Appesbach in St. Wolfgang

Der Appesbach ist kein Gewässer, über das viel geschrieben wurde. Er gibt einen Campingplatz und einem traditionsreichen Landhaus am Wolfgangsee seinen Namen, taucht jedoch in keiner der gängigen Bach-Chroniken des Salzkammerguts auf und ist auch im FROSKG-Archiv bislang nicht dokumentiert und ein unbeschriebenes, jedoch stark verbautes Bächlein. Genau deshalb lohnt sich der Blick: ein kleiner Zubringer, der den Wolfgangsee direkt speist, ohne den Umweg über die Ischl. Dieser Bericht fasst zusammen, was sich aus offen zugänglichen Quellen zu Lage, amtlicher Erfassung und ökologischer Funktion des Appesbach ermitteln lässt, und benennt klar, was offen bleibt.

Lage und geografische Einordnung

Der Appesbach entspringt am Südhang des Schafbergs und mündet im Ortsteil Au der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut in den Wolfgangsee, rund einen Kilometer westlich des Ortskerns. Die Mündung liegt an der Landesstraße L546 zwischen Strobl und St. Wolfgang, im Bereich des Seecamping Appesbach und des Landhauses zu Appesbach.

Beide Betriebe tragen den Bachnamen und seit über hundert Jahren im Fall des Landhauses. Das TAUROA Landhaus zu Appesbach ist ein exklusives Vier-Sterne-Hotel und Gourmetrestaurant direkt am Ufer des malerischen Wolfgangsees in St. Wolfgang im Salzkammergut. Das im Jahr 1912 im englischen Landhausstil erbaute Anwesen besticht durch seine geschichtsträchtige Atmosphäre, seine weitläufige Parkanlage und seinen privaten Badestrand. Das Haus diente im Frühjahr 1937 dem abgedankten englischen König Edward VIII. (Herzog von Windsor) als Zufluchtsort. Die geschichtsträchtige Windsor-Suite kann noch heute gebucht werden. Die Anlage gehört zur TAUROA-Gruppe und befindet sich im Besitz der Familie Mateschitz (Red Bull). Damit hat das Bächlein als Namensgeber eine lange Geschichte auch wenn es als Bach, nur unbeschrieben vor sich hin plätschert.

Verwaltungsmäßig liegt die Mündung in der Katastralgemeinde St. Wolfgang, Bezirk Gmunden, Oberösterreich. Der Name ist auch im öffentlichen Nahverkehr verankert: Die Buslinie 546 führt eine eigene Haltestelle „St. Wolfgang i. S. Appesbach“.

Das Land OÖ führt dieses Verzeichnis über DORIS, das Digitale Oberösterreichische Raum-Informationssystem, Fachbereich Wasser & Geologie. DORIS ist als interaktive WebGIS-Anwendung aufgebaut und über eine offene Recherche nicht nach einzelnen Bachnamen durchsuchbar, sondern nur Online abfragbar.

Die Seehöhe an der Mündung liegt bei etwa 538 bis 540 m ü. A. Der Bach kommt aus Richtung des Schafberg-Nordhangs herab. Sein Quellhorizont ist in keiner öffentlich zugänglichen Quelle kartiert.

Fischereirechte

Das ist eine wertvolle Arbeit für den Gewässerschutz im Salzkammergut! Die systematische Erfassung solch kleiner, oft übersehener Zuflüsse in der FROSKG-Gewässerdatenbank (Fischereirevier Oberes Salzkammergut) ist genau das, was es braucht, um schützenswerte Lebensräume vor weiterer Verbauung oder Schadstoffeinträgen zu bewahren. Gerade kleine Bäche wie der Appesbach erfüllen wichtige ökologische Schlüsselfunktionen:

  • Rückzugsorte für Edelkrebse & Steinkrebse: In den ruhigeren, kühlen Kolken und Unterständen finden sie Schutz vor Fraßfeinden und der Krebspest.
  • Laich- und Aufzuchtgewässer: Im unteren Teil haben Seeforellen, Elritzen und Barsche eine Kinderstube.
  • Wasserbringer: Er entwässert die Südseite des Schafberges mit bringt kühles, sauerstoffreiches Wasser im den See.

