sanierungsverordnung
- BMLUK, „Flussbau und Ökologie“, Seite 141 (Strömungsteiler, ökologische Bewertung)
- Fischbestandsdaten: Erhebung 2005 (Bad Ischl und Rettenbachmündung), Blattfisch 2020, GZÜV-Befischung Mitterweißenbach vom 1. September 2025
- BMLUK, Presseaussendung vom 1. September 2026; wasseraktiv.at; WISA-Karte frei fließende Flüsse
- huberpower.com: Turmölgrade Revitalisierung, Wiederherstellungsplan Gewässer bis 2030, WRRL & NGP3
Weitere Informationen
Das Eigentliche passiert unter der Oberfläche. Am Gewässer wie beim Naturschutz. Auf www.huberpower.com geht es genau dorthin: zur Arbeit am Wasser, zur Forschung dahinter und zu den Projekten, an denen wir gerade arbeiten.
Mit der „Wasser-Agenda 21“ wurde in der Schweiz, auf Initiative verschiedener Kantone, ein Projekt umgesetzt, um die schweizweiten dezentral vorhandenen Erfahrungen über Strukturierungsmaßnahmen zusammentragen und zu dokumentieren. Die Sammlung von Wissen und von Erfahrungen zu diesen Thema scheint in der Schweiz wichtig zu sein und auch für mich, als Laie im Wasserbau und als Fischer und Gewässerbewirtschafter gibt es eine „Wissensdatenbank„, die einen sehr guten Überblick über verschiedene Methoden und Beispiele für Strukturierungsmaßnahmen dokumentiert und zusammenfasst.
„Lebensraumverbesserungen und Renaturierung helfen unser Umwelt zu verbessern,
die biologischen Vielfalt für die Tierwelt und unseren Lebensraum.
Fischereimanagement Salzkammergut