Dass bei der Erfassung auch historische Aspekte wie alte Herrschaftsrechte oder Namensgebungen mit einfließen, macht die Datenbank nicht nur ökologisch, sondern auch lokalhistorisch zu einem echten Schatz. Fischereilich ist er unbedeutend und ist Bestandteil des Fischereirecht Wolfgangsee.

Das historische Fischereirecht der Herrschaft St. Wolfgang umfasst traditionell neben dem Wolfgangsee selbst auch diverse Zuflüsse im Gemeindegebiet von St. Wolfgang. Dass der Appesbach (bzw. Appelsbach) zu diesem Revier gehört, passt genau ins Bild seiner Bedeutung als Laich- und Lebensraum für heimische Fischarten sowie Krebsbestände wie den Steinkrebs.

Amtliche Erfassung: Gewässernetz OÖ

Das Wildbachverzeichnis der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) erfasst ausschließlich amtlich erklärte Wildbäche im Sinn des § 99 Forstgesetz, also Gewässer mit anerkannter Geschiebe- oder Hochwassergefahr. Für den Bereich Salzkammergut führt die Gebietsbauleitung diese Liste. Ein Eintrag für den Appesbach findet sich in den öffentlich einsehbaren Verzeichnissen nicht. Das deckt sich mit der Größe des Gewässers: Für eine amtliche Wildbach-Erklärung braucht es ein Schadenspotenzial, das ein Bach dieser Dimension am See in der Regel nicht erreicht.

Länge und Verlauf und offene Fragen

Eine amtlich dokumentierte Bachlänge ließ sich aus offenen Quellen nicht ermitteln. Nach Lage und Geländeeindruck überbrückt der Appesbach nur eine kurze Strecke zwischen den unteren Hangausläufern des Schafbergs und dem See, mutmaßlich bei ca. zwei Kilometer. Das ist eine Einschätzung nach Kartenbild, keine vermessene Zahl.

Auch Verlauf, Zubringer und ein mögliches Einzugsgebiet sind nicht dokumentiert. Für den Bericht wird das bewusst offengelassen statt mit einer geschätzten Zahl aufgefüllt.

Fischereiökologische Bedeutung als Seezubringer

Kleine Zubringerbäche haben an Seen eine Funktion, die über ihre Größe hinausgeht. Sie führen im Sommer kühleres Wasser zu, bieten an der Mündung Struktur, die im offenen See fehlt, und können als Laich- oder Aufwuchshabitat für seelebende Fischarten dienen, allen voran die Seeforelle. Genau an solchen Mündungsbereichen entscheidet sich häufig, ob eine Population im See sich selbst erhalten kann oder auf Besatz angewiesen bleibt.

Ob der Appesbach diese Funktion am Wolfgangsee tatsächlich erfüllt, ist nicht erhoben. Es gibt dazu weder eine Elektrobefischung noch eine Laichplatzkartierung. Das ist an dieser Stelle als Hypothese zu lesen, die eine Geländebegehung braucht, nicht als belegter Befund.

Für die IG Wolfgangsee wäre der Appesbach damit ein Kandidat für die laufende Bestandsaufnahme der Seezubringer, wie sie für die Ischl-Zubringer bereits dokumentiert ist.

Offene Punkte

OFFENE PUNKTE Amtliche Gewässerkennzahl (GKZ) im Gewässernetz OÖ: nicht verifiziert.Eintrag im WLV-Wildbachverzeichnis: nicht gefunden, vermutlich kein amtlich erklärter Wildbach. Bachlänge und Einzugsgebiet: nicht dokumentiert, nur Lageschätzung nach Kartenbild.Fischereiliche Nutzung als Laich- oder Aufwuchshabitat: nicht erhoben. Empfehlung: direkte Abfrage bei DORIS bzw. beim Gewässerbezirk Gmunden, ergänzt durch eine Ortsbegehung mit GPS-Aufnahme des Bachlaufs.

Kleine Gewässer, großer Blindfleck

Warum Bäche unter 10 km² Einzugsgebiet rechtlich kaum geschützt sind, und was das für den Steinkrebs bedeutet. Fallbeispiel Appesbach, Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut.

Bei einer Begehung am 7. August 2026, in einer sehr wasserarmen Zeit, ist der Appesbach teilweise nur gering oder punktuell gar nicht Wasserführend. Foto: FSO Günther Ritzberger

Baustiel „Brutalismus“

Foto: FSO Günther Ritzberger

Die beiden Fotos zeigen den Appesbach im Vorhabens Bereich. Sie stehen stellvertretend für ein Muster, das sich an vielen kleinen Bächen und Runsen im Salzkammergut wiederholt.

Mit Antrag vom 23.03.2026 hat die Netz Oberösterreich GmbH um die wasserrechtliche Bewilligung angesucht, den Appesbach in offener Bauweise zu queren. Grund ist eine neue 30-kV-Mittelspannungsleitung im Bereich mehrerer Grundstücke der Katastralgemeinde St. Wolfgang, Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut. Bei einem ausgetrockneten Bachbett, wird sich der Schaden in Grenzen halten. Foto: FSO Günther Ritzberger

Geplante Durchquerung des Appesbach (Herbst 2026)

Die Amtssachverständige für Biologie hat dazu klar Stellung bezogen. Sie verweist auf den Stand der Technik gemäß der Bewilligungsfreistellungsverordnung für Gewässerquerungen, BGBl. II Nr. 327/2005. Danach gehören Gewässerunterquerungen ins grabungslose Bohr- oder Pressverfahren. Bei geschlossener Bauweise entstehen bei ordnungsgemäßer Ausführung keine Beeinträchtigungen der gewässerökologischen Verhältnisse. Bei offener Bauweise reichen die Auswirkungen dagegen oft weit über den Baubereich hinaus. Abdriftende Feinteile trüben das Wasser über Kilometer und schädigen auch die Bauanschlussstrecke.

Trotz dieser fachlichen Einschätzung wird die Genehmigung in Aussicht gestellt. Die Begründung: das Gewässer ist bereits stark verbaut. Als zweites Argument wird angeführt, dass der Appesbach wegen seines kleinen Einzugsgebiets von unter 10 km² im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan 2021 nicht als eigener Detailwasserkörper ausgewiesen ist. Sein ökologischer Zustand wird deshalb auch nicht bewertet.

Der Appesbach als Lebensraum

Foto: FSO Günther Ritzberger

Kleine Fließgewässer mit steinigem Untergrund sind genau der Lebensraum, den der Steinkrebs, Austropotamobius torrentium, braucht. Die Art besiedelt bevorzugt Wald- und Wiesenbäche, die frei von kommunalen Abwässern und starken Sediment- oder Nährstoffeinträgen sind. Stillgewässer und stark geschiebeführende Wildbäche meidet sie. Ob im Appesbach selbst ein Bestand nachgewiesen ist, ist uns derzeit nicht bekannt. Wobei wir in diesen kleinen Zubringer Bächen und Runsen, laufend Steinkrebs Sichtungen machen. Speziell der obere Bereich des Appesbach, wenn dieser aus den bebauten Bereich heraus geht. Die Gewässerstruktur würde einen Bestand jedenfalls nicht ausschließen.

Schutzstatus des Steinkrebses

Steinkrebsfunde in so kleinen, verbliebenen kleinen Bäche und Runsen. Foto: FMSKG

Der Steinkrebs steht in Anhang II und Anhang V der FFH-Richtlinie. Anhang II verpflichtet die Mitgliedstaaten, für die Art geeignete Schutzgebiete auszuweisen und deren Erhaltungszustand zu überwachen. Anhang V regelt die Entnahme und Nutzung der Art und macht sie genehmigungspflichtig.

Auf der Suche nach Steinkrebsvorkommen. Genau solche „Runsen“ sind der Rückzugsort, in denen man noch Steinkrebse findet. Leider sind gerade diese hart verbaut. Ein Blick in die OÖ. Artenschutzverordnung bestätigt es, Krebstiere kommen darin nicht vor und ihre Lebenräume sind nicht geschützt! Damit haben wir immer weniger solche „Runsen“ und auch Steinkrebse, siehe die nachfolgenden Fotos vom Appesbach zeigen eine Harte Verbauung. Foto: Andreas Limbacher

Das ist ein wichtiger Unterschied zu Anhang IV der FFH-Richtlinie. Anhang IV-Arten wie etwa die Gelbbauchunke oder der Alpenkammmolch sind unabhängig von einem Schutzgebiet individuell geschützt. Jede Störung, Tötung oder Beeinträchtigung ihres Lebensraums ist grundsätzlich verboten, auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten. Für den Steinkrebs als Anhang II- und V-Art gilt dieser generelle Individualschutz nicht. Sein Schutz hängt am Schutzgebiet.

Foto: FMSKG

Ein Blick in die OÖ. Artenschutzverordnung bestätigt das. Anlage 3 der Verordnung listet die in Oberösterreich landesrechtlich geschützten Tiere: Säugetiere, Vögel, Kriechtiere, Lurche und eine Reihe von Insekten. Krebstiere kommen in dieser Liste nicht vor. Der Steinkrebs ist damit auch über das OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 nicht individuell geschützt. (?)

Einschätzung

Der Appesbach zeigt ein Muster, das sich in vielen kleinen Bächen und Runsen des Salzkammerguts wiederholt. Drei Faktoren verstärken sich gegenseitig:

  • Der Steinkrebs ist FFH-Anhang II- und V-Art, aber nicht Anhang IV. Damit fehlt ihm der generelle Individualschutz außerhalb von Schutzgebieten.
  • Er steht nicht in Anlage 3 der Oö. Artenschutzverordnung. Landesrechtlich ist er in Oberösterreich nicht erfasst.
  • Sein bevorzugter Lebensraum, kleine Bäche mit Einzugsgebiet unter 10 km², fällt aus der systematischen Zustandsbewertung des NGP heraus.

Keine dieser drei Lücken ist für sich rechtswidrig. In Summe führen sie aber dazu, dass gerade die Gewässer, in denen der Steinkrebs am ehesten noch vorkommt, am schwächsten überwacht und am leichtesten zu verbauen sind. Die eigene Fachbehörde hat im vorliegenden Fall den fachlich richtigen Weg empfohlen, geschlossene Bauweise, Stand der Technik. Dass trotzdem eine offene Querung in Aussicht gestellt wird, mit Verweis auf die bereits bestehende Verbauung, zeigt, wie stark die tatsächliche Entscheidung von der systematischen Einstufung eines Gewässers abhängt und wie wenig von seiner ökologischen Funktion.

Die Lücke im Wasserrecht

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan weist Oberflächengewässer als Wasserkörper aus und bewertet deren ökologischen Zustand. Für die systematische Ausweisung als eigener Wasserkörper braucht ein Fließgewässer üblicherweise ein Einzugsgebiet von mehr als 10 km². Kleinere Gewässer wie der Appesbach fallen aus dieser systematischen Bestandsaufnahme heraus. Für sie gibt es keine Zustandsklasse, keine Umweltziele nach § 30a WRG 1959 und keine Berichtspflicht.

Das bedeutet nicht, dass für solche Gewässer im Wasserrecht überhaupt nichts gilt. Es bedeutet, dass ein bestimmtes Schutzinstrument, das gezielt auf ausgewiesene Wasserkörper zugeschnitten ist, hier ins Leere läuft.

Quellen

  • Land Oberösterreich, DORIS – Digitales Oberösterreichisches Raum-Informationssystem, Fachbereich Wasser & Geologie: https://doris.ooe.gv.at/themen/umwelt/wasser.aspx
    (Abfrage 08/2026)
  • Statistik Austria, Gemeindedaten St. Wolfgang im Salzkammergut (Gemeindenr. 40717): https://www.statistik.at/atlas/blick/?gemnr=40717
  • Wikipedia, „St. Wolfgang im Salzkammergut“, Stand 2026
  • Seecamping Appesbach / Landhaus zu Appesbach, Lage- und GPS-Angaben: https://www.appesbach.at
  • huberpower.com / Fischereimanagement Salzkammergut, „Ischl Zubringer und Restwasserstrecke Weinbach“ (Systematik der Seezubringer)
  • Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV), Gebietsbauleitung Salzkammergut – allgemeine Systematik des Wildbachverzeichnisses

Steinkrebs Sichtungen melden

Bei Sichtungen, bitte ganz vorsichtig ein paar Fotos zu machen, wenn man sie nicht angreifen will, macht das auch nichts. Es reicht eine Aufnahme von oben und eine genaue Beschreibung der Fundstelle.

Bitte die Krebs dort zu lassen, wo sie gefunden wurden!

Weitere Informationen

Das Eigentliche passiert unter der Oberfläche. Am Gewässer wie beim Naturschutz. Auf www.huberpower.com geht es genau dorthin: zur Arbeit am Wasser, zur Forschung dahinter und zu den Projekten, an denen wir gerade arbeiten.

FROSKG steht für „FischeReirevier Oberes SalzKammerGut“ und es freut mich, dass die erste Analyse einer Gewässer Datenbank für das FROSKG steht! Das war ein schönes Stück Arbeit – vom ersten groben Tabellenentwurf bis zur jetzigen Liste mit 82 Gewässern, sauberer Hierarchie über vier Ordnungen, den W-Nummern aus dem Wildbachkataster und den ersten DORIS-IDs. Ein Ziel ist es, die geografischen Informationen aus DORIS und die rechtlichen Daten aus dem Fischbuch mit fischökologischen Daten zu verknüpfen und zu bilanzieren, um ein biotisches und abiotisches Grundgerüst der Fischerei zu zeichnen. Dabei soll jedes Gewässer im FROSKG als Untersuchungsgebiet geographisch und klimatologisch beschrieben werden, sowie auf abiotische Faktoren der Flussgebiete und die biotischen Regionen eingegangen werden.
Kunstrichtungen betreffen nicht nur Architektur, Bildhauerei und Malerei, sondern auch Musik, Literatur, Philosophie und auch im Wasserbau kann man parallelen zu unterschiedlichen Epochen der Kunstgeschichte finden. So fallen mir unter „Barock“ und diese auf den Wasserbau übertragen, durchaus typisches Gewässerabschnitte mit einer Tendenz zum natürlichen Gesamtkunstwerk ein. Barocke Bäche, zumeist natürlich gewachsen, aber auch durchaus durch Renaturierungsprojekte strukturiert geschaffen, sollten einen gemeinsamen Zug haben und harmonische Ensembles im Bachverlauf bilden.

In diesen Artikel, möchte ich mich der hohe Ingenieursleistung im Wasserbau widmen und den vielen Bächen die in ein monotones Trapezprofil gepresst und teils, bzw. leider oft, mit gepflasterten Böden ausgekleidet wurden. Sie haben alle eines gemeinsam: Einen symmetrischen Baustiel der geometrische, trapezförmige Uferflanken aufweist. Es ist eine Gewässerbauform die sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs stark ausgebreitet hat – als eine Art „Nachkriegsmoderne“ wurde auf unsere Gewässer eingewirkt, mit einer Ausprägung die der Kunstrichtung „Brutalismus“ entspricht, denn französischen Begriff béton brut „roher Beton“, mit sichtbar belassenen Beton geprägt. Leider eine gerade im Wasserbau auch heute noch sehr verbreitete „Kunstrichtung“. Nachfolgend ein paar Beispiel um meinen Vergleich zwischen Kunstrichtung und Wasserbau zu verdeutlichen.

„An allem Unfug der passiert, sind nicht etwa nur die schuld, die ihn tun,

sondern auch die, die ihn nicht verhindern.“

Zitat von: Erich Kästner